Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.3.12

Müssen wir uns vom Konzept des geistigen Eigentums verabschieden?

Ein Blogbeitrag des Kollegen Arnd Kulow und eine aktuelle Diskussion auf Twitter, haben mich dazu inspiriert, ein paar Gedanken zum schillernden Institut des geistigen Eigentums (Intellectual Property) niederzuschreiben, das in der gesamten westlichen Welt, trotz zunehmender Kritik, als praktisch unumstößlich gilt.

Eigentum an Sachen ist etwas, was die Menschheit seit Jahrtausenden kennt und anerkennt. Das Konstrukt des geistigen Eigentums stellt demgegenüber eine (juristische) Fiktion dar, die erst wenige Jahrhunderte alt ist und die von der Vorstellung getragen wird, dass man die Inhaberschaft an einem Geisteswerk in gleicher Weise wie eine Sache einer einzelnen Person ausschließlich und absolut zuordnen kann.

Bevor wir über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Reform des Urheberrechts sprechen, ist es vielleicht notwendig, noch einen Schritt zurückzugehen und die Prämisse von der Existenz eines geistigen Eigentums auf den Prüfstand zu stellen.

Der Journalist Dirk von Gehlen hat genau das in seinem Buch „Mashup“ – dessen Lektüre ich wirklich jedem empfehlen kann, der in der Urheberrechtsdebatte seinen Horizont erweitern und über den Tellerrand blicken will – getan, wobei sein Ausgangspunkt nicht das „geistige Eigentum“, sondern dessen Widerpart die Kopie ist.

Die Kopie wird in unserer modernen Gesellschaft als etwas Minderwertiges betrachtet und in urheberrechtlicher Hinsicht eindimensional zumeist nur als Urheberrechtsverletzung. Ihr Gegenstück ist, zumindest in unserer Wahrnehmung, das Original, und damit nach verbreiteter Vorstellung ein Geisteswerk, das von einem Urheber geschaffen wurde, dem regelmäßig der Ruf der Genialität anhängt. Von Gehlen erläutert schlüssig und nachvollziehbar, dass es sich beim Kopieren um eine jahrtausendealte Kulturtechnik handelt, die der Menscheit nicht nur ihr Überleben gesichert, sondern vielmehr dafür gesorgt hat, dass sich die Menschheit weiterentwickeln konnte. Der Motor des menschlichen Fortschritts war also etwa hunderttausend Jahre lang keineswegs der Schutz geistiger Leistungen, sondern vielmehr sein nunmehr ungeliebter Widersacher die Nachahmung und Kopie. Erst seit 200 Jahren gilt diese in der westlichen Welt als minderwertig, während sie beispielsweise in asiatischen Kulturen eine ganz andere Bedeutung und einen ganz anderen Stellenwert innehat, was einer der Gründe für den wirtschaftlichen Aufstieg von Staaten wie China sein dürfte.

Eine nach wie vor mächtige Lobby versucht uns allerdings einzureden, dass das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte die Grundlage von Wohlstand und Fortschritt seien. Gleichzeitig hat man es geschafft, die Kopie als unerlaubte Vervielfältigung zu pönalisieren und mithilfe der Fiktion vom geistigen Eigentum auch mit dem Diebstahl oder gar dem Raub gleichzusetzen. Wer dies in sprachlicher und juristischer Hinsicht analysiert, wird schnell merken, dass es kaum einen unpassenderen Begriff gibt als den der Raubkopie. Denn beim Raub wird etwas weggenommen und zwar mit Mitteln der Gewalt. Beim urheberrechtswidrigen Kopieren wird aber weder Gewalt angewendet noch findet eine Wegnahme statt. Es wird ganz im Gegenteil etwas hinzugefügt, weshalb der Begriff der Raubkopie die denkbar unpassendste Beschreibung einer urheberrechtswidrigen Vervielfältigung ist. Der Begriff der Raubkopie stellt ein Oxymoron dar.

Wir müssen uns deshalb wohl die Frage stellen, ob der erste Schritt hin zu einer halbwegs neutralen Herangehensweise nicht in der Abkehr von unpassenden und irreführenden Begriffen besteht. Begriffe wie geistiges Eigentum und Raubkopie dienen der Ideologisierung und behindern damit die notwendige Sachdiskussion.

Außerdem ist ergebnisoffen die Frage zu diskutieren, ob eine fortlaufende Verschärfung des Urheberrechts tatsächlich dem Wohl der Allgemeinheit dient, oder ob nicht auch das Gegenteil zutreffend sein könnte. Denn das „geistige Eigentum“ steht in wesentlich stärkerem Maße in einem Spannungsverhältnis zu den Belangen der Allgemeinheit als dies beim Sacheigentum der Fall ist. Das hat der Gesetzgeber im Grunde auch erkannt, andernfalls hätte er im Urheberrechtsgesetz keine Schranken des Urheberrechts definiert. Die Lobby der Rechteinhaber setzt freilich alles daran, diese Schranken wieder einzudampfen. Wenn man in dogmatischer Hinsicht den eingeschlagenen Weg des geistigen Eigentums weiter gehen möchte, wird man sich allerdings früher oder später der Einsicht nicht verschließen können, dass diese Form des Eigentums einer deutlich stärkeren Sozialbindung unterliegen muss als das klassische Sacheigentum.

Dass das Konzept des geistigen Eigentums Bildung und Wissenschaft beeinträchtigt, ist naheliegend. Auf ein diesbezügliches Beispiel aus der Praxis habe ich hier bereits hingewiesen. Sozial schädliche Auswirkungen des geistigen Eigentums zeigen sich noch deutlicher am Beispiel der Generika-Diskussion. Weil Patente es erlauben, Nachahmerprodukte zu verbieten und damit den Preis teuerer Orginalmedikamente hochzuhalten, sterben weltweit Menschen. Sie sterben speziell in den Entwicklungsländern deshalb, weil sie sich die teueren Originalmedikamente beispielsweise gegen AIDS nicht leisten können und billige Generika aus patentrechtlichen Gründen nicht verfügbar sind.

