Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.8.09

Hintergründiges zu Open Access

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Information: Wissenschaft und Praxis“ mit dem Schwerpunktthema Open Access ist als PDF erhältlich und bietet eine sehr tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Thema. Äußerst lesenswert ist beispielsweise der Beitrag „Die Wissenschaftstheorie fordert OPEN ACCESS“ von Gerhard Fröhlich.

posted by Stadler at 11:57  

22.8.09

Hintergründiges zu Open Access

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Information: Wissenschaft und Praxis“ mit dem Schwerpunktthema Open Access ist als PDF erhältlich und bietet eine sehr tiefgehende Auseinandersetzung mit dem Thema. Äußerst lesenswert ist beispielsweise der Beitrag „Die Wissenschaftstheorie fordert OPEN ACCESS“ von Gerhard Fröhlich.

posted by Stadler at 10:57  

21.8.09

Wissen Abgeordnete noch worüber sie abstimmen?

Die Süddeutsche bietet seit Kurzem auch Blogs von einigen ihrer Journalisten an. Besonders interessant finde ich das Blog „Schaltzentrale“ in dem Johannnes Boie über die Schnittstellen von Medien und Politik schreibt.

Gestern hat er, am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes, die Frage aufgeworfen, was Parlamentarier über die Gesetze, die sie beschließen, eigentlich wissen.

Warum haben die Abgeordneten eigentlich für die Netzsperren gestimmt? Und was verstehen die Parlamentarier eigentlich von und unter dem Begriff „Netzsperre“?

Diese Fragen hat Boie an mehrere Abgeordnete geschickt, die für die Sperren gestimmt haben. Die ersten Antworten liegen vor und bestätigen die Vermutung, dass die eigentlichen Problemfelder von den Abgeordneten überhaupt nicht erfasst und erkannt worden sind. Und genau das ist auch der Grund dafür, dass Lobbyisten und kleine, gut informierte politische Zirkel oftmals leichtes Spiel damit haben, fragwürdige Gesetze durchzudrücken. Die Partei- und Fraktionsdisziplin erledigt dann den Rest.

posted by Stadler at 17:35  

21.8.09

Wissen Abgeordnete noch worüber sie abstimmen?

Die Süddeutsche bietet seit Kurzem auch Blogs von einigen ihrer Journalisten an. Besonders interessant finde ich das Blog „Schaltzentrale“ in dem Johannnes Boie über die Schnittstellen von Medien und Politik schreibt.

Gestern hat er, am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes, die Frage aufgeworfen, was Parlamentarier über die Gesetze, die sie beschließen, eigentlich wissen.

Warum haben die Abgeordneten eigentlich für die Netzsperren gestimmt? Und was verstehen die Parlamentarier eigentlich von und unter dem Begriff „Netzsperre“?

Diese Fragen hat Boie an mehrere Abgeordnete geschickt, die für die Sperren gestimmt haben. Die ersten Antworten liegen vor und bestätigen die Vermutung, dass die eigentlichen Problemfelder von den Abgeordneten überhaupt nicht erfasst und erkannt worden sind. Und genau das ist auch der Grund dafür, dass Lobbyisten und kleine, gut informierte politische Zirkel oftmals leichtes Spiel damit haben, fragwürdige Gesetze durchzudrücken. Die Partei- und Fraktionsdisziplin erledigt dann den Rest.

posted by Stadler at 16:35  

21.8.09

Netzsperren und Stolperfallen

Jan Spoenle, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, hat für das AnwaltZertifikat IT-Recht einen (kurzen) juristischen Fachaufsatz zum Zugangserschwerungsgesetz verfasst, der sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gestzes beschäftigt.

Spoenle kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz formell verfassungswidrig ist und auch erhebliche Zweifel an der materiellen Verfassungsmäßigkeit angebracht sind.

