Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.11.09

Kein Recht auf Privatkopie?

Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein „Recht auf Privatkopie“ gibt„, sagt Kulturstaatsminister Bernd Neumann und fügt an: „Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern.

Was bedeutet das? Zunächst nur, dass der Unions-Politiker eine fragwürdige These in einen falschen Kontext stellt. Wer wie diese Bundesregierung gerne vom Schutz des „geistigen Eigentums“ spricht, der sollte einen Blick in das Grundgesetz werfen. Denn Art. 14 Abs. 2 GG besagt:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Das nennt man Sozialbindung des Eigentums. Wenn diese Sozialbindung auch für geistiges Eigentum gelten soll, dann ist das Recht auf Privatkopie ein Ausfluss dieser Sozialbindung. Oder für Herrn Neumann anders formuliert, wer A sagt, muss auch B sagen.

Mit Informationsfreiheit hat das alles aber gar nichts zu tun. Ach ja, wer hat heute gegen den ZDF-Chefredakteur gestimmt? Genau. Zwischen Rundfunkfreiheit und Informationsfreiheit besteht allerdings eine gewisse Nähe, aber das hat Herr Neumann bestimmt nicht verstanden.

Wir fassen zusammen: Verfassungsferne Gesinnung + unrichtige Argumentation = Mitglied dieser Bundesregierung. Das passt dann wieder, Herr Neumann.

posted by Stadler at 22:55  

Keine Kommentare

  1. Lässt sich die Privatkopie sich nicht als Gewohnheitsrecht begründen?

    Comment by Anonymous — 28.11, 2009 @ 00:41

  2. wäre zu begrüßen, wenn Informationsfreiheit kostenlos wäre…

    Comment by Anonymous — 28.11, 2009 @ 00:52

  3. Wenn schon Verfassungsdogmatik, dann richtig: Art. 14 II GG gebietet keineswegs ein "Recht (womöglich noch eines Einzelnen) auf Privatkopie", sondern die Beschränkung des Urheberrechts lässt sich durch die Sozialbindung des verfassungsrechtlichen Eigentums rechtfertigen.

    Von "Informationsfreiheit" wird in jenem Kontext meist untechnisch gesprochen, wobei nicht Art. 5 I 1 2. Fall GG gemeint ist, sondern in etwa der "free flow of information". Das ist natürlich verfassungsdogmatisch nicht ganz korrekt, aber in der allgemeinen Diskussion folgerichtig. Neumann hat das Interview sicher nicht (nur) für Verfassungsrechtler gegeben.

    Das alles ändert natürlich nichts daran, dass sein Verhalten im ZDF-Verwaltungsrat hochproblematisch war. Trotzdem finde ich den hergestellten Zusammenhang hier arg konstruiert.

    Comment by ElGraf — 28.11, 2009 @ 10:21

  4. Jemanden für einen "falschen Kontext" zu kritisieren und dann selbst etwas, was erstmal nichts miteinander zu tun hat, nämlich das Abstimmungsverhalten der kritisierten Person in einem Sender-Gremium und Äußerungen dieser Person zur Informationsfreiheit, gegenüber zu stellen, ist wohl eine Form der Ironie, die mir zu hoch ist.

    Comment by fernetpunker — 28.11, 2009 @ 22:04

  5. Zumal, und das sollten Sie wissen Herr Anwalt, es tatsächlich kein Recht auf die Privatkopie gibt. Was es gibt, ist die Einschränkung des Rechteinhabers. Denn http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html findet sich im Abschnitt Einschränkungen des Urheberrechts.

    Faktisch ist das "Recht auf Privatkopie" ein umgangssprachlicher
    Ausdruck für das eingeschränkte Recht des Urhebers, dass es dem
    Privatmann erlaubt unter bestimmten Umständen Kopien zu machen, wofür
    der Privatmann in der Regel eine pauschale Gebühr bezahlt (Abgabe auf
    Kopierer, Scanner, Medien). Wegen dieser Gebühr muss es der Urheber
    dulden.

    Außerdem muss ich Ihrem Beitrag unterstellen stark tendenziös zu sein, denn sie haben einen vielleicht nicht unwichtigen Teil der Aussage des Herrn Ministers weggelassen:

    "Es müsse aber diskutiert werden, "ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären"

    Viele Grüße

    Der Leser

    Comment by Anonymous — 30.11, 2009 @ 13:51

  6. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob die Sozialbindung des Eigentums den Gesetzgeber dazu verpflichtet ein "Recht auf Privatkopie" zu normieren.

    Derzeit sieht § 53 UrhG auch genau das vor. Es handelt sich um eine gesetzliche Lizenz, ein gesetzliches Nutzungsrecht.
    Nach geltendem Recht gibt es also durchaus ein "Recht auf Privatkopie" und möglicherweise gibt es auch eine Pflicht des Gesetzgebers dieses Recht weiter einzuräumen.

    Der Schlenker zu Neumanns Abstimmungsverhalten im ZDF-Verwlatungsrat hatte sich deshalb angeboten, weil ich beide Aussagen für verfassungsrechtlich bedenklich halte.

    Comment by Pavement — 1.12, 2009 @ 13:46

  7. Herr Neumann wird mir immer in Erinnerung bleiben fuer seine flammende Hommage an den seinerzeit fuer seine mit geltendem Recht nicht im besten Einklang stehende "Treue" zu seinen Geldgebern im Mittelpunkt der Kritik stehenden Bundeskanzler Kohl…

    Comment by Anonymous — 1.12, 2009 @ 15:01

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