Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.8.09

BGH: Blood & Honor nicht strafbar

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole erfüllt nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. August 2009 (Az.: 3 StR 228/09) nicht ohne weiteres den Straftatbestand des § 86 a StGB.

Diese Vorschrift stellt, so der BGH, nicht jedes Bekenntnis zu einer NS-Organisation unter Strafe, sondern nur die Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen, Fahnen etc..

Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole nach Ansicht der Bundesrichter jedoch eine grundlegende Verfremdung, die der Tatbestand des § 86 a StGB nicht mehr erfasst. Nazi-Parolen erhalten nach Meinung des BGH ihre charakteristische nämlich nicht nur durch ihren Sinngehalt sondern ebenso durch die deutsche Sprache.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 168/2009 vom 13.08.2009

posted by Stadler at 15:00  

13.8.09

Sportjournalist Weinreich wird von Claudia Pechstein und zusätzlich von ihrem Anwalt abgemahnt

Eine wieder einmal merkwürdige Geschichte lässt sich im Blog des Sportjournalisten Jens Weinreich – der sich im letzten Jahr auch mit dem DFB angelegt hatte – nachlesen. Auch Stefan Niggemeier berichtet über diesen Fall.

Weinreich ist von der unter Dopingverdacht stehenden Eisschnelläuferin Claudia Pechstein und zusätzlich von ihrem Rechtsanwalt Simon Bergmann, vertreten durch dessen Kollegen Dr. Schertz, abgemahnt worden, offenbar wegen desselben Sachverhalts.

Weinreich hatte in einem Beitrag geschrieben, die Verteidigung Pechsteins – gemeint war damit wohl Rechtsanwalt Bergmann – hätte zwei namentlich genannte Sachverständige beauftragt und bezahlt. Richtig war aber wohl, dass nur einer der Gutachter Geld bekommen hatte, was auf einer Pressekonferenz von Rechtsanwalt Bergmann offenbar auch so erklärt worden ist.

Durch diese unrichtige journalistische Behauptung sahen sich nunmehr offenbar Claudia Pechstein und auch ihr Anwalt in ihren Rechten verletzt und haben in zwei getrennten Abmahnungen jeweils zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, Rechtsanwalt Bergmann vertreten durch seinen Sozius Rechtsanwalt Dr. Schertz. Die Abmahnkosten wurden natürlich auch zweifach geltend gemacht.

Juristisch betrachtet erscheint mir das Vorgehen der bekannten Berliner Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann eher gewagt zu sein. Es dürfte sich um einen der Fälle handeln, in denen man sich erfolgreich auf die Rechtsprechung des BGH zur sog. Drittunterwerfung berufen kann. Denn eine Unterwerfung gegenüber der Sportlerin Claudia Pechstein ist in diesem Fall völlig ausreichend, um die Wiederholungsgefahr insgesamt zu beseitigen. Abgesehen davon ist es fraglich, ob diese künstliche Aufsplittung eines Lebenssachverhalts in zwei getrennte Abmahnungen, geeignet ist, die Ansprüche auf Erstattung von Abmahnkosten doppelt entstehen zu lassen.

In der Sache geht es natürlich darum, den engagierten Sportjournalisten Weinreich, dem hier eine Ungenauigkeit unterlaufen ist, einzuschüchtern. Denn eines kann Claudia Pechstein, die gerade versucht, mit einer Fülle an Zahlen und Daten Zweifel an den Erkenntnissen der Wada zu streuen, nicht gebrauchen, nämlich einen kritischen Sportjournalisten wie Weinreich, der Hintergründe recherchiert und der das von Pechstein gestartete Blendfeuerwerk möglicherweise als das entlarvt was es ist.

posted by Stadler at 14:00  

13.8.09

BGH: Blood & Honor nicht strafbar

Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole erfüllt nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. August 2009 (Az.: 3 StR 228/09) nicht ohne weiteres den Straftatbestand des § 86 a StGB.

Diese Vorschrift stellt, so der BGH, nicht jedes Bekenntnis zu einer NS-Organisation unter Strafe, sondern nur die Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen, Fahnen etc..

Durch die Übersetzung in eine andere Sprache erfährt eine NS-Parole nach Ansicht der Bundesrichter jedoch eine grundlegende Verfremdung, die der Tatbestand des § 86 a StGB nicht mehr erfasst. Nazi-Parolen erhalten nach Meinung des BGH ihre charakteristische nämlich nicht nur durch ihren Sinngehalt sondern ebenso durch die deutsche Sprache.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 168/2009 vom 13.08.2009

posted by Stadler at 14:00  

13.8.09

Sportjournalist Weinreich wird von Claudia Pechstein und zusätzlich von ihrem Anwalt abgemahnt

Eine wieder einmal merkwürdige Geschichte lässt sich im Blog des Sportjournalisten Jens Weinreich – der sich im letzten Jahr auch mit dem DFB angelegt hatte – nachlesen. Auch Stefan Niggemeier berichtet über diesen Fall.

Weinreich ist von der unter Dopingverdacht stehenden Eisschnelläuferin Claudia Pechstein und zusätzlich von ihrem Rechtsanwalt Simon Bergmann, vertreten durch dessen Kollegen Dr. Schertz, abgemahnt worden, offenbar wegen desselben Sachverhalts.

Weinreich hatte in einem Beitrag geschrieben, die Verteidigung Pechsteins – gemeint war damit wohl Rechtsanwalt Bergmann – hätte zwei namentlich genannte Sachverständige beauftragt und bezahlt. Richtig war aber wohl, dass nur einer der Gutachter Geld bekommen hatte, was auf einer Pressekonferenz von Rechtsanwalt Bergmann offenbar auch so erklärt worden ist.

Durch diese unrichtige journalistische Behauptung sahen sich nunmehr offenbar Claudia Pechstein und auch ihr Anwalt in ihren Rechten verletzt und haben in zwei getrennten Abmahnungen jeweils zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, Rechtsanwalt Bergmann vertreten durch seinen Sozius Rechtsanwalt Dr. Schertz. Die Abmahnkosten wurden natürlich auch zweifach geltend gemacht.

Juristisch betrachtet erscheint mir das Vorgehen der bekannten Berliner Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann eher gewagt zu sein. Es dürfte sich um einen der Fälle handeln, in denen man sich erfolgreich auf die Rechtsprechung des BGH zur sog. Drittunterwerfung berufen kann. Denn eine Unterwerfung gegenüber der Sportlerin Claudia Pechstein ist in diesem Fall völlig ausreichend, um die Wiederholungsgefahr insgesamt zu beseitigen. Abgesehen davon ist es fraglich, ob diese künstliche Aufsplittung eines Lebenssachverhalts in zwei getrennte Abmahnungen, geeignet ist, die Ansprüche auf Erstattung von Abmahnkosten doppelt entstehen zu lassen.

In der Sache geht es natürlich darum, den engagierten Sportjournalisten Weinreich, dem hier eine Ungenauigkeit unterlaufen ist, einzuschüchtern. Denn eines kann Claudia Pechstein, die gerade versucht, mit einer Fülle an Zahlen und Daten Zweifel an den Erkenntnissen der Wada zu streuen, nicht gebrauchen, nämlich einen kritischen Sportjournalisten wie Weinreich, der Hintergründe recherchiert und der das von Pechstein gestartete Blendfeuerwerk möglicherweise als das entlarvt was es ist.

posted by Stadler at 13:00  

13.8.09

Wikimedia erstreitet Tippfehlerdomains

Die Wikimediafoundation hat am 07.08.2009 beim Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization), gestützt auf die US-Marke WIKIPEDIA und weitere weltweit registrierte Marken, die Übertragung der Domains „wikipeadia.com“ und „wikipediia.com“ erreicht.

Wikimedia hat sich zu Recht darauf berufen, dass es sich um einen Fall von „Typosquatting“ und damit eine bösgläubige Registrierung und Benutzung der Domains gehandelt hat.

ADMINISTRATIVE PANEL DECISION
Wikimedia Foundation Inc. v. Kevo Ouz a/k/a Online Marketing Realty
Case No. D2009-0798

posted by Stadler at 12:15  

13.8.09

Wikimedia erstreitet Tippfehlerdomains

Die Wikimediafoundation hat am 07.08.2009 beim Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organization), gestützt auf die US-Marke WIKIPEDIA und weitere weltweit registrierte Marken, die Übertragung der Domains „wikipeadia.com“ und „wikipediia.com“ erreicht.

Wikimedia hat sich zu Recht darauf berufen, dass es sich um einen Fall von „Typosquatting“ und damit eine bösgläubige Registrierung und Benutzung der Domains gehandelt hat.

ADMINISTRATIVE PANEL DECISION
Wikimedia Foundation Inc. v. Kevo Ouz a/k/a Online Marketing Realty
Case No. D2009-0798

posted by Stadler at 11:15  

12.8.09

Das juristische Sommerloch

Anwalt Christian Kah hat offenbar Strafanzeige erstattet, gegen einen anonym bloggenden Richter, dessen Blog den mäßig witzigen Titel „Im Namen des Volkers“ trägt.

Oder ist das doch nur juristisches Sommertheater? Wodurch sollte sich der anonyme Richter – so er denn einer ist – strafbar gemacht haben? Die anonyme Bloggerei ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Aber vielleicht mag der Kollege Kah auch solche bösen Blogbeiträge nicht.

Ich hole schon mal das Popcorn raus.

posted by Stadler at 20:45  

12.8.09

Das juristische Sommerloch

Anwalt Christian Kah hat offenbar Strafanzeige erstattet, gegen einen anonym bloggenden Richter, dessen Blog den mäßig witzigen Titel „Im Namen des Volkers“ trägt.

Oder ist das doch nur juristisches Sommertheater? Wodurch sollte sich der anonyme Richter – so er denn einer ist – strafbar gemacht haben? Die anonyme Bloggerei ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Aber vielleicht mag der Kollege Kah auch solche bösen Blogbeiträge nicht.

Ich hole schon mal das Popcorn raus.

posted by Stadler at 19:45  

12.8.09

BKA wirklich bereit für Netzsperren?

Das BKA ist, entgegen anders lautender und ganz bösartiger Gerüchte, bereit, mit den Netzsperren zu beginnen und hat auch die Sperrlisten angeblich schon fertig. Das meldet die TAZ. Trotzdem will man bis Mitte Oktober warten, weil die Provider sich angeblich diese Zeit erbeten hatten. Jetzt sind es also wieder die Provider.

In der Zwischenzeit hat unser liebster Internet-Iro, dessen Ruf in letzter Zeit allerdings leicht gelitten hat, in einem Interview griffig erläutert, warum er gegen Netzsperren ist.

posted by Stadler at 17:10  

12.8.09

BKA wirklich bereit für Netzsperren?

Das BKA ist, entgegen anders lautender und ganz bösartiger Gerüchte, bereit, mit den Netzsperren zu beginnen und hat auch die Sperrlisten angeblich schon fertig. Das meldet die TAZ. Trotzdem will man bis Mitte Oktober warten, weil die Provider sich angeblich diese Zeit erbeten hatten. Jetzt sind es also wieder die Provider.

In der Zwischenzeit hat unser liebster Internet-Iro, dessen Ruf in letzter Zeit allerdings leicht gelitten hat, in einem Interview griffig erläutert, warum er gegen Netzsperren ist.

posted by Stadler at 16:10  
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