Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.6.09

Telemedicus zum Zugangserschwerungsgesetz

Bei Telemedicus findet sich eine erste juristische Einschätzung zu dem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Erschwerung des Zugang szu kinderpornografischen Inhalten, der morgen im Bundestag verabschiedet werden soll.

Zu Recht weist die Autorin Christiane Müller darauf hin, dass ein deutlicher oder gar zwingender Vorrang von Löschungsmaßnahmen nicht statuiert wird. Was uns hier als Errungenschaft unter dem Etikett des Subsidiaritätsprinzips verkauft wird, folgt vielmehr ohnehin aus den Grundsätzen der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung und aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Insgesamt teile ich die Einschätzung, dass die Änderungen die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingeführt worden sind, keine substantielle Verbesserung gebracht haben und nicht geeignet sind, die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu beseitigen.

posted by Stadler at 10:58  

16.6.09

Die Schimäre vom Subsidiaritätsprinzip und andere Irrtümer

Die Pressemitteilung der SPD zum Sperrgesetz klingt beeindruckend. Wieder einmal hat man es der CDU und eigentlich allen gezeigt, sich auf voller Linie durchgesetzt und man höre und staune, das Subsidiaritätsprinzip im Gesetz verankert.

Dumm ist nur, dass sich die CDU ebenfalls zufrieden zeigt und im Netz großer Aufruhr herrscht. Der Wortlaut der Pressemitteilung, wonach nur dann gesperrt werden darf, wenn eine Löschung nicht erfolgreich bewerkstelligt werden kann, entspricht nicht so ganz dem Gesetzeswortlaut, aber die Schönfärberei gehört nunmal zum politischen Geschäft. Dass sich die Behauptung einer Verankerung des Subsidiaritätsprinzips bei näherer Betrachtung als Schimäre erweist, lenkt aber auch nur davon ab, dass bereits die grundsätzliche Weichenstellung dieses Gesetzes falsch ist.

Der Zugangsprovider hat keinen Zugriff und keine physisch-reale Möglichkeit auf Inhalte einzuwirken. Er bildet deshalb von vornherein den falschen Anknüpfungspunkt für die Kontrolle des Contents. Man hat bei der SPD, von der Union ganz zu schweigen, nach wie vor den Gesamtkontext noch nicht erfasst. Der eigentlich relvante Aspekt wird andernorts z.T. unter dem Schlagwort der Netzneutralität diskutiert.

Im Kern geht es darum, dass man einen TK-Dienstleister, der eine rein technische und neutrale Leistung erbringt, nicht für die Kontrolle von Inhalten heranziehen darf, weil dies zwangsläufig eine Manipulation technischer Abläufe mit sich bringt. Der Zugangsprovider muss nämlich technische Internet-Standards und Normen manipulieren, er wird gezwungen, in die Architektur des Netzes einzugreifen, um das zu erreichen, was der Staat von ihm verlangt. Es ist deshalb vernünftig zu fordern, dass sich der Staat jeglicher Manipulation technischer Standards und Normen zu enthalten hat.

Die grundsätzliche Weichenstellung ist aber auch deshalb falsch, weil das Gesetz in Wahrheit die Verbreitung kinderpornografischer Schriften fördert, anstatt wie beabsichtigt, den Zugang zu ihnen zu erschweren. An dieser Stelle zeigt sich sehr deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht mit den bisherigen Sperrbemühungen in Deutschland („Düsseldorfer Sperrungsverfügungen“) und deren Auswirkungen befasst haben. Die Düsseldorfer Sperrungsanordnungen haben seinerzeit im Jahre 2002 diejenigen Websites, die Gegenstand der Sperrung waren, überhaupt erst bekannt gemacht und dafür gesorgt, dass die Zugriffe auf diese Seiten deutlich zunahmen. Derselbe Effekt ist auch hier zu erwarten. Die geheim zu haltenden Sperrlisten werden sehr schnell auf Wikileaks auftauchen, ohne, dass das BKA dies verhindern kann und damit eine Navigationshilfe für Pädophile und auch Neugierige bilden. Auf der Stopp-Seite des BKA werden ohnehin nur die Dümmsten landen, denn diese simple technische Manipulation, die den Providern abverlangt wird, kann jedes Kind im Handumdrehen umgehen.

Es wäre gerade deshalb so wichtig, eine breite gesellschafts- und rechtspolitische Diskussion zu führen, wie dies der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung im Bundestag auch gefordert hat. Warum sich die SPD wieder einmal von der Union treiben lässt, ist unklar. Die Politik hat die vielen Facetten dieser Thematik jedenfalls noch nicht einmal angekratzt und die meisten Abgeordneten haben schlicht keine Ahnung von den möglichen Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens.

