Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.10.09

Abmahnanwältin Katja G. wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Wirklich?

Die Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein gibt eine fragwürdige und reißerische Pressemitteilung heraus, in der es heißt, Deutschlands unbeliebteste Anwältin sei zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden und andere machen daraus ungeprüft gleich eine schöne Meldung, nach der die Anwältin dann tatsächlich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden sein soll.

Was mich allerdings sofort stutzig gemacht hatte, war der Umstand dass es sich um ein Aktenzeichen des Amtsgerichts Karlsruhe zu einem Zivilverfahren handelt. Und siehe da, das Urteil findet sich tatsächlich bei openJur. Um es kurz zu machen, die Abmahnanwältin ist lediglich zur Zahlung von EUR 46,41 verurteilt worden und keineswegs strafrechtlich wegen Betrugs.

posted by Stadler at 14:00  

5.10.09

BGH zum Beginn des Titelschutzes von Domains und zur markenmäßigen Benutzung bei Domainumleitung

Gerade wurde eine neue Entscheidung des BGH (Urteil vom 14. Mai 2009, Az.: I ZR 231/06) im Volltext veröffentlicht, die sich mit dem Beginn des Schutzes einer Domain als Werktitel sowie mit der Frage der markenmäßigen Benutzung im Falle einer Domainumleitung befasst.

Die Leitsätze des BGH lauten:
a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.
b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.
c) Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.

posted by Stadler at 11:00  

5.10.09

Das erste Bürgerrecht ist die innere Sicherheit

„Für die Union heißt das erste Bürgerrecht ganz klar die innere Sicherheit. Ohne sie gibt es keine Freiheit. Doch die FDP will diesen Grundsatz umdrehen. Das machen wir nicht mit“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU)der WELT.

Dass man in Deutschland überhaupt wieder so daherreden und damit das Verständnis vom Wesen der Freiheitsrechte geradezu pervertieren kann, ist das Resultat einer seit fast 10 Jahren andauernden Panikmache, vor allen Dingen durch Innenpolitiker der CDU/CSU, die den Boden für immer weitreichendere Eingriffe in unsere Freiheit ebnet.

In den letzten 10 Jahren hat es keinen einzigen Toten bei Terroranschlägen in Deutschland gegeben, während im selben Zeitraum weit mehr als 50.000 Menschen im Straßenverkehr umgekommen sind. Dennoch sagen in schwankenden Umfragen z.T. mehr als 50 % der Befragten, dass sie Angst vor Terroranschlägen haben, während der Straßenverkehr nicht vielen Menschen Angst einflößt.

Eine Mehrheit hat also Angst vor Terrorismus, obwohl die realistische Gefahr, tatsächlich Opfer eines Terroranschlags zu werden, gleich null ist. Dem lebensgefährlichen Straßenverkehr setzen wir uns dagegen jeden Tag aus.

Und genau diese irrationalen Ängste der Menschen machen sich die Sicherheitspolitiker zu nutze. Ihnen geht es vordergründig nicht um Terrorbekämpfung. Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, KFZ-Kennzeichenerfassung oder biometrische Pässe dienen im Eregbnis weitgehend anderen Zwecken.

Mir hat die Entwicklung der letzten Monate aber gezeigt, dass immer mehr Menschen verstehen, dass ihre Freiheitsrechte zugunsten eines starken Staates, der sich immer mehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt, eingeschränkt werden. Das schlechte Abschneiden von SPD und Union bei der Bundestagswahl ist auch eine Folge ihrer freiheitsfeindlichen Politik. Das populistische Gerede der Innenpolitiker verfängt immer weniger, was viele von ihnen freilich noch nicht erkannt haben.

Wir sehen in diesem Land in der Tat verantwortungslose innenpolitische Geisterfahrer. Und sie stammen überwiegend aus den Reihen der Union.

Nein, das ist nicht Orwell wie viele meinen, sondern vielmehr Huxley. Wir haben es nicht mit einem endzeitlichen Überwachungsstaat zu tun, sondern einem vermeintlich guten und wohlwollenden Staat, der das alles nur zum Wohle und für die Sicherheit seiner Bürger macht. Die Union möchte eine schöne neue Welt, fast so, wie Aldous Huxley sie beschrieben hat.

posted by Stadler at 10:00  

5.10.09

BGH zum Beginn des Titelschutzes von Domains und zur markenmäßigen Benutzung bei Domainumleitung

Gerade wurde eine neue Entscheidung des BGH (Urteil vom 14. Mai 2009, Az.: I ZR 231/06) im Volltext veröffentlicht, die sich mit dem Beginn des Schutzes einer Domain als Werktitel sowie mit der Frage der markenmäßigen Benutzung im Falle einer Domainumleitung befasst.