Dass aber auch die weit verbreitete These vom Urheberrecht als Innovationsschutz kritisch zu hinterfragen ist, verdeutlicht ein – zugegebenermaßen bereits häufiger bemühtes – Beispiel. Mozart gilt zu Recht als eines der größten und originärsten Genies der Musikgeschichte. Weniger bekannt ist, dass sein Werk – nach heutigem Verständnis – von Plagiaten durchsetzt ist. Denn Mozart hat sich gerne bei anderen Komponisten seiner Zeit bedient, was zu dieser Zeit auch nicht als anstößig galt. Das war ihm allerdings nur deshalb möglich, weil es noch kein Urheberrecht gab. Das Werk Mozarts könnte unter Geltung des heutigen Urheberrechts in seiner uns bekannten Form wohl überhaupt nicht mehr entstehen, weil es zu viele Urheberrechtsverletzungen beinhalten würde. Wer also sagt, dass das Urheberrecht Innovation fördert, der muss auf der anderen Seite erkennen, dass das Urheberrecht auch Innovation verhindert. Die Auswirkung des Urheberrechts auf die Innovation ist deshalb eher zwiespältig und keinesfalls so eindeutig, wie es uns gerne erzählt wird.

Die vorherrschende Betrachtungsweise hängt sehr stark an der Vorstellung und dem Wunsch nach einem Original. Dahinter steckt das Bild eines genialen Schöpfers, den wir Urheber nennen, der ein originäres Geisteswerk schafft, das für sich alleine steht.

In Wirklichkeit sind die meisten Urheber aber Zwerge, die auf den Schultern von Giganten stehen. Ein zu wenig beachteter Aspekt, den Dirk von Gehlen in seinem Buch „Mashup – Lob der Kopie“ ebenfalls herausarbeitet. Es gibt keine originären Werke, die aus dem Nichts entstehen. Vielmehr knüpft jeder Urheber an etwas Bestehendes an und entwickwelt es weiter. Und an dieser Stelle offenbart sich das Dilemma des Urheberrechts, das bislang ignoriert wird. Das Urheberrecht erweist sich als als Hemmschuh, das selbst wirkliche Genies wie Mozart ausgebremst hätte. Oder um es mit Oscar Wilde zu sagen: „Talent borrows, genius steals“. Gerade auch das Genie muss auf das Bestehende zurückgreifen und hat es daher schwer, sich unter den Gegebenheiten des modernen Urheberrechts zu entfalten.

Um dieses Spannungsverhältnis, das unter den Gegebenheiten einer Informationsgesellschaft noch deutlich verschärft wurde, aufzulösen, sehe ich grundsätzlich zwei unterschiedliche (rechtsdogmatische) Lösungsansätze.

Man kann und sollte sich meines Erachtens von der Vorstellung des geistigen Eigentums verabschieden und aufhören, das Urheberrecht oder gewerbliche Schutzrechte als absolute, eigentumsgleiche Rechte zu betrachten. Vielmehr sollte man übergehen zu einem Konstrukt einer zwar geschützten Rechtsposition, die sich aber der ergebnisoffenen Abwägung mit anderen legitimen Interessen und Rechtspositionen stellen muss und keinen regelmäßigen Vorrang für sich reklamieren kann.

Wenn man stattdessen den tradierten Weg fortsetzen will, so muss man doch erkennen, dass es dem Wesen des „geistigen Eigentums“ entspricht, einer wesentlich stärkeren Sozialbindung zu unterliegen als das Sacheigentum. Denn Geisteswerke sind gleichzeitig auch Bestandteil des Wissens und der Kultur der gesamten Menschheit und als solches ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auch Allgemeingut. Sie sollten deshalb idealerweise nicht nur ungehindert zugänglich sein, sondern auch einer möglichst ungestörten Weiterentwicklung unterliegen.

posted by Stadler at 10:48  

93 Comments

  1. @Hit-TV.eu (#68,#69)
    Ich würde ja gerne eine ernsthafte Diskussion über das Thema führen, aber von der Seite der Reformgegner — und da sind Ihre Beiträge geradezu ein Prototyp — kommen leider nahezu ausschließlich Strohmann-Argumente. Daneben werden Begriffe verwendet, die falsche Assoziationen herstellen sollen. Diese Argumentation ist einfach nur destruktiv.

    Der Begriff des geistigen Eigentums könnte kaum unsinniger sein — wenn es so etwas wie geistiges Eigentum geben würde, wäre das einfach alles, was in meinem Kopf gespeichert ist –, zudem ist es schlicht falsch, in diesem Zusammenhang von Diebstahl oder Raubkopien zu sprechen. Es geht um Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte. (Und damit vielleicht um das Eigentum an diesen Rechten.) Und es hat auch niemand vor, das Urheberrecht abzuschaffen. Es geht um eine sinnvolle Gestaltung dieser Rechte.

