Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.8.09

Der schändliche Wahlkampf der Frau von der Leyen

Dank YouTube und verschiedener Blogs werden die schmutzigen und widerwärtigen Seiten dieses Wahlkampfs, der auf diese Weise in den Mainstream-Medien gar nicht stattfindet, immer wieder ans Licht einer interessierten Öffentlichkeit gezerrt. Mitschnitte von kleinen Wahlkampfveranstaltungen in der Provinz sind dabei manchmal aufschlussreicher als das, was einem die Tagesschau serviert.

Ursula von der Leyen macht erneut Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und instrumentalisiert das Thema Kinderpornografie im Internet einmal mehr. Sie setzt hierbei gezielt auf Emotionalisierung und schildert den Besuchern ihrer Wahlkampfveranstaltungen in drastischen Worten, welche schrecklichen Filme, die den Missbrauch von Kindern zeigen, im Internet kursieren. Hierbei verschweigt sie allerdings, dass solche Filme nicht über das WWW – und nur dort setzen ihre „Sperrmaßnahmen“ überhaupt an – verbreitet werden, sondern primär über Peer-To-Peer-Netzwerke.

Flankierend greift von der Leyen dabei auf Scheinargumente zurück, die, wie sie selbst weiß, längst widerlegt sind. Seit Monaten behauptet die Ministerin z.B. öffentlich, dass eine ganze Reihe von Staaten Kinderpornografie nicht ächten würde und man deshalb, vor Ort am Serverstandort nichts erreichen könne. Als Standardbeispiel hatte sie in der Vergangenheit mehrfach Indien genannt, bis man ihr nachgewiesen hat, dass diese Aussage schlicht falsch ist und Kinderpornografie in Indien sehr wohl strafbar ist. Frau von der Leyen musste sich sogar bei der indischen Botschaft für ihre Aussagen entschuldigen.

Das hält sie freilich nicht davon ab, dieselbe Unwahrheit in Wahlkampfveranstaltungen weiter zum Besten zu geben. Nur das Beispiel Indien benutzt sie jetzt nicht mehr. Die handvoll Staaten, die Kinderpornografie nicht unter Strafe stellen, haben in den meisten Fällen gar keine Internet-Infrastruktur. Dort stehen keine Server. 3/4 der Server, die man bisher auf ausländischen Sperrlisten wiederfindet, stehen ohnehin in Europa und Nordamerika. Und auch an den übrigen Serverstandorten ist Kinderpornografie strafbar.

Es ist erschreckend, wie Frau von der Leyen Emotionalisierung und falsche Tatsachenbehauptungen miteinander verknüpft. Das ist kein Populismus mehr, sondern Demagogie.

Diese Sorte von Wahlkampf hat zwei Opfer. Die Kinder und die Wahrheit.

Update
Weitere Artikel zum Thema:
Ursula von der Leyens Mayhill-Fowler-Moment von Meyer-Lucht
Bitte verlassen Sie den rechtsfreien Raum! von Ralf Schwartz
Demagogie und Journalismus von Stefan Niggemeier

posted by Stadler at 10:06  

18.8.09

Gina Wild verklagt E-Commerce-Anbieter wegen Aprilscherz auf 40.000 Euro Schadensersatz

Nachdem die Boulevardthemen hier eindeutig unterrepräsentiert sind, muss diese Meldung einfach sein.

Die frühere Pornodarstellerin Michaela Schaffrath aka Gina Wild hat einen E-Commerce-Anbieter, nach dessen eigenen Angaben, wegen eines Aprilscherzes auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Die Gimahhot GmbH hatte am 01. April in ihrem Blog gemeldet, dass man Michaela Schaffrath als neues Werbegesicht verpflichtet hätte.

Frau Schaffrath will dafür nun offenbar 40.000 EUR Schadensersatz und hat Klage zum Landgericht Hamburg – wo auch sonst – erhoben. Mal sehen, ob das selbst in Hamburg nicht ein bisschen üppig ist, für so einen B-Promi wie Frau Schaffrath.

