Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.12.09

Vorerst kein Strafverfahren gegen Rechtsanwalt Kornmeier

Wie Gulli berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Dr. Kornmeier wegen der Geltendmachung nicht berechtigter Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Abmahnung von Filesharern abgelehnt. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet, dass dem Abgemahnten im Ergebnis kein Schaden entsteht, selbst wenn man unterstellt, der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten sei nur vorgetäuscht. Die Staatsanwaltschaft meint nämlich, der Auftraggeber von Kornmeier, die Fa. DigiProtectm hätte wegen der Verletzung der Urheberrechte einen Schadensersatzanspruch in Höhe eines Vielfachen der Anwaltskosten, was zu einer Schadenskompensation führen würde.

Diese Argumentation weist gleich mehrere Schwachpunkte auf.

Wenn ein Rechtsanwalt von seinem Gegner zu hohe Gebühren fordert, stellt dies einen Betrug dar (Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, § 352, Rn. 9).

Was die Staatsanwaltschaft zu der Annahme veranlasst, die Schadensersatzforderungen seien um ein Vielfaches höher als die Anwaltskosten, ist unklar. Wenn die Kanzlei Kornmeier für DigiProtect eine Kostenklage erhebt, macht sie regelmäßig ein Anwaltshonorar von EUR 651,80 geltend und ergänzend Schadensersatz in Höhe von EUR 150,-. Bereits diese eigene Bezifferung von DigiProtect zeigt deutlich, dass die Kanzlei Kornmeier von einem Schaden ausgeht, der wesentlich niedriger ist, als die geltend gemachten Anwaltskosten.

Diese Relation ist auch deshalb realistisch, weil DigiProtect weder Rechteinhaber ist noch über umfassende ausschließliche Nutzungsrechte an dem Werk verfügt. Vielmehr erhält DigiProtect vom Rechteinhaber ein Nutzungsrecht, das auf die öffentliche Zugänglichmachung über P2P-Netzwerke beschränkt ist.

Update vom 24.12.09:
Lese gerade in der c’t (vom 21.12.09, S. 154) den sehr ausführlichen Artikel von Holger Bleich „Die Abmahn-Industrie“. Dort findet sich auch ein Interview mit Volker Römermann, einem der Spezialisten für anwaltliches Berufsrecht. Römermann wörtlich: „Diese Abmahnanwälte laufen ein hohes Risiko. Fordern sie Gebührenerstattung ohne jede Rechtsgrundlage, dann ist das Betrug„. Es dürfte m.E. nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Staatsanwaltschaften um diese Erkenntnis nicht mehr herum kommen. Die Luft wird dünner für diejenigen, die Filesharing-Abmahnungen zum Geschäftsmodell ausgebaut haben.

posted by Stadler at 14:15  

21.12.09

Postbank soll Klausel über Datenweitergabe nicht länger verwenden dürfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Deutsche Postbank AG abgemahnt und verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich die Postbank verpflichten soll, eine datenschutzrechtliche Klausel, die der Postbank die Weitergabe von Kundendaten an freie Finanzberater der Postbank Finanzberatung AG sowie an andere Gesellschaften der Postbank-Gruppe ermöglicht, nicht weiter zu verwenden.

Die Verbraucherschüzter haben der Postbank eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis 22.12.2009 gesetzt.

Auf Auskunftsersuchen betroffener Kunden hat die Postbank bislang überwiegend dahingehend geantwortet, dass im konkreten Fall keine Daten weiter gegeben worden sind, was der Betroffene natürlich nicht überprüfen kann.

posted by Stadler at 12:00  

18.12.09

Die SPD und Zensursula

Dass die SPD sich nunmehr gegen das Zugangserschwerungsgesetz ausspricht, nachdem sie dem Gesetz vorher zu einer Mehrheit im Bundestag verholfen hatte, könnte man unter der Rubrik „besser spät als nie“ abhaken.

