Das Pamphlet der Tatort-Autoren
Auf Twitter wurde ich gestern mehrfach dafür kritisiert, dass ich (als Anwalt) den offenen Brief der Tatort-Autoren zum Urheberrecht als Pamphlet bezeichnet habe, was der ein oder andere offenbar als unsachlich empfunden hat. Ich frage mich allerdings ganz ernsthaft, als was man den Brief sonst bezeichnen soll? Ein Text, der seinen (vermeintlichen) Gegnern Lebenslügen und Demagogie vorwirft, kann nicht nur, sondern muss als das bezeichnet werden was er ist, nämlich eine Schmähschrift. Das halte ich geradezu für ein Gebot der Sachlichkeit. Die Wahl dieses Stilmittels ist natürlich gänzlich legitim. Jeder kann seine Position so polemisch und pointiert vertreten wie er will. Wer allerdings eine Sachdiskussion in Gang setzen möchte, sollte sich vielleicht aber doch einer anderen Wortwahl bedienen und darf sich dann auch nicht wundern, wenn anschließend in ähnlich pointierter, wenngleich in sprachlich überzeugenderer Art und Weise reagiert wird.
Wer die Sachdiskussion sucht, kann nicht umhin, sich zunächst mit den sachlichen Fehlern des Texts der Krimiautoren zu befassen, die man auch und gerade angesichts der Wahl des Instruments der Polemik besser vermieden hätte.
Bereits im ersten Absatz wird der schlechten Situation der Urheber, der Protest der Netzgemeinde gegen Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung gegenübergestellt. Nun besteht allerdings zwischen der Vorratsdatenspeicherung und der Urheberrechtsdiskussion keinerlei Zusammenhang, denn die Vorratsdatenspeicherung ist ein Instrumentarium zur Aufklärung schwerer Straftaten, zu denen Urheberrechtsverstöße regelmäßig nicht gehören. Die auf Vorrat gespeicherten Daten können schließlich auch nicht zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden. Es wäre an dieser Stelle nachvollziehbar gewesen, wenn man die Diskussion um ACTA angeführt hätte, aber die Vorratsdatenspeicherung ist als Beispiel denkbar unpassend. Ähnliches gilt auch für die Netzsperrendiskussion, die sich in Deutschland im Kern um das Zugangserschwerungsgesetz drehte, das ebenfalls keine Urheberrechtsfragen zum Gegenstand hatte.
Im Text der Tatort-Autoren heißt es dann weiter, Artikel 27 der Menschenrechte postuliere den Schutz des Urhebers als Eigentümer seiner Werke. Gemeint ist damit wohl Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dessen Abs. 2 lautet:
„Jeder hat das Recht auf Schutz der sittlichen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“
Von geistigem Eigentum steht da freilich nichts, sondern nur vom Schutz sittlicher und materieller Interessen. In Art. 27 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es allerdings in der Tat:
„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben“
Es gibt also insoweit tatsächlich zwei unterschiedliche Rechtspositionen, die beide den Schutz als Menschenrecht genießen und die fraglos in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Das ist freilich nichts Besonderes, denn die Grund- und Menschenrechte unterschiedlicher Personen und Gruppen stehen sehr häufig in Konflikt miteinander. Es ist die Aufgabe der Rechtsordnung sich hier um einen fairen und angemessenen Ausgleich zu bemühen. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf möglichst freien Zugang zu Geisteswerken einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der Urheber – oder vielmehr der hinter ihnen stehenden Verwertungsindustrie – andererseits ist also keine Lebenslüge, sondern eher eine Lebenstatsache, der man mit etwas weniger Ignoranz gegenübertreten sollte. Denn, dass beispielsweise das aktuelle Urheberrecht gerade auch im Bereich der Bildung und Forschung hemmend wirkt, lässt sich anhand zahlreicher Praxisbeispiele nachweisen. Und natürlich geht es in diesem Bereich auch – und hier ist den Krimiautoren deutlich zu widersprechen – um die Frage eines offenen und u.U. kostenlosen Zugangs.
