Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.7.09

Bundesrat stimmt morgen über Zugangserschwerungsgesetz ab

Der Bunderat wird in seiner Sitzung am 10.07.09 unter TOP 36 über das Zugangserschwerungsgesetz abstimmen.

Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist offenbar nicht zu erwarten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hiervon abgeraten hat.

Das ist eigentlich erstaunlich, denn mit dem Zugangserschwerungsgesetz greift der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, worauf man sonst z.T. sehr empfindlich reagiert.

posted by Stadler at 12:25  

9.7.09

Europa: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

So lautet der Titel eines Papiers der EU-Kommission vom 10.06.09. Unter dem Deckmantel von Freiheit und Recht finden sich dort eine ganze Menge fragwürdiger Thesen u.a. zum Thema Cybercrime.

Interessant ist auch, dass man nun wohl auch auf europäischer Ebene die Bloackade von Websites durch Zugangsprovider vorantreiben will.

In dem Papier heißt es hierzu:
„Im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet ist eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unerlässlich, um unter Beachtung der geeigneten Verfahren Websites mit kinderpornographischen Inhalten ausfindig machen und schließen oder blockieren zu können. Europol dürfte hier eine führende Rolle spielen, indem es eine Plattform für die Online-Meldung von Kinderporno-Websites entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichert. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets („Safer Internet“) 2009-2013 einschlägige Maßnahmen unterstützt.“

Einschlägige Maßnahmen. Alles klar.

posted by Stadler at 10:40  

9.7.09

Netzsperren: Von der Leyen stellt weiterhin Falschbehauptungen auf

Ursula von der Leyen heute bei Radio Sputnik:
„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat, da können sie nicht mehr löschen. Deshalb haben z.B. Skandinavische Länder, die Schweiz oder die angelsächsischen Länder gesagt, wir sperren als dritten Schritt zuhause den Zugang, um diesen Massenmarkt einzudämmen“

Man fragt sich, warum das deutsche Zugangserschwerungsgesetz dann nicht von vornherein auf solche Angebote beschränkt ist, die aus Ländern stammen, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das erklärt Frau von der Leyen leider nicht.

Im Übrigen ist die Familienministerin, wie bisher stets, auf falsche Tatsachenbehauptungen angewiesen, weil sich anders ihre Position nicht rechtfertigen lässt.

Das Beispiel Indiens wird von Frau von der Leyen immer wieder bemüht, obwohl sie weiß, dass ihre Aussage sachlich falsch ist. Es gibt in Indien bislang keine spezifischen Gesetze gegen Kinderpornografie, weil dort jegliche Pornografie strafbar ist und damit auch Kinderpornografie. Es ist somit auch in Indien möglich, vor Ort zu sperren und gegen die Täter vorzugehen.

Von der Leyen wiederholt außerdem erneut ihre These vom Massenmarkt. Was sie verschweigt ist, dass sich diese Behauptung auf keinerlei gesicherte Erkenntnisse stützen kann. Es gibt schlicht keine Belege für die Existenz eines Massenmarkts.

Frau von der Leyen demonstriert hier erneut eindrucksvoll, wie es ihr mit einer Aneinanderreihung von falschen Tatsachenbehauptungen gelungen ist, ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen.

Update:
Ein weiteres Statement zum Thema kommt vom Kollegen Vetter unter der schönen Überschrift „Die Inder und die Kinder„.
Und im Blog der TAZ wird das Thema ebenfalls aufgegriffen, mit einigen interessanten Anmerkungen zu den Verhältnissen vor Ort in Indien.

posted by Stadler at 08:48  

8.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Jetzt sind die Länder gefordert

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat mehrere Landesregierungen angeschrieben und fordert die Länder auf, dem Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Quelle: Pressemitteilung des AK Zensur vom 08.07.09

posted by Stadler at 14:59  

8.7.09

Zensursula als Hausarbeit

So schnell kann es gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz – noch nicht einmal in Kraft – beschäftigt die Jura-Studenten schon im Rahmen einer Hausarbeit im Staatsrecht am Lehrstuhl Degenhart in Leipzig.

Die Aufgabenstellung ist nett formuliert:
Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe einesaufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein (…) Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde des S.

posted by Stadler at 11:32  

1.7.09

Tauss erhebt Organklage gegen Zugangserschwerungsgesetz

Auch wenn Heise von einer Verfassungsbeschwerde spricht, beim Antrag von Jörg Tauss zum Bundesverfassungsgericht gegen das Zugangserschwerungsgesetz dürfte es sich um eine Organstreitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG handeln, in der Tauss als sog. anderer Beteiligter geltend macht, durch das nicht ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein.

posted by Stadler at 18:41  

30.6.09

von der Leyen und die Zahlen

Dass Politiker im Allgemeinen und Ursula von der Leyen im Besonderen mit Zahlen um sich werfen, die nicht ganz korrekt sind, ist nicht ganz neu.

In der Debatte um das sog. Zugangserschwerungsgesetz musste Frau von der Leyen freilich ausschließlich mit Zahlen und Daten agieren, die entweder nachweislich falsch waren oder für die es keinerlei Belege gibt. Wie das funktioniert, erklärt netzpolitik.org jetzt ganz anschaulich.

posted by Stadler at 16:48  

25.6.09

Netzsperren: Das Tor ist offen

Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des sog. Zugangserschwerungsgesetzes ein Tor geöffnet, durch das jetzt viele laufen wollen und vermutlich auch werden. Bei der Beteuerung der Politik, das Gesetz bleibe auf Kinderpornografie beschränkt, fragt man sich, ob es sich um Naivität oder Heuchelei handelt. Am Ergebnis wird dies nichts ändern, denn die Politik wird dem Druck der verschiedensten Lobbies nicht standhalten, die einmal geschaffene Infrastruktur zur „Sperrung“ von Inhalten, die aus unterschiedlichen Gründen als unerwünscht angesehen werden, zu nutzen.

Thomas Hoeren sprach diesbezüglich in der ihm eigenen drastischen Art von „bestochenen Abgeordneten und bestochenen Gutachtern„. Ich halte es hier lieber mit der alten Devise, dass man keinen bösen Willen unterstellen muss, wenn es ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen. Das Ergebnis bleibt aber dasselbe.

Ein Gesetz, das kein einziges Kind schützt, sondern eher geeignet ist, die Verbreitung der Kinderpornografie zu fördern und das zudem die Gefahr beinhaltet, unzählige legale Angebote in Mitleidenschaft zu ziehen, hat das Tor für die Urheberrechtslobby weit aufgestoßen.

Wer glaubt, damit würden im Internet nur rechtsfreie Räume geschlossen, hat nicht bemerkt, dass man in Wirklichkeit online derzeit Dinge durchsetzt, die bei vergleichbaren Offline-Sachverhalten völlig undenkbar wären. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Dort galten seit jeher alle Gesetze ohne Einschränkung und bald gelten dort strengere Sonderregeln.

posted by Stadler at 21:08  

24.6.09

Jörg Tauss und die SPD

„Tauss rechnet mit der SPD ab“ titelt nun sogar „tagesschau.de“ nachdem der zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete in einem Beitrag auf „abgeordnetenwatch.de“ mit der Partei der er fast 40 Jahre lang angehört hatte, hart ins Gericht gegangen war.

Tauss wörtlich:

„Diese Mischung aus Borniertheit, Uninformiertheit, technischem Desinteresse, der guten Absicht, wenigstens „etwas“ zu tun, Angst vor der BILD- Zeitung etc. führte dazu, dass man weder die Expertenmeinungen noch die Meinungen von 134.000 Petentinnen und Petenten wenigstens in ihrer Mischung zur Kenntnis nahm oder nimmt. Weil es aber doch irgendwie seit ein paar Tagen komisch läuft, gründet man jetzt mit Brigitte Zypries wenigstens nachträglich noch einen Arbeitskreis.“

Die Zustandsbeschreibung seiner Ex-Partei könnte kaum treffender sein. Und die breite Ablehnung die der SPD mittlerweile aus der Netz-Community entgegenschlägt, dürfte diese Partei ungleich härter treffen als die Union. Denn es gab nicht wenige, die sich von der SPD schlicht mehr erwartet und erhofft hatten.

Jörg Tauss war einer der wenigen Abgeordneten, bei denen man den Eindruck hatte, dass sie im Internetzeitalter angekommen sind. Tauss wurde allerdings aufgrund des gegen ihn erhobenen Verdachts des Besitzes und des Sichverschaffens von kinderpornograpfischen Schriften sowohl innerhalb der SPD als auch von den Medien stigmatisiert. Viele vermuten dahinter auch weiterhin eine politische Intrige, was mir nicht abwegig erscheint.

Tauss gibt an, er hätte selbst recherchiert, weil er den offiziellen Angaben des BKA und anderer Behörden nicht getraut hat.

Eine erhebliche Portion Misstrauen gegenüber dem BKA ist sicherlich angebracht, wenn man sich vor Augen führt, mit welch tendenziösem Zahlenmaterial z.B. die Gesetzesbegründung zum Zugangserschwerungsgesetz arbeitet. Und um beim Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes zu bleiben. Wie wäre denn beispielsweise der Fall zu bewerten, in dem ein Abgeordneter geleakte ausländische Sperrlisten absurft, um sich ein Bild davon zu machen, wieviele der dort gesperrten Inhalte tatsächlich kinderpornografischer Natur sind und iwe hoch die Quote zu Unrecht gesperrter Sites ist? Nach der Einschätzung deutscher Staatsanwälte wäre das vermutlich strafbar. Aber ist diese Einschätzung korrekt? Kann es nicht vielmehr notwendig sein, dass sich ein Abgeordneter auch aus illegalen Quellen informiert, um sich zu bestimmten Fragen und Themen eine unabhängige Einschätzung bilden zu können?

Wenn die Angaben von Jörg Tauss sachlich zutreffend sind, dann gibt es Grund darüber zu diksutieren, ob dieses Verhalten einem Abgeordneten nicht erlaubt sein muss.

posted by Stadler at 15:10  

23.6.09

ICANN kritisiert DNS-Sperren

Das ICANN-Sicherheitskomitee kristisiert die sog. DNS-Sperren, wie sie in Deutschland durch das Zugangserschwerungsgesetz jetzt auch eingeführt werden, vehement. Die Sicherheitsexperten der ICANN sehen darin eine Beeinträchtigung der Integrität des Domain Name Systems die u.a. die Gefahr der Störung von E-Mail und Internettelefonie mit sich bringt.

Dass es sich bei DNS-Sperren um die Manipulation technischer Standards handelt, ist in der kontroversen Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, das der Bundestag letzte Woche verabschiedet hat, kaum thematisiert worden.

posted by Stadler at 15:09  
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