    Comment by Frank — 8.03, 2012 @ 18:47

  2. Er hat ja bezeichnenderweise gar nicht juristisch argumentiert. Es ist eine Meinung. Aber damit nur ein Beispiel für diesen grossen Angriff auf Kreativität, Produktivität und freie Künstlerexistenz im 21.Jahrhundert. Ihr wollt einfach klauen, was euch nicht gehört. Niemand hat die Relaitivätstheorie als Theorie unter Schutz gestellt – eine absurde Scheindebatte. Die „Buddenbrooks“ sind ein Leitmotiv ganzer Bibliotheken – niemand störts. Der Vergleich mit Mozart ist hanebüchen. Das ist das Wesen von Kunst. Thomas Mann hat ganze Lexikaeinträge abgeschrieben. Worum es heute geht ist das Kopieren ganzer Werke und nur darum. Das Weitervertreiben ohne für die Leistung des Künstlers zu zahlen. Das ist die geistfeindlichste und kunstfeindlichste Debatte, die man sich vorstellen kann – am Ende werden alle öffentlich-rechtliche DDR Künstler. Den anders geht es nicht. 80 % der oft unverkäuflichen Gegenwartsliteratur wäre nicht entstaanden, wenn sie von Verlagen nicht quersubventioniert würden. RA Stadler, der hier so diskret auf sich aufmerksam macht, den Namen werde ich mir merken.

    Comment by Artist — 11.03, 2012 @ 20:42

  3. @72: Juristische Argumentation wäre ja auch ziemlich sinnlos in einer grundlegenden Debatte, bei der es darum geht, was genau wie geschützt werden sollte und wie die Entlohnung von Künstlern am Besten organisiert wird.

    Kontrolle und Entlohnung über den Vertrieb ist nur einer von vielen Wegen und wie man heutzutage sieht, einer mit sehr vielen Nebenwirkungen und Kollateralschäden.

    Comment by AndreasM — 12.03, 2012 @ 12:02

  4. Was will uns Herr Stadler eigentlich mit diesem Artikel sagen? Dass wir alle Geniusse im Sinne von §24.1 UrhG sind? Oder dass ohnehin alles Kunst ist?

    Zum Thema Mozart:
    „Es gibt keine originären Werke, die aus dem Nichts entstehen. Vielmehr knüpft jeder Urheber an etwas Bestehendes an und entwickwelt es weiter. Und an dieser Stelle offenbart sich das Dilemma des Urheberrechts, das bislang ignoriert wird. Das Urheberrecht erweist sich als als Hemmschuh, das selbst wirkliche Genies wie Mozart ausgebremst hätte. Oder um es mit Oscar Wilde zu sagen: “Talent borrows, genius steals”. Gerade auch das Genie muss auf das Bestehende zurückgreifen und hat es daher schwer, sich unter den Gegebenheiten des modernen Urheberrechts zu entfalten.“

    Stimmt. Hinter JEDEM von Menschen gemachten Produkt, sei es etwas haptisches oder ein digitales File steckt eine Idee, ein Gigant auf dessen Schultern wir stehen. Wir würden heute noch mit dem Abakus arbeiten, hätten nicht Generationen über Generationen von Menschen das Prinzip aufgegriffen und weiterentwickelt bis hin zum modernen Computer. Dass ein Computer deshalb zum Herstellungspreis verkauft wird, verlangt niemand. Eigenartig, oder?

    Wo wurde die Weiterentwicklung bestehender Ideen durch das Urheberrecht TATSÄCHLICH verhindert (und nicht nur hypothetisch bei Mozart…)? Musikstile wie HipHop, Rap, der gesamte elektronische Bereich und nicht zuletzt der gesamte Jazz etcpp sind IM BESTEHENDEN URHEBERRECHT entstanden. Der Begriff des geistigen Eigentums scheint hier nicht geschadet zu haben – im Gegenteil, meines Erachtens macht er die massenhafte Verbreitung von Musik zu einem erschwinglichen Preis erst möglich. Man darf entgegen der landläufigen Meinung Vieler völlig ohne den Urheber zu fragen, jedes Stück bearbeiten, verändern, mashuppen oder was auch immer. Man darf dieses Stück auch veröffentlichen, WENN man den Urheber vorher gefragt hat und er seine Zustimmung gegeben hat und WENN man ihn angmessen vergütet – was bei fehlender Gewinnabsicht auch durchaus mal 0€ sein können, aber nicht müssen.

    Oder anders gefragt: wie konnte eigentlich Leonard Cohen legal Bob Dylan covern? Wie konnte Johnny Cash mit dem Hit Personal Jesus von Depeche Mode nochmals durchstarten?

    Und nochmal zum Thema Mozart: man lese bitte aufmerksam die Wikipedia Biografie zu Mozart, die in diesem Fall bereits ausreicht, um darzulegen, was der Unterschied zwischen einem von staatlichen Subventionen abhängigen und einem frei arbeitenden Musiker ausmacht.

    Ich zitiere hier nur einen Absatz:
    „Speziell in seinen Opern Die Zauberflöte und Le nozze di Figaro sind gesellschaftskritische Töne aus dieser Mitgliedschaft zu spüren, die vielleicht mit dazu beigetragen haben, dass es Mozart nach der Urauführung des „Figaro“ finanziell nicht mehr so gut ging, zumal kurz danach ein Krieg mit den Türken begann. Am 7. Dezember 1787 wurde er noch von Josef II. zum k.k. Kammermusicus ernannt mit einem stattlichen Jahresgehalt von 800 Gulden und am 9. Mai 1791 zum unbesoldeten Adjunkten des Domkapellmeisters von St. Stephan, Leopold Hofmann.

