Der Präsident des Bundeskriminalamts Ziercke hat beim „Forum Sicherheit 2009“ in Berlin eine Rede zur Computerkriminalität gehalten.
Ziercke erläuterte, dass sich die Kriminellen im Internet mittlerweile ausgefeilter und modernster Technik bedienen, die die Polizei vor immer schwierigere Aufgaben stellt.
Speziell sog. Trojaner sieht der BKA-Chef als die neue gefährliche Waffe der Internet-Straftäter an.
Da bin ich aber froh, dass das Bundeskriminalamt derart auf der Höhe der Zeit ist und blitzschnell die Gefahr erkannt hat. Da kann man als Bürger wirklich beruhigt schlafen.
Quelle: AN-Online.de
posted by Stadler at 16:35
Kommentare deaktiviert für Cybercrime á la BKA
Der Kollege Pfitzer weist auf eine interessante neue Entscheidung des OLG Köln (Urteil v. 12.12.2008 – Az. 6 U 41/08)hin.
Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob ein Unternehmen seine Kunden durch ein Meinungsforschungsinstitut telefonisch zum Thema Kundenzufriedenheit befragen lassen darf.
Das hat das OLG Köln verneint. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Umfrage der Bank als Werbung und die angekündigten Telefonanrufe als unzumutbare Belästigung der Verbraucher i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG einzustufen sei. Für solche Werbeanrufe benötigt die Bank nach Ansicht des Oberlandesgerichts die Einwilligung der Kunden, die nicht eingeholt worden ist. Dem steht nach Meinung des Senats auch nicht entgegen, dass die Angesprochenen bereits Kunden der Bank sind.
posted by Stadler at 14:36
Kommentare deaktiviert für OLG Köln: Telefonische Kundenbefragung durch Marktforschungsinstitut
Während die ganze Welt zur Inauguration nach Washington blickt, zanken sich die bloggenden Juristenkollegen hierzulande über anonmyn agierende, angebliche Richter, die sich nach Romanfiguren benennen, über öffentliches Kollegen-Bashing und schließlich darüber, dass auch bei Blogs von Rechtsanwälten die beste Quote mit expliziten Überschriften und Inhalten zu machen ist, die Fachzeitschriften der anderen Art entnommen sind. Wer dafür kein Verständnis zeigt und stattdessen von inhaltlichen Tiefpunkten spricht, dem mangelt es schlicht an ausreichendem Gespür für das raue Klima der Strafverteidigung.
Dass in diesem Kontext gar von einem Haifischbecken gesprochen worden ist, halten wieder andere Kollegen für maßlos übertrieben und wollen stattdessen lieber eine Parallele zu den Thunfischen ziehen, die wiederum Lemmingen ähneln sollen. Hm. Lemminge sind die, die gemeinsam in den Selbstmord gehen. Der Thunfisch ist zwar vom Aussterben bedroht, aber nicht wegen seiner Suizidneigung, sondern wegen unseres hemmungslosen und übermäßigen Hungers auf kleine Dosen mit öligem Inhalt. Ansonsten ist der Thunfisch ein Räuber und bereits deshalb kaum als Widerpart zum Hai geeignet.
Ach ja, der pseudonyme Richter meinte, seine anonyme Bloggerei sei von Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und da muss ich dann doch widersprechen. Selbst wenn man die Bloggerei als originäre dienstliche Aufgabe des Richters ansieht, dann steht im Grundgesetz inmmer noch, dass der Richter (nur) dem Gesetz unterworfen ist, was manchen Richtern freilich nicht hinreichend bewusst ist, wie ich aus zwölf Jahren Anwaltstätigkeit weiß. Und entgegen anderslautender Gerüchte ist auch § 55 RStV ein Gesetz.
posted by Stadler at 13:05
Während die ganze Welt zur Inauguration nach Washington blickt, zanken sich die bloggenden Juristenkollegen hierzulande über anonmyn agierende, angebliche Richter, die sich nach Romanfiguren benennen, über öffentliches Kollegen-Bashing und schließlich darüber, dass auch bei Blogs von Rechtsanwälten die beste Quote mit expliziten Überschriften und Inhalten zu machen ist, die Fachzeitschriften der anderen Art entnommen sind. Wer dafür kein Verständnis zeigt und stattdessen von inhaltlichen Tiefpunkten spricht, dem mangelt es schlicht an ausreichendem Gespür für das raue Klima der Strafverteidigung.
