Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.1.14

Kammergericht bestätigt Urteil des LG Berlin: Facebook verstößt gegen deutsches Recht

Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 06.03.2012 (Az.: 16 O 551/10) entschieden, dass der FriendFinder von Facebook sowie Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des sozialen Netzwerks gegen deutsches Recht verstoßen. Zum Urteil des Landgerichts Berlin hatte ich hier, hier und hier gebloggt.

Gegen dieses Urteil hat Facebook erwartungsgemäß Berufung eingelegt, die mit Urteil des Kammgerichts vom 24.01.2014 (Az.: 5 U 42/12) zurückgewiesen wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, in der sehr knappen Pressemitteilung des KG heißt es:

Das Landgericht Berlin hatte der Facebook Ireland Limited mit Urteil vom 6. März 2012 bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte es Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten (vgl. PM 11/2012 und 12/2012). Hiergegen hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, die heute vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist.

posted by Stadler at 09:00  

Ein Kommentar

  1. Das nutzt vermutlich garnix. Wenn ich sehe, wie meine Kinder + Enkel mit derlei Fakten umgehen, dann wird mir ganz schlecht! Das kümmert die Nachwachsenden offenbar einen feuchten SCH…immer.

    Comment by HansPeter Hahn — 27.01, 2014 @ 10:24

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