Damit kommen wir zu den für eine Oberbayern essentiellen Fragen. Der Weißwurststreit ist entschieden und wie ich aus Gründen des Lokalpatriotismus finde, falsch. Die Münchener Weißwurst darf nämlich auch dann so heißen, wenn sie nicht in München hergestellt worden ist. Wo kommen wir denn da hin, wenn man jetzt in, sagen wir mal Berlin, auch schon Münchener Weißwürste produzieren darf. ;-)
Quelle: Bayerischer Rundfunk
posted by Stadler at 15:56
Das Titelblatt der Zeitschrift „das neue“, wie auch der Artikel im Innenteil waren mit Fotos bebildert, die Sabine Christiansen gemeinsam mit ihrem jetzigen Ehemann zeigten. Titelblatt und Artikel enthalten u. a. den Text: „So verliebt in Paris“ und „Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?“.
Dies Berichterstattung wurde der Beklagten vom Landgericht Berlin untersagt, das Kammergericht hatte das Urteil bestätigt.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die die Revision zurückgewiesen. Die Klägerin und ihr Partner sind auf den Fotos als Liebespaar zu identifizieren und zwar in erkennbar privaten Situationen. Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre so der BGH, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind.
Damit bestätigt der BGH seine bisherige Linie zum Persönlichkeitsrecht.
Eigentlich ist mit dieser Rechtsprechung weiten Teilen der Boulevardpresse die Geschäftsgrundlage entzogen. Da man aber weiter in dieser Art und Weise berichten wird, weil auch eine rege Nachfrage der Leserschaft danach besteht, wird auch die Rechtsprechung dieser Form der Berichterstattung über Promis keinen Einhalt gebieten können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 2009 – VI ZR 75/08
Quelle: Pressemitteilung 34/09 des BGH
posted by Stadler at 15:33
Kommentare deaktiviert für BGH bestätigt das Verbot der Veröffentlichung privater Fotos von Sabine Christiansen
Seit längerem wird auf EU-Ebene das sog. Telecom-Paket diskutiert, das TK-Anbieter und Internet-Service-Provider stärker in die Pflicht nehmen soll, auf unerwünschte Inhalte Einfluss zu nehmen.
Eine Allianz aus verschiedenen großen Telcos und Netzwerkausrüstern (AT&T, Vodafone, Cisco, Alcatel Lucent u.a.) fordert neuerdings in Brüssel ein „Netzwerkmanagement“.
Bürgerrechtler sehen darin einen Vorstoß der Telcos das Internet stärker kontrollieren und beinflussen zu können und warnen vor einer Netz-Diskriminierung.
Das Prinzip offener und dezentraler Netze ist denjenigen ein Dorn im Auge, die das Internet regulieren und ihrem Sinne kontrollieren wollen.
Offene Netze sind sozial nützlich und im Sinne der Allgemeinheit, während die Preisgabe der Netzneutralität nur bestimmten Interessengruppen nutzt.
posted by Stadler at 14:39
Kommentare deaktiviert für Abschied von der Netzneutralität?
In Schweden hat der Prozess gegen die Verantwortlichen von „The Pirate Bay“, einem BitTorrentTracker, der in den Mainstream-Medien etwas unscharf auch als Internet-Tauschbörse bezeichnet wird, begonnen.
Der Prozess wird weit über die Grenzen der Internet-Community hinaus verfolgt, wie die Berichterstattung von Tagesschau, Süddeutscher und SPON belegt.
Während sich die Betreiber als eine Art Special-Interest-Suchmaschine begreifen, wirft ihnen die schwedische Staatsanwaltschaft strafbare Urheberrechtsverletzungen vor.
Sowohl die Urheberrechtslobby als auch die Verfechter des freien Filesharing erhoffen sich von dem Urteil, das für Anfang März erwartet wird, Signalwirkung.
Die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter wird ohnehin geführt werden müssen und diese Zukunft wird vermutlich nicht so aussehen, wie es sich die Urheberrechtslobbyisten und der Großteil der europäischen Politiker – Justizministerin Zypries taugt da sogar als eine Art Role-Model – derzeit noch vorstellen.
Dem Prozess haftet auch ein Hauch von Hollywood an. Nur, dass die mächtige Urheberrechtsindustrie in diesem Fall auf verlorenem Posten kämpft. Egal wie dieser Prozess ausgeht, das Filesharing wird sich nicht mehr nennenswert einschränken lassen. Und dafür ist die Industrie, die Ende der 90’er nicht in der Lage war, das Internet als Chance zu begreifen, weitgehend selbst verantwortlich.
Bereits am heutigen zweiten Prozesstag musste die Anklage offenbar die Hälfte der Vorwürfe fallen lassen, wie TorrentFreak berichtet.
posted by Stadler at 12:35
Kommentare deaktiviert für Piraten vor Gericht
Die Partei mit der geballten Internetkompetenz (vulgo: Union) hat sich in Person ihrer Vize-Fraktionschefin – was es doch alles für Pöstchen gibt – in höchst qualifizierter Weise zum Thema Netzsperren und Kinderpornografie zu Wort gemeldet hat.
Frau Ilse Falk – diesen Namen muss man sich bestimmt nicht merken – wirft den Gegnern der Access-Sperren Veranwortungslosigkeit und Förderung der Kinderpornografie vor.