Dass in diesem Kontext gar von einem Haifischbecken gesprochen worden ist, halten wieder andere Kollegen für maßlos übertrieben und wollen stattdessen lieber eine Parallele zu den Thunfischen ziehen, die wiederum Lemmingen ähneln sollen. Hm. Lemminge sind die, die gemeinsam in den Selbstmord gehen. Der Thunfisch ist zwar vom Aussterben bedroht, aber nicht wegen seiner Suizidneigung, sondern wegen unseres hemmungslosen und übermäßigen Hungers auf kleine Dosen mit öligem Inhalt. Ansonsten ist der Thunfisch ein Räuber und bereits deshalb kaum als Widerpart zum Hai geeignet.
Ach ja, der pseudonyme Richter meinte, seine anonyme Bloggerei sei von Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und da muss ich dann doch widersprechen. Selbst wenn man die Bloggerei als originäre dienstliche Aufgabe des Richters ansieht, dann steht im Grundgesetz inmmer noch, dass der Richter (nur) dem Gesetz unterworfen ist, was manchen Richtern freilich nicht hinreichend bewusst ist, wie ich aus zwölf Jahren Anwaltstätigkeit weiß. Und entgegen anderslautender Gerüchte ist auch § 55 RStV ein Gesetz.
posted by Stadler at 13:05
Kommentare deaktiviert für Im Namen des Thunfischs – Richter unter Pseudonym und Anwälte aus dem Haifischbecken
Die wenigen Strafsachen, die ich mache, haben oft einen beträchtlichen Unterhaltungswert. Möglicherweise ist das ja im Strafecht auch öfter der Fall, als man gemeinhin annimmt.
Der merkwürdige und durchaus aufwendig ermittelte Sachverhalt geht so:
Mandant verkauft bei eBay und bietet dort Kopien von Banknoten (EUR und DM) an, die er deutlich mit dem Vermerk „Kopien, nur zu Deko-Zwecken“ versieht.
Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung und Verstoß gegen die Urheberrechte der Bundesbank und EZB an den Banknoten (sic!) ein. Das LKA ermittelt nicht ganz unaufwendig und schickt u.a. einen Testkäufer los, um sich die kopierten Geldscheine ganz genau anzusehen. Die Bundesbank wird auch angeschrieben, die dazu erklärt, dass man kein Interesse an einer Strafverfolgung hat und keinen Strafantrag stellt.
Nachdem ich in meiner Stellungnahme erläutert habe, dass da gar nichts strafbar ist, stellt die Staatsanwaltschaft ohne zu murren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Eigentlich schade, dass die enorm wichtige Frage, ob die Bundesbank oder die Europäische Zentralbank ein Urheberrecht an Banknoten für sich reklamieren kann, nicht endlich mal von einem Amtsrichter entschieden worden ist.
posted by Stadler at 11:59
Kommentare deaktiviert für Geldfälschung und Urheberrechtsverletzung durch eBay-Angebot
In einem Aufsatz für JurPC (JurPC Web-Dok. 17/2009) versucht Jan-Peter Psczolla virtuelle Gegenstände und deren Erwerb juristisch einzuordnen.
Es geht dabei z.B. um virtuelle Spielfiguren, Waffen und Ausrüstung in Computerspielen und in virtuellen Welten. Auf Second Life kann man beispielsweise gegen Linden-Dollars Kleidung, virtuelle Autos oder Immobilien für seinen Avatar erwerben.
Der Autor gelangt in seiner Betrachtung zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass an solchen virtuellen Gegenständen keine absoluten, eigentumsähnlichen Rechte begründet werden können, sondern, dass sie nur Gegenstand von schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen sind.
posted by Stadler at 09:46
Kommentare deaktiviert für Virtuelle Gegenstände rechtlich betrachtet
Diese Meldung stimmt sehr nachdenklich. Wer sich in Russland für Menschenrechte einsetzt und das Regime kritisert, muss um sein Leben fürchten.
Der russische Rechtsanwalt Stanislaw Markelow, der u.a. die ermordete regierungskritische Journalistin Anna Politkowskaja vertreten hatte, wurde nach einer Pressekonferenz auf offener Straße erschossen. Eine Journalistin, die versucht hatte ihm beizustehen, wurde angeschossen und erlag anschließend ihren Verletzungen.
