Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.1.09

EuGH verkündet am 10.02.09 Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof verkündet am 10.02.09 sein Urteil in der Rechtssache C 301/06.

Der irische Staat hatte in seiner Klageschrift beantragt, die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären, da sie nach Ansicht Irlands auf eine ungeeignete Rechtsgrundlage gestützt ist.

Das Verfahren betrifft somit nur kompetenzrechtliche Fragen. Der EuGH wird in diesem Verfahren also nicht darüber entscheiden, ob die Richtlinie gegen Grundrechte verstößt. Es kann also durchaus sein, dass insoweit – sofern die formelle Ordungsgemäßheit der Richtlinie bejaht wird – weitere Verfahren vor dem EuGH folgen.

posted by Stadler at 16:37  

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