Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.2.10

OLG Brandenburg: Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden

Das Landgericht Potsdam hatte in erster Instanz entschieden, dass der Eigentümer eines Gebäudes (hier: Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg) die gewerbliche Verwertung von Fotografien der Gebäude untersagen kann, die von öffentlichen Plätzen aus gefertigt worden sind. Konkret ging es um die Frage, ob das Fertigen von Lichtbildaufnahmen von Außenansichten der Schlösser der Stiftung im Park Sanssouci in Potsdam zu gewerblichen Zwecken zulässig ist („Knipsgebühr“).

Die Entscheidungen des Landgerichts, die ich bereits vor einem Jahr kritisiert hatte, sind vom Oberlandesgericht mit Urteilen vom 18.02.2010 (5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09) nun aufgehoben worden. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

posted by Stadler at 14:45  

Keine Kommentare

  1. Die Ueberschrift und der Artikel wiedersprechen sich, oder?

    Comment by René — 18.02, 2010 @ 18:01

  2. Die widersprechen sich nicht, oben ist der Text der vom Amtsgericht, und unten das das Urteil vom OLG aufgehoben wurde.

    Comment by Anonymous — 18.02, 2010 @ 18:10

  3. Oh, entschuldige bitte, das habe ich überlesen.

    Comment by René — 18.02, 2010 @ 18:17

  4. Bin ich froh das es doch noch Gerechtigkeit gibt. Um solch ein Rechtsstreit zu finanzieren wird bestimmt die Parkgebühr eingeführt. Die freiwillige Parkgebühr gibt es ja schon. Ich bin der Meinung, dass die Verantwortlichen umgehend von Ihrer Position zurück treten sollten.

    Comment by DSL — 22.02, 2010 @ 20:00

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