    Mit der Aufführung von Le nozze di Figaro 1786, die Josef II. trotz des systemkritischen Inhalts freigab, überforderte er das Wiener Publikum, sodass es sich von ihm zurückzog. So verschlechterte sich seine wirtschaftliche Situation, ohne dass er dieser Tatsache mit seinen Ausgaben Rechnung trug. Trotz des vorherigen Wohlstandes hatte er keine Ersparnisse angesammelt und musste mehrfach seine Freunde anpumpen. Diese Misserfolge führten zu einem Wendepunkt in seinem Leben: Erfolg hatte er in dieser Zeit nur in Prag.“ </i)

    http://de.wikipedia.org

    Hätte Mozart zu diesem Zeitpunkt bereits von den Tantiemen seiner Werke profitieren können, wäre es ihm vmtl eher gelungen, als freier Komponist zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ohne dieses Recht war er Zeit seines Lebens auf die Gönnerhaftigkeit seiner Arbeitgeber angewiesen. Noch mehr: eine kritische Haltung führte augenscheinlich dazu, dass seine Finanzen sich verschlechterten, da er es wagte dem Adel, dem Publikum der damaligen Zeit, kritische Inhalte vorzuführen.

    Mozart die Letzte:
    Es gab kein Urheberrecht und Mozart hat streckenweise plagiiert, in Ordnung. Deshalb können wir heute nur ahnen, wo er sich bedient hat. Das ist eigentlich schade und hätte durch eine Verpflichtung zur Nennung des Giganten, auf dessen Schultern er stand behoben werden können (CC Lizenz!).

    Es hält sich ja hartnäckig das Gerücht, Mozart habe sich u.a. bei Salieri bedient. Hier wird nun behauptet, hätte es das Urheberrecht bereits gegeben, würde es Mozarts Kompositionen nicht geben. Das stimmt schon alleine deswegen nicht, da es im bestehenden Urheberrecht den folgenden Paragraphen gibt , der Mozart jedwedes Recht zugestanden hätte, Salieris Werk frei umzugestalten – sofern ein neues Werk dabei entsteht (UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html):
    § 24 Freie Benutzung
    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

    Und selbst wenn das nicht zugetroffen hätte auf Mozarts Werke:

    Später, als Da Ponte in Prag war, um die Uraufführung von Mozarts Don Giovanni mit vorzubereiten, wurde er wegen einer königlichen Hochzeit, zu der Salieris Oper Axur, Re d’Ormus uraufgeführt werden sollte, nach Wien zurückgerufen: sicherlich war Mozart mit diesem Vorhaben nicht einverstanden. Salieri andererseits beabsichtigte offenbar gar nicht, Mozarts Karriere aufzuhalten: Nachdem Salieri Hofkapellmeister geworden war, hatte er 1789 anstatt einer eigenen Oper sogar den Figaro erneut auf die Bühne gebracht, und als er 1790 zu den Krönungsfeierlichkeiten für Leopold II. reiste, hatte er nicht weniger als drei Messen Mozarts im Gepäck.

    Man kannte und schätze sich also. Menschlicher Faktor. Sollte man nicht unterschätzen. Denn genau so sind in den letzten Jahrzehnten überweigend Musikstile entstanden und weiterentwickelt worden: die Musiker kannten sich, fragten beim Komponisten nach, ob die Bearbeitung in Ordnung geht und erteilten die Erlaubnis, durchaus unter auch monetären Bedingungen. Ich behaupte: mindestens genauso oft ohne Vergütung.

    Gerade das zeigt doch aber den Respekt des Nachschaffenden für den Vorschaffenden: nachfragen, sich austauschen, das Einverständnis einholen und das Bestehende weiterentwicklen. Genauso ist es im Urheberrecht vorgesehen und auch im Fall Mozarts wäre es sicher kein Problem gewesen, bei Salieri – ggf. gegen Beteiligung an seinen Gewinnen – Teile eines bestehenden Werkes zu einem neuen Werk zu machen. Wäre das wirklich schlecht gewesen? Hätte es Mozart davon abgehalten zu komponieren, wie hier wiederholt suggeriert wird?

    „Um dieses Spannungsverhältnis […] aufzulösen, sehe ich grundsätzlich zwei unterschiedliche (rechtsdogmatische) Lösungsansätze.

    Vielmehr sollte man übergehen zu einem Konstrukt einer zwar geschützten Rechtsposition, die sich aber der ergebnisoffenen Abwägung mit anderen legitimen Interessen und Rechtspositionen stellen muss und keinen regelmäßigen Vorrang für sich reklamieren kann.“

    Hier droht der Text erstmals spannend zu werden, denn hier soll der Lösungsvorschlag für das ‚Problem‘ des geistigen Eigentums kommen. Aber – ach – wo ist er denn der Vorschlag? Mit WELCHEN legitimen Interessen und Rechtspositionen soll abgewogen werden? WIE soll die Rechtsposition geschützt werden, wenn es kein GEISTIGES EIGENTUM mehr gibt?

    „Wenn man stattdessen den tradierten Weg fortsetzen will, so muss man doch erkennen, dass es dem Wesen des “geistigen Eigentums” entspricht, einer wesentlich stärkeren Sozialbindung zu unterliegen als das Sacheigentum. Denn Geisteswerke sind gleichzeitig auch Bestandteil des Wissens und der Kultur der gesamten Menschheit und als solches ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auch Allgemeingut. Sie sollten deshalb idealerweise nicht nur ungehindert zugänglich sein, sondern auch einer möglichst ungestörten Weiterentwicklung unterliegen.“

    Auch das ist kein Vorschlag, sondern im gegebenen Gesetz Fakt. Wie Herr Stadler weiter oben richtig feststellt, gibt es bereits diverse Schranken im Urheberrecht, die die exklusiven Nutzungsrechte sowie die Persönlichkeitsrechte des Urhebers aushebeln: für die Verwendung in Schulen, für das Kopieren für Sehbehinderte, für die private Kopie zuhause etcpp. Dass und wie man die Schranken-Regelungen an die digitalen Gegebenheiten anpassen muss – darüber müssen und sollten wir diskutieren.

    Aber warum der Begriff geistiges Eigentum dabei stört, wurde durch diesen Artikel nicht verdeutlicht.

