Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.5.11

Wie die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze funktioniert

Die Regierungskoalition streitet derzeit darüber, ob die sog. Anti-Terror-Gesetze, die im nächsten Jahr auslaufen würden, verlängert oder gar „entfristet“ werden sollen, wie Innenminister Friedrich fordert. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich bereits für eine Verlängerung ausgesprochen.

Kern des bekanntlich von der rot-grünen Bundesregierung als Folge von 9/11 eingeführten Gesetzespakets ist das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das insbesondere den Geheimdiensten erweiterte Überwachungsbefugnisse verliehen hat. Durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz aus dem Jahre 2007 wurden diese Befugnisse verlängert und z.T. nochmals ausgedehnt.

In diesem Gesetz ist in Art. 11 eine Evaluierung vor dem 10. Januar 2012 unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, vorgesehen.

Wie dieses Überprüfung abläuft, erläutert die SZ unter Berufung auf ein internes Dokument der Bundesregierung. Mit der Durchführung der Evaluierung wurde ein externes Consulting-Unternehmen für „wissenschaftliche Methodenberatung“ beauftragt.  Diese Firma hat für ihren Bericht u.a. Fragebögen ausgewertet, die sie den Geheimdiensten vorher zur Beantwortung zugeschickt hatte.

Geheimdienste beantworten also Fragebögen und die Auswertung belegt dann den Sinn des Gesetzes und die Notwendigkeit einer Verlängerung. Wie werden die Dienste, die, wie auch das BKA, die Anti-Terror-Gesetze äußerst positiv beurteilen, derartige Fragen wohl beantworten? Genau. Ich frage mich deshalb eher, ob man das als Evaluierung durchgehen lassen kann oder nicht vielmehr als das bezeichnen sollte, was in Wahrheit ist, nämlich eine politische Augenwischerei.

Nachdem der Bericht des Consulting-Unternehmens aber ganz ausdrücklich keine verfassungsrechtliche Wertung vorninmt, hat die Bundesregierung zusätzlich noch den nicht unbedingt als liberal und sicherheitskritisch geltenden Juristen Heinrich Amadeus Wolff um eine verfassungsrechtliche Bewertung gebeten. Und selbst dieser Rechtsgelehrte konnte nicht umhin, Bedenken zu äußern, vor allen Dingen wegen des unzureichenden bzw. fehlenden Rechtsschutzes.

Wenn wir in Deutschland von rechtsfreien Räumen – die der Gesetzgeber mit Regelungen wie dem Terrorismusbekämpfungsgesetz geschaffen hat – sprechen, dann sind zuallererst die Dienste und Verfassungsschutzbehörden zu nennen.

posted by Stadler at 08:57  

5.4.11

Rechtswidrige Onlinedurchsuchungen

Vor einiger Zeit hatte ich hier über rechtswidrige Methoden der Onlineüberwachung berichtet, die vom bayerischen Landesakriminalamt praktiziert wurden bzw. werden. Mein damalige Vermutung, dass das LKA diese Technik nicht zum ersten Mal zur Anwendung gebracht hat, hat sich mittlerweile ebenfalls bestätigt.

Florian Albrecht hat sich des Themas nun aus wissenschaftlicher Sicht angenommen und beleuchtet die sich stellenden juristischen Fragen in einem lesenswerten Aufsatz für JurPC. Sein Fazit ist eindeutig. Der Einsatz des „Bayern-Trojaners“ stellt eine unzulässige Onlinedurchsuchung dar. Albrecht erläutert zudem in überzeugender Art und Weise, dass die Vorschrift des § 100a StPO generell keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine sog. Quellen-TKÜ bietet, also für eine TK-Überwachung direkt am Endgerät des Nutzers. Die derzeit wohl h.M. sieht dies allerdings noch anders.