Das deckt sich mit meiner Einschätzung, die ich u.a. in einem Brief an Bundespräsident Horst Köhler näher begründet habe.

posted by Stadler at 13:38  

21.8.09

Netzsperren und Stolperfallen

Jan Spoenle, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, hat für das AnwaltZertifikat IT-Recht einen (kurzen) juristischen Fachaufsatz zum Zugangserschwerungsgesetz verfasst, der sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gestzes beschäftigt.

Spoenle kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz formell verfassungswidrig ist und auch erhebliche Zweifel an der materiellen Verfassungsmäßigkeit angebracht sind.

Das deckt sich mit meiner Einschätzung, die ich u.a. in einem Brief an Bundespräsident Horst Köhler näher begründet habe.

posted by Stadler at 12:38  

20.8.09

FDP verhindert neuen Untersuchungsausschuss

Gerade hatte das BVerfG die Bundesregierung gerügt, weil man dem Untersuchungsausschuss zur Rolle des BND im Irakkrieg wesentliche Informationen ohne tragfähige Begründung vorenthalten hatte.

Da würde man als Bürger doch erwarten, dass der Ausschuss nochmals eingesetzt wird, um die unbeantworteten Fragen erneut zu stellen. Das aber scheitert an den großen liberalen Aufklärern der FDP. Mir scheint das schon einen Vorgeschmack auf ihre erhoffte Regierungsbeteiligung zu bieten. Denn die Anpassungsfähigkeit dieser Partei ist enorm.

Quelle: Spiegel Online

posted by Stadler at 22:30  

20.8.09

FDP verhindert neuen Untersuchungsausschuss

Gerade hatte das BVerfG die Bundesregierung gerügt, weil man dem Untersuchungsausschuss zur Rolle des BND im Irakkrieg wesentliche Informationen ohne tragfähige Begründung vorenthalten hatte.

Da würde man als Bürger doch erwarten, dass der Ausschuss nochmals eingesetzt wird, um die unbeantworteten Fragen erneut zu stellen. Das aber scheitert an den großen liberalen Aufklärern der FDP. Mir scheint das schon einen Vorgeschmack auf ihre erhoffte Regierungsbeteiligung zu bieten. Denn die Anpassungsfähigkeit dieser Partei ist enorm.

Quelle: Spiegel Online

posted by Stadler at 21:30  

20.8.09

BGH: Preisangaben im Internet

Eine neue Entscheidung des BGH vom 26.02.2009, die heute veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit zur Frage von Preisangaben im Internet. Das Gericht hat folgende amtliche Leitsätze formuliert:

a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.
b) Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 – Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 – Versandkosten).
c) Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.

Der BGH führt in den Gründen u.a. aus, dass ein elektronischer Verweis (Link) nicht ausreichend ist, um dafür zu sorgen, dass der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben ist, weil das Gesetz verlangt, dass beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Die bloße unmittelbare Erreichbarkeit, wie sie gemäß § 5 Abs. 1 TMG für die von den Diensteanbietern verfügbar zu haltenden Informationen genügt, reicht damit nicht aus, um die Vorgaben der Presiangabenverordnung zu erfüllen.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 (Az.: I ZR 163/06)

posted by Stadler at 11:36  

20.8.09

BGH: Preisangaben im Internet

Eine neue Entscheidung des BGH vom 26.02.2009, die heute veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit zur Frage von Preisangaben im Internet. Das Gericht hat folgende amtliche Leitsätze formuliert:

a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.
b) Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 – Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 – Versandkosten).
c) Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.

Der BGH führt in den Gründen u.a. aus, dass ein elektronischer Verweis (Link) nicht ausreichend ist, um dafür zu sorgen, dass der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben ist, weil das Gesetz verlangt, dass beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können. Die bloße unmittelbare Erreichbarkeit, wie sie gemäß § 5 Abs. 1 TMG für die von den Diensteanbietern verfügbar zu haltenden Informationen genügt, reicht damit nicht aus, um die Vorgaben der Presiangabenverordnung zu erfüllen.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 (Az.: I ZR 163/06)

posted by Stadler at 10:36  
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