Quelle: Gimahhot Blog

posted by Stadler at 14:25  

18.8.09

Lesetipps

SZ-Interview mit Beatrice von Weizsäcker „Obama hat das Netz verstanden – das tun unsere Spitzenpolitiker noch nicht“

Freiheit gegen Zensur, von Franziska Heine auf Zeit Online

posted by Stadler at 14:18  

18.8.09

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SZ-Interview mit Beatrice von Weizsäcker „Obama hat das Netz verstanden – das tun unsere Spitzenpolitiker noch nicht“

Freiheit gegen Zensur, von Franziska Heine auf Zeit Online

posted by Stadler at 13:18  

18.8.09

(Satire)-PARTEI klagt beim BVerfG gegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl

Die „PARTEI“ des früheren Titanic-Chefredakteurs Sonneborn klagt vor dem BVerfG gegen ihre Nichtzulassung zur Bundestagswahl.

Zuvor hatte die „PARTEI“ eine Gegendarstellung zu einer Pressemitteilung des Bundeswahlleiters veröffentlicht, in der sie dem Bundeswahlleiter vorwirft, den Bundeswahlausschuss getäuscht zu haben.

Und wie es sich für eine Satire-Partei gehört, bezeichnet man Bundeswahlleiter Egeler auch als den Dieter Bohlen des deutschen Parteien-Castings. ;-)

posted by Stadler at 11:30  

18.8.09

(Satire)-PARTEI klagt beim BVerfG gegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl

Die „PARTEI“ des früheren Titanic-Chefredakteurs Sonneborn klagt vor dem BVerfG gegen ihre Nichtzulassung zur Bundestagswahl.

Zuvor hatte die „PARTEI“ eine Gegendarstellung zu einer Pressemitteilung des Bundeswahlleiters veröffentlicht, in der sie dem Bundeswahlleiter vorwirft, den Bundeswahlausschuss getäuscht zu haben.

Und wie es sich für eine Satire-Partei gehört, bezeichnet man Bundeswahlleiter Egeler auch als den Dieter Bohlen des deutschen Parteien-Castings. ;-)

posted by Stadler at 10:30  

17.8.09

Bayerischer Innenminister fordert Zugangsblockade von rechtsradikalen Websites

Das erstaunliche an dieser Meldung, ist eigentlich nur, dass es solange gedauert hat, bis die Populisten von der CSU auch nach Netzsperren schreien. Diesmal sind es – wieder einmal – rechtsradikale Sites, die Access-Provider ausblenden sollen.

Die inflationäre Zunahme der Forderung nach Ausweitung der Zugangserschwerung durch Unionspolitiker steht in einem eklatanten Widerspruch zu dem Lippenbekenntniss, dass das Zugangserschwerungsgesetz auch künftig auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben soll.

posted by Stadler at 21:22  

17.8.09

BGH: Haftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des Pächters

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer neuen Entscheidung vom 30.06.2009 (VI ZR 210/08) mit der Störerhaftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des vom Pächter betriebenen Website zu befassen, die bei der Kanzlei Prof. Schweizer veröffentlicht ist.

Eigene Leitsätze:

Dem Domainverpächter ist grundsätzlich nicht zuzumuten, die Website des Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Demgemäß trifft den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden.

Dem Verpächter ist allerdings zuzumuten, die Website des Pächters zu prüfen, sobald er von konkreten rechtsverletzenden Äußerungen Kenntnis erlangt. Insoweit sind nämlich – jedenfalls dann, wenn die Äußerungen unstreitig unwahr sind – keine aufwändigen Nachforschungen erforderlich.

Das Bestehen einer solchen Prüfungspflicht führt aber nur dann zu einem Unterlassungsanspruch, wenn der Störer nach Kenntniserlangung und Prüfung die Störung nicht unverzüglich beseitigt.