Doch verschiedene Ungereimtheiten lassen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der neuen Haltung aufkommen. Der damalige Verhandlungsführer der SPD-Fraktion Martin Dörmann schreibt in einer E-Mail an seine Fraktionskollegen: „Mir ist es dabei ein persönliches Anliegen, deutlich zu machen, dass wir deshalb eine Kurskorrektur vornehmen, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben.“

Das von Dörmann bemühte Argument, man hätte das Gesetz gebraucht, um die Sperrverträge, die das BKA mit Providern bereits geschlossen hatte, zu verhindern, ist heute ebenso absurd wie damals. Die Verträge mit dem BKA waren nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen nichtig und das ganz offensichtlich. Diesen Spuk hätten die Verwaltungsgerichte deshalb in kürzester Zeit beendet. Das wusste man sowohl in der Union als auch in der SPD, weshalb beide Parteien ein Gesetz gewollt haben.

Die Rahmenbedingungen des Gesetzes haben sich also nicht verändert, es sei denn, man zählt die Wahlniederlage der SPD auch zu den relevanten Begleitumständen. Schließlich ist man als Opposition gerne und schnell mal dagegen. Und genau so sieht es aus liebe SPD. Wundert Euch also nicht, wenn die Leute das durchsichtige Manöver eines MdB Dörmann durchschauen. Es gibt talentiertere Blender als ihn.

posted by Stadler at 22:25  

18.12.09

Neues von Kornmeier

Die von der Kanzlei Kornmeier beauftragte Frankfurter Anwaltskanzlei schreibt mir gerade, dass man sich entschlossen hätte, gegen diskreditierende Äußerungen, die von mir oder Teilnehmern (!) meines Blogs verbreitet werden, nicht weiter gerichtlich vorzugehen. Das freut mich natürlich außerordentlich, wenngleich dieser Rückzug nicht ganz freiwillig erfolgt ist.

Außerdem teilt man mir mit, dass man selbst die zuständige Staatsanwaltschaft vollinhaltlich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hätte und die Abteilung für Wirtschaftsstrafachen hierauf aber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt habe. Wörtlich wird hierzu angefügt: „Sobald Sie Gelegenheit hatten, dies zu verifizieren, werden Sie hierüber sicherlich in Ihrem Blog „Internet-Law“ berichten„.

Das mach ich doch gerne liebe Kollegen, wobei es mir schwer fällt, diese Information jetzt zu verifizieren, weil die fragliche Strafanzeige jedenfalls nicht von mir erstattet worden ist und ich auch nicht weiß, wie sie begründet worden ist. Es wird sich vermutlich um die Strafanzeige der Gulli-Redaktion handeln.

Wie ich aus meiner Sachbearbeitung weiß, setzt die Kanzlei Kornmeier ihre Geschäftspraxis vorerst auch unverändert fort. Die Frage wird sein, wie lange noch.

posted by Stadler at 16:10  

18.12.09

OLG Hamburg: Keine Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers

Nach einem Beschluss des OLG Hamburg vom 13.11.2009, Az.: 7 W 125/09 (via Kanzlei SEWOMA) treffen einen Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich auch dann keine Prüfpflichten, wenn er weiß, dass über eine bestimmte Person im Netz in rechtswidriger Weise berichtet wird.

Das OLG Hamburg wörtlich:

Denn auch den Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, ist nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt haben.

Es kommen also auch aus Hamburg auch ab und an vernünftige und zutreffende Entscheidungen.

posted by Stadler at 13:53  

18.12.09

BGH zum Streit zwischen Bild und taz – „Gib mal Zeitung“

Die bereits viel diskutierte Entscheidung des BGH „Gib mal Zeitung“ in dem Streit zwischen dem Springer Verlag und der taz über eine ironische Bezugnahme auf die Bild-Zeitung in einem Werbespot der taz, ist jetzt im Volltext online. Auch in diesem Fall hat der BGH übrigens erneut Urteile des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben, die sich, wenngleich im Kontext des Wettbewerbsrechts, durch eine eher meinungsfeindliche Linie ausgezeichnet haben. Interessant ist auch, dass Bilder des Werbespots direkt in den Tatbestand des BGH-Urteils aufgenommen worden sind.