Aber eines möchte ich hier ganz deutlich sagen. Die Abgeordneten, die dem Gesetz zustimmen, werden damit faktisch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte fördern und damit das Gegenteil dessen erreichen, was sie vermutlich wollen. Gleichzeitig wird eine Struktur etabliert, die als Zensur-Infrastruktur zumindest tauglich ist und wegen des als Overblocking bezeichneten Effekts werden zudem eine ganze Menge legaler Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden.

Und auch wenn manche es als Formalität betrachten – die es nicht ist – aber dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz, worauf in der Sachverständigenanhörung auch sehr deutlich hingewiesen wurde.

posted by Stadler at 20:11  

16.6.09

Die SPD und der Zorn der Blogger

In den Blogs tobt der Bär angesichts des von der SPD mitgetragenen Kompromisses zum Sperrgesetz. Und Alpha-Blogger Johnny Haeusler von Spreeblick schickt der SPD gleich noch ein paar unfreundliche Nimmerwiedersehensgrüße hinterher. Puh.

Ihren Onlinewahlkampf hatten sich die Genossen vermutlich anders vorgestellt. Mit viel eigenem Unvermögen hat es die SPD aber geschafft, Zensursula als Reizobjekt zu überflügeln. Und das war bestimmt nicht so einfach. Wer sich die Naivität des Abgeordneten Martin Dörmann anschaut, muss sich über nichts mehr wundern. „Das Zugangserschwerungsgesetz soll die Grundrechte stärken“? Na klar – und Steinmeier wird Kanzler!“ kommentierte ein Kollege die Aussagen von Dörmann trefflich bei Twitter.

Wer sich bislang darüber beklagt hat, dass die deutsche Bloggerszene zu unpolitisch sei, wird hier ganz nebenbei ebenfalls eines Besseren belehrt.

Update: Die SPD-Fraktion hat es offenbar nicht begriffen und soeben die Zustimmung zum Gesetz beschlossen.

posted by Stadler at 16:10  

16.6.09

Datenschutzbeauftragter will die Sperrliste nicht kontrollieren

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dem Bundestag geschrieben, dass er das im sog. Zugangserschwerungsgesetz vorgesehene Gremium zur Kontrolle der Sperrliste nicht bei seiner Behörde angesiedelt haben möchte. Und Schaar beklagt sich auch darüber, dass er davon erst über die Medien erfahren habe.

posted by Stadler at 15:14  

16.6.09

Petition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten endet heute

Mehr als 130.000 Menschen haben die Petition „Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ bereits unterstützt. Die Zeichnungsfrist endet heute.

Nachdem der Bundestag sich bereits am Donnerstag über den Willen der Petenten hinwegsetzen und ein nur leicht entschärftes Sperrgesetz verabschieden möchte, muss der Druck nochmals erhöht und die letzte Chance zur Zeichnung genutzt werden!

posted by Stadler at 14:06  

16.6.09

Details des Kompromisses zum Kinderporno-Sperrgesetz

Die große Koalition hat sich nun offenbar doch dazu entschlossen, das Gesetz zur Blockade kinderpornografischer Inhalte noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Die SPD hat, trotz vieler Worte, nur einige Korrekturen durchsetzen können.

Es soll nunmehr ein Spezialgesetz geben, das sog. Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)).

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eines § 8a TMG soll die Aufnahme in die Sperrliste davon abhängig gemacht werden, dass zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. Das wird für das BKA im Einzelfall allerdings schwer zu beurteilen sein.

Für Angebote innerhalb der EU wird auf das Konsultationsverfahren des § 3 Abs. 5 S. 2 TMG verwiesen. Diese Vorschrift verweist wiederum auf Art. 3 Abs. 4 und 5 der E-Commerce-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich freilich keine besondere Errungenschaft. Vielmehr wird dieser Mechanismus von der Richtlinie ohnehin verlangt. Deutschland hat also bereits nach der E-Commerce-Richtlinie die Pflicht, vor dem Ergreifen der betreffenden (Sperr-)Maßnahmen den anderen betroffenen Mitgliedsstaat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen und abzuwarten, ob dem Folge geleistet wird. Außerdem muss die Kommission unterrichtet werden.

Schließlich regelt das ZugErschwG, dass die anfallenden Verkehrsdaten (IP-Adressen) nicht zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen.

Außerdem soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium gebildet werden, das mindestens quartalsweise die Sperrliste stichprobenartig darauf prüft, ob die aufgenommenen Sites tatsächlich kinderpornografischer Natur sind.

