Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.8.09

Gina Wild verklagt E-Commerce-Anbieter wegen Aprilscherz auf 40.000 Euro Schadensersatz

Nachdem die Boulevardthemen hier eindeutig unterrepräsentiert sind, muss diese Meldung einfach sein.

Die frühere Pornodarstellerin Michaela Schaffrath aka Gina Wild hat einen E-Commerce-Anbieter, nach dessen eigenen Angaben, wegen eines Aprilscherzes auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Die Gimahhot GmbH hatte am 01. April in ihrem Blog gemeldet, dass man Michaela Schaffrath als neues Werbegesicht verpflichtet hätte.

Frau Schaffrath will dafür nun offenbar 40.000 EUR Schadensersatz und hat Klage zum Landgericht Hamburg – wo auch sonst – erhoben. Mal sehen, ob das selbst in Hamburg nicht ein bisschen üppig ist, für so einen B-Promi wie Frau Schaffrath.

Quelle: Gimahhot Blog

posted by Stadler at 14:25  

8 Comments

  1. Mich würde ja interessieren, welche Kanzlei die Klage erhoben hat…

    Comment by le D — 18.08, 2009 @ 14:45

  2. @ le D: Sol das eine Scher(t)zfrage sein ?

    I.Ü.: B-Promi??? Oder steht das hier für Promiskuität?

    Comment by RA JM — 18.08, 2009 @ 16:18

  3. Nein, lieber Kollege, keine Scherzfrage. :-)

    Ich denke auch, dass nicht die Kanzlei Schertz & Bergmann (oder andere in dem Bereich) aktiv wurde, sondern eine, deren erster Name anders ist, aber der zweite Name auch mit "B" beginnt. Zumindest waren die lange, lange für MS tätig…

    Comment by le D — 18.08, 2009 @ 16:25

  4. "… dass man Michaela Schaffrath als neues Werbegesicht verpflichtet hätte."

    Anders herum hätte das vielleicht einen Schmerzensgeldanspruch begründet. ;-)

    Comment by Anonymous — 18.08, 2009 @ 20:55

  5. B-Promi oder DD-Promi?

    Comment by Anonymous — 19.08, 2009 @ 09:03

  6. Wenn der Anbieter "so witzig ist" und mit dem guten Namen der Frau S. Werbung macht ohne zu fragen … Also, wenn das jmd mit meinem Namen mächte, sollte er auch derbe bezahlen.

    Comment by Anonymous — 20.08, 2009 @ 13:30

  7. @Anonym: Wer auch immer Sie sind: Ich vermute, für die Verwendung Ihres Namens müsste kaum jemand "derbe bezahlen".

    Die Anwaltskanzlei war/ist übrigens Wilde und Beuger (siehe http://meedia.de/nc/details-topstory/article/gimahhot–schaffrath-fordert-40000-euro_100023575.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=23).

    Weiß jemand, vor welcher Kammer das stattfand? Markenrecht?

    Comment by ElGraf — 30.09, 2009 @ 13:50

  8. Tja die liebe Gina Wild,, kriegt den Hals nicht voll genug, anscheinend verdient sie nicht mehr so viel Kohle. Passt ihr bloß auf das ihr nicht noch Abgemahnt wird, warum auch immern, einen Grund gibt es ja nicht.

    Comment by Mediakit — 18.11, 2009 @ 14:55

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