Die Leitsätze des BGH lauten:
a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist.
b) Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.
c) Eine markenmäßige Benutzung eines Domainnamens kommt auch dann in Betracht, wenn bei Aufruf des Domainnamens eine automatische Weiterleitung zu einer unter einem anderen Domainnamen abrufbaren Internetseite erfolgt.

posted by Stadler at 10:00  

5.10.09

Das erste Bürgerrecht ist die innere Sicherheit

„Für die Union heißt das erste Bürgerrecht ganz klar die innere Sicherheit. Ohne sie gibt es keine Freiheit. Doch die FDP will diesen Grundsatz umdrehen. Das machen wir nicht mit“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU)der WELT.

Dass man in Deutschland überhaupt wieder so daherreden und damit das Verständnis vom Wesen der Freiheitsrechte geradezu pervertieren kann, ist das Resultat einer seit fast 10 Jahren andauernden Panikmache, vor allen Dingen durch Innenpolitiker der CDU/CSU, die den Boden für immer weitreichendere Eingriffe in unsere Freiheit ebnet.

In den letzten 10 Jahren hat es keinen einzigen Toten bei Terroranschlägen in Deutschland gegeben, während im selben Zeitraum weit mehr als 50.000 Menschen im Straßenverkehr umgekommen sind. Dennoch sagen in schwankenden Umfragen z.T. mehr als 50 % der Befragten, dass sie Angst vor Terroranschlägen haben, während der Straßenverkehr nicht vielen Menschen Angst einflößt.

Eine Mehrheit hat also Angst vor Terrorismus, obwohl die realistische Gefahr, tatsächlich Opfer eines Terroranschlags zu werden, gleich null ist. Dem lebensgefährlichen Straßenverkehr setzen wir uns dagegen jeden Tag aus.

Und genau diese irrationalen Ängste der Menschen machen sich die Sicherheitspolitiker zu nutze. Ihnen geht es vordergründig nicht um Terrorbekämpfung. Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, KFZ-Kennzeichenerfassung oder biometrische Pässe dienen im Eregbnis weitgehend anderen Zwecken.

Mir hat die Entwicklung der letzten Monate aber gezeigt, dass immer mehr Menschen verstehen, dass ihre Freiheitsrechte zugunsten eines starken Staates, der sich immer mehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt, eingeschränkt werden. Das schlechte Abschneiden von SPD und Union bei der Bundestagswahl ist auch eine Folge ihrer freiheitsfeindlichen Politik. Das populistische Gerede der Innenpolitiker verfängt immer weniger, was viele von ihnen freilich noch nicht erkannt haben.

Wir sehen in diesem Land in der Tat verantwortungslose innenpolitische Geisterfahrer. Und sie stammen überwiegend aus den Reihen der Union.

Nein, das ist nicht Orwell wie viele meinen, sondern vielmehr Huxley. Wir haben es nicht mit einem endzeitlichen Überwachungsstaat zu tun, sondern einem vermeintlich guten und wohlwollenden Staat, der das alles nur zum Wohle und für die Sicherheit seiner Bürger macht. Die Union möchte eine schöne neue Welt, fast so, wie Aldous Huxley sie beschrieben hat.

posted by Stadler at 09:00  

4.10.09

Musikbranche stellt Forderungen an die neue Bundesregierung

Wie nicht anders zu erwarten war, fordern die Urheberrechtslobbyisten des Deutschen Musikverlegerverbandes eine weitere Verschärfung des Urheberrechts zu ihren Gunsten. Der Appell dürfte sich v.a. an die FDP richten, die schon im Wahlkampf einerseits ein freiheitliches Netz, andererseits aber eine Stärkung der Position der Rechteinhaber propagiert hatte. Dies war freilich nicht die einzige Quadratur des Kreises die sich im Wahlkampfprogramm derjenigen Partei wiederfindet, die sich selbst als liberal bezeichnet. Es wird z.B. interessant sein zu beobachten, wie die FDP mit der Forderung nach Netzsperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen umgehen wird.

Was in dieser Diskussion allerdings gerne verschwiegen wird, ist, dass das Urheberrecht in den letzten Jahren ohnehin mehrfach und massiv zu Gunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Verbraucher verändert worden ist, ohne, dass dies zu einem messbaren wirtschaftlichen Effekt bei den Rechteinhabern geführt hätte. Dass die neue Bundesregierung die notwenige Diskussion über die Modernisierung des Urheberrechts, die zwangsläufig mit einer Abkehr von der bisherigen Linie verbunden wäre, führen wird, halte ich für unwahrscheinlich. Vielmehr dürfte der Einfluss der Lobbyisten auf die FDP sogar noch deutlich stärker sein, als dies bei SPD oder Grünen der Fall war.

Update vom 05.10.09
Hierzu passt auch die Meldung vom 05.10.09 bei Golem „Gema bringt sich in Stellung“

posted by Stadler at 13:20  

4.10.09

Einheitliches Schutzniveau für alle urheberrechtlichen Werke?

