Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.7.09

Der Fall Demjanjuk

Die Staatsanwaltschaft München I hat nunmehr Anklage gegen den 89-jährigen John Demjanjuk, wegen NS-Verbrechen im Konzentrationslager Sobibor, erhoben.

Um zu verstehen, worum es hier geht, muss man sich mit den Eckdaten des Falles vertraut machen. Ein junger Ukrainer wird, als er gerade Anfang 20 ist, zur roten Armee eingezogen, um gegen die Wehrmacht zu kämpfen. Er gerät in deutsche Kriegsgefangenschaft und wird von den Nazis (zwangsweise) als Wächter im KZ Sobibor eingesetzt. Zumindest nimmt das die Münchener Staatsanwaltschaft an, während Demjanjuk behauptet, gar nicht dort gewesen zu sein.

Pikant an dem Fall ist auch, dass Demjanjuk in den 70’er Jahren in Israel bereits in der Todeszelle saß, bis sich herausstelle, dass eine Verwechslung vorgelegen hat. Weil Demjanjuk nichts nachzuweisen war, haben die Israelis ihn wieder auf freien Fuß gesetzt. Was vor über 30 Jahren in Israel nicht gelungen ist, soll jetzt in München möglich sein, nämlich John Demjanjuk des Massenmordes bzw. der Beihilfe dazu, zu überführen. Die SZ spricht von einem der letzten großen Prozesse über Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Belege für unmittelbare Tathandlungen von Demjanjuk gibt es offenbar nicht. Alleine der Umstand, dass er von den Nazis zwangsweise als KZ-Aufseher eingesetzt worden sein soll, genügt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für eine Beihilfe zum Mord. Denn Demjanjuk hätte sich weigern müssen, für die Nazis als KZ-Wärter zu arbeiten, meint die Münchener Staatsanwaltschaft.

Darüber, ob sich diese Fragestellung von einem Büro oder einem Gerichtssaal in München aus, 65 Jahre nach Kriegsende, tatsächlich verlässlich beurteilen lässt, kann sich jedermann seine eigene Meinung bilden. Juristische Kenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

Die Frage ist nämlich nur die, was man von einem im Tatzeitpunkt 23 Jahre alter ukrainischer Bauernsohn erwarten darf, der in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten ist und mit Sicherheit bereits einige Greueltaten der Nazis selbst miterlebt und von noch mehr solcher Taten gehört hatte.

Die Staatsanwaltschaft wird dem Einwand des Angeklagten, er hätte sich in einem Befehlsnotstand befunden, entgegenhalten, es gäbe keinen dokumentierten Fall in dem ein solcher Befehlsnotstand großartig sanktioniert worden wäre, abgesehen von ein wenig Prügel vielleicht. Ob diese Annahme tatsächlich statthaft ist und ob man von einem Kriegsgefangenen, der selbst Opfer des Naziregimes ist und um sein eigenes Leben fürchtet, ernsthaft erwarten kann, dass er den Befehl verweigert, wird das Landgericht zu klären haben. Die meisten Menschen hätten sich in dieser Situation vermutlich ebenso wie Demjanjuk verhalten und sich aus Angst – ob objektiv begründet oder nicht – nicht geweigert, die Befehle der NS auszuführen. Zum Helden sind nämlich nur die wenigsten geboren.

Der Fall Demjanjuk ist denkbar ungeeignet, als letzter großer NS-Prozess in die Geschichte einzugehen, sondern er zeigt vielmehr, wie groß die Probleme der deutschen Justiz nach wie vor sind, zu einer sachgerechten Aufarbeitung des NS-Regimes zu finden.

Der Umstand, dass man in den 50’er und 60’er Jahren in Deutschland die Täter nicht verfolgt hat, von Mitläufern möchte ich erst gar nicht reden, wird nicht dadurch kompensiert, dass man jetzt Opfer zu Tätern erklärt. Dieses Strafverfahren beinhaltet die Gefahr, dass nicht Unrecht bestraft wird, sondern neues Unrecht begangen wird.

posted by Stadler at 21:20  

14.7.09

(K)Inder, von der Leyen und die Netzsperren

Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.

Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.

Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.

Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.

Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.

Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.

posted by Stadler at 13:45  

14.7.09

Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Facebook & Co. wegen deren Nutzungsbedingungen ab

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach einer eigenen Pressemitteilung vom 14.07.09 gegen die sozialen Netzwerke MySpace, Facebook, Lokalisten, wer-kennt-wen.de und Xing Unterlassungsverfahren eingeleitet.

Der Verband forderte die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Nutzung personenbezogener Daten schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. Die Nutzer müssen nach Ansicht der Verbraucherschützer auch selbst darüber entscheiden können, ob ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch urheberrechtliche Klauseln wurden beanstandet, vor allem wegen den z.T. sehr umfangreichen Nutzungsrechten an Inhalten und Bildern die von den Nutzern eingestellt werden.

posted by Stadler at 13:15  

14.7.09

Netzsperren: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

Thomas Hoeren hat vor einiger Zeit im Beck Blog darauf hingewiesen, dass die Bundesrgierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet auch gegen Vorgaben des Europarechts verstößt, weil in der Transparenzrichtlinie die Verpflichtung enthalten ist, dass die Mitgliedstaaten Gesetzgebungsvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, im Entwurfsstadium notifizieren müssen. Insoweit muss der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nach einer Notifizierung besteht deshalb eine Stillhalteverpflichtung von drei Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Regelung national nicht endgültig verabschiedet werden.

