Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.4.09

Update: LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste

Mein Beitrag vom 30.03.09 „LG Karlsruhe: Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft“ hat ein erhebliches Echo verursacht und mir, wenn auch nur vereinzelt den Vorwurf einer verzerrenden Darstellung eingebracht.

Deshalb hierzu noch ein paar Worte. Die Sachverhaltsschilderung in meinem Ausgangsbeitrag ist zutreffend und sogar deutlich präziser, als das was in den Beschlüssen der beiden Gerichte zu lesen ist. Mir liegen zu dem Vorgang zugegebenermaßen noch weitere Unterlagen vor, die meine Einschätzung bestätigen.

Ich habe ganz gezielt eine Passage, die die rechtliche Würdigung und nicht die Sachverhaltsdarstellung betrifft, aus dem Beschluss hervorgehoben zitiert, weil ich sie für zentral und auch bezeichnend halte. Eine Hervorhebung ist keine Verfälschung. Jeder kann die beiden gerichtlichen Beschlüsse vollständig lesen und dazu den Beitrag „dänische Zensurliste“ des Blogs „Schutzalter“, der nach wie vor online ist und sich selbst eine Meinung bilden.

Allein der Umstand, dass ich den Blogbeitrag „dänische Zensurliste“ hier nicht verlinke, zeigt, dass der Einschüchterungseffekt, den Art. 5 Grundgesetz gerade verhindern möchte, bereits eingetreten ist. Und das geht sicher nicht nur mir so. Diese Form der Strafverfolgung beeinträchtigt die kritische Diskussion über Access-Sperren und ausländische Sperrlisten. Das ist auch der Grund dafür, dass ich dieses Thema überhaupt aufgegriffen und in meinem Blog thematisiert habe.

Wenn man zudem weiß, dass im Zusammenhang mit der Verlinkung und Auseinandersetzung mit ausländischen Sperrlisten gegen den Betreiber des Blogs Schutzalter ebenfalls ermittelt wird und beim Inhaber der Domain „wikileaks.de“ Wohnräume ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurden, ergibt sich in der Gesamtschau ein bedenkliches Bild der Strafverfolgung in diesem Bereich. Wir sehen uns einer Strafjustiz gegenüber, die gerade auch Gegner und Kritiker von Access-Sperren pönalisiert und dies wie ich finde mit z.T. konstruierter und haarsträubender Begründung. Und hierüber sollte die Öffentlichkeit und die Netz-Community informiert werden.

posted by Stadler at 10:46  

6 Comments

  1. Dass wir uns einer Strafjustiz gegenüber sehen, die wider besseres technisches Wissen Gegner von Internet-Zensur und Sperrlisten pönalisieren möchte, mag ich (derzeit) nicht glauben. Ich gehe vielmehr davon aus dass es sich wie üblich um gehörigen technischen Unverstand handelt, der endlich durch speziell Referate beseitigt gehört. Letztlich kommen die „Anzeigen“ mit ziemlicher Sicherheit von fanatischen Sperrlisten-Fans oder moralisch empörten Gutmenschen.

    Zudem hat sich Baden-Württembergs Justizminister gegen Netzsperren ausgesprochen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Politisch gewollt sind solche Aktionen insofern wahrscheinlich nicht – so bedauerlich und beklagenswert sie auch sind.

    Comment by Jan Spoenle — 1.04, 2009 @ 11:54

  2. Ich wollte auch nicht zum Ausdruck bringen, dass wir eine Strafjustiz haben, die wider besseren Wissens die Gegner von Internet-Zensur pönalisiert. Es reicht in diesem Bereich ein gewisses Maß an Betriebsblindheit gepaar mit fehlendem (technischen) Sachverstand. Das Ergebnis bleibt dasselbe.

    Ich habe allerdings in unserer Strafjustiz immer wieder erlebt, dass da Leute ihre Voreingenommenheit ausleben, die besser keine Ämter als Richter oder Staatsanwälte bekleiden sollten. Das ist auch einer der Gründe dafür, dass ich wenig Strafverteidigungen mache. Es ist oft extrem frustrierend. Mein Glaube an den Rechtsstaat hat mittlerweile deutlich gelitten und ist jedenfalls nicht mehr derselbe wie zum Ende des Studiums.

    Comment by Pavement — 1.04, 2009 @ 14:04

  3. Access-Sperren = Zugriffssperren

    Comment by Anonymous — 2.04, 2009 @ 09:40

  4. Access-Sperren = Zugriffsperren

    Comment by Anonymous — 2.04, 2009 @ 09:40

  5. Strafanzeige gegen das LG Karlsruhe wegen Verdachts der Verlinkung auf kinderpornographische Angebote (PDF 89,1 KB)

    http://cli.gs/hs23WM

    Comment by RA Michael Seidlitz — 2.04, 2009 @ 10:06

  6. Oki, jetzt und zum 1. Mal schreibe ich auch in einem Blog.
    Ich halte die Entscheidung für korrekt. Der Durchsuchte war einschlägig vorbestraft. Die Liste mit diesen Kinderporno Links sollte NICHT in die Öffentlichkeit gelangen. Durch die Durchsuchung wurde weiteres belastendes Material beim Durchsuchten gefunden … Was denn noch? Ohne daß mir Blut abgenommen wird, ist Alkoholmißbrauch im Straßenverkehr schwer zu beweisen. Wer einschlägig vorbestraft solche Themen weiter behandelt und zu speziell dieser Liste verlinkt – sollte NICHT einer genaueren Prüfung unterzogen werden dürfen? Hallo?

    Comment by Anonymous — 2.04, 2009 @ 10:11

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