Dieser Aspekt leitet über zu der Textpassage, in der die Autoren formulieren:
„Dieses Recht wird nicht nur frontal angegriffen und infrage gestellt, neuerdings schicken gerade die Grünen gerne von Google alimentierte Initiativen wie collaboratory, Alexander-von-Humboldt-Institut oder auch das (vormalige) Max-Plank-Institut für geistiges Eigentum vor, die angeblich völlig autonom und unabhängig eine neue Rechtsgrundlage suchen würden – im sogenannten Immaterialgüter-Recht.“
An dieser Stelle fällt es mir zugegebenermaßen etwas schwer nicht in Polemik zu verfallen. Der Kollege Lehofer hat auf Twitter geschrieben, dass 51 Tatort-Autoren vielleicht nicht wissen müssen, wie man Max Planck schreibt oder was Immaterialgüterrechte sind. Aber gerade deshalb hätte ihnen ein etwas leiseres Auftreten gut zu Gesicht gestanden.
Beim Max Planck Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht betreiben renommierte Rechtswissenschaftler Grundlagenforschung im Bereich des Urheberrechts und des Rechts der gewerblichen Schutzrechte. Das MPI steht keinesfalls in dem Ruf mit Piraten, Linken und Grünen zu paktieren, mit dem Ziel das Urheberrecht abzuschaffen. Es gibt aber gerade in der Rechtswissenschaft bereits seit Jahren eine intensive Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Auch wenn das bei den Rechteinhabern nicht populär ist, kann man vor der stattfindenden rechtswissenschaftlichen Diskussion nicht die Augen verschließen. Man muss als Autor vielleicht nicht laufend rechtswissenschaftliche Aufsätze lesen, aber man sollte zumindest diejenige Diskussion verfolgen, die außerhalb einer kleinen Fachöffentlichkeit geführt wird. Sehr instruktiv – auch für den juristischen Laien – ist hierzu beispielsweise ein Interview mit dem renommierten deutschen Urheberrechtler Karl-Nikolaus Peifer mit der Zeitschrift Brand Eins.
Schließlich blenden die Krimiautoren völlig aus, dass sich das Urheberrecht in einer Legitimationskrise befindet, auf die die Politik Antworten finden muss. Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, die Diskussion nicht mehr länger in Schwarz-Weiß-Mustern zu führen, sondern vielmehr auszuloten, wo man sich sinnvollerweise einpendeln kann und muss im großen Bereich zwischen zwei Extrempositionen. Nach meiner Einschätzung gehört auch das Konzept des „geistigen Eigentums“ auf den Prüfstand, was allerdings nicht als Forderung nach einer Abschaffung des Urheberrechts missverstanden werden darf. Gerade die Frage der Stärkung der Rechte von Autoren ist primär eine solche des Urhebervertragsrechts, dessen vernünftige Ausgestaltung bislang von den Lobbyisten der Verlagsbranche verhindert worden ist. Diese Diskussion wird interessanterweise derzeit kaum geführt.
Auf Twitter habe ich auf meinen Einwand hin, dass der Text der Krimiautoren hochideologisch ist und vor sachlichen Fehlern strotzt, die Antwort erhalten, dass es ja häufig um gefühlte Argumente gehe und der Expertendiskurs für juristische Laien unverständlich sei. Vielleicht ist aber gerade diese Haltung eine Lebenslüge unserer politischen Diskussion. Jeder beharrt auf seinem Standpunkt und lässt sich durch Fakten und die abweichende Einschätzung von Wissenschaftlern kaum ablenken. Es kann nicht um gefühlte Argumente gehen, wenn man den Anspruch hat, eine Diskussion sachlich zu führen.
