Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.10.09

BGH zur markenmäßigen Benutzung (DAX)

Ob die Bezugnahme auf den deutschen Aktienindiex DAX in von der Beklagten herausgegebenen Wertpapieren eine markenmäßige Benutzung des Kennzeichens DAX der Deutschen Börse AG darstellt, lässt der BGH, anders als das Berufungsgericht, in seinem Urteil vom 30.04.09 ausdrücklich offen. Selbst wenn dies nämlich der Fall sein sollte, kann die Deutsche Börse AG die Bezugnahme auf den DAX in den Wertpapieren der Beklagten jedenfalls wegen § 23 Nr. 2 MarkenG nicht verbieten.

Die amtlichen Leitsätze:

a) Veröffentlicht der Markeninhaber (hier: Deutsche Börse AG) einen mit der Marke bezeichneten Aktienindex (hier: DAX), kann er einem Dritten aufgrund des Markenrechts nicht verbieten, in den von dem Dritten emittierten Finanzprodukten als Bezugsgröße auf den Aktienindex zu verweisen, wenn dies sachlich und informativ geschieht und der Eindruck vermieden wird, es bestünden Handelsbeziehungen zwischen den Beteiligten.

b) Ein Verstoß gegen die guten Sitten i.S. des § 23 Nr. 2 MarkenG liegt vor, wenn ein Dritter den mit einer Marke übereinstimmenden Aktienindex (hier: DivDAX) im Rahmen der Produktkennzeichnung seiner Wertpapiere (hier: Unlimited DivDAX® Indexzertifikat) verwendet.

c) Verweist ein Bankinstitut auf einen Aktienindex als Bezugsgröße für die Wertentwicklung seiner Finanzprodukte, liegt darin keine wettbewerbswidrige Nachahmung der in der Ermittlung und Herausgabe des Aktienindex bestehenden Leistung.

d) Ist ein Lizenznehmer zur Zahlung von Einzellizenzgebühren für die Verwendung der Marke bei der Ausgabe von Wertpapieren verpflichtet, kann allein deren vermehrte Ausgabe kein Anpassungsverlangen nach § 313 BGB begründen.

BGH, Urteil vom 30. April 2009 (Az.: I ZR 42/07)

posted by Stadler at 10:08  

12.10.09

Das Landgericht Hamburg und die Pressefreiheit

„Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?“ Diese äußerst berechtigte Frage stellt der Kollege Kompa mit Blick auf die Rechtsprechung der Pressekammer des dortigen Landgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht in jüngster Zeit mehrfach korrigiert.

posted by Stadler at 19:05  

12.10.09

Das Landgericht Hamburg und die Pressefreiheit

„Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?“ Diese äußerst berechtigte Frage stellt der Kollege Kompa mit Blick auf die Rechtsprechung der Pressekammer des dortigen Landgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht in jüngster Zeit mehrfach korrigiert.

posted by Stadler at 18:05  

12.10.09

Zugangserschwerungsgesetz nun doch zum Bundespräsidenten?

Wie die FAZ berichtet, will die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz nunmehr scheinbar doch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zuleiten, nachdem es seitens der EU offenbar keine Bedenken gibt.

Damit wird sich jetzt Horst Köhler im Rahmen seines Prüfungsrechts mit der Frage der (offensichtlichen) Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvorhabens beschäftigen können. Parallel laufen allerdings weiterhin die Koalitionsverhandlungen, bei denen die FDP (angeblich auf die Rückgängigmachung des umstrittenen Gesetzes dringt.

posted by Stadler at 12:57  

12.10.09

Zugangserschwerungsgesetz nun doch zum Bundespräsidenten?

Wie die FAZ berichtet, will die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz nunmehr scheinbar doch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zuleiten, nachdem es seitens der EU offenbar keine Bedenken gibt.

Damit wird sich jetzt Horst Köhler im Rahmen seines Prüfungsrechts mit der Frage der (offensichtlichen) Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvorhabens beschäftigen können. Parallel laufen allerdings weiterhin die Koalitionsverhandlungen, bei denen die FDP (angeblich auf die Rückgängigmachung des umstrittenen Gesetzes dringt.

posted by Stadler at 11:57  

11.10.09

Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein

Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.

Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.

Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.

posted by Stadler at 13:06  

11.10.09

Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein

Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.

Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.

Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.

posted by Stadler at 12:06  

10.10.09

Rückzugsgefecht: Netzsperren nur Wahlkampfthema?

Wolfgang Schäuble sagt bemerkenswerte Dinge in diesem Tagen. Nach einer Meldung der dpa räumte er handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, dass das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden sei, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.

Ich kann mich zwar täuschen, aber das klingt schon sehr stark nach einem Rückzugsgefecht. Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen jetzt doch noch gestoppt würde.

Erschreckend ist die Aussage Schäubles aber vor allen Dingen deshalb, weil er letztlich einräumt, dass der Wahlkampfaspekt im Vordergrund gestanden hat. Und das war dann ein Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und zu Lasten neutraler und freier Kommunikationsstrukturen. Das richtige Adjektiv dafür lautet widerwärtig.

posted by Stadler at 12:15  

10.10.09

Rückzugsgefecht: Netzsperren nur Wahlkampfthema?

Wolfgang Schäuble sagt bemerkenswerte Dinge in diesem Tagen. Nach einer Meldung der dpa räumte er handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, dass das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden sei, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.

Ich kann mich zwar täuschen, aber das klingt schon sehr stark nach einem Rückzugsgefecht. Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen jetzt doch noch gestoppt würde.

Erschreckend ist die Aussage Schäubles aber vor allen Dingen deshalb, weil er letztlich einräumt, dass der Wahlkampfaspekt im Vordergrund gestanden hat. Und das war dann ein Wahlkampf auf dem Rücken missbrauchter Kinder und zu Lasten neutraler und freier Kommunikationsstrukturen. Das richtige Adjektiv dafür lautet widerwärtig.

posted by Stadler at 11:15  

9.10.09

Muss die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz dem Bundespräsidenten vorlegen?

Mir wurde in den letzten Tagen mehrfach die Frage gestellt, ob die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz eigentlich überhaupt an Horst Köhler zur Gegenzeichnung vorlegen muss.

Und es erscheint tatsächlich denkbar, dass nicht vorgelegt wird bzw. die Bundesregierung die Vorlage zumindest solange verzögert, bis die Koalitionsverhandlungen beendet sind.

Nach Art. 58 GG i.V.m. § 29 GO BReg werden Gesetze dem Bundespräsidenten erst nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und durch den zuständigen Fachminister vorgelegt. Hierzu gibt es einen historischen Fall aus dem Jahre 1954 (Platow-Amnestie) – es ist wohl der Einzige – in dem die Bundesregierung ein beschlossenes Gesetz gar nicht an den Bundespräsidenten weitergeleitet und gewartet hat, bis der Bundestag ein abweichendes, aufhebendes Gesetz beschlossen hat. Dass auch das verfassungsrechtlich fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt.

posted by Stadler at 16:27  
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