Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.11.09

Die Antwort der Postbank

Der „Zentrale Datenschutz“ der Postbank hat nunmehr doch auf mein Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG reagiert. Es dürfte sich um die Textbausteine handeln, die vermutlich allgemein versandt worden sind.

Im Fettdruck findet sich am Ende des Schreibens aber dann noch folgender Satz:

In Ihrem konkreten Fall haben unsere Ermittlungen ergeben, dass im zurückblickbaren Zeitraum keine Zugriffe auf Ihre Daten durch Finanzberater (Berater der Postbank Finanzberatung AG) stattgefunden haben.

Mit einer solchen Antwort war eigentlich zu rechnen. Denn hätte man die Auskunft verweigert, wäre das angreifbar gewesen. Die Richtigkeit dieser Auskunft ist für den Betroffenen aber nicht überprüfbar.

posted by Stadler at 08:00  

8 Comments

  1. Genau solch eine Antwort habe ich auch erhalten.

    IMAO eine vorhersehbare, wenn auch etwas lächerliche Antwort, die wohl jeder bekommen wird, der eine Auskunft nach §34 BDSG verlangt.

    Comment by Thomas B. — 26.11, 2009 @ 09:55

  2. Mich würde mal interessieren, ob der "zurückblickbare" Zeitraum nicht genauer angegeben werden muss.

    Außerdem vermisste ich die Bestätigung, dass meine Daten wie gewünscht nicht mehr weitergegeben werden.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 10:01

  3. Genau diesen Textbaustein erhielt ich auch. Was definitiv falsch ist, denn ich wurde im Sommer von so einer Tante kontaktiert. Leider habe ich mir weder Datum noch Namen gemerkt. Diese Auskünfte sind ein Witz. Ich bin dabei, mit meinem Konto nach 35 Jahren zur Sparkasse umzuziehen.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2009 @ 11:55

  4. Dieselbe Antwort habe ich vor ein paar Tagen auch bekommen. Kann man denen glauben oder auch nicht…

    Comment by jyw — 26.11, 2009 @ 12:22

  5. Bezieht sich das Auskunftsrecht tatsächlich nur auf eine irgendwie geartete Auskunft, ohne deren Richtigkeit zu gewährleisten?
    Gerade in einem solchen Fall wie der Postbank erscheint es durchaus fraglich, ob die pauschale Antwort eine hinreichende Erfüllung der Auskunftspflicht ist.

    Die weiteren rechtlichen Schritte beständen wohl darin, einen Fall ausfindig zu machen, in dem ein "Berater" tatsächlich Daten erhalten hat und dann eine Feststellungsklage auf die Rechtswidrigkeit dieser Auskunftserteilung an den Berater zu erheben, oder? Das aber können wohl nur die, die zuvor den Berater auf Auskunft verklagt haben (ich vermute mal, dass eine freiwillige Auskunft ausscheidet.).

    Comment by Malte S. — 26.11, 2009 @ 19:03

  6. Ich denke, hier kommt man nur weiter, indem man einen nachweisbaren Zugriff auf die eigenen Daten provoziert und sich anschließend die entsprechende Auskunft der Postbank nach §34 BDSG einholt.

    Comment by Paule — 27.11, 2009 @ 10:48

  7. Jetzt mal ernsthaft: hat keiner bei der Postbank nachgebohrt?

    Ich habe auch diesen nichtssagenden Textbaustein bekommen und habe zurückgeschrieben und präzise Auskünfte verlangt. Und zwar Auskunft darüber, welche Daten zu meiner Person gespeichert sind (erhalten hatte ich nur Auskunft zur "Art" der Daten). Und Auskunft darüber, an wen konkret die Daten wann und zu welchem Zweck weitergegeben wurden.

    Eine Antwort werde ich sicher nicht bekommen, aber ich bin mal gespannt, wie die zuständige Aufsichtsbehörde mit der Eingabe gegen diese unzureichend erteilte Auskunft nach dem BDSG umgeht.

    Comment by Anonymous — 13.01, 2010 @ 21:33

  8. Puppi sagt:auf meinem Palm Pre 2 (Model P102UEU, HW Version A, Anbieter ROW (?)) ist das Update Palm webOS 2.0.1 ereirglfoch installiert.(ob und was ffcr welche Neuerungen es bietet ist mir aber nicht bewusst das kann ich aber sicher noch irgendwo nachlesen )Ich bin mit dem PalmPre durchaus zufrieden.vor allem finde ich die Tastatur ein Vorteil gegenfcber dem iPhone. Die Apps hinken natfcrlich noch etwas nach vor allem Lokale Anbieter (Fussballverein, Radiosender etc) es ist bisher hauptse4chlich Internationales zu kriegen.Handlichkeit, Bedienung um Komfort fcberzeugten mich bisher. Auch die chique Lf6sung mit dem Ladegere4t (induktion?) und dass der Power-Adapter USB ist, mit Autoladeadapter geliefert wurde und gleich schon den erst jetzt fixierten EU Standard erffcllt.Eher schwach: Kamera- sowie Bildfunktionen und einen Datei-Manager vermisse ich. Ohne PC Verbindung le4uft bei mir somit noch garnix (ich kann so nicht mal checken, zu welchem Datum oder Zeitpunkt ich ein Foto gemacht habe) das wird aber durch Apps sicher irgendwann abgedeckt werden

    Comment by Cristina — 27.11, 2012 @ 10:05

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