Die deutsche Rechtsprechung legt an die Schöpfungshöhe, die den Schutz als urheberrechtliches Werk begündet, mitunter sehr unterschiedliche Maßstäbe an und das selbst oftmals innerhalb derselben Werkkategorie. So werden z.T. längere Texte als nicht schutzfähig angesehen, während man andererseits kurzen Gebrauchtexten wie Zeitungsanzeigen oder Veranstaltungsankündigungen Werkscharakter zubilligt.

Das scheint offenabr auch dem EuGH ein Dorn im Auge zu sein, der etwas versteckt in der Infopaq-Entscheidung vom 16. Juli 2009 (Az.: C-5/08 – Infopaq) und dort in Ziff. 37-47 einen einheitlichen (niedrigen) Schutzstandard für urheberrechtliche Werke postuliert. Das könnte durchaus geeignet sein, der bisherigen deutschen Rechtsprechung ein Ende zu bereiten. Man sollte dieses Urteil also zitieren, wenn ein nationales Gericht dazu neigt, bei sog. Gebrauchswerken eine ausreichende Schöpfungshöhe zu verneinen.

posted by Stadler at 12:53  

4.10.09

Musikbranche stellt Forderungen an die neue Bundesregierung

Wie nicht anders zu erwarten war, fordern die Urheberrechtslobbyisten des Deutschen Musikverlegerverbandes eine weitere Verschärfung des Urheberrechts zu ihren Gunsten. Der Appell dürfte sich v.a. an die FDP richten, die schon im Wahlkampf einerseits ein freiheitliches Netz, andererseits aber eine Stärkung der Position der Rechteinhaber propagiert hatte. Dies war freilich nicht die einzige Quadratur des Kreises die sich im Wahlkampfprogramm derjenigen Partei wiederfindet, die sich selbst als liberal bezeichnet. Es wird z.B. interessant sein zu beobachten, wie die FDP mit der Forderung nach Netzsperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen umgehen wird.

Was in dieser Diskussion allerdings gerne verschwiegen wird, ist, dass das Urheberrecht in den letzten Jahren ohnehin mehrfach und massiv zu Gunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Verbraucher verändert worden ist, ohne, dass dies zu einem messbaren wirtschaftlichen Effekt bei den Rechteinhabern geführt hätte. Dass die neue Bundesregierung die notwenige Diskussion über die Modernisierung des Urheberrechts, die zwangsläufig mit einer Abkehr von der bisherigen Linie verbunden wäre, führen wird, halte ich für unwahrscheinlich. Vielmehr dürfte der Einfluss der Lobbyisten auf die FDP sogar noch deutlich stärker sein, als dies bei SPD oder Grünen der Fall war.

Update vom 05.10.09
Hierzu passt auch die Meldung vom 05.10.09 bei Golem „Gema bringt sich in Stellung“

posted by Stadler at 12:20  

4.10.09

Einheitliches Schutzniveau für alle urheberrechtlichen Werke?

Die deutsche Rechtsprechung legt an die Schöpfungshöhe, die den Schutz als urheberrechtliches Werk begündet, mitunter sehr unterschiedliche Maßstäbe an und das selbst oftmals innerhalb derselben Werkkategorie. So werden z.T. längere Texte als nicht schutzfähig angesehen, während man andererseits kurzen Gebrauchtexten wie Zeitungsanzeigen oder Veranstaltungsankündigungen Werkscharakter zubilligt.

Das scheint offenabr auch dem EuGH ein Dorn im Auge zu sein, der etwas versteckt in der Infopaq-Entscheidung vom 16. Juli 2009 (Az.: C-5/08 – Infopaq) und dort in Ziff. 37-47 einen einheitlichen (niedrigen) Schutzstandard für urheberrechtliche Werke postuliert. Das könnte durchaus geeignet sein, der bisherigen deutschen Rechtsprechung ein Ende zu bereiten. Man sollte dieses Urteil also zitieren, wenn ein nationales Gericht dazu neigt, bei sog. Gebrauchswerken eine ausreichende Schöpfungshöhe zu verneinen.

posted by Stadler at 11:53  

3.10.09

LG Köln untersagt die Bezeichnung Smartbooks für mobile Computer

Der Begriff Smartbook darf nicht zur Bezeichnung tragbarer Computern verwendet werden, meint das Landgericht Köln und erließ auf Antrag der Firma Smartbook AG eine einstweilige Verfügung gegen den US-Hersteller Qualcom. Die Smartbook AG hatte sich das Zeichen 2004 als deutsche Marke u.a. in Klasse 9 für Computer und Notebooks eintragen lassen.

Mich erinnert das Ganze etwas an die skurile Auseinandersetzung um die Marke „Websprace“ in den späten 90’ern.

posted by Stadler at 15:00  
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