Der BGH nimmt also zunächst grundsätzlich eine Störereigenschaft des Verpächters einer Domain für Inhalte einer Website an. Das halte ich bereits deshalb für zweifelhaft, weil die Website grundsätzlich nicht Gegenstand des Vertrages ist und damit regelmäßig auch keine Möglichkeit einer Einwirkung auf die Inhalte der Site besteht. Ob im konkreten Fall eine Einwirkungsmöglichkeit deshalb bestanden hat, weil man sich diese im Pachtvertrag auch für die Website vorbehalten hatte, ergibt sich aus dem bislang veröffentlichten Tatbestand nicht.

Der BGH hat Unterlassungsansprüche dennoch verneint, weil der Beklagte ihm zumutbaren Prüfpflichten nachgekommen sei und dafür gesorgt habe, einen unschwer als rechtsverleztend erkennbaren Beitrag vom Netz zu nehmen. In diesem Fall ensteht – und das ist vielleicht der interessanteste Aspekt der Entscheidung – erst gar kein Unterlassungsanspruch mehr.

Es bleibt abzuwarten, ob der 1. Senat für andere noch nicht höchstrichterlich entschiedene Fälle, wie die der Haftung des Admin-C, ähnlich argumentieren wird.

posted by Stadler at 15:00  

17.8.09

Braucht das Internet mehr Ordnung?

Kollege Udo Vetter vertritt in seinem lawblog die Meinung, dass wir in Deutschland keine 2000 zusätzliche „Cybercops“ brauchen. Ihm widerspricht Simon Möller von Telemedicus.

Beide diksutieren sie aber offenbar über verschiedene Dinge und z.T. an der Sache vorbei. Während Möller stark auf das Ordungsgrecht und die Ordnungsbehörden abstellt, konzentriert sich Vetter auf den Aspekt der Kinderpornografie.

Vetter hat sicher Recht, wenn er meint, dass wir keine 2000 zusätzlichen „Cybercops“ benötigen, die „Streife surfen“. Bei den örtlichen Polizeiinspektionen, der Kriminalpolizei und den Landeskriminalämtern liegen ganz andere Dinge im Argen.

Wenn mir ein Beamter einer Polizeiinspektion erzählt, dass er auch im Dienst meistens sein privates Notebook benutzt, mit Software, die er aus dem Netz runtergeladen hat, weil man mit den Dienstcomputern die Dateien, die das LKA schickt, gar nicht öffnen kann, dann versteht man sehr schnell, wo die Probleme liegen.

Bei den Landeskriminalämtern bleiben beschlagnahmte Festplatten z.T. monatelang liegen, weil man nicht ausreichend fachkundiges Personal hat, um die Inhalte zu überprüfen und zu analysieren und auch die externen Firmen, die ohnehin stark in Anspruch genommen werden, häufig nicht kurzfristig liefern können. Das ist für Betroffene eine Zumutung, zumal, wenn sich anschließend der Tatverdacht nicht bestätigt.

Was wir in diesem Bereich brauchen, ist eigentlich sehr klar. Die zuständigen und tatsächlich ermittelnden Dienststellen müssen personell und technisch besser ausgestattet werden. Hauptaugenmerk kann hierbei nicht sein, dass Beamte anlassunabhängig „Streife surfen“, solange bereits bekannte Straftaten nicht verfolgt und laufende Verfahren nur sehr zögerlich geführt werden, weil es an allen Ecken und Enden an der personellen und sachlichen Ausstattung fehlt.

Die Polizeibehörden, die Straftaten mit Bezug zum Internet verfolgen, brauchen insgesamt deutlich mehr Mittel, um die Arbeit zu erledigen, die schon auf ihren Schreibtischen liegt.

Das Internet ist quantitativ betrachtet bereits überreguliert. Freilich gibt es z.B. im Bereich der Haftung weiterhin Regelungsbedarf, um die fortbestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Während der Gesetzgeber in diesen Bereichen zögert, kann es ihm in anderen Bereichen gar nicht schnell genug gehen. Das Ergebnis sind häufig nutzlose und unausgereifte Regelungen wie das Zugangserschwerungsgesetz.