Ich denke auch, dass wir reden müssen, aber dazu muss sich vielleicht auch die Debattenkultur noch verändern. Auch die Urheber müssen erkennen, dass ihnen am Ende nur ein funktionierendes Urheberrechtssystem nützen wird. Und insoweit kann man Karl-Nikolaus Peifer nur beipflichten. Das aktuelle System steht am Abgrund und auch die Urheber müssen deshalb ein Interesse an einer sinnvollen Reform haben und sollten sich der Diskussion nicht verweigern.
Aber Herr Stadler, diese Autoren können sich offensichtlich noch nicht einmal Word zur Rechtschreibprüfung leisten! Haben Sie denn kein Mitleid?
Comment by kaminkatze — 30.03, 2012 @ 14:23
Erstaunlich ist überhaupt die Tatsache, dass sich Drehbuchautoren vom Tatort äußern. Ich habe noch nie gehört, dass im Internet Drehbücher für Tatorte kopiert würden. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass diese Männer von Dritten instrumentalisiert werden. Im Netz wurde darüber spekuliert, dass die womöglich von FDP-Otto vorgeschickt wurden. Wenn dem so wäre, würde die Frage auftauchen, ob es zur Zeit überhaupt gut ist, mit solchen Leuten zu diskutieren, da sie offenbar nicht den rationalen Dialog suchen, sondern Teil einer Medienkampagane sind, die von korrupten Politikern gesteuert wird, denen es normal scheint, gegen den Bürger im Geheimen Politik zu machen wie bei ACTA. Gerade bei der FDP durften wir ja auch erleben, dass Spenden nicht sauber buchgeführt wurden und Millionen-Strafen vom Bundestagsverwaltung verhängt wurden.
Da ja Stadler, CCC, und tausende andere seit Jahren rationale Argumente ausgetauscht haben, bleibt die Frage, ob es da noch Diskussionsbedarf gibt oder ob man politisch die Propaganda offenlegt und weiter Gesetzgebung gegen den Bürger wie beim Zugangserschwerungsgesetz und ACTA als Souverän nicht duldet. Argumente ziehen offenbar bei Spendenempfängern weniger als Demonstranten auf der Straße und in den Petitionen.
Selbst bei dem früher eher liberaleren Carta glaubt man mittlerweile, dass man unliebsamen Argumente lieber zensiert als sich mit ihnen auseinanderzusetzen:
„Urheberrecht? Ersatzlos streichen!?“
http://carta.info/42377/urheberrecht-ersatzlos-streichen/
Dort glaubt man naiv mit Zensur seiner Meinung mehr Gewicht zu verleihen und denkt nicht daran, dass auch unbequeme Meinungen ihren Weg ins Netz finden:
Siehe z.B. Kommentar Nr.2 bei
http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=3277
Ich vermute, dass die Papierkünstler, die mit aller Gewalt ihre Papierwelt auch im Internet durchgesetzt wissen wollen, noch nicht in der Gegenwart angekommen sind.
Vielleicht wäre es eine andere Strategie, auf die nun weiter aufwachsenden Provokationen der Spendenempfänger (denen das Wasser derzeit bis an die Augenbrauen steht) einfach zu ignorieren, aufzupassen, dass weiterhin von der FDP keine unsinnigen Gesetze gemacht werden (wie ACTA oder auch das Zugangserschwerungsgesetz, das mit Hilfe der gleichen FDP in Bayern zustande kam im Bundesrat, die nun die Schlecker Auffanggesellschaft boykottierte, nach dem die tragenden Boygroups selber den Staat millionenschwer abgeschöpft haben (Linder mit seinen Versuchen ,unternehmerisch tätig zu werden bei der KfW)), den Papierkünstlern Zeit zu geben, das Internet kennenzulernen (auch für Tatort-Drehbuchautoren) und dann in Ruhe zu warten bis nach der Wahl, wenn die SPD im Bund nicht mehr mitregiert und keine Staatsknete mehr hat, um Autoren aufzuhetzen gegen die Bürger. Schade nur um Jimmy Schulz.