    Vermutlich wegen des grundsätzlichen Zusatzes, dass jede Nutzung, auch die, die durch Schranken ohne Einwilligung des Urhebers erlaubt ist, angemessen zu vergüten ist? Das lässt sich natürlich nicht mehr aufrecht erhalten, wenn man dem Urheber kein Eigentum an seinen Werken mehr zugesteht.

    Aber eigentlich, wie ich auch viele Kommentatoren hier verstehe, wollen wir ja angemessen vergüten und gleichzeitg so frei wie möglich mit Werken Dritter umgehen.

    Das alles hört sich für mich nach einem Lizenzproblem an, nicht nach einem Urheberrechtsproblem. Und dafür brauchen wir Lösungsvorschläge.

    Darüber sollten wir reden, statt immer weiter Analogien aus dem 18. Jahrhundert und Scheindebatten über geistiges Eigentum zu führen.

    Comment by Eva Kiltz — 12.03, 2012 @ 14:43

  5. Mozart hat sogar noch viel mehr getan als nur Teile von anderen Komponisten zu übernehmen.
    Er ist aktive gegen den Versuch vorgegangen Wissen zu verheimlichen:.
    Das Miserere von Allegri durfte nicht kopiert werden, es wurde nur einmal im Jahr aufgeführt.
    Mozart hörte es und schrieb aus dem Gedächtnis die Noten auf sonst wäre es wohl für immer verlorengegangen.

    Comment by Egmond — 12.03, 2012 @ 19:32

  6. @74: Eigentum impliziert weit mehr als nur einen Vergütungsanspruch. Nämlich insbesondere auch eine Verfügungsgewalt.
    Das forcierte Abtreten dieser Verfügungsgewalt, auch gegen Vergütung, bezeichnet man als Enteignung.

    Wegen dieser Implikationen halte ich den Begriff des „Geistigen Eigentums“ für falsch.
    Ich gestehe denjenigen, die etwas veröffentlichen, einen Vergütungsanspruch zu, aber nicht die Macht, Weiterentwicklungen zu verhindern oder Teile der Öffentlichkeit von der Nutzung auszuschliessen, also eben keine Verfügungsgewalt.

    Comment by AndreasM — 13.03, 2012 @ 01:11

  7. @AndreasM: kann es einen Vergütungsanspruch geben, wenn es kein Eigentum gibt?

    Comment by Eva Kiltz — 14.03, 2012 @ 16:18

  8. @Eva Kiltz: Natürlich. Die meisten Vergütungsansprüche haben nichts mit Eigentum zu tun.

    Comment by Stadler — 14.03, 2012 @ 16:21

  9. @74 Respekt Frau Kiltz. Fakten statt unzutreffender Behauptungen von Stadler. Vermisse fundierte Antwort darauf wie auf die fundierten Anmerkungen von Paralleluniversator. Mit nicht zuende gdachter Ideologie und Rhetorik kommen wir nicht weiter.

    Comment by Mark Chung — 18.03, 2012 @ 22:04

  10. Ich schätze dieses Blog sehr und war deshalb ziemlich erstaunt, mit dem Beitrag über geistiges Eigentum einen Text zu lesen, der fast ausschließlich aus unbegründeten Behauptungen besteht. Einige meiner Kritikkpunkte wurden in den Kommentaren schon genannt (speziell von Eva Kiltz in Kommentar Nr. 74), die nochmals aufzuführen, spare ich mir hier (wer möchte, kann meine vollständige Ausführungen zum Artikel auf http://christiansiebje.wordpress.com nachlesen).

    – Thomas Stadler bezeichnet geistiges Eigentum als „Konstrukt“, das erst „wenige Jahrhunderte alt“ sei und eine „(juristische) Fiktion“ darstelle. Im Gegensatz dazu stehe das „Eigentum an Sachen“, welches die Menschheit seit „Jahrtausenden kennt und anerkennt“. Warum sollte denn ein jüngeres Konstrukt per se schlechter sein als ein altes? Können juristische Konstrukte generell nicht immer erst dann entstehen, wenn sie gesellschaftlich notwendig sind? Und ist nicht auch das persönliche „Eigentum an Sachen“ ein Konstrukt, auf das wir uns im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung geeinigt haben? In vielen Gemeinschaften gab und gibt es das nämlich nicht. Schließlich: Wurde eigentlich irgendwann festgelegt, dass geistiges Eigentum eine juristische Fiktion ist?

    – Das Original sei „ ein Geisteswerk, das von einem Urheber geschaffen wurde, dem regelmäßig der Ruf der Genialität anhängt“ während es sich beim „Kopieren um eine jahrtausendealte Kulturtechnik handelt, die der Menscheit nicht nur ihr Überleben gesichert, sondern vielmehr dafür gesorgt hat, dass sich die Menschheit weiterentwickeln konnte“. Schon wieder wird der geschichtliche Hintergrund betont, als wenn allein die lange Tradition einer menschlichen Errungenschaft diese automatisch als positive und sinnvolle Technik ausweisen würde. Mit dieser Art von Begründung lässt sich von Betrug bis Krieg jede traditionsreiche Zivilisationsstrategie ins Positive verkehren.

    Zu beachten ist auch die vorgenommene Erhöhung des Schöpfers geistigen Eigentums als Genius. Wer behauptet denn so was heutzutage noch? Wenn es darum geht, kreativ Tätige als sich selbst überschätzende Popanze darzustellen, scheint auch der Griff in die Kiste mit abgeschmackten Vorurteilen recht zu sein.

    – Geistiges Eigentum steht „in wesentlich stärkerem Maße in einem Spannungsverhältnis zu den Belangen der Allgemeinheit als dies beim Sacheigentum der Fall ist“.

