Der Chaos Computer Club fordert zur Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Einführung eines sog. Datenbriefs. Danach soll jede speichernde Stelle (öffentlich und nicht-öffentlich) verpflichtet sein, den Bürger von sich aus regelmäßig über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu informieren.
Der CCC wörtlich:
„Wenn eine Firma, Behörde oder Institution personenbezogene Daten über jemanden erhebt, speichert oder übermittelt, muß der Betroffene regelmäßig über die über ihn gespeicherten Daten informiert werden. Das betrifft auch Daten, die über ihn beispielsweise durch „Anreicherung“ mit anderen Datenquellen erzeugt werden, also Profile, Scoring-Werte, Annahmen über Vorlieben, interne Kundenklassenzuordnungen usw. Natürlich sind diese Daten zum Teil hochdynamischer Natur, das ändert jedoch nichts daran, daß der Betroffene ein Recht auf regelmäßigen kostenlosen Einblick hat.“
Eine innovative Idee, an der vermutlich aber gerade staatliche Stellen keinen Gefallen finden werden.
(via netzpolitik.org)
posted by Stadler at 10:30
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über die Verfassungsbeschwerden gegen die sog. Vorratsdatenspeicherung. Das umstrittene Gesetz verpflichtet Telekommunikationsanbieter und Internetprovider die sog. Verkehrsdaten jedweder Telekommunikation für die Dauer von sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern, d.h. ohne konkreten Anlass oder Tatverdacht.
Gespeichert werden u.a. die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem sowie Zeit und Dauer des Anrufs. Bei der Internetkommunikation, die vom Zugangsprovider vergebene IP-Adresse des Nutzers und beim Versand und Empfang von E-Mails u.a. die Absender-IP-Adresse, die E-Mail-Adressen aller Beteiligten, der Zeitpunkt des Versands und beim Zugriff auf das Postfach des Mailservers der Benutzername und die IP-Adresse des Abrufers. Nicht gespeichert oder aufgezeichnet wird der Inhalt der Kommunikation. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber zu befinden haben, ob dieses Gesetz mit dem Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses vereinbar ist. Interessant ist hierbei vor allen Dingen auch, dass das Gesetz eine EU-Richtlinie umsetzt.
Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung informiert aktuell rund um die mündliche Verhandlung in Karlsruhe.
posted by Stadler at 08:30
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Eine europaweite Koalition von Bürgerrechtsorganisationen hat sich in einen offenen Brief an das EU-Parlament und die EU-Unterhändler des „Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)“ gewandt. Die Bürgerrechtler fordern eine transparente Verhandlungsführung und eine Veröffentlichung des Vertragsentwurfes sowie die Ablehnung aller Regelungen, durch die die Rechte und Freiheiten der Unionsbürger beeinträchtigt werden.
Die ACTA-Verhandlungen werden bislang geheim geführt. Nach den bislang bekannten Informationen sollen u.a. Maßnahmen wie Three Strikes Out etabliert werden und es soll in allen Vertragsstaaten ein dem amerikanischen DMCA vergleichbares Regelwerk eingeführt werden.
posted by Stadler at 16:15
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„Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein „Recht auf Privatkopie“ gibt„, sagt Kulturstaatsminister Bernd Neumann und fügt an: „Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern.„
Was bedeutet das? Zunächst nur, dass der Unions-Politiker eine fragwürdige These in einen falschen Kontext stellt. Wer wie diese Bundesregierung gerne vom Schutz des „geistigen Eigentums“ spricht, der sollte einen Blick in das Grundgesetz werfen. Denn Art. 14 Abs. 2 GG besagt:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Das nennt man Sozialbindung des Eigentums. Wenn diese Sozialbindung auch für geistiges Eigentum gelten soll, dann ist das Recht auf Privatkopie ein Ausfluss dieser Sozialbindung. Oder für Herrn Neumann anders formuliert, wer A sagt, muss auch B sagen.
Mit Informationsfreiheit hat das alles aber gar nichts zu tun. Ach ja, wer hat heute gegen den ZDF-Chefredakteur gestimmt? Genau. Zwischen Rundfunkfreiheit und Informationsfreiheit besteht allerdings eine gewisse Nähe, aber das hat Herr Neumann bestimmt nicht verstanden.
Wir fassen zusammen: Verfassungsferne Gesinnung + unrichtige Argumentation = Mitglied dieser Bundesregierung. Das passt dann wieder, Herr Neumann.
posted by Stadler at 22:55
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