Da die Mehrheit der Fachleute (Techniker und Juristen) den Access-Sperren kritisch bis ablehnend gegenüber steht, muss es sich bei diesen verantwortungslosen Gesellen also durchwegs um Förderer der Kinderpornografie handeln.
Es scheint ein Wesensmerkmal des bundesdeutschen Politikers zu sein, sich bei seinem immerwährenden Bemühen, den Menschen ein X für ein U vorzumachen, nicht von Fakten ablenken zu lassen.
Deshalb liebe Netzgemeinde: Man muss nicht gleich bösen Willen unterstellen, wenn es wie im Falle von Frau Falk ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen.
posted by Stadler at 10:21
Dem Blog des Kollegen Feil lässt sich entnehmen, dass er Abmahnschreiben für ein „Forschungsprojekt“ sammelt und darum bittet, ihm, gegen Kostenerstattung von EUR 2,50, die Abmahnungen zuzuschicken. Was für ein Forschungsprojekt das ist, steht dort nicht.
Wenn man weiter liest fällt auf, dass eine Reihe von Nutzern seinem Wunsch auch nachkommen. Der Kollege Feil veröffentlicht dann in seinem Blog die Information, dass bestimmte Personen oder Unternehmen Abmahnungen verschicken, z.T. auch unter Nennung, des sie vertretenden Anwalts. In welchem Kontext das geschieht, wird nicht erläutert.
Etwas merkwürdig diese Forschung. Wenn man dann auf die Website des Kollegen Feil geht, findet man dort eine Gegnerliste und anschließend eine Liste von Personen und Firmen, über die Rechtsanwalt Feil schreibt, er hätte aus anderen Quellen davon erfahren, dass diese Personen abmahnen.
Ein Anwalt bezeichnet also Menschen und Unternehmen online als Abmahner, ohne irgendeinen Hintergrund zu nennen. Dies dient augenfällig einem Werbzweck und hat mit Forschung bestimmt nichts zu tun.
Wenn Sie mich jetzt abmahnen wollen Herr Kollege Feil, um sich selbst in ihre eigene Liste eintragen zu können, würde mich das natürlich freuen.
posted by Stadler at 19:17
Dem Blog des Kollegen Feil lässt sich entnehmen, dass er Abmahnschreiben für ein „Forschungsprojekt“ sammelt und darum bittet, ihm, gegen Kostenerstattung von EUR 2,50, die Abmahnungen zuzuschicken. Was für ein Forschungsprojekt das ist, steht dort nicht.
Wenn man weiter liest fällt auf, dass eine Reihe von Nutzern seinem Wunsch auch nachkommen. Der Kollege Feil veröffentlicht dann in seinem Blog die Information, dass bestimmte Personen oder Unternehmen Abmahnungen verschicken, z.T. auch unter Nennung, des sie vertretenden Anwalts. In welchem Kontext das geschieht, wird nicht erläutert.
Etwas merkwürdig diese Forschung. Wenn man dann auf die Website des Kollegen Feil geht, findet man dort eine Gegnerliste und anschließend eine Liste von Personen und Firmen, über die Rechtsanwalt Feil schreibt, er hätte aus anderen Quellen davon erfahren, dass diese Personen abmahnen.
Ein Anwalt bezeichnet also Menschen und Unternehmen online als Abmahner, ohne irgendeinen Hintergrund zu nennen. Dies dient augenfällig einem Werbzweck und hat mit Forschung bestimmt nichts zu tun.
Wenn Sie mich jetzt abmahnen wollen Herr Kollege Feil, um sich selbst in ihre eigene Liste eintragen zu können, würde mich das natürlich freuen.
posted by Stadler at 19:17
Kommentare deaktiviert für Rechtsanwalt sucht Abmahnungen für "Forschungsprojekt" und prangert Abmahnende an
Wolfgang Schäuble wird mit vielen Attributen umschrieben. Stasi 2.0 kannte man schon, den Bundesspähminister kannte ich jedenfalls noch nicht.
posted by Stadler at 14:55
Kommentare deaktiviert für Bundesspähminister
Mit Urteil vom 06.02.2009 hat das Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 147/08) die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Oberlandesgericht Köln hat damit die Berufung des Möbelhändlers gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es im Urteil des OLG, der Möbeldiscounter habe durch die Werbung mit dem ovalen Logo die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Wort-/Bildmarke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Bereits der Text „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ wecke Assoziationen zur allgemein bekannten Marke der Klägerin „Deutschland sucht den Superstar“. Verstärkt werde dies durch die graphische Gestaltung; in beiden Logos finden sich die ovale Form, der blaue Hintergrund und die Lichteffekte am Rand.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 13.02.09
posted by Stadler at 13:39
Mit Urteil vom 06.02.2009 hat das Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 147/08) die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Oberlandesgericht Köln hat damit die Berufung des Möbelhändlers gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es im Urteil des OLG, der Möbeldiscounter habe durch die Werbung mit dem ovalen Logo die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Wort-/Bildmarke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Bereits der Text „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ wecke Assoziationen zur allgemein bekannten Marke der Klägerin „Deutschland sucht den Superstar“. Verstärkt werde dies durch die graphische Gestaltung; in beiden Logos finden sich die ovale Form, der blaue Hintergrund und die Lichteffekte am Rand.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 13.02.09
posted by Stadler at 13:39
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