Das neue Spezialgesetz bringt in rechtsstaatlicher Hinsicht sicherlich ein paar Verbesserungen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden dadurch aber nicht ausgeräumt. Das Gesetzesvorhaben bleibt nach meiner Einschätzung formell und auch materiell verfassungswidrig.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat konsequenterweise alle weiteren Gespräche mit SPD-Politikern abgesagt und findet in seiner heutigen Pressemitteilung deutliche Worte.

Update: Schön ist auch der Stopp-SPD-Button bei Spreeblick. Die SPD wird vermutlich in den nächsten Tagen den Unmut der Community zu spüren bekommen. Wenn sich da einige Genossen nicht erneut verspekuliert haben. Denn das könnte für die Partei medial noch unerwünschter sein, als die Berichterstattung der Bild.

posted by Stadler at 13:35  

15.6.09

SPD-Parteitag ignoriert Antrag "Löschen statt sperren"

Eigentlich sollte auf dem gestrigen SPD-Parteitag über den Initiativantrag „Löschen statt sperren“ abgestimmt werden. Aber man hat sich entschlossen, den Antrag schlicht zu ignorieren. Offenbar hielt man bei der SPD bereits die Diskussion des Themas für medial unerwünscht. Die SPD hat bei diesem Thema augenscheinlich Angst davor, dass die Sachargumente nicht vermittelt werden können und man stattdessen im Wahlkampf in die Kinderpornoecke gedrängt wird. Aber wer soll andererseits eine Partei wählen, die so mutlos ist?

Update: Björn Böhning, Mitglied des SPD-Parteivorstandes, spricht davon, dass der Bundesparteitag die Debatte um die Internetsperren bewusst verschlafen habe. Das spricht irgendwie Bände. Dennoch will Böhning in der Partei weiter für seine Position und gegen den aktuellen Gesetesentwurf kämpfen. Und Böhning muss auch den Demagogen unseres Bildungsblattes trotzen. Siehe hierzu auch Stefan Niggemeier im BILDblog.

posted by Stadler at 13:20  

15.6.09

Kriminalitätsstatistik widerlegt Gesetzesbegründung zum Kinderporno-Sperrgesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet den gesetzgeberischen Handlungsbedarf so:

„Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11 357 Fälle; Steigerung um 55 Prozent gegenüber 2006: 7 318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111 Prozent festzustellen (von 2 936 auf 6 206 Fälle)“

In der gerade veröffentlichten PKS 2008 heißt es hierzu:

„Für den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) ist, nachdem 2007 eine geringe Steigerung zu verzeichnen war, 2008 der niedrigste Wert (minus 5,6 auf 12.052 Fälle)seit 1993 zu verzeichnen. In diesem Deliktsbereich muss nach wie vor von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden. (…) Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um minus 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fallzahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück. Der Anstieg der Fallzahlen bei der Verbreitung pornographischer Schriften ist auf die verstärkten Bemühungen der Polizei und anderer Akteure zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Bereich zurückzuführen“

Es wird nun zumindest eingeräumt, dass der starke Anstieg der polizeilichen Verdachtsfälle(denn mehr besagt die deutsche Kriminalitätssatistik nicht) im Jahr 2007 auf verstärkte polizeiliche Bemühungen zurückzuführen ist. Interessant ist auch, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern weiter zurückgeht und den niedrigsten Wert seit 1993 erreicht hat.

Die Verbreitung kinderpornografischer Schriften durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln ist sogar um 64,6 Prozent zurückgegangen.

Dieses Zahlenmaterial ist somit zur Begründung der Notwendigkeit von Access-Sperren nicht wirklich geeignet, sondern belegt, dass die Ausführungen in der Gesetzesbegründung schlicht falsch sind.

posted by Stadler at 13:08  

13.6.09

Netzsperren: Die Ahnungslosigkeit der Bundesregierung

Wer schon immer der Meinung war, dass diese Bundesregierung keine Ahnung hat, der bekommt das jetzt auch noch schriftlich und zwar von der Bundesregierung selbst in Person von Staatssekretär Bernd Pfaffenbach. Wir werden in der Tat von (der) Laien regiert. Jetzt ist es amtlich.

posted by Stadler at 20:09  

10.6.09

Beschließt der Bundestag das Sperrgesetz doch noch vor den Wahlen?

Nach der Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sah es kurzzeitig so aus, als würde das Gesetz doch nicht oder nicht mehr vor den Wahlen kommen. Denn die Mehrheit der Sachverständigen hat erhebliche (verfassungsrechtliche) Bedenken geäußert und die SPD-Fraktion sah erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Wie man jetzt allerdings hört, soll ein geänderter Entwurf doch noch vor der Sommerpause des Parlaments, also bis Anfang Juli, vom Bundestag beschlossen werden. Wie der geänderte Entwurf aussieht, ist derzeit noch unklar.

