Tauss erhebt Organklage gegen Zugangserschwerungsgesetz
Auch wenn Heise von einer Verfassungsbeschwerde spricht, beim Antrag von Jörg Tauss zum Bundesverfassungsgericht gegen das Zugangserschwerungsgesetz dürfte es sich um eine Organstreitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG handeln, in der Tauss als sog. anderer Beteiligter geltend macht, durch das nicht ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein.
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