Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.2.10

Datenschutz: CCC fordert Gesetzgeber auf einen Datenbrief einzuführen

Der Chaos Computer Club fordert zur Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Einführung eines sog. Datenbriefs. Danach soll jede speichernde Stelle (öffentlich und nicht-öffentlich) verpflichtet sein, den Bürger von sich aus regelmäßig über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu informieren.

Der CCC wörtlich:

„Wenn eine Firma, Behörde oder Institution personenbezogene Daten über jemanden erhebt, speichert oder übermittelt, muß der Betroffene regelmäßig über die über ihn gespeicherten Daten informiert werden. Das betrifft auch Daten, die über ihn beispielsweise durch „Anreicherung“ mit anderen Datenquellen erzeugt werden, also Profile, Scoring-Werte, Annahmen über Vorlieben, interne Kundenklassenzuordnungen usw. Natürlich sind diese Daten zum Teil hochdynamischer Natur, das ändert jedoch nichts daran, daß der Betroffene ein Recht auf regelmäßigen kostenlosen Einblick hat.“

Eine innovative Idee, an der vermutlich aber gerade staatliche Stellen keinen Gefallen finden werden.

(via netzpolitik.org)

posted by Stadler at 10:30  

5 Comments

  1. Auch der Bürger würde vermutlich keinen Gefallen daran finden, wenn er mit hunderten Pflicht-Hinweisen eingedeckt würde.

    Das "Konzept" ist eher ein Witz als ein ernst gemeinter Vorschlag, da jede Abgrenzung von auskunftspflichtigen Daten und Stellen fehlt, stattdessen setzt man die bloße Mutmaßung wie gering doch der Verwaltungsaufwand wäre.

    Comment by Torsten — 4.02, 2010 @ 10:39

  2. Eigentlich ist der Aufwand gering. Die Firma muss doch sowieso ein Tagebuch über die Verwendung von personenbezogenen Daten führen und sämtliche Verstösse protokollieren.
    Momentan ist es lediglich so, dass da normalerweise niemals jemand reinschaut. Was natürlich nicht für die Qualität der Protokollierung spricht.

    Wenn man Kundendaten selektiert um sie weiterzugeben, dann wäre es eigentlich gar kein Problem denen allen eine Mail zuzustellen, dass dies passiert ist und wieso. Technisch ist das gar kein Problem und auch überhaupt nicht aufwendig. Vielleicht eine halbe Stunde maximal.

    Problematisch ist nur, wenn dann jemand aufgrund der Information sagt, dass er die Weitergabe nicht (mehr) will. Da werden die Marketingleute grillig. Denn eigentlich soll der Nutzer möglichst im Unklaren darüber gehalten werden, welcher rege Handel da mit seinen Daten passiert, denn damit verdient die Firma richtig dicke Kohle.

    Comment by Anonymous — 4.02, 2010 @ 12:03

  3. Wenn die nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen noch nicht mal bei strafprozessualen Maßnahmen wie der Telefonabhörung funktioniert, wie soll das bei allen Behörden funktionieren?

    Das Ganze zeigt aber, wieviel die Behörden inzwischen an Daten sammeln.

    Comment by Anonymous — 4.02, 2010 @ 13:31

  4. Wenig Aufwand? Höchstens eine halbe Stunde? Was heisst denn personenbezogene Daten?

    Wenn jetzt ein Vertriebsmitarbeiter sich Gesprächsnotizen macht, und die auf einem TXT-Schmierzettel in seinem persönlichen Ordner ablegt… wie zum Beispiel "Herr T. trinkt gerne italienischen Rotwein.". Man darf von IT-Seite nicht drauf zugreifen (persönlicher Ordner, Datenschutz des Mitarbeiters). Man muss dem Herrn T. aber mitteilen, dass in der Firma gespeichert ist, dass er gerne Rotwein trinkt…

    Und dann?

    Was ist denn mit Metadaten? Liste aller Kunden, bei denen die Verkaufschance bei Zweit- und Drittkontakten über 66% liegt? Was ist, wenn das eine dynamische Abfrage ist?
    Oder Datenkonsolidierungsmechanismen… "Herr T. hat eine BLZ angegeben, die nicht stimmt."

    Oder bezieht sich das alles nur auf Rohdaten?

    Was ist mit Leuten, die Aktenordner verwenden? Was müssen die melden?

    Das ist für mich nicht so recht nachvollziehbar und zeigt den grossen Unterschied zwischen der Welt, wie sie sein sollte und der Welt, wie sie ist.

    Comment by Anonymous — 4.02, 2010 @ 14:58

  5. El respaldo a la hipótesis de la distracción procede de los estudios de Bahrke y Morgan (1978).

    Comment by Bernard — 17.05, 2015 @ 07:27

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