Die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken können aber kaum vollständig ausgeräumt werden, ohne den grundsätzlichen Sperransatz über Bord zu werfen.

Was die Politik auch weiterhin negiert, ist der Umstand, dass man durch diese Regelung eine Sperr- und Zensurinfrastruktur schafft, die bereits jetzt Begehrlichkeiten weckt und die künftig die Grundlage dafür bilden wird, beliebige Inhalte, die als unerwünscht angesehen werden, zu blockieren.

Sobald man damit anfängt, den Zugangsprovider und damit den Postboten zu verpflichten, auf Inhalte Einfluss zu nehmen, setzt man einen Automatismus in Gang, den die Politik nicht mehr kontrollieren und stoppen kann.

Manche Gerichte, wie das Landgericht Hamburg, sehen den Zugangsprovider schon heute als (mittelbaren) Störer an, halten aber Sperrmaßnahmen durch ihn für (noch) nicht zumutbar, weil es derzeit noch zu aufwendig sei, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn der Staat allerdings die Access-Provider mit dem geplanten § 8a TMG ohnehin dazu verpflichtet, diese technischen Voraussetzungen zu schaffen und tagtäglich hunderte von kinderpornografischen Websites auszublenden, dann kann der Provider ohne großen zusätzlichen Aufwand in Zukunft auch andere Inhalte die man aus ganz verschiedenen Gründen für rechtswidrig halten wird, sperren.

Die Musikindustrie hat ohnehin bereits eine Ausweitung dieser Zugangssperrung auf urheberrechtsverletzende Inhalte gefordert. Naeheliegend ist es sicher auch, alles zu blockieren, was man als jugendgefährdend einstuft, von den „Killerspielen“ bis zu gewöhnlichem Erotik-Content. Über die „Sperrung“ von Glückspielseiten, rechtsradikalen oder islamistischen Sites wurde auch schon diskutiert.

Wenn man außerdem sieht, dass Bundesbehörden bereits jetzt Druck auf Provider ausüben, um satirische und regierungskritische Websites vom Netz zu bekommen, ist es nicht übertrieben und nur angebracht, insoweit von einer Zensurinfrastruktur und der Gefahr einer Zensur zu sprechen.

Das ganze wird verstärkt durch den Effekt, den der Sachverständige Sieber in der Expertenanhörung des Bundestages als „Overblocking“ bezeichnet hat. Gemeint ist das Phänomen, dass solche Access-Sperren selten exakt und zielgenau möglich sind, sondern häufig eine Reihe legaler Webseiten gleichsam mitgesperrt werden.

Je stärker der Anwendungsbereich solcher Zugangsblockaden ausgeweitet wird, umso mehr wird sich dieser Effekt des Overblocking auch insgesamt bemerkbar machen und dazu führen, dass eine sehr große Zahl legaler Websites ausgeblendet wird.

Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, besteht darin, strikt an einem technisch neutralen Ansatz festzuhalten. Telekommunikationsdienstleister zu denen die Access-Provider gehören, ermöglichen nur den Zugang zu Datennetzen und übermitteln Daten. Diese technischen Dienstleister sind deshalb von vornherein der falsche Anknüpfungspunkt für eine Kontrolle von Inhalten, zumal sie diese Inhalte auch nicht beherrschen. Die Politik muss endlich begreifen, dass die Vorstellung vom Zugangsprovider als Blockwart bereits im Ansatz verfehlt ist.

Es geht hier auch nicht darum, einen rechtsfreien Raum Internet zu beschwören, sondern darum, die Finger von den technischen Strukturen zu lassen.

Die Entscheidung dieser grundlegenden Fragen bedarf einer breiten gesellschaftlichen und politischen Diskusssion, der sich die Bundesregierung nicht stellen will.

Ursula von der Leyen hat zunächst offenbar gemeint, es könne bei diesem Thema nicht schwer sein, Emotionen zu erzeugen, die sich über alle Fakten hinwegsetzen. Der für sie überraschende und heftige Widerstand aus der Netzgemeinde konnte sie freilich nicht von ihrem Kurs abbringen, denn dazu hätte sie Fehler eingestehen müssen.

Die SPD gab sich zwischenzeitlich als Bedenkenträger, der aber anschließend – so kennen wir die Partei seit Jahren – fast jeden faulen Kompromiss mitträgt.

Ich bin gespannt, wieviele vernünftige Abgeordnete mit ausreichendem rechtsstaatlichen Bewusstsein sich gegen dieses Gesetzesvorhaben stellen werden. Für die Abgeordneten der SPD-Fraktion bietet sich die einmalige Gelegenheit, bei der Netzgemeinde punkten, anstatt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit auch noch zu verspielen.

posted by Stadler at 13:25  
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