Der Autor weist in seiner Zusammenfassung auch völlig zu Recht darauf hin, dass Ermittlungsbehörden derzeit die Zurverfügungstellung sämtlicher Überwachungsinstrumente fordern, die technisch verfügbar sind, gleichzeitig aber eine Effizienzkontrolle nicht stattfindet.

Update:
Ergänzend der Hinweis auf Buermeyer/ Bäcker, Zur Rechtswidrigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf Grundlage des § 100a StPO.

posted by Stadler at 12:30  

3.9.10

Online-Durchsuchung in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz will eine präventive Onlinedurchsuchung (und weitere Maßnahmen der TK-Überwachung) von Computern einführen. Der aktuelle Gesetzesentwurf vom 18.08.2010 sschafft hierfür mit § 31 c des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes die Rechtsgrundlage für die sog. Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen. Die Vorschrift des § 31c Abs. 1 lautet:

Die Polizei kann ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, über
1.  die nach den §§ 4 und 5 Verantwortlichen und unter den Voraussetzungen des § 7 über die dort genannten Personen oder
2.  Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie für die nach den §§ 4 und 5 Verantwortlichen bestimmte oder von ihnen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben.

Die Maßnahme ist nur zulässig, soweit die Aufgabenerfüllung nach Satz 1 auf andere Weise nicht möglich erscheint oder wesentlich erschwert wäre und die Voraussetzungen des § 39 a Abs. 3 vorliegen. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

Die Vorschrift versucht die Einschränkungen, die das Bundesverfassungsgericht speziell für Online-Durchsuchungen gemacht hat, umzusetzen. Insbesondere ist eine eigene Vorschrift geschaffen worden (§ 39a), die sicherstellen soll, dass wie vom BVerfG gefordert, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung gewährleistet bleibt. Auch eine richterliche Anordnung durch das Oberverwaltungsgericht ist erforderlich.

Auch wenn man bei derartigen Regelungen immer ein mulmiges Gefühl hat, ist dieses Gesetz zumindest mit deutlichen Hürden versehen, die es ausschließen dürften, dass die Online-Durchsuchung zu einem gängigen Instrument der Ermittlung wird.

posted by Stadler at 18:27  

4.8.10

Arabische Staaten wollen Blackberry verbieten

Saudiarabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben nach Agenturmeldungen angekündigt, die
verschlüsselten Dienste der Blackberry-Smartphones des Herstellers RIM zu verbieten.

Da die Kommunikation über den Blackberry abhörsicher sei, gefährde dies die nationale Sicherheit der Staaten, so die Begründung. Das bedeutet dann allerdings auch, dass diese Abhörstaaten gegen andere Smartphones wie dem iPhone – das ohnehin nicht als abhörsicher gilt – in diesem Punkt keine Bedenken haben.

posted by Stadler at 12:52  

31.12.09

Der nackte Bürger

Um die Bürgerrechte ist es in diesem Land und in Europa allgemein nicht zum Besten bestellt. Der wachsende und zunehmend organisierte Widerstand vieler Bürger gegen den Kontrollwahn und die Datensammelwut des Staates macht allerdings Hoffnung und hat bei Themen wie Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung auch durchaus Wirkung gezeigt. Und diese neue Bürgerrechtsbewegung ist angesichts dessen, was kommen wird, nötiger denn je. Elena, ACTA und Nacktscanner sind nur einige der Schlagworte für die Themen, die die Bürgerrechte 2010 gefährden werden.

In einem Kommentar zum Thema Nacktscanner – man sagt neuerdings verharmlosend Körperscanner – hat der wackere Heribert Prantl in der SZ vom 30.12.2009 die gesamte sicherheitspolitische Doktrin exakt auf den Punkt gebracht.

Es gibt in der Sicherheitspolitik eine Veralltäglichung des zunächst Unvorstellbaren: Wer hätte vor 25 Jahren geglaubt, dass die Polizei eines Tages ganz legal in Wohnungen einbrechen und dort elektronische Wanzen anbringen darf? Wer hätte gedacht, dass dem Lausch- der Spähangriff und dann auch noch der Zugriff auf die Computer folgen würde? Nirgendwo werden aus Absurditäten so schnell Normalitäten wie auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Präventive Logik ist expansiv.