    Ich bin mir nicht sicher, wonach die gesellschaftliche Relevanz der verschiedenen Arten Eigentums bemessen wird. Wenn es ausschließlich nach gesetzlichen Hierarchien geht, stellt sich mir die Frage, ob der Gesetzgeber das Spannungsverhältnis von Sacheigentum zur Allgemeinheit nicht ungleich stärker dadurch betont, dass er schon im Grundgesetz (Artikel 14, Eigentum verpflichtet) eine Einschränkung vornimmt, als durch die Formulierung von Schranken in einem untergeordneten Gesetz.

    Aber auch abgesehen von juristischen Fragen scheint mir die Behauptung, dass Sacheigentum in geringerem Masse gesellschaftlichen Spannungen unterliegt, sehr gewagt zu sein. Immerhin ist die Frage nach gerechter Verteilung des Eigentums seit dem Ende des 19. Jahrhundert für immense globale Veränderungen verantwortlich. Der Zusammenbruch fast aller kommunistischen Systeme hat an den Tatsachen nichts geändert. Wenn der Mensch nichts zu essen und kein bezahlbares Dach über dem Kopf hat, sind das Beeinträchtigungen, die deutlich schwerer wiegen als die Frage, ob ich einen fremdes Foto kostenfrei auf meiner Homepage veröffentlichen darf.

    – Der Bewertung des Urteils des Landgerichtes Stuttgart stimme ich nicht zu. Die Ausführungen von Thomas Stadler in dem verlinkten Beitrag zum Urteil scheinen für mich ein Beleg für die eklatante Unkenntnis des Gerichtes im IT-Bereich zu sein. Außerdem hätte das Urteil auch anders ausfallen können, was meiner Meinung nach im Bericht impliziert wird.

    – Die „Generika-Diskussion“: Das ist in der Tat ein schwerwiegendes Problem. Stadlers Text verschweigt aber, wie komplex sich der Sachverhalt tatsächlich darstellt. Er verschweigt auch, dass einige Entwicklungsländer mit Zwangspatenten bereits erste Massnahmen ergriffen haben, die einen wichtigen Schritt zur Lösung dieses Problems darstellen, weil sie die Pharmaindustrie unter Zugzwang setzen und zugleich den moralischen Aspekt in den Blickpunkt rücken. Die Entwicklungsländer warten also nicht nur darauf, dass die reichen Länder Gesetze erlassen, sondern nehmen das Heft selber in die Hand. Gute Infos zum Thema bietet der Artikel „Streit um teure Medikamente“ von Helga Einnecke, der am 17. März auf sueddeutsche.de erschienen ist (http://bit.ly/FOOFse), und schon im Januar 2008 hat sich Julia Bidder auf focus.de in „Arzneimittel- Der Dauerstreit um Patente“ (http://bit.ly/IrtiRj) sehr ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt.

    – Zwerge und Riesen: Es gäbe „keine originären Werke, die aus dem Nichts entstehen. Vielmehr knüpft jeder Urheber an etwas Bestehendes an und entwickwelt es weiter“. Ach was. Das ist eine Binsenweisheit, und nicht mal eine besonders neue. Mir fällt kein ernsthafter Autor/Maler/Musiker ein, der seine Werke nicht als Weiterführung des bisher in seinem Medium geleisteten begreift. Aber warum sollten denn Werke, die aus einem traditionellen Fundus heraus zu etwas Neuem geformt werden, nicht schützenswert sein? Trotz (oder wegen) des bestehenden Urheberrechtes wurden auch im eklizistischen 20. Jahrhundert Artefakte geschaffen, die mehr sind, als die Summe der einzelnen Teile (und im 21. Jahrhundert sieht es nicht anders aus). Wenn es eine so geringe Leistung wäre, beispielsweise aus dem existierenden Angebot an Popmusik heraus einen neuen und erfolgreichen Song zu schaffen, warum macht es dann nicht jeder?

    – Lösungsansätze: 1.) Man solle sich „von der Vorstellung des geistigen Eigentums verabschieden und aufhören, das Urheberrecht oder gewerbliche Schutzrechte als absolute, eigentumsgleiche Rechte zu betrachten“ und „übergehen zu einem Konstrukt einer zwar geschützten Rechtsposition, die sich aber der ergebnisoffenen Abwägung mit anderen legitimen Interessen und Rechtspositionen stellen muss“.

    Nun wird die „ergebnisoffene Abwägung“ im Zweifelsfall doch längst praktiziert, in so ziemlich jedem Gerichtsverfahren. Stadler selber führt mit dem Prozess in Stuttgart ein gutes Beispiel dafür an. Wenn die aktuellen Schutzrechte so eindeutig und absolut wären, wie er schreibt, hätte es diesen Prozess doch gar nicht gegeben.

    2.) Wollte „man stattdessen den tradierten Weg fortsetzen“ müsse man die stärkere Sozialbindung als Wesen des geistigen Eigentums erkennen. Darüberhinaus seien „Geisteswerke (…) Bestandteil des Wissens und der Kultur der gesamten Menschheit und (…) ab Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auch Allgemeingut. Sie sollten (…) nicht nur ungehindert zugänglich sein, sondern einer möglichst ungestörten Weiterentwicklung unterliegen.“

    Welches Wissen ist denn in der aktuellen rechtlichen Situation nicht frei zugänglich? Es gibt mittlerweile mehr kostenlose Angebote an Büchern, Songs, Fotos, Software etc., kurz WISSEN im Netz, als ein einzelner in seinem ganzen Leben wegkonsumieren kann. Ist ein Kunstwerk nicht mehr ungehindert zugänglich, wenn der Nutzer den Erschaffer angemessen entlohnen soll? Wir reden hier doch nicht von Summen, die ein Buch, eine DVD oder einen Download zu einem Luxusgegenstand machen. Unter diesen Umständen davon zu sprechen, der bestehende Urheberschutz verhindere die Weitergabe von Kultur und Wissen, ist absurd. Problematisch ist vielmehr die Forderung, dass ein Geisteswerk ab Veröffentlichung Allgemeingut zu sein habe. Filme und Musikstücke werden im Hinblick auf ein Publikum produziert. Es liegt also in der Natur der Sache, dass die Entstehungskosten erst durch die Veröffentlichung wieder reingeholt werden können.