Der Leitsatz des BGH lautet:

Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.

BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009, Az.: I ZR 134/07

posted by Stadler at 11:35  

18.12.09

BGH zum Streit zwischen Bild und taz – "Gib mal Zeitung"

Die bereits viel diskutierte Entscheidung des BGH „Gib mal Zeitung“ in dem Streit zwischen dem Springer Verlag und der taz über eine ironische Bezugnahme auf die Bild-Zeitung in einem Werbespot der taz, ist jetzt im Volltext online. Auch in diesem Fall hat der BGH übrigens erneut Urteile des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben, die sich, wenngleich im Kontext des Wettbewerbsrechts, durch eine eher meinungsfeindliche Linie ausgezeichnet haben. Interessant ist auch, dass Bilder des Werbespots direkt in den Tatbestand des BGH-Urteils aufgenommen worden sind.

Der Leitsatz des BGH lautet:

Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.

BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009, Az.: I ZR 134/07

posted by Stadler at 11:35  

18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90’er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

posted by Stadler at 10:15  

17.12.09

Erneut einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

Wie verschiedene Medien berichten, hat Senator Film gegen den Sharehoster RapidShare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Zuvor hatte sich RapidShare offenbar geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und wie von dem Filmverleih gefordert, sich zu verpflichten den Film „Der Vorleser “ nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.

Vor ca. einem halben Jahr hatte die GEMA ebenfalls in Hamburg eine ähnliche Verfügung gegen Rapidshare mit Blick auf das Angebot von Musiktiteln erwirkt.

Die Rechtslage ist speziell bei Sharehostern keineswegs so eindeutig wie beim Filesharing über P2P-Netzwerke. Wenn man RapidShare und Co. nämlich als Host-Provider betrachtet, stellt sich in der Tat die Frage, ob der Unterlassungsanspruch nicht auf eine bloße Beseitigungspflicht gerichtet ist und Rapidshare evtl. nur verpflichtet ist, den konkreten Verstoß zu unterbinden, nachdem man davon Kenntnis erlangt hat.

Die Instanzgerichte gehen bislang allerdings davon aus, dass auch ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch besteht und Rapidshare gerade verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass auch künftige Verstöße unterbleiben. Die Ansicht der Gerichte stützt sich nicht zuletzt auf die Annahme, das Geschäftsmodell von Rapidshare sei geradezu auf Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet.

Diese Fragen werden möglicherweise früher oder später höchstrichterlich geklärt werden müssen. Es hat derzeit allerdings nicht den Anschein, als wären die Sharehoster sonderlich daran interessiert, die Klärung dieser Fragen voran zu treiben.

posted by Stadler at 10:00  

17.12.09

Partyfotos aus dem Netz überführen Täter

Das Nachtleben wird mittlerweile häufig von Partyfotografen bevölkert, die Menschen in Clubs, Discotheken und auf öffentlichen Veranstaltungen fotografieren und diese Fotos dann auf speziellen Community-Plattformen im Internet veröffentlichen, regelmäßig ohne bei den abgebildeten Personen eine Zustimmung einzuholen. Was in persönlichkeitsrechtlicher Sicht davon zu halten ist, habe ich am Beispiel der Münchener „Nachtagenten“ vor einiger Zeit erläutert.

Für die Fotografierten kann das aber noch weit unangenehmere Konsequenzen haben, als sich in ausgelassener Stimmung im Netz wieder zu finden, wie ein Bericht der Süddeutschen zeigt.

Denn auch die Polizei durchstöbert für ihre Ermittlungen mittlerweile Online-Communities. In München ist die Polizei so zum Beispiel auf die Täter einer Körperverletzung aufmerksam geworden. Die Beamten zeigten den Opfern Fotos aus Party-Foren, auf denen auch die Schläger zu sehen waren. Und das hat anschließend zur Ermittlung und Festnahme der Tatverdächtigen geführt.

posted by Stadler at 08:00  
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