Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.1.14

Insolvenzverwalter von FDUDM2 (vormals DigiProtect) beantragt Mahnbescheide

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH hat, vertreten durch die Rechtsanwälte U&C, Mahnbescheide in Filesharing-Abmahnungen beantragt, mit denen eine Hauptforderung von 650 EUR geltend gemacht worden ist.

Hinter der FDUDM2 GmbH verbirgt sich niemand anderes als die Fa. Digiprotect, die über Jahre hinweg zu den eifrigsten aber auch zweifelhaftesten Filesharing-Abmahnern zählte. Erst kurz vor Insolvenzantrag hat DigiProtect noch schnell in FDUDM2 umfirmiert. DigiProtect wurde früher überwiegend von der Kanzlei Kornmeier anwaltlich vertreten, die insbesondere im Verhältnis zu DigiProtect durch eine fragwürdige Abrechnungspraxis aufgefallen ist, die auch gerichtlich beanstandet wurde. Rechtsanwalt Udo Kornmeier hatte seinerzeit wegen der Berichterstattung in diesem Blog auch erfolglos versucht, gegen mich eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

In dem mir jetzt vorliegenden Fall, macht der Insolvenzverwalter die Verletzung der Rechte an einem Pornofilm geltend. Insoweit stellt sich neben der Frage der Rechtsinhaberschaft von DigiProtect und der Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit zudem auch die Frage, ob man in Bezug auf Pornofilme überhaupt ausschließliche Nutzungsrechte für eine Verwertung in dezentralen Netzwerken (Tauschbörsen) einräumen kann. Ich hoffe, der Insolvenzverwalter hat sich gut überlegt, ob er nach Widerspruch im Mahnverfahren tatsächlich in das streitige gerichtliche Verfahren überleiten will.

posted by Stadler at 20:50  

13 Comments

  1. Lieber Kollege Stadler,

    Sie haben Recht, eine Klage-Durchführung werden die Rechtsanwälte U&C sich sehr gut überlegen müssen; zumal bei Porno-Filmen sich weitere Problemfelder hinsichtlich der fraglichen Wirksamkeit und fragwürdigen Rechtfertigung der vorausgegangenen Filesharing-Abmahnungen ergeben (vgl. z.B. http://petringlegal.blogspot.de/2013/06/filesharing-abmahnung-beim-pornofilm.html ).

    Freundliche kollegiale Grüße und alle guten Wünsche zum Neuen Jahr nach Freising

    Comment by Ralf Petring — 7.01, 2014 @ 21:10

  2. Deswegen habe ich in den Widersprüchen auch gleich die Abgabe an das Gericht mit Ansetzung eines frühen Termins beantragt. Neben dem dann folgenden Klageantrag versteht sich.

    Comment by RA Gerth — 7.01, 2014 @ 22:55

  3. Köstlich! Da wird jetzt anscheinend auf Deubel komm raus versucht noch etwas von dem tollen Geld reinzuholen, was bei retdube nicht eingenommen wurde.

    Ich wäre ja für ein Gesetz, welches dem Abfilmen von Geschlechtsverkehr weder grosse noch kleine Münze zuspricht. Damit wäre die Frage des Prono-Urheberrechts für immer erledigt.

    Erledigt sind dagegen hoffentlich bald die U&C.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 7.01, 2014 @ 23:17

  4. Welcher Kammer gehört Herr Urmann eigentlich an? Urmann.com schweigt sich darüber aus. Zuständig wäre augenscheinlich Nürnberg, aber dort ist er nicht gelistet.

    Comment by user — 8.01, 2014 @ 11:51

  5. Urmann, Thomas
    Rechtsanwalt
    Elbchaussee 54
    22765 Hamburg

    (Hanseatische Anwaltskammer)

    Adresse ist allerdings wohl veraltet

    Comment by Avantgarde — 8.01, 2014 @ 13:21

  6. Das gerichtliche Verfahren wird er wohl nicht einleiten, aber die 50%, die vergessen, Widerspruch einzulegen (oder es aus Angst erstmal nicht tuen), reichen doch auch schon für ein hübsches Sümmchen oder?

    Comment by morphium — 8.01, 2014 @ 15:08

  7. Der Insolvenzverwalter Trebing riskiert, von den Gläubigern in die Haftung genommen zu werden, wenn er die Forderungen nicht gerichtlich geltend macht. Er wird daher versuchen, eine Handvoll dieser angeblichen Forderungen einzuklagen, um zu sehen, wie es läuft. Falls er verliert, weil die Forderungen unberechtigt sind, kann er damit die Vermögenslosigkeit der Schuldnerin begründen. Egal, es war jedenfalls äußerst unklug, die nunmehr hoffentlich auch dem letzten Amtsrichter bekannten Rechtsanwälte „U+C“ zu beauftragen.

    Comment by Roland — 8.01, 2014 @ 16:48

  8. Eltern haften bei Filesharing nicht immer

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-eltern-haften-beim-filesharing-nicht-immer-fuer-ihre-kinder-a-942489.html

    Comment by Franzy — 8.01, 2014 @ 17:08

  9. @ 7:
    Genai das war auch mein erster Gedanke, der Insolvenzverwakter muss sehen, dass er möglicghst viel von den Forderungen noch rein kriegt.
    WDas er U+C beauftrag kommt vermutlich daher, dass Kornmeier Gläubiger ist.

    Comment by Anonymous — 8.01, 2014 @ 17:24

  10. @ Nr. 9: Sollen die sich doch gegenseitig zerfleischen!
    Falls es zum Prozeß gegen meinen Mandanten kommen sollte, werde ich beantragen, den Film „Before they were famous“ im Gerichtsaal vorführen zu lassen!

    Comment by Roland — 8.01, 2014 @ 17:41

  11. Habe auch so ein Brief bekommen. Soll 2010 irgendwas gezogen haben. Und da war die Rede von 450 Euro und hatte dann nie wieder was gehört bis zum heutigen Tag.. Und das beste ist jetzt wollen die auf einmal 650 Euro . Was ich auch nicht verstehe warum sind die jetzt insolvent wenn es doch so viel Leute gibt die das bezahlen ? Alles sehr seltsam..Bezahlen wo doch alle nicht so.

    Comment by Anonymous — 13.01, 2014 @ 19:46

  12. Leider bringen Abmahnungen in der heutigen Zeit nichts, außer unzufriedene Kunden und vorallem verschreckte! Ich verstehe absolut nicht, warum die Firmen nicht eine Anti Piracy Firma beauftragen – stattdessen rennen sie zum Anwalt!

    Einfach lächerlich.

    Comment by Stop Piracy — 9.06, 2014 @ 16:43

  13. Hallo Herr Kollege,

    die letzte Meldung im Insolvenzregister stammt aus dem August 2014 und beinhaltet, dass eine die Verfahrenskosten und künftigen Kosten deckende Masse nicht vorhanden sei. Es stellt sich daher ohnehin die Frage, ob und ggf. mit welchem Erfolg der Kollege InsoVerwalter hier tätig war bzw. werden wird.

    Comment by Geschädigtenvertreter — 9.12, 2014 @ 14:04

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