Comment by Jan Dark — 30.03, 2012 @ 14:38
Bleibt vielleicht noch anzumerken, daß die Drehbuchautoren des „Tatorts“ im Windschatten der öffentlich rechtlichen „Grundversorgung“ sitzen dürften, deren steter Einnahmenfluss durch die beiden Säulen GEZ und Medienabgabe auf digitale Medien generiert wird – völlig unabhängig von jeglicher Ausgestaltung des Urheberrechts.
Mir erschliesst sich deshalb nicht, in welcher Opferrolle sich die Autoren wähnen.
mfg.de
Comment by DerExperte — 30.03, 2012 @ 15:03
Die frischgebackene Tatort-Regiesseurin Sabine Derflinger hat diesen kurzen grottigen Propaganda-Film für die Kampagne „Kunst hat Recht“ in Österreich gemacht: http://www.youtube.com/watch?v=2RsMOMv2ybw
Interessant, dass gerade die Tatort-Riege so eingespannt werden kann.
Comment by Lukas Tagwerker — 30.03, 2012 @ 15:39
Es schimpft sich doch immer am leichtesten, wenn man keine Ahnung hat, wovon man eigentlich redet …
Comment by STK — 30.03, 2012 @ 17:58
http://www.medien-monitor.com/Exportschlager-Made-in-Germany.1731.0.html
Deutsche Formate und Serien erfeuen sich im Ausland immer höherer Beliebtheit.
Das war auch schon früher so: alleine die altbekannte Serie „Derrick“ wurde in über 100 Länder verkauft (lt. Wikipedia).
Diese Einnahmen lieferen eine guten Beitrag zur (Re-)Finanzierung solcher Serien.
Ich habe keine konkreten Zahlen dazu gefunden, das was ich gefunden habe bewegt sich im Berich 15% des Gesamteinnahmen der offentlich-rechtlichen.
Werden solche Serien aber mitgeschnitten und weltweit über das Internet verteilt (vielleicht sogar noch fansubbed), drückt das auf den Marktwert und damit auf die Finanzierung.
Da derartige Produktionen sicherlich nicht 15% des Gesamtbudgets ausmachen, würde ich davon ausgehen, dass die Sender damit Gewinn erzielen, sie sind also bestenfalls von der GEZ vorfinanziert und der Gewinn daraus subventioniert andere Sendungen/Bereiche mit.
Auf eine konstruktive und zielführende Diskussion mit umsetzbaren, realistischen Vorschlägen warte ich immer noch – von beiden Seiten.
Comment by Markus Stumpf — 30.03, 2012 @ 19:25
Wo ist das Problem? Mein Wahrig Fremdwörterlexikon übersetzt mir „Pamphlet“ schlicht und ergreifend mit „Streitschrift“. Hätten die ganzen Weisen vielleicht besser geschwiegen, statt sich über ein Fremdwort aufzuregen…?
Comment by Hardy — 30.03, 2012 @ 20:33
@Hardy(7.): Der Wahrig irrt und Wikipedia weiß den Rest.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist „Pamphlet“ klar negativ besetzt und deshalb eine vertretbare Bezeichnung für den Text der Tatort-Autoren.
Comment by Sprechsucht — 31.03, 2012 @ 04:26
Wieso herrscht in der ganzen Debatte so ein Halbwissen? Es geht doch nicht nur ums Kopieren, sondern v.a. um die Sendung bzw. Aufführung: ohne Urheberrecht keine Tantiemen! Versteht ihr das nicht? Die Autoren leben doch nicht von der GEZ (Schwachsinn!), es herrscht genauso ein Wettbewerb wie in jedem anderen Wirtschaftszweig. Wichtig sind für alle Urheber die Tantiemen, die erst bei einer Nutzung anfallen! Und die kann nicht jeder einzelne mit sämtlichen Sendern oder Internetprovidern verhandeln, daher gibt es Verwertungsgesellschaften.
Comment by mlh — 31.03, 2012 @ 10:25
Ein sehr schöner Beitrag Hr. Stadler, danke dafür!