Ob Drahtzieher solcher Attentate tatsächlich die russische Regierung ist, wird sicherlich nie aufgeklärt. Es sind in Russland in jedem Fall antidemokratische und freiheitsfeindliche Kräfte am Werk und der russische Staat hat ersichtlich kein Interesse daran, dagegen einzuschreiten.
Hat nicht ein deutscher Ex-Kanzler von Russland als lupenreine Demokratie gesprochen? Was für ein Hohn.
Quelle: tagesschau.de
posted by Stadler at 09:13
Kommentare deaktiviert für Menschenrechtsanwalt in Moskau auf offener Straße erschossen
Der Europäische Gerichtshof verkündet am 10.02.09 sein Urteil in der Rechtssache C 301/06.
Der irische Staat hatte in seiner Klageschrift beantragt, die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären, da sie nach Ansicht Irlands auf eine ungeeignete Rechtsgrundlage gestützt ist.
Das Verfahren betrifft somit nur kompetenzrechtliche Fragen. Der EuGH wird in diesem Verfahren also nicht darüber entscheiden, ob die Richtlinie gegen Grundrechte verstößt. Es kann also durchaus sein, dass insoweit – sofern die formelle Ordungsgemäßheit der Richtlinie bejaht wird – weitere Verfahren vor dem EuGH folgen.
posted by Stadler at 16:37
Kommentare deaktiviert für EuGH verkündet am 10.02.09 Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Das Spex-Interview mit dem beachtlichen Titel „Ist Musik eine Ware wie Fischmehl oder Schrauben?“ ist jetzt endlich auch in einer lesbaren Version online. Dieter Gorny, Chef des Bundesverbands Musikindustrie mokiert sich in diesem Gespräch u.a. über kurzsichtige deutsche Staatsanwälte. Lesenswert ist das allemal.
Dieses Interview hat mich wiederum zu „Gespräche, die so nie stattgefunden haben: Dieter Gorny und Juli Zeh unterhalten sich über Datenschutz vs. Regulierung im Internet“ geführt. Das dort aufgeführte Zitat der Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh entstammt einem lesenswerten Interview mit ZEIT Campus 5/08. Ihre Aussage:
„Ich dachte, nach zwei totalitären Überwachungsstaaten hätten wir verstanden, dass man bestimmte Dinge sein lassen sollte. Es gibt keinen demokratischen Kontrollstaat. Seit der ersten Klasse wurde uns eingetrichtert, dass man die Demokratie verteidigen muss – jetzt gucken einfach alle zu, wie Grundrechte eingeschränkt werden.“
passt auf so viele Dinge die derzeit passieren, wie Vorratsdatenspeicherung, biometrische Ausweise und Onlinedurchsuchung. Man kann solche Zitate und Aussagen nicht oft genug wiedergeben.
posted by Stadler at 15:06
Kommentare deaktiviert für Interview mit Dieter Gorny zum Thema Musikindustrie und Urheberrecht
Peter Gauweiler – die älteren Bayern werden sich erinnern,-) – hat gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabonn Verfassungsbeschwerde erhoben, über die das Bundesverfassungsgericht im Februar verhandelt.
In der Sache sind die von Gauweiler gerügten Verstöße gegen das Gewaltenteilungs- und Demokratieprinzip nicht von der Hand zu weisen.
Im Bereich der EU ist leider ein erhebliches und zunehmendes Demokratiedefizit zu beklagen. Öffentlich diskutiert wird das kaum.
Die Gesetzegebung erfolgt in der EU durch die Exekutivorgane Rat und die Kommission und nicht durch das Parlament, das im Wesentlichen nur Veto-Rechte besitzt.
Damit liegt aber die Gesetzegebung faktisch in vielen Bereichen nicht mehr in der Hand von gewählten Parlamentsabgeordneten, sondern wird stattdessen von demokratisch nicht legitimierten Exekutivgremien wie dem Rat und der Kommission wahrgenommen.
Der deutsche Bundestag hat, insbesondere im Bereich des Wirtschafstrechts, meist nur noch die Funktion, die Richtlinien aus Brüssel abzunicken, ohne tatsächlichen Einfluss nehmen zu können.
Ob das Bundesverfassungsgericht dieser Entwicklung nunmehr Einhalt gebieten wird, darf bezweifelt werden.
Was Deutschland bräuchte, wäre eine breite gesellschaftspolitische Debatte zu diesem so essentiellen Thema.
posted by Stadler at 12:04
Kommentare deaktiviert für BVerfG verhandelt Gauweilers Verfassungsbeschwerde gegen Lissabonn-Vertrag