Wie die Angst vor einer Haftung den Aufbau öffentlicher W-LANs hemmt
Nicht nur große Städte wie Berlin oder München wollen ihren Bürgern und Besuchern gerne an zentralen Plätzen einen kostenlosen Internetzugang anbieten, sondern auch kleinere Kommunen interessieren sich mittlerweile für das Thema.
Gerade heute habe ich mit einem Provider gesprochen, der für eine kleinere Stadt ein W-LAN an einem zentralen öffentlichen Platz schaffen soll. Die Gemeinde will dabei aber nicht als Anbieter auftreten, weil man befürchtet, wegen rechtswidriger Handlungen der Nutzer in Anspruch genommen zu werden. Als Betreiber soll daher der Provider fungieren. Beratungsanfragen dieser Art hatte ich in letzter Zeit mehrere, die Haftungsfrage, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer des Angebots, stand dabei regelmäßig im Vordergrund. Vermutlich wäre man in Deutschland beim Aufbau öffentlicher und kostenloser W-LANs vielerorts schon deutlich weiter, gäbe es diese Angst vor einer Haftung nicht.
Gestern hatte ich darüber gebloggt, dass der Bundestag, ebenso wie die Bundesregierung, dennoch eine Haftungsbeschränkung für die Betreiber freier öffentlicher W-LANs nicht gesetzlich verankern will. Die Bundesregierung will stattdessen abwarten, bis der BGH entscheidet. Das kann allerdings Jahre dauern. Es ist zudem gerade die problematische und missverständliche Rechtsprechung des BGH, die die Angst vor einer Haftung der Betreiber freier öffentlicher W-LANs nährt. In dieser Situation müsste der Gesetzgeber klarstellend eingreifen, anstatt darauf zu hoffen, dass das höchste Zivilgericht, das zudem maßgeblich für die bestehende Rechtsunsicherheit verantwortlich ist, die Frage schon noch klären wird. Einer Bundesregierung die nicht handelt, obwohl sie dazu in der Lage ist und eine entsprechende Notwendigkeit besteht, fehlt es an Überzeugungskraft.
Den Nagel auf den Kopf getroffen; diese Problematik betrifft in großem Maße auch Vermieter von Ferienwohnungen und Unterkünften aller Art. Das ist erbärmlich, dass sich eine Regierung, von der Rechtsgestaltung