Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.7.10

Inkasso-Unternehmer erstatten Strafanzeige gegen Rechtsanwältin Günther

Diese Meldung finde ich mehr als erstaunlich. Der Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Günther genießt bundesweit einen zweifelhaften Ruf, weil sie in großem Stil Betreiber von Abofallen vertritt. Die Staatsanwaltschaft München I hat allerdings erst vor einigen Monaten ein Strafverfahren gegen die Anwältin eingestellt.

Die Inkassunternehmer scheinen durch Internetabofallen mehr und mehr unter Druck zu geraten und fürchten offenbar um ihren Ruf. Was natürlich auch daran liegt, dass sich viele Betreiber von zweifelhaften Bezahlseiten der Dienste von Inkassobüros bedienen.

P.S. Ach übrigens lieber BDIU, Strafanzeigen werden erstattet und Strafanträge werden gestellt. ;-)

Update vom 02.12.2010:
Dem BDIU ist mittlerweile gerichtlich untersagt worden, zu behaupten, er habe gegen Frau Günther Strafanzeige erstattet. Das berichtet Rechtsanwalt Kötz.

posted by Stadler at 10:41  

11.3.10

Münchener Staatsanwaltschaft drückt beide Augen fest zu

Zumindest die gefühlte Hälfte der juristischen Blogs hat in den letzten 24 Stunden darüber berichtet, dass die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I die Ermittlungsverfahren gegen die umstrittene Abofallen-Anwältin Katja Günther eingestellt hat. Kein Betrug, keine Nötigung und auch keine Erpressung lautet die Schlussfolgerung der Ermittler.

Das halte ich mit Verlaub für diskussionswürdig. Es mag durchaus sein, dass sich Rechtsanwältin Günther zu Beginn ihrer segensreichen Tätigkeit nicht wirklich bewusst war, dass sie sich mit ihrem Verhalten im strafrechtlich relevanten Bereich bewegen könnte. Wer sich allerdings mit dem Geschäftsmodell ihrer Mandanten wie Content Service Ltd. näher beschäftigt hat, wird um die Frage nicht herumkommen, ob man davon auch nach längerer Zeit, und vor allen Dingen nach all der Berichterstattung, nach den Strafanzeigen und Zivilverfahren, weiterhin ausgehen kann. Die Geltendmachung von Forderungen, von denen man, gerade als Jurist, wegen Kenntnis vom zugrundeliegenden Geschäftsmodell wissen muss, dass sie nicht bestehen, ist Betrug.

In vielen anderen Fällen, in denen die Rechtslage oftmals wesentlich unsicherer ist, sind die Staatsanwaltschaften häufig weniger zimperlich eine Anklage zu erheben.

Und die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass es jedem Bürger zuzumuten sei, derartigem Druck standzuhalten, grenzt an Zynismus. Vermutlich werden die Verfahren nun erst einmal beim Generalstaatsanwalt landen, weshalb es für die Kollegin Günther verfrüht wäre, schon aufzuatmen.

Dass die Würdigung der Zivilgerichte durchaus anders ausfallen kann – was für sich noch kein Argument gegen eine Strafbarkeit darstellt – zeigt ein neues Urteil des Landgerichts Mannheim.

posted by Stadler at 08:11  

11.11.09

Rechtsanwältin Katja G. mahnt Blogger ab

Eine fragwürdige Pressemitteilung der Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein, die in der Tat den Eindruck erweckt, als sei die Münchener Abmahnanwältin Katja G. wegen Betrugs verurteilt worden, hat nun Bloggern, die diese Meldung übernommen haben, Ärger eingebracht.

Die Rechtsanwältin die mit fragwürdigen Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommen ist, sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und nimmt Blogger, mithilfe eines Kollegen, auf Unterlassung in Anspruch. Dafür sollen natürlich auch Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- bezahlt werden. Schön ist auch, dass diese Kosten einschließlich Umsatzsteuer gefordert werden, obwohl nun mittlerweile wirklich jeder Kollege bemerkt haben sollte, dass der Verletzer in diesen Fällen nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet ist.

Ob Frau G. die Verbraucherzentrale wohl auch abgemahnt hat? Diese Frage blieb offen.

posted by Stadler at 13:00  
« Vorherige Seite