Sämtliche Probleme wären mit etwas Vernunft und etwas Geld in den Griff zu kriegen. Beides scheint aber in Deutschland derzeit nicht in ausreichendem Maß vorhanden zu sein, zumindest nicht dort, wo die Entscheidungen getroffen werden.

In unserem politischen Leben dominieren der Lobbyismus und der Populismus das Geschehen. Und daraus resultieren eben häufig Ergebnisse, die im Sinne der Allgemeinheit nicht vernünftig sind.

posted by Stadler at 11:26  

17.8.09

Braucht das Internet mehr Ordnung?

Kollege Udo Vetter vertritt in seinem lawblog die Meinung, dass wir in Deutschland keine 2000 zusätzliche „Cybercops“ brauchen. Ihm widerspricht Simon Möller von Telemedicus.

Beide diksutieren sie aber offenbar über verschiedene Dinge und z.T. an der Sache vorbei. Während Möller stark auf das Ordungsgrecht und die Ordnungsbehörden abstellt, konzentriert sich Vetter auf den Aspekt der Kinderpornografie.

Vetter hat sicher Recht, wenn er meint, dass wir keine 2000 zusätzlichen „Cybercops“ benötigen, die „Streife surfen“. Bei den örtlichen Polizeiinspektionen, der Kriminalpolizei und den Landeskriminalämtern liegen ganz andere Dinge im Argen.

Wenn mir ein Beamter einer Polizeiinspektion erzählt, dass er auch im Dienst meistens sein privates Notebook benutzt, mit Software, die er aus dem Netz runtergeladen hat, weil man mit den Dienstcomputern die Dateien, die das LKA schickt, gar nicht öffnen kann, dann versteht man sehr schnell, wo die Probleme liegen.

Bei den Landeskriminalämtern bleiben beschlagnahmte Festplatten z.T. monatelang liegen, weil man nicht ausreichend fachkundiges Personal hat, um die Inhalte zu überprüfen und zu analysieren und auch die externen Firmen, die ohnehin stark in Anspruch genommen werden, häufig nicht kurzfristig liefern können. Das ist für Betroffene eine Zumutung, zumal, wenn sich anschließend der Tatverdacht nicht bestätigt.

Was wir in diesem Bereich brauchen, ist eigentlich sehr klar. Die zuständigen und tatsächlich ermittelnden Dienststellen müssen personell und technisch besser ausgestattet werden. Hauptaugenmerk kann hierbei nicht sein, dass Beamte anlassunabhängig „Streife surfen“, solange bereits bekannte Straftaten nicht verfolgt und laufende Verfahren nur sehr zögerlich geführt werden, weil es an allen Ecken und Enden an der personellen und sachlichen Ausstattung fehlt.

Die Polizeibehörden, die Straftaten mit Bezug zum Internet verfolgen, brauchen insgesamt deutlich mehr Mittel, um die Arbeit zu erledigen, die schon auf ihren Schreibtischen liegt.

Das Internet ist quantitativ betrachtet bereits überreguliert. Freilich gibt es z.B. im Bereich der Haftung weiterhin Regelungsbedarf, um die fortbestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Während der Gesetzgeber in diesen Bereichen zögert, kann es ihm in anderen Bereichen gar nicht schnell genug gehen. Das Ergebnis sind häufig nutzlose und unausgereifte Regelungen wie das Zugangserschwerungsgesetz.

Sämtliche Probleme wären mit etwas Vernunft und etwas Geld in den Griff zu kriegen. Beides scheint aber in Deutschland derzeit nicht in ausreichendem Maß vorhanden zu sein, zumindest nicht dort, wo die Entscheidungen getroffen werden.

In unserem politischen Leben dominieren der Lobbyismus und der Populismus das Geschehen. Und daraus resultieren eben häufig Ergebnisse, die im Sinne der Allgemeinheit nicht vernünftig sind.

posted by Stadler at 10:26  
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