    Wir sollten in der aktuellen Diskussion endlich damit beginnen, den Erschaffern geistiger Werke die gleichen Rechte zu zugestehen, die jede andere Berufsgruppe auch hat. Dazu gehört in jedem Fall die Entscheidung darüber, ob der Erschaffer sein Geisteswerk kostenfrei zur Verfügung stellt, es selber vermarkten möchte oder einen Rechteverwerter damit beauftragt.

    Comment by Christian Siebje — 10.04, 2012 @ 12:51

  11. Ich wollte schon frohlocken, dass endlich mal jemand meinen Hinweis auf die wahre Natur auch des geltenden Urheberrechts in Bezug auf die Allgemeinheit aufgegriffen hat. Aber leider ist da ein Wörtchen zu viel: „Geisteswerke sind gleichzeitig auch Bestandteil des Wissens und der Kultur der gesamten Menschheit und als solches ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auch Allgemeingut.“ – Geisteswerke sind nicht nur „auch“ Allgemeingut, sondern first AND foremost Allgemeingut!

    Comment by Manfred — 23.04, 2012 @ 00:16

  12. Eva Kiltz (74) ist lustig! Sie wundert sich: „Hinter JEDEM von Menschen gemachten Produkt (…) steckt eine Idee, ein Gigant auf dessen Schultern wir stehen. [Trotzdem verlangt niemand, d]ass ein Computer deshalb zum Herstellungspreis verkauft wird. Eigenartig, oder?“ Und tatsächlich: Das ist verwunderlich! Aber doch aus ganz anderen Gründen, als denen, die sie unterstellt! Jeder normale Mensch würde die aktuell laufende Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft zum Anlass nehmen, warum wir unter deren Bedingungen nicht auch bei Patenten und selbst bei Sachen endlich anfangen, einfach nach Bedürfnissen zu verteilen! Sie aber will den anachronistischen Umgang mit Dingen selbst bei geistigen Schöpfungen aufrechterhalten! Grotesk!!

    Comment by Manfred — 23.04, 2012 @ 01:00

  13. Auch Christian Siebje (80) stellt die Welt auf den Kopf, meint: „Problematisch ist vielmehr die Forderung, dass ein Geisteswerk ab Veröffentlichung Allgemeingut zu sein habe. Filme und Musikstücke werden im Hinblick auf ein Publikum produziert. Es liegt also in der Natur der Sache, dass die Entstehungskosten erst durch die Veröffentlichung wieder reingeholt werden können.“ – Dass ein Geisteswerk ab Veröffentlichung Allgemeingut ist, ist keine Forderung, sondern schon unter geltendem Urheberrecht Faktum. Im Moment seiner Fertigstellung geht das Werk in das Allgemeingut über. Diese gewährt dem Schöpfer qua Urheberrecht geistige Monopolrechte, die zum Zeitpunkt 70 Jahre nach seinem Tod wieder verfallen, wenn das Werk an die ALlgemeinheit zurückfällt. Wer von „geistigem Eigentum“ spricht, kann also höchstens diese temporäre besitzrechtliche Verfügungsgewalt über Allgemeingut meinen! Mit der Wissensgesellschaft wird diesem Faktum besser Geltung verschafft, indem der Vergütungsanspruch für die Nutzung aufgrund der digitalen Natur des Wissens in weltumspannenden Netzen entfällt. Und DAS ist definitiv nicht „problematisch“, sondern schlicht DAS konstituierende Element der sich derzeit etablierenden Gesellschaftskonformation der Wissensgesellschaft!

    Comment by Manfred — 23.04, 2012 @ 02:04

  14. @ Manfred: Mir ist in der Debatte schon mehrfach aufgefallen, dass mit dem Begriff Monopol inflationär umgegangen wird. Wikipedia definiert den Begriff so: „Monopol (…) nennt man eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter vorhanden ist.“ Wenn beispielsweise Disney Filme produziert, hat die Company die Verwertungsrechte an genau diesen Filmen. Das schließt ausdrücklich die Rechte an allen anderen Filmen aus. Da von einem Monopol zu sprechen, ist ungefähr so sinnvoll, wie VW vorzuwerfen, sie hätten ein Monopol auf Autos der Marke VW, einem Tischler vorzuwerfen, er hätte ein Monopol auf den von ihm gezimmerten Tisch etc…

    Wenn es die Wissensgesellschaft geschafft hat, sich unter dem geltenden Urheberrecht so weit zu etablieren, wie es aktuell der Fall, frage ich mich, was denn eigentlich das Problem ist?

    Was ist eine Gesellschaftskonformation?

    Comment by Christian Siebje — 26.04, 2012 @ 16:30

  15. Zitat von Blub: „Wer als Künstler Kunst betreibt mit dem einzigen Ziel Geld zu verdienen, der ist kein Künstler sondern ein Hamsterrad mit Gelddruckmaschine.“

    Solche Dummschwätzsätze sind es, die die ernsthafte Debatte verhindern. Ich könnte dir genauso polemisch sagen, wenn du jeden Tag arbeiten gehen musst, um Geld zu verdienen, bist du echt eine arme Sau. Haben deine Vorfahren nichts hinterlassen? Keinerlei Immobilien, keine Aktien, kein Edelmetall?