Überwachung und exzessive Datenerhebung geschieht aber nicht nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, sondern vermeintlich auch zum Zwecke des Bürokratieabbaus. Das – wohlgemerkt rot-grüne – Projekt Elena startet am 01.01.2010 und will verschiedene Daten (Einkommen, Fehl- und Streiktage, Abmahnungen, Kündigungsgründe) von 40 Millionen Arbeitnehmern und Beamten zentral speichern und damit verschiedenen Stellen und Behörden zum Abruf zur Verfügung stellen. Der Staat schafft dadurch ein neues bürokratisches Monster und begründet dies mit Bürokratieabbau. Die informationelle Selbstbestimmung einer Mehrheit von Bürgern wird damit praktisch beseitigt. Der Bürger hat längst keine Möglichkeit mehr in Erfahrung zu bringen, wer was über ihn weiß bzw. in der Lage ist, sich bestimmte personenbezogene Daten zu beschaffen. Damit befindet sich auch der Datenschutz am Scheideweg. Einerseits wird ein absurd hohes Datenschutzniveau propagiert, während der Staat andererseits Bankdaten seiner Bürger an die USA übermittelt und zudem Einkommens- und Beschäftigungsdaten seiner Bürger zentral erfasst und für Behörden zum Abruf bereitstellt.

posted by Stadler at 13:44  

19.11.09

Big Herrmann Is Watching You

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann konnte sich bisher nicht entscheidend in Szene setzten. Um das für einen Innenminister tödliche Softi-Image abzulegen, kommt er jetzt mit einem populistischen Vorstoß, der ihm etwas öffentliche Aufmerksam sichert. Herrmann fordert eine flächendeckende Videoüberwachung von Bahnhöfen. Und er begründet dies mit der Behauptung: „Dabei sei diese ein hervorragendes Mittel, um potenzielle Straftäter abzuschrecken und Menschen auf leeren Bahnsteigen ein gewisses Sicherheitsgefühl zu geben„. Wirklich? In England hat man das längst und nicht nur in Bahnhöfen (CCTV). Ein Rückgang der Kriminalität ist freilich dort nicht wirklich messbar, auch wenn es zweifellos Leute gibt, die sich sicherer fühlen.

Nur was hilft mir eine Videokamera, wenn ich an einem S-Bahnhof zusammengeschlagen werde? Die Täter der verschiedenen Gewalttaten an Münchener S- und U-Bahnhaltestellen sind auch so gefasst worden. Die Tat als solche kann die Videoüberwachung nicht verhindern. Und die Behauptung von der abschreckenden Wirkung der Kameras ist ein kriminologisches Märchen.

Was bleibt, ist eine stärkere Überwachung des Bürgers, während Politiker wie Herrmann den Nachweis des Nutzens weiterhin schuldig bleiben.

posted by Stadler at 08:00  

30.10.09

VG München hält KFZ-Kennzeichenüberwachung in Bayern für zulässig

Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 23.09.2009 (Az.: M 7 K 08.3052) eine Klage, die sich gegen die automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen nach Art. 33 Abs. 2 S. 2 und 3 Polizeiaufgabengesetz (PAG) richtet, abgewiesen und hält diese (neue) gesetzliche Regelung für mit dem Grundgesetz vereinbar. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob die bayerische Regelung den einschränkenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt, das entsprechende Regelungen aus anderen Bundesländern – die freilich etwas weiter gefasst waren – für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der bayerische Gesetzgeber hat hier einmal mehr versucht, die Grenze dessen auszuloten, was das Verfassungsgericht gerade noch mitmacht. Ob ihm dies gelungen ist, wird sich zeigen. Das PAG versucht jedenfalls, die Erfassung von Kennzeichen nicht anlassunabhängig zu gestatten, denn genau das war vom BVerfG beanstandet worden, sondern knüpft an eine konkrete Gefahr an und verlangt insoweit das Vorliegen entsprechender Lageerkenntnisse.

