Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.2.14

Kammergericht: Für Facebook gilt deutsches Datenschutzrecht

Bereits vor einigen Wochen hatte ich über eine neue Entscheidung des Kammergerichts berichtet, die eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt hatte, wonach der FriendFinder von Facebook sowie Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des sozialen Netzwerks gegen deutsches Recht verstoßen (Urteil vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12).

Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor. Die Ausführungen des Gerichts sind vor allem deshalb interessant, weil es eine Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts auf Facebook ausdrücklich bejaht. Das OVG Schleswig geht demgegenüber davon aus, dass für Facebook irisches Datenschutzrecht gilt.

Das Kammergericht stellt maßgeblich darauf ab, dass die Datenverarbeitung bei Facebook faktisch nicht in Irland, sondern in den USA bzw. durch die amerikanische Muttergesellschaft erfolgt. Das KG geht insoweit zudem davon aus, dass Facebbook in Deutschland Daten erhebt, weil es inländische „Mittel“ im Sinne der Datenschutzrichtlinie verwendet, indem es Daten – u.a. Cookies – auf den Computern der Nutzer speichert.

Darüber hinaus weist das Kammergericht auch darauf hin, dass das deutsches Datenschutzrecht zudem aufgrund einer Rechtswahl zwischen Facebook und dem Nutzer gelten würde, weil die Nutzungsbedingungen von Facebook ausdrücklich die Geltung des deutschen Rechts vorsehen.

Die Auffassung, dass für Facebook deutsches Datenschutzrecht gilt, habe ich in einem älteren Blogbeitrag ebenfalls vertreten.

posted by Stadler at 14:52  

2 Comments

  1. Ja und? Was nützt das denn jetzt dem deutschen User?

    Comment by Troll — 18.02, 2014 @ 12:40

  2. Wenn sich die Gerichte mal geeinigt haben, kann man eventuell auf eine ENDgültige Entscheidung hoffen. Es reicht dem Ottonormalverbraucher, ständig von widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen zu hören und zu lesen.

    Schon was von Rechtssicherheit gehört, die grundgesetzlich zugesichert wird? In diesem Land kann davon nicht die Rede sein. Die Auslegungs- und Meinungsorgien der deutschen Gerichte lassen die Bürgerinnen und Bürger an diesem Rechtsstaat zweifeln, der sowieso schon unten durch ist im Ansehen.

    Comment by Belsen — 18.02, 2014 @ 17:48

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