    Comment by Hedonist — 12.05, 2012 @ 22:11

  16. Aus meiner Sicht stimmt die Ausgangsannahme nicht:Eigentum an Sachen ist etwas, was die Menschheit seit Jahrtausenden kennt und anerkennt. Das Konstrukt des geistigen Eigentums stellt demgegenüber eine (juristische) Fiktion dar, die erst wenige Jahrhunderte alt istEigentum, insbesondere in der modernen Fassung, kennt die Menschheit erst »wenige Jahrhunderte«, »Besitz an Sachen« hingegen tatsächlich schon Jahrtausende. Es ist von zentraler Bedeutung, zwischen »Eigentum« (»juristische Fiktion«, nett) und »Besitz« (die tatsächliche Verfügung über eine Sache) zu unterscheiden. Wenn man das tut, wird klar, dass die »juristische Fiktion« (ich nenne es neutraler »Rechtsform«) »Eigentum« _nicht_ von der Beschaffenheit des Guts abhängt.

    Das sind eigentlich Basics (selbst das BGB unterscheidet Besitz und Eigentum), die in der Debatte um das »geistige Eigentum« überhaupt nicht vorkommen. Aber die emsigen Verteidiger ahnen: Wer das »geistige Eigentum« (wenigstens diskursiv) antastet, der vergreift sich sich irgendwann auch am »Eigentum« insgesamt.

    Mehr dazu hier: Eigentum und Besitz und Commons

    Comment by StefanMz — 3.06, 2012 @ 13:10

  17. Ähm, die „blockquote“-Tags wurden gekillt. Das ist unschön. So kann man das Zitat im vorstehenden Kommentar nicht erkennen. Es lautet: »Eigentum an Sachen ist etwas, was die Menschheit seit Jahrtausenden kennt und anerkennt. Das Konstrukt des geistigen Eigentums stellt demgegenüber eine (juristische) Fiktion dar, die erst wenige Jahrhunderte alt ist«

    Bitte reparieren.

    Comment by StefanMz — 3.06, 2012 @ 13:12

  18. Der Blockquote-Tag ist hier für mich nicht ersichtlich. Ich weiß nicht, was da schiefgelaufen ist.

    Comment by Stadler — 3.06, 2012 @ 21:00

  19. Als die Menschen noch einen Urheber Allens kannten, haben sie sich nicht selbst so wichtig als „Urheber“ genommen. Insofern ist der Urheberhype ganz und gar zeitgeistig.

    Comment by MisterX — 29.05, 2013 @ 19:51

  20. hi, zu VIEL TEXT !!!!!!!!!!!!!!!!

    Comment by Anonymous — 2.07, 2013 @ 10:55

  21. Ich bin kein Autor. Aber wenn ich Autor bin und ein Buch schreibe, will ich, dass es verkauft wird. Dafür muss es Schutzrechte geben. Sonst schreibe ich das Buch eben nicht. So einfach ist das. Das gleiche gilt für Filme. Oder Bilder. Oder Programme.

    Dieses naive Infragestellen des Urheberrechts geht mir immer mehr auf die Nerven.

    Comment by Autorenversteherin — 23.03, 2014 @ 12:17

  22. @91: es ist keine Voraussetzung – weder rechtlich, noch tatsächlich, dass Schutz besteht, um das Werk zu verkaufen.

    Es ist zwingend notwendig, den (sondergesetzlichen) Schutz und seine Reichweite nicht nur zu diskutieren, sondern auch seine Grundannahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um sie auf belastbare Grundlagen zu stellen (zB das Axiom, dass Schutz notwendig sei, damit kreativ gearbeitet werde).
    Einfaches Gegenbeispiel zu diesem Axiom: William Shakespeare (1564 – 1616) und das 1. Schutzgesetz in dem Bereich: Statute of Anne 1710. Shakespeare hat geschrieben (und verkauft) ohne dass Schutz bestand.
    Zweites Gegenbeispiel: ich müßte jetzt nachschauen, welcher Untersuchungsbericht in den USA es war: ein Verleger hat den rechtlich nicht geschützten, weil amtlichen, Bericht gedruckt und davon unzählige Exemplare (entgeltlich) verkauft, obwohl der Inhalt gemeinfrei war/ist.

    Ich wäre ja dafür, die Verträge in dem Bereich erstmal zu kündigen und dann in einem freien Rahmen zu diskutieren, was und wie etwas geschützt sein sollte und dabei Axiome nicht zur Begründung heranzuziehen.

    Und im Urheberrecht tätigen Anwälten – ohne nähere Begründung – Naivität zu unterstellen, wenn sie mit Begründung Fragen aufwerfen, während man selber nur ein Axiom postuliert, erscheint mir an der Grenze zur Unverfrorenheit.

    Comment by le D — 23.03, 2014 @ 12:51

  23. Genialer Artikel! Ohne Urheberrecht wäre die Menschheit schon viel weiter. Es ist nur eine Erfindung des kleinen Egos, dass sich getrennt von dieser Welt sieht und nicht begreift, dass alles mit einander verbunden ist. Das Ego (der Verstand) macht alles nur komplizierter. Die Natur ist einfach. Woher kommen den die Ideen und Inspirationen? Auf jeden Fall nicht vom physischen Gehirn. Dies ist nur ein Transformator von Informationen. Alles Wissen ist bereits vorhanden („research“ = Wiederfinden). Bspw. versorgt uns unser höheres Selbst dauerhaft mit Ideen.

    Comment by Robert — 26.11, 2014 @ 11:32

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