Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.3.10

Pink Floyd verklagt Plattenfirma wegen des Onlinevertriebs ihrer Musik

Die Rockband Pink Floyd hat in England Klage gegen ihre Plattenfirma EMI erhoben. Das berichtet die Financial Times. Die Musiker bemängeln neben einer nicht ausreichenden wirtschaftlichen Beteiligung an den Online-Erlösen auch, dass EMI den Onlinevertrieb einzelner Musiktitel gestattet. Denn die Verträge beinhalten offenbar eine Klausel wonach die Alben von Pink Floyd als Ganzes verkauft werden müssen und das auch in der vorgegebenen Songreihenfolge.

Das ist in der Tat eine interessante Frage, die man nach deutschem Recht unter dem Aspekt des Urheberpersönlichkeitsrechts diskutieren würde. Denn der Urheber hat grundsätzlich das Recht zu bestimmen, wie sein Werk veröffentlicht wird. Er muss eine „Entstellung“ seines Werks nicht hinnehmen. Dem anglo-amerikanischen Urheberrecht ist diese persönlichkeitsrechtliche Komponente allerdings fremd, weshalb man dort mit konkret übernommenen Vertragspflichten argumentieren muss.

posted by Stadler at 11:00  

Ein Kommentar

  1. Ganz fremd ist diese Komponenten dem englischen Recht allerdings nicht. Chapter IV des englischen Copyright Designs and Patents Act (1988) behandelt die sog. "Moral Rights". Nach sec. 80 CDPA hat der Urheber das Recht, eine nachteilige, abfällige Behandlung seines Werkes nicht dulden zu müssen.

    Im Pink Floyd-Fall wird es jedoch vermutlich zuvorderst um die Auslegung der fraglichen Klausel gehen, wonach die Songs nur zusammenhängend als Album verkauft werden dürfen. Ob der Einzelverkauf eine abfällige Behandlung der Werke Pink Floyds sind, wäre eine sicherlich spannende Frage. Da Pink Floyds Werke häufig aus Konzeptalben bestehen, deren Tracks ineinander faden und somit ein Gesamtwerk darstellen, spricht einiges dafür, dass dieser Werkcharakter zerstört wird.

    Nach den Beatles-Songs sind Pink Floyd die einträglichste Quelle für EMI, so dass es verständlich ist, dass die Firma den Verkauf pushen will.

    Ich wünsche den (noch lebenden) Jungs von Pink Floyd viel Erfolg. Erstens machen sie das nicht, um Kohle zu kassieren (davon haben sie alle genug), sondern um den unverfälschten Charakter ihrer Werke zu bewahren. Und zweitens bin ich großer Fan ;-)

    P.S.: Da der FTD-Link zwar funktioniert, von mir aber eine Registrierung fordert, hier der Link zur businessweek: http://www.businessweek.com/news/2010-03-09/pink-floyd-suing-record-label-emi-group-over-online-royalties.html

    Comment by Duke — 11.03, 2010 @ 11:44

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