Postbank soll Klausel über Datenweitergabe nicht länger verwenden dürfen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Deutsche Postbank AG abgemahnt und verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich die Postbank verpflichten soll, eine datenschutzrechtliche Klausel, die der Postbank die Weitergabe von Kundendaten an freie Finanzberater der Postbank Finanzberatung AG sowie an andere Gesellschaften der Postbank-Gruppe ermöglicht, nicht weiter zu verwenden.
Die Verbraucherschüzter haben der Postbank eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis 22.12.2009 gesetzt.
Auf Auskunftsersuchen betroffener Kunden hat die Postbank bislang überwiegend dahingehend geantwortet, dass im konkreten Fall keine Daten weiter gegeben worden sind, was der Betroffene natürlich nicht überprüfen kann.