Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.8.09

Zensursula, die Vermittlungsbehörden und das Cyberbullying

Ursula von der Leyen glänzt auf abgeordnetenwatch.de einmal mehr mit ihrem herausragenden Fachwissen. Die Verwendung von Fachbegriffen wie Vermittlungsbehörden und Cyberbullying beeindruckt schwer. Es ist beruhigend zu wissen, dass wir in der Bundesregierung solche Top-Leute mit derart hoher Sachkompetenz haben.

Warum steht bei Frau von der Leyen bei der Angabe ihrer beruflichen Qualifikation auf abgeordenetenwatch.de eigentlich nur ein magerer Strich? Fehlanzeige? Ja genau.

posted by Stadler at 13:30  

14.8.09

Tatorte und rechtsfreie Räume

Die einen halten das Internet für einen Tatort, und zwar sogar den größten der Welt und die anderen – bevorzugt Politiker von Union und SPD sowie ein paar engstirnige Journalisten – betrachten das Internet gar als rechtsfreien Raum.

Ob das Netz ein Raum oder ein Ort ist, überlasse ich den Cyperspace-Philosophen und bleibe mal schön bei meinen Leisten, obwohl man dazu bestimmt einiges anmerken könnte. Es ist jedenfalls kein Tatort. Straftaten müssen immer noch von Menschen begangen werden und die befinden sich (leider immer noch) physisch an einem bestimmten Ort in der guten alten Offline-Welt und zwar selbst dann, wenn sie vor einem PC sitzen.

Die Forderung nach mehr Polizeibeamten, die sich mit dem Netz beschäftigen und damit auch auskennen, ist durchaus vernünftig. Aber man sollte sie nicht mit so sinnbefreiten Parolen einfordern, wie die Gewerkschaft der Polizei das macht.

posted by Stadler at 13:09  

14.8.09

Tatorte und rechtsfreie Räume

Die einen halten das Internet für einen Tatort, und zwar sogar den größten der Welt und die anderen – bevorzugt Politiker von Union und SPD sowie ein paar engstirnige Journalisten – betrachten das Internet gar als rechtsfreien Raum.

Ob das Netz ein Raum oder ein Ort ist, überlasse ich den Cyperspace-Philosophen und bleibe mal schön bei meinen Leisten, obwohl man dazu bestimmt einiges anmerken könnte. Es ist jedenfalls kein Tatort. Straftaten müssen immer noch von Menschen begangen werden und die befinden sich (leider immer noch) physisch an einem bestimmten Ort in der guten alten Offline-Welt und zwar selbst dann, wenn sie vor einem PC sitzen.

Die Forderung nach mehr Polizeibeamten, die sich mit dem Netz beschäftigen und damit auch auskennen, ist durchaus vernünftig. Aber man sollte sie nicht mit so sinnbefreiten Parolen einfordern, wie die Gewerkschaft der Polizei das macht.

posted by Stadler at 12:09  

13.8.09

Radiohead: Digitaler Vertrieb und keine Alben mehr

Radiohead, eine der wichtigtsten und besten Bands der letzten 15 Jahre, hatten schon vor zwei Jahren mit einem neuen Vertriebskonzept für das Album „In Rainbows“ für Furore gesorgt. Das Album war zunächst nur über das Web als Download erhältlich. Bezahlen konnte man dafür was man wollte, also auch gar nichts. Die Band scheint dennoch sehr gut verdient zu haben.

Das Konzept möchte die Band deshalb offenbar beibehalten aber in Zukunft auf die Veröffentlichung ganzer Alben verzichten, sondern nur noch einzelne Songs und EP’s über das Netz vertreiben.

Es wird allgemein spannend bleiben zu beobachten, welche neue Vertriebskonzepte sich in Zukunft für Musik etablieren werden. Am Netz wird aber kein Weg vorbei führen.

Quelle: derStandard

posted by Stadler at 17:20  

13.8.09

BGH: Blood & Honor nicht strafbar

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole erfüllt nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. August 2009 (Az.: 3 StR 228/09) nicht ohne weiteres den Straftatbestand des § 86 a StGB.

Diese Vorschrift stellt, so der BGH, nicht jedes Bekenntnis zu einer NS-Organisation unter Strafe, sondern nur die Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen, Fahnen etc..

Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole nach Ansicht der Bundesrichter jedoch eine grundlegende Verfremdung, die der Tatbestand des § 86 a StGB nicht mehr erfasst. Nazi-Parolen erhalten nach Meinung des BGH ihre charakteristische nämlich nicht nur durch ihren Sinngehalt sondern ebenso durch die deutsche Sprache.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 168/2009 vom 13.08.2009

posted by Stadler at 15:00  

13.8.09

BGH: Blood & Honor nicht strafbar

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole erfüllt nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. August 2009 (Az.: 3 StR 228/09) nicht ohne weiteres den Straftatbestand des § 86 a StGB.

Diese Vorschrift stellt, so der BGH, nicht jedes Bekenntnis zu einer NS-Organisation unter Strafe, sondern nur die Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen, Fahnen etc..

Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole nach Ansicht der Bundesrichter jedoch eine grundlegende Verfremdung, die der Tatbestand des § 86 a StGB nicht mehr erfasst. Nazi-Parolen erhalten nach Meinung des BGH ihre charakteristische nämlich nicht nur durch ihren Sinngehalt sondern ebenso durch die deutsche Sprache.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 168/2009 vom 13.08.2009

posted by Stadler at 14:00  

13.8.09

Sportjournalist Weinreich wird von Claudia Pechstein und zusätzlich von ihrem Anwalt abgemahnt

Eine wieder einmal merkwürdige Geschichte lässt sich im Blog des Sportjournalisten Jens Weinreich – der sich im letzten Jahr auch mit dem DFB angelegt hatte – nachlesen. Auch Stefan Niggemeier berichtet über diesen Fall.

Weinreich ist von der unter Dopingverdacht stehenden Eisschnelläuferin Claudia Pechstein und zusätzlich von ihrem Rechtsanwalt Simon Bergmann, vertreten durch dessen Kollegen Dr. Schertz, abgemahnt worden, offenbar wegen desselben Sachverhalts.

Weinreich hatte in einem Beitrag geschrieben, die Verteidigung Pechsteins – gemeint war damit wohl Rechtsanwalt Bergmann – hätte zwei namentlich genannte Sachverständige beauftragt und bezahlt. Richtig war aber wohl, dass nur einer der Gutachter Geld bekommen hatte, was auf einer Pressekonferenz von Rechtsanwalt Bergmann offenbar auch so erklärt worden ist.

Durch diese unrichtige journalistische Behauptung sahen sich nunmehr offenbar Claudia Pechstein und auch ihr Anwalt in ihren Rechten verletzt und haben in zwei getrennten Abmahnungen jeweils zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, Rechtsanwalt Bergmann vertreten durch seinen Sozius Rechtsanwalt Dr. Schertz. Die Abmahnkosten wurden natürlich auch zweifach geltend gemacht.

Juristisch betrachtet erscheint mir das Vorgehen der bekannten Berliner Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann eher gewagt zu sein. Es dürfte sich um einen der Fälle handeln, in denen man sich erfolgreich auf die Rechtsprechung des BGH zur sog. Drittunterwerfung berufen kann. Denn eine Unterwerfung gegenüber der Sportlerin Claudia Pechstein ist in diesem Fall völlig ausreichend, um die Wiederholungsgefahr insgesamt zu beseitigen. Abgesehen davon ist es fraglich, ob diese künstliche Aufsplittung eines Lebenssachverhalts in zwei getrennte Abmahnungen, geeignet ist, die Ansprüche auf Erstattung von Abmahnkosten doppelt entstehen zu lassen.

In der Sache geht es natürlich darum, den engagierten Sportjournalisten Weinreich, dem hier eine Ungenauigkeit unterlaufen ist, einzuschüchtern. Denn eines kann Claudia Pechstein, die gerade versucht, mit einer Fülle an Zahlen und Daten Zweifel an den Erkenntnissen der Wada zu streuen, nicht gebrauchen, nämlich einen kritischen Sportjournalisten wie Weinreich, der Hintergründe recherchiert und der das von Pechstein gestartete Blendfeuerwerk möglicherweise als das entlarvt was es ist.

posted by Stadler at 14:00  

13.8.09

Wikimedia erstreitet Tippfehlerdomains

Die Wikimediafoundation hat am 07.08.2009 beim Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization), gestützt auf die US-Marke WIKIPEDIA und weitere weltweit registrierte Marken, die Übertragung der Domains „wikipeadia.com“ und „wikipediia.com“ erreicht.

Wikimedia hat sich zu Recht darauf berufen, dass es sich um einen Fall von „Typosquatting“ und damit eine bösgläubige Registrierung und Benutzung der Domains gehandelt hat.

ADMINISTRATIVE PANEL DECISION
Wikimedia Foundation Inc. v. Kevo Ouz a/k/a Online Marketing Realty
Case No. D2009-0798

posted by Stadler at 12:15  

12.8.09

Das juristische Sommerloch

Anwalt Christian Kah hat offenbar Strafanzeige erstattet, gegen einen anonym bloggenden Richter, dessen Blog den mäßig witzigen Titel „Im Namen des Volkers“ trägt.

Oder ist das doch nur juristisches Sommertheater? Wodurch sollte sich der anonyme Richter – so er denn einer ist – strafbar gemacht haben? Die anonyme Bloggerei ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Aber vielleicht mag der Kollege Kah auch solche bösen Blogbeiträge nicht.

Ich hole schon mal das Popcorn raus.

posted by Stadler at 20:45  

12.8.09

Das juristische Sommerloch

Anwalt Christian Kah hat offenbar Strafanzeige erstattet, gegen einen anonym bloggenden Richter, dessen Blog den mäßig witzigen Titel „Im Namen des Volkers“ trägt.

Oder ist das doch nur juristisches Sommertheater? Wodurch sollte sich der anonyme Richter – so er denn einer ist – strafbar gemacht haben? Die anonyme Bloggerei ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Aber vielleicht mag der Kollege Kah auch solche bösen Blogbeiträge nicht.

Ich hole schon mal das Popcorn raus.

posted by Stadler at 19:45  
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