Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.11.14

Bundestag diskutiert Ausschluss der Störerhaftung für öffentliche Funknetze

Grüne und Linke haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung“ in den Bundestag eingebracht, über den heute debattiert wird. Es handelt sich um einen Gesetzesvorschlag, den die Linkspartei schon vor einiger Zeit eingebracht hatte und den ich hier bereits kritisch besprochen habe. Mir erscheint die Formulierung nach wie vor nicht sonderlich glücklich. Sollte der Vorschlag Gesetz werden – wovon nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Parlament ohnehin nicht auszugehen ist – würde sich die Frage stellen, ob die Formulierung „öffentliche Funknetze“ auch den Privaten erfasst, der sein heimisches Netz offen hält, um auch anderen die Nutzung zu ermöglichen.

Rechtssicherheit würde die Regelung aber für diejenigen öffentlichen Netze bieten, die immer mehr Kommunen derzeit auf- und ausbauen.

posted by Stadler at 08:56  

5 Comments

  1. Wenn ich mein WLAN öffentlich mache, ist es öffentlich. Oder etwa nicht?

    Comment by Bernd Fachinger — 14.11, 2014 @ 09:26

  2. @Bernd Fachinger: Es ist dann offen. Öffentlich wohl eher nicht.

    Comment by Stadler — 14.11, 2014 @ 11:50

  3. @Stadler, Warum nicht öffentlich?
    Ich zitiere aus der Wikipedia:

    „Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen. Dafür muss der Zugang zu allen Informationsquellen und Medien frei sein, und die Informationen müssen frei diskutiert werden können. In diesem öffentlichen Raum, soll sich die öffentliche Meinung ungestört durch Zensur und anderen Barrieren herausbilden können.“

    Internet ist demnach schon öffentlich. Ein offenes WLAN sorgt dafür, das „der Zugang zu allen Informationsquellen und Medien frei“ ist, soweit das im Einflussbereich des Betreibers liegt.

    Das offene WLAN wird Teil des öffentlichen Netzes…

    Comment by Joachim — 14.11, 2014 @ 12:37

  4. Die Regierungsparteien werden den Antrag ablehnen, weil er von der Opposition kommt. So einfach ist das. Auf den Inhalt kommt es dabei gar nicht an. S. http://www.abgeordnetenwatch.de/martin_doermann-778-78076–f426427.html#q426427
    „Allerdings können Sie aus der Ablehnung des Antrages keine Rückschlüsse auf die Position der Koalition ziehen. Die Ablehnung von Anträgen der Koalition durch die Opposition ist ebenso der Regelfall, wie die Ablehnung von Anträgen der Opposition durch die Regierungskoalition.“

    Comment by W — 14.11, 2014 @ 20:09

  5. Ich wäre für den anderen Weg: Mitstörerhaftung für bereits bestehende öffentliche Netze, wie z. B. das Telefonnetz, Internet, etc. pp.

    Comment by Frans Keÿer — 16.11, 2014 @ 22:57

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