Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.11.09

Rechtsanwältin Katja G. mahnt Blogger ab

Eine fragwürdige Pressemitteilung der Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein, die in der Tat den Eindruck erweckt, als sei die Münchener Abmahnanwältin Katja G. wegen Betrugs verurteilt worden, hat nun Bloggern, die diese Meldung übernommen haben, Ärger eingebracht.

Die Rechtsanwältin die mit fragwürdigen Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommen ist, sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und nimmt Blogger, mithilfe eines Kollegen, auf Unterlassung in Anspruch. Dafür sollen natürlich auch Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- bezahlt werden. Schön ist auch, dass diese Kosten einschließlich Umsatzsteuer gefordert werden, obwohl nun mittlerweile wirklich jeder Kollege bemerkt haben sollte, dass der Verletzer in diesen Fällen nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet ist.

Ob Frau G. die Verbraucherzentrale wohl auch abgemahnt hat? Diese Frage blieb offen.

posted by Stadler at 13:00  

4 Comments

  1. Wegen der (wohl ohnehin nicht erstattungsfähigen) Kosten sei Katja G Punkt i.Ü. die Lektüre von BGH VI ZR 175/05 vom 12.12.2006 empfohlen.

    Comment by RA JM — 11.11, 2009 @ 13:43

  2. Wer braucht die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale? Das Urteil selbst führt in den tragenden Gründen wörtlich aus: "Bei der Geltrendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug" und stellt die Anspruchsgrundlage fest: Verstoss gegen § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB. Klarer kann man´s nicht sagen – die Blogs unterrichten also weitgehend, wenn so, dann richtig.
    Dr. Lipps

    Comment by doclipps — 12.11, 2009 @ 10:33

  3. Wenn die Verbraucherzentrale falsche Informationen in Form einer Pressemeldung in die Welt setzt, können die Blogger sich bei der Verbraucherzentrale schadloshalten (= Regress).

    Zitat:
    Die Rechtsanwältin sieht ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt, deshalb sollen die Angeschriebenen die abgemahnte Aussage in Zukunft unterlassen.

    …. und das wohl nicht zu Unrecht wenn sogar der bekannt bloggerfreundliche Kollege Stadler schreibt:
    Eine fragwürdige Pressemitteilung der Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein, die in der Tat den Eindruck erweckt, als sei die Münchener Abmahnanwältin Katja G. wegen Betrugs verurteilt worden, hat nun Bloggern, die diese Meldung übernommen haben, Ärger eingebracht.

    Kollegin Günther ist nicht wegen Betrug verurteilt worden, sondern nur zu einer Schadensersatzzahlung. Wer einen "Mist" schreibt haftet dafür!!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)

    Comment by Gravenreuth — 13.11, 2009 @ 12:51

  4. […] (via Internet-Law) […]

    Pingback by Katja Günther finde ich trotzdem doof… | verschrieben — 20.02, 2013 @ 15:08

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