Comment by Alexander Schwarz — 31.03, 2012 @ 16:51
@Nr. 8:
„Der Wahrig irrt und Wikipedia weiß den Rest.“
Soso, wieder etwas gelernt. Eine Frage möchtest Du mir aber beantworten: Wieso darf aus dem Wahrig in allen möglichen wissenschaftlichen Arbeiten zitiert werden, nicht jedoch aus Wikipedia?
Und was den (offensichtlich allwissenden) allgemeinen Sprachgebrauch betrifft: Der kennt auch „vorprogrammiert“, „LCD-Display“ und „das macht Sinn“. Ganz ehrlich: Der „allgemeine Sprachgebrauch“ kümmert mich einen feuchten Kehricht. Und bevor Du andere Leute kritisierst, solltest Du den einen oder anderen Wolf Schneider gelesen haben. Aber Dein Name ist offensichtlich Programm – schade um die Zeit.
Comment by Hardy — 31.03, 2012 @ 19:46
Sehr guter Beitrag, Herr Stadler!
Bei der Diagnose der Debatten(un)kultur: „Jeder beharrt auf seinem Standpunkt und lässt sich durch Fakten und die abweichende Einschätzung von Wissenschaftlern kaum ablenken.“ musst ich an Habermas denken: In „Faktizität und Geltung“ (und anderswo) beschreibt er das Rechtssystem und die Wissenschaft als gesellschaftliche Ressourcen, die bestimmte Probleme lösen helfen können:
Insbesondere, wenn man versucht, sich gesellschaftlich auf eine „richtige“ Lösung zu einigen, d.h. z.B. einen Verteilungskonflikt im besten Interesse aller Seiten zu lösen, dann sei man auf Recht und Wissenschaft angewiesen, um sich erstmal darüber klar zu werden, was denn überhaupt zu verteilen sei, wer möglicher Nutznießer von Verteilung ist, wie die Verteilung aussehen könnte, und welche Folgen das wahrscheinlich (in verschiedener Hinsicht) haben würde.
Wenn man solche Ressourcen zur Konfliktlösung ablehnt, dann will man offenbar keinen gesellschaftlichen Ausgleich von Interessen, sondern seine eigenen Interessen mit (diskursiver/politischer/juristischer) Macht verbinden und durchsetzen.
Das können die Verwerter gern versuchen. Dass es ihnen gelingt, ist ziemlich unwahrscheinlich. Jedenfalls, wenn man die Ressourcen Wissenschaft und Recht fragt.
Comment by Erbloggtes — 1.04, 2012 @ 18:27
Es ist doch eine schöne Offenbarung der wahren Absichten, wenn man Urheberrechtsschutz mit Vorratsdatenspeicherung zusammenbringt.
Comment by Ein Mensch — 2.04, 2012 @ 10:38
Wie schön! Es ist ein Pamphlet!
Und ob jetzt Schmähschrift, Streitschrift, kleine Abhandlung oder Flugblatt sei mal einfach nur dahin gestellt. Es ist ein wunderbares Mittel, seine Meinungen auch als Gruppe kundzutun. Bei dem verbalen Ausfall der Autoren kann nur die nackte Existenzangst die Feder geführt hat.
Was ich mich aber gerade frage, ist: Handelt es sich beim Art.27 der Erkärung der Allgemeinen Menschenrechte wirklich um zwei unterschiedliche Rechtspositionen?
Ich habe bisher immer gedacht, Gesetze seien streng hierarchisch geordnet. Demzufolge hätte ich interpretiert, daß das Erstgenannte „das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen“ gegenüber im Zweifel dem Zweitgenannten „das Recht auf Schutz der geistigen {sic!, andere Übersetzung)und materiellen Interessen, die dem Urheber (…) erwachsen.“ stärker zu gewichten wäre.
Naja, ich bin keine Juristin.
Comment by Maria Hoff — 3.04, 2012 @ 15:09