posted by Stadler at 13:58  

13.10.09

Der führende europäische Überwachungsstaat

Wer hierzulande das schleichende Aufkommen eines Überwachungsstaats befürchtet, der sollte mal einen Blick nach Großbritannien werfen. Daran, dass dort öffentliche Straßen und Plätze mittlerweile mit Überwachungskameras vollgepflastert sind, hat man sich dort längst gewöhnt. Das sog. CCTV steht als Abkürzung für Closed Circuit Television, aber passenderweise auch für China Central Television.

Gerade hat man in England wieder einen neuen Meilenstein gesetzt. Jeder, der regelmäßig mit fremden Kindern in Kontakt kommt bzw. Umgang hat, muss sich bei einer für diese Zwecke eigens geschaffenen Behörde registrieren lassen. Was dem Schutz vor Kindesmissbrauch dienen soll, stellt erst einmal 11 Millionen Briten unter Generalverdacht. Brave New World ist vermutlich längst keine Utopie mehr.

Quelle: SZ vom 13.10.09, Die Gesellschaft wird paranoid (Wolfgang Koydl)

posted by Stadler at 10:30  

6.10.09

Indect: Europäische Kontroll- und Überwachungsfantasien

Die EU-Kommission hat den Bürger schon bislang zumeist eher eindimensional als Verbraucher betrachtet. Nachdem man das Verbraucherrecht mittlerweile gänzlich durch- und überreguliert hat, ist es offenbar an der Zeit, sich neuen Aufgaben zuzuwenden. Das Forschungsprojekt „Indect“ der EU soll Überwachungstechnologien zusammenführen und verknüpfen. In der ausgeschriebenen Fassung besagt INDECT schon ganz gut, worum es geht: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment.

Wer jetzt meint, ich hätte zu viel Orwell (oder Juli Zeh) gelesen, der sollte sich die offizielle Projektwebsite anschauen, denn dort werden die Absichten vergleichsweise offen skizziert. Letztlich geht es darum Menschen – das man sie dort „objects“ nennt, erstaunt mich nicht – in Echtzeit zu überwachen.

Die deutsche Politik befindet sich bei diesem Thema offenbar noch im Tiefschlaf bzw. hat kein Interesse an einer öffentlichen Diskussion.

Weitere Quelllen zum Thema:
Zeit-Online
ZwischenZeit

posted by Stadler at 14:40  

4.8.09

Die neue Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die die Inbetriebnahme einer neuen Überwachungsanlage, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, kritisiert, vor allem weil die gesetzliche Grundlage hierfür bislang fehlt. Der Bund hat sich für diese neue Überwachungsbehörde mit „Service Center TKÜ“ einen harmlos klingenden Namen ausgedacht. Aber was soll sich hinter einem Service Center Telekommunikationsüberwachung schon verbergen?

Dieses Vorhaben ist u.a. auch deshalb so umstritten, weil die als Service Center getarnte Überwachungsbehörde dem BKA und dem BND dienen soll. Insoweit droht aber eine sachliche Vemengung und Zusammenführung der Erkenntnisse und Daten von Polizeibehörden und Geheimdiensten, die m.E. vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Die rechtlichen Befugnisse beider Behörden unterscheiden sich aufgrund ihrer Aufgaben stark und das BKA ist nicht ohne weiteres berechtigt, Daten und Erkenntnisse des BND zu nutzen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden neuerdings aber, wie wir wissen, von den politisch Verantwortlichen in immer stärkerem Maße beseite geschoben, wie sich in fast allen Bereichen beobachten lässt.

posted by Stadler at 15:57  
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