Erstaunlicherweise hat die Bundesregierung die Kritik von Hoeren aufgenommen und tatsächlich am 07.07.2009 eine Notifizierung bei der Kommission hinterlegt. Allerdings hat man dort nur über den, zu diesem Zeitpunkt bereits wieder überholten Entwurf eines § 8a TMG informiert.

Skuril an dieser Konstellation ist, dass die Stellungnahmefrist und damit die Stillhaltepflicht erst am 08.10.2009 endet. Diese Frist ist freilich Makulatur, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist und das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt jetzt also bewusst und gezielt gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Euraparechtlich hätte das Gesetz nicht vor dem 08.10.09 vom Bundestag beschlossen werden dürfen.

Interessant ist nun, ob die Kommission oder ein Mitgliedsstaat der EU das eurparechtswidrige Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beanstanden wird.

posted by Stadler at 11:35  

14.7.09

Netzsperren: Die Antwort des Bundespräsidenten

Gestern habe ich über einen Brief an Bundespräsident Köhler berichtet, den ich für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur verfasst habe.

Es gibt mittlerweile ein Antwortschreiben des Bundespräsidialamtes vom 13.07.09, in dem mir mitgeteilt wird, dass man zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abwarten möchte. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Entscheidung des Bundesrats von letzter Woche allerdings mittlerweile beeendet.

Das Schreiben des Bundespräsidialamtes schließt mit dem Satz: „Ihre Ausführungen wird er (der Bundespräsident, Anm. des Verfassers) berücksichtigen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind„.

Man darf also gespannt sein, ob Horst Köhler dieses evident verfassungswidrige Gesetz beanstanden wird.

posted by Stadler at 10:48  

13.7.09

Urteil spickmich.de ist online

Der Volltext der Entscheidung des BGH vom 23.06.09 (Az.: VI ZR 196/08) zum Lehrerbewertungsportal „spickmich.de“ ist jetzt bei Telemedicus online.

posted by Stadler at 16:19  

13.7.09

Zensursula und Medienschelte

Lesetipp:
Ein sehr guter, analytischer Artikel von Jakob Jochmann zum Zu­stand der Medien in der Debatte über Netzsperren.

Für den Autor deutet der Umstand, dass Familineminsterin von der Leyen in der politischen Diskussion Unwahrheiten verbreiten kann, ohne von den traditionellen Medien dafür gerügt zu werden, auf eine Medienkrise hin.

Einer der Kernsätze seines Beitrags lauet:
Nach Jahren der Sabine Chris­ti­an­se­ni­sie­rung der Po­li­tik, in denen Fern­se­hen aber auch Print immer häu­fi­ger ein will­fäh­ri­ges Forum für po­li­ti­sche Schein­de­bat­ten bieten, ähnelt die Si­tua­ti­on der deut­schen Medien in man­chen Punk­ten der Si­tua­ti­on des Me­di­en­ver­sa­gens in den USA. Wenn spin doc­tors un­wi­der­spro­chen die öf­f­ent­li­che Mei­nung ma­ni­pu­lie­ren, kommt schlech­te Po­li­tik dabei heraus.

posted by Stadler at 16:10  

13.7.09

Bayerische SPD jetzt gegen Netzsperren

Jetzt, nachdem es zu spät ist, hat der Landesparteitag der bayerischen SPD am vergangegen Wochenende beschlossen, eine ablehnende Haltung zum Thema Netzsperren einzunehmen. Der Beitrag auf „RotStehtUnsGut“ zum Parteitag ist dennoch lesenswert.

Ich glaube, dass die SPD mit solchen Vorstößen aus einzelnen Landesverbänden den Boden, den Sie durch Ihre wachsweiche Haltung bei der Netzgemeinde verloren hat, nicht wieder gut machen kann.

posted by Stadler at 13:40  

13.7.09

BGH: Kannibale von Rotenburg

Der Volltext der Entscheidung des BGH dazu, ob die filmische Darstellung einer Straftat das Persönlichkeitsrecht des Täters, der von den Medien als „Kannibale von Rotenburg“ bezeichnet worden ist, verletzt, liegt nunmehr vor.

Der Bundesgerichtshof hat eine Persönlichkeitsrechtsverletezung verneint und das anderslautende Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben. Der Kläger muss die Verbreitung des Films „Rohtenburg“ hinnehmen, weil im konkreten Fall der Kunst- und Filmfreiheit Vorrang einzuräumen sei.
Urteil des BGH vom 26.05.2009, Az.: VI ZR 191/08

posted by Stadler at 12:22  

13.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Ein Brief an den Bundespräsidenten

Das Zugangserschwerungsgesetz hat alle parlamentarischen Hürden genommen und soll am 01.08.2009 in Kraft treten. Vorher muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz aber noch ausfertigen, sprich unterzeichnen.

Er darf das Gesetz hierbei auf formelle und offensichtliche materielle Verfassungsverstöße prüfen. Bereits zwei Mal hat Horst Köhler ein Gesetz beanstandet.

Aus diesem Grund haben sich die im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossenen Sperrkritiker entschlossen, Horst Köhler zu ersuchen, das Gesetz wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit nicht auszufertigen und haben mich gebeten, dem Bundespräsidenten die rechtlichen Gründe für diese Haltung schriftlich zu erläutern.

In einem bereits am 06.07.2009 an das Bundespräsidialamt versandten Schreiben habe ich die Gründe, die für eine Verfassungswidrigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes sprechen, näher erläutert.

posted by Stadler at 09:55  
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