Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.4.09

Fragwürdigkeiten des bayerischen Verfassungsschutzberichts

Im aktuellen bayerischen Verfassungsschutzbericht wird der Verein „a.i.d.a.“ (= Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter „sonstige Linksextremisten“ geführt. Darauf weist Henning Ernst Müller im Beck-Blog hin. Das ist insofern erstaunlich, als „a.id.a.“ mehrfach ausgezeichnet worden ist, u.a. 2008 von der Stadt München.

Auf Nachfrage für diesen Eintrag gab es vom Innenministerium nur den Hinweis auf Hyperlinks auf der Website des Vereins und die Behauptung, die Verantwortlichen seien seit Jahren als Linksextremisten bekannt.

Links ist diese Gruppierung wohl, aber verfassungsfeindlich?

Eine Einstufung in einem Verfassungsschutzbericht als linksextrem führt zu einer öffentlichen Stigmatisierung. Deshalb bedarf es hierfür stichhaltiger Verdachtsmomente. Die Reaktion des Innenministeriums klang nicht so, als seien die vorhanden.

Warum es überhaupt Verfassungsschutz heißt, hat sich mir eh nie wirklich erschlossen, sind doch die Dienste dafür bekannt, in schöner Regelmäßigkeit das Recht zu brechen. Schützt man die Verfassung indem man sie bricht?

posted by Stadler at 15:30  

2.4.09

BVerfG: Kreditkartenscreening ist keine Rasterfahndung

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen ein sog. Kreditkartenscreening bei einem Karteninstitut auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft als Grundrechtseingriff beanstandet wurde.

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine der Rasterfahndung vergleichbare Maßnahme nicht vorliege, weil die Grunddaten nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden, sondern nur ein sehr eingeschränktes Suchergebnis von dem Institut übermittelt wird. Die beschwerführer wurden zwar gescreent, sie waren aber nicht unter den letzendlichen Suchtreffern, weshalb ihre Daten nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.

Ich halte die Entscheidung für bedenklich, weil ebenso wie bei der Rasterfahndung zunächst ein automatisierter Abgleich (Rasterung) mit anderen Daten vorgenommen wird. Durch diesen Abgleich wird eine Schnittmenge von Personen ermittelt, auf welche ganz bestimmte, von der Staatsanwaltschaft vorgegebene Merkmale zutreffen. Damit sind die Kriterien einer Rasterfahndung an sich erfüllt.

Der Unterschied zur Rasterfahndung besteht nunmehr nur darin, dass die Staatsanwaltschaft beim Kreditkartenscreening nicht Herrin der Daten ist, sondern die Grunddaten beim Kreditkarteninstitut verbleiben. Dies ändert aber am Ergebnis nichts, denn im konkreten Fall erhält die Staatsanwaltschaft das für das Ermittlungsverfahren gewünschten Informationsergebnis nach ihren vorgebenen Kriterien im gleichen Umfang wie wenn sie die Rasterfahndung selbt durchgeführt hätte. Die Grundrechtsintensität ist also dieselbe.

Quelle: BVerfG, 2 BvR 1372/07 vom 17.2.2009

posted by Stadler at 11:06  

2.4.09

Telekom soll dem BKA Kundendaten zum Zwecke der Rasterfahndung übermittelt haben

Die Deutsche Telekom AG soll nach den Terroranschlägen 2001 dem BKA Millionen von Kundendaten zum Zwecke der Rasterfahndung übermittelt haben, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Wenn das stimmt, würde das alle bisherigen Datenskandale in den Schatten stellen, weil der Staat unmittelbar involviert war und deshalb auch ein ganz massive und unmittelbare Grundrechtsverletzung vorliegt. Mal sehen, was der zuständige Law-And-Order Minister Schäuble dazu zu sagen hat. Aber vermutlich war das ja in seinem Sinne, für die Sicherheit der Bürger versteht sich.

posted by Stadler at 09:25  

2.4.09

Telekom soll dem BKA Kundendaten zum Zwecke der Rasterfahndung übermittelt haben

Die Deutsche Telekom AG soll nach den Terroranschlägen 2001 dem BKA Millionen von Kundendaten zum Zwecke der Rasterfahndung übermittelt haben, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Wenn das stimmt, würde das alle bisherigen Datenskandale in den Schatten stellen, weil der Staat unmittelbar involviert war und deshalb auch ein ganz massive und unmittelbare Grundrechtsverletzung vorliegt. Mal sehen, was der zuständige Law-And-Order Minister Schäuble dazu zu sagen hat. Aber vermutlich war das ja in seinem Sinne, für die Sicherheit der Bürger versteht sich.

