Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.7.09

Technische Details zur Umsetzung der Netzsperren

Wie ZDNet berichtet, wollen sich praktisch alle führenden deutschen Provider zur technischen Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes des amerikanischen Unternehmens Nominum bedienen.

Um zu verhindern, dass die Sperrlisten öffentlich werden, will Nominum die Listen sicher verschlüsselt auf den Zensurservern ablegen, so dass Mitarbeiter der Internet Service Provider keine Möglichkeit haben, die Listen einzusehen.

Die Provider wollen offenbar so wenig wie möglich mit der Umsetzung zu tun haben und implementieren deshalb ein technisches System, in das das BKA die Sperrlisten selbständig einspeisen kann und wird.

posted by Stadler at 08:59  

16.7.09

Sind Netzsperren Zensur?

„Keine Zensur“ lautete der Titel eines Kommentars von Zeit-Autor Heinrich Wefing – immerhin promovierter Jurist – unlängst. Der Widerspruch kommt heute vom Informatiker Hendrik Schneider und erscheint ebenfalls in der Zeit.

Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem bereits verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz von einer Zensur gesprochen werden kann, weist verschiedene Facetten auf, die weder Wefing noch Schneider beleuchten.

Die eine Frage ist in der Tat, ob der Umstand, dass Websites, die vom BKA als kinderpornografisch eingestuft werden, auf eine Sperrliste gesetzt werden und damit die Weiterverbreitung des Contents verhindert wird, als Zensur aufgefasst werden kann. Die weitere Frage ist allerdings die, ob diese Sperrregelung eine allgemeine Infrastruktur schafft, die es dem Staat ermöglicht, ohne ausreichende Kontrolle, beliebige „unerwünschte Inhalte“ auszufiltern.

Das Bundesverfassungsgericht geht von einem formellen und engen Zensurbegriff aus und sieht vom Verbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG nur die sog. Vor- bzw. Präventivzensur als erfasst an. Zensur ist danach eine Maßnahme, vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts. Sonach ist Zensur das generelle Verbot, behördlich ungeprüfte Geistesinhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, verbunden mit dem Gebot, sich zuvor an die zuständige Behörde zu wenden, die die Inhalte prüft und je nach dem Ergebnis der Prüfung die Veröffentlichung erlaubt oder verbietet.

Diese Definition von Zensur entstammt einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1972. Ob speziell die Unterscheidung von Vor- und Nachzensur im Internetzeitalter noch haltbar ist, darf bezweifelt werden. Denn die Differenzierung des Gerichts basiert auf der traditionellen Vorstellung, dass ein Druckwerk einmal ausgeliefert oder eine Rundfunksendung ausgestrahlt wird, womit alle nachfolgenden Maßnahmen nicht mehr als Zensur im juristischen Sinne verstanden werden können. Das mag 1972 auch zutreffend gewesen sein. Im World Wide Web werden Inhalte aber nicht einmal ausgeliefert und ausgestrahlt, sondern sind vielmehr dauerhaft online, weshalb sich die Frage stellt, ob die Verhinderung der künftigen „Ausstrahlung“ von Websites nicht doch Vorzensur sein kann.

Würde man also annehmen, dass alle Websites zu irgendeinem Zeitpunkt einen staatlichen Filter durchlaufen und eine Behörde dann prüft, ob die Verbreitung verboten oder erlaubt wird, dann könnte man das durchaus als Zensur betrachten.

Eine solche Regelung enthält das Zugangserschwerungsgesetz natürlich nicht. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob das Gesetz nicht Präventivmaßnahmen vorsieht, die faktisch wie eine Zensur wirken oder wirken können.

Im konkreten Fall wird durch das Zugangserschwerungsgesetz bei den Providern eine technische Infrasktruktur etabliert, die dazu führt, dass Websites, die vom BKA auf eine geheim zu haltende Sperrliste gesetzt werden, von den Providern blockiert werden und der Nutzer auf eine sog. Stopp-Seite umgeleitet wird. Was das BKA auf diese Sperrliste setzt, soll und darf die Öffentlichkeit nicht erfahren.

Das BKA prüft und kontrolliert also zunächst beliebige Internetinhalte und entscheidet anschließend, ob die Weiterverbreitung dieser Inhalte stattfinden kann oder nicht.

Das ist vermutlich noch keine Zensur im engen Sinne. Die Schaffung einer solchen Blockade-Infrastruktur versetzt das BKA allerdings in die Position, kurzfristig jede Website sperren zu können und schafft die technische Möglichkeit, beliebige Anfragen von Bürgern nach Information aufgrund einer staatlich kontrollierten Sperrliste zuzulassen oder zu blockieren.

Dass das Zugangserschwerungsgesetz dies in dieser Form nicht vorsieht, ist klar. Dennoch werden dem BKA technische Möglichkeiten eröffnet, die zu zensurähnlichen Effekten führen können.

Man macht es sich also sehr leicht, wenn man wie Heinrich Wefing unter Hinweis auf eine 40 Jahre alte Rechtsprechung behauptet, dass das alles mit Zensur nichts zu tun hätte. Andererseits ist der Begriff der Zensur in der Netzgemeinde mittlerweile zu einer Art Kampfbegriff geworden, den man vorschnell für jede Art von staatlichem Eingriff bemüht.

Das verstellt häufig – und Wefing ist das beste Beispiel dafür – den Blick darauf, dass die Sperrgegner alle Sachargumente auf ihrer Seite haben, während die führenden Sperrbefürworter ihr Vorhaben häufig nur durch die Verfälschung von Fakten noch rechtfertigen können. Die Zensurdiskussion lenkt nur von dem eigentlich (juristisch) relevanten Aspekt ab, nämlich dem Umstand, dass das Gesetz formell und materiell verfassungswidrig ist. Und das sollte einen promovierten Juristen wie Herrn Wefing, der schließlich nicht für irgendein Käseblatt schreibt, schon interessieren. Tut es aber offenbar nicht.

posted by Stadler at 12:28  

14.7.09

(K)Inder, von der Leyen und die Netzsperren

Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.

Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.

Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.

Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.

Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.

Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.

posted by Stadler at 12:45  

14.7.09

Netzsperren: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

Thomas Hoeren hat vor einiger Zeit im Beck Blog darauf hingewiesen, dass die Bundesrgierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet auch gegen Vorgaben des Europarechts verstößt, weil in der Transparenzrichtlinie die Verpflichtung enthalten ist, dass die Mitgliedstaaten Gesetzgebungsvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, im Entwurfsstadium notifizieren müssen. Insoweit muss der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nach einer Notifizierung besteht deshalb eine Stillhalteverpflichtung von drei Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Regelung national nicht endgültig verabschiedet werden.

Erstaunlicherweise hat die Bundesregierung die Kritik von Hoeren aufgenommen und tatsächlich am 07.07.2009 eine Notifizierung bei der Kommission hinterlegt. Allerdings hat man dort nur über den, zu diesem Zeitpunkt bereits wieder überholten Entwurf eines § 8a TMG informiert.

Skuril an dieser Konstellation ist, dass die Stellungnahmefrist und damit die Stillhaltepflicht erst am 08.10.2009 endet. Diese Frist ist freilich Makulatur, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist und das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt jetzt also bewusst und gezielt gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Euraparechtlich hätte das Gesetz nicht vor dem 08.10.09 vom Bundestag beschlossen werden dürfen.

Interessant ist nun, ob die Kommission oder ein Mitgliedsstaat der EU das eurparechtswidrige Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beanstanden wird.

posted by Stadler at 10:35  

14.7.09

Netzsperren: Die Antwort des Bundespräsidenten

Gestern habe ich über einen Brief an Bundespräsident Köhler berichtet, den ich für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur verfasst habe.

Es gibt mittlerweile ein Antwortschreiben des Bundespräsidialamtes vom 13.07.09, in dem mir mitgeteilt wird, dass man zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abwarten möchte. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Entscheidung des Bundesrats von letzter Woche allerdings mittlerweile beeendet.

Das Schreiben des Bundespräsidialamtes schließt mit dem Satz: „Ihre Ausführungen wird er (der Bundespräsident, Anm. des Verfassers) berücksichtigen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind„.

Man darf also gespannt sein, ob Horst Köhler dieses evident verfassungswidrige Gesetz beanstanden wird.

posted by Stadler at 09:48  

13.7.09

Bayerische SPD jetzt gegen Netzsperren

Jetzt, nachdem es zu spät ist, hat der Landesparteitag der bayerischen SPD am vergangegen Wochenende beschlossen, eine ablehnende Haltung zum Thema Netzsperren einzunehmen. Der Beitrag auf „RotStehtUnsGut“ zum Parteitag ist dennoch lesenswert.

Ich glaube, dass die SPD mit solchen Vorstößen aus einzelnen Landesverbänden den Boden, den Sie durch Ihre wachsweiche Haltung bei der Netzgemeinde verloren hat, nicht wieder gut machen kann.

posted by Stadler at 12:40  

13.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Ein Brief an den Bundespräsidenten

Das Zugangserschwerungsgesetz hat alle parlamentarischen Hürden genommen und soll am 01.08.2009 in Kraft treten. Vorher muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz aber noch ausfertigen, sprich unterzeichnen.

Er darf das Gesetz hierbei auf formelle und offensichtliche materielle Verfassungsverstöße prüfen. Bereits zwei Mal hat Horst Köhler ein Gesetz beanstandet.

Aus diesem Grund haben sich die im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossenen Sperrkritiker entschlossen, Horst Köhler zu ersuchen, das Gesetz wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit nicht auszufertigen und haben mich gebeten, dem Bundespräsidenten die rechtlichen Gründe für diese Haltung schriftlich zu erläutern.

In einem bereits am 06.07.2009 an das Bundespräsidialamt versandten Schreiben habe ich die Gründe, die für eine Verfassungswidrigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes sprechen, näher erläutert.

posted by Stadler at 08:55  

11.7.09

Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat einstimmig durchgewunken

Der Wochenendausgabe der SZ entnehme ich gerade, dass das Zugangserschwerungsgesetz ohne Gegenstimme abgenickt wurde, was mich dann doch überrascht. Was ist mit den Bundesländern, in denen FDP, Grüne und Linke an der Regierung beteiligt sind?

Stimmt man immer nur dann dagegen, wenn man in der Opposition ist und man ohnehin weiß, dass das Gesetz von der Mehrheit getragen wird?

posted by Stadler at 15:59  

10.7.09

Stopp-Schilder im Web ab dem 01.08.09

Der Bundesrat hat dem Zugangserschwerungsgesetz in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Das Gesetz soll bereits am 01.08.2009 in Kraft treten. Damit wird die umstrittene Regelung eingeführt, nach der Zugangsprovider verpflichtet sind, ihren Kunden eine „Stopp-Seite“ anzuzeigen, wenn Websites aufgerufen werden, die vom BKA als kinderpornografisch eingestuft worden sind.
Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden.

posted by Stadler at 13:42  

10.7.09

Von der Leyen und die Indien-Connection

Als ich gestern darauf hingewiesen habe, dass Familienministerin von der Leyen das Zugangserschwerungsgesetz immer wieder mit falschen Tatsachenbehauptungen rechtfertigt und u.a. behauptet, in Indien sei Kinderpornografie nicht srafbar, weshalb man dort Ort auch nichts machen könne, habe ich nicht damit gerechnet, dass das derartige Wellen schlägt. Zumal es wirklich nicht das erste Mal war, dass die Ministerin in der öffentlichen Diskussion schlicht die Unwahrhheit behauptet und u.a. auch auf Indien verweist.

Die Befürchtung, diese Äußerungen könnten die Bundesregierung in diplomatische Kalamitäten bringen, ist wohl nicht so abwegig. Die Inder könnten nämlich pikiert darauf reagieren, dass ein Mitglied der deutschen Bundesregierung behauptet, in ihrem Land sei Kinderpornografie straffrei. Es sollen sich auch schon einige Bürger an die indische Botschaft gewandt haben, mit der Frage, was der indische Staat denn von solchen Äußerungen hält.

Links zum Thema:
Der Lügen-Limbo der Ursula von der Leyen (Handelsblatt Weblog)
Über die Pornographie in Indien (TAZ)
Die Inder und die Kinder (Law Blog)
Zensursula: Radio-Interview empört die Netzgemeinde

posted by Stadler at 09:52  
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