Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.8.09

Spekulationen über die Verzögerung des Sperrgesetzes

Das Zugangserschwerungsgesetz ist nicht wie geplant am heutigen Tag in Kraft getreten, sondern wird sich wohl bis zum Oktober verzögern. Als Grund wurde die Notwendigkeit der Durchführung eines europarechtlichen Notifizierungsverfahrens genannt.

Diese Begründung klingt abenteuerlich, wenn man bedenkt, dass Bundesregierung und Bundestag sich bislang wenig um die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken die gegen das Gesetzesvorhaben vorgebracht worden sind, gekümmert haben, sondern das Gesetz im Eiltempo noch vor den Wahlen durch das Parlament gepeitscht haben. Soll also jetzt tatsächlich ein bloßes Stellungnahmeverfahren, das eine EU-Richtlinie vorsieht, ein Hindernis darstellen?

Weil das in der Tat unwahrscheinlich klingt, werden Stimmen laut, die andere Ursachen vermuten und unterstellen, das BKA hätte es bislang nicht geschafft, eine ausreichende Sperrliste zur Verfügung zu stellen, weil man schlicht feststellen musste, dass es (außerhalb der EU) gar nicht genug Websites mit eindeutig kinderpornografischem Content gibt, die zu sperren wären. Nachdem in der öffentlichen Diskussion stets von einer vierstelligen Anzahl von Websites die Rede war, die in die Sperrliste aufgenommen werde sollen, wäre es wohl schwer darstellbar, wenn sich nun herausstellen würde, dass es vielleicht nur ein paar Dutzend sind.

Das BKA wird es sich angesichts des massiven Widerstands im Vorfeld sicherlich nicht erlauben können, wie in anderen Staaten geschehen, in großem Umfang Schwulen-Sites oder „normale“ Pornografie auf die Sperrlisten zu setzen. Denn dies würde die Argumente der Kritiker sogleich bestätigen und die öffentliche Diskussion über die Fragwürdigkeit der gesetzlichen Regelung neu entfachen.

posted by Stadler at 13:45  

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