posted by Stadler at 08:25  

1.4.09

Rechtliche Anforderungen an Unternehmenswebsites

Habe das Skript meines Vortrags „Rechtliche Anforderungen an Firmenwebsites“, vom 25.03.09 bei der IHK Regensburg, auf unserer Kanzleisite eingestellt.

posted by Stadler at 13:50  

1.4.09

Tötungstrainingssoftware

Der bayerische Innenminister kritisiert im Kontext der Killerspiele-Diskussion auch die „Tötungstrainingssoftware“ der US-Army. Der Ausdruck war mir neu.
Quelle: Pressemitteilung der CSU-Fraktion vom 31.03.09

posted by Stadler at 13:17  

1.4.09

Rechtliche Anforderungen an Unternehmenswebsites

Habe das Skript meines Vortrags „Rechtliche Anforderungen an Firmenwebsites“, vom 25.03.09 bei der IHK Regensburg, auf unserer Kanzleisite eingestellt.

posted by Stadler at 12:50  

1.4.09

Tötungstrainingssoftware

Der bayerische Innenminister kritisiert im Kontext der Killerspiele-Diskussion auch die „Tötungstrainingssoftware“ der US-Army. Der Ausdruck war mir neu.
Quelle: Pressemitteilung der CSU-Fraktion vom 31.03.09

posted by Stadler at 12:17  

1.4.09

BMI-Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw.Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht über technische Möglichkeiten der Entfernung bzw. Sperrung kinderpornografischer Inhalte im Internet verfasst, der zur Vorlage an den Innenausschuss des Bundestages dient.

Das liest sich an manchen Stellen so, als hätte sich Klein-Fritzchen Gedanken zum Internet gemacht.

posted by Stadler at 11:45  

1.4.09

Update: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste

Mein Beitrag vom 30.03.09 „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft“ hat ein erhebliches Echo verursacht und mir, wenn auch nur vereinzelt den Vorwurf einer verzerrenden Darstellung eingebracht.

Deshalb hierzu noch ein paar Worte. Die Sachverhaltsschilderung in meinem Ausgangsbeitrag ist zutreffend und sogar deutlich präziser, als das was in den Beschlüssen der beiden Gerichte zu lesen ist. Mir liegen zu dem Vorgang zugegebenermaßen noch weitere Unterlagen vor, die meine Einschätzung bestätigen.

Ich habe ganz gezielt eine Passage, die die rechtliche Würdigung und nicht die Sachverhaltsdarstellung betrifft, aus dem Beschluss hervorgehoben zitiert, weil ich sie für zentral und auch bezeichnend halte. Eine Hervorhebung ist keine Verfälschung. Jeder kann die beiden gerichtlichen Beschlüsse vollständig lesen und dazu den Beitrag „dänische Zensurliste“ des Blogs „Schutzalter“, der nach wie vor online ist und sich selbst eine Meinung bilden.

Allein der Umstand, dass ich den Blogbeitrag „dänische Zensurliste“ hier nicht verlinke, zeigt, dass der Einschüchterungseffekt, den Art. 5 Grundgesetz gerade verhindern möchte, bereits eingetreten ist. Und das geht sicher nicht nur mir so. Diese Form der Strafverfolgung beeinträchtigt die kritische Diskussion über Access-Sperren und ausländische Sperrlisten. Das ist auch der Grund dafür, dass ich dieses Thema überhaupt aufgegriffen und in meinem Blog thematisiert habe.

Wenn man zudem weiß, dass im Zusammenhang mit der Verlinkung und Auseinandersetzung mit ausländischen Sperrlisten gegen den Betreiber des Blogs Schutzalter ebenfalls ermittelt wird und beim Inhaber der Domain „wikileaks.de“ Wohnräume ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurden, ergibt sich in der Gesamtschau ein bedenkliches Bild der Strafverfolgung in diesem Bereich. Wir sehen uns einer Strafjustiz gegenüber, die gerade auch Gegner und Kritiker von Access-Sperren pönalisiert und dies wie ich finde mit z.T. konstruierter und haarsträubender Begründung. Und hierüber sollte die Öffentlichkeit und die Netz-Community informiert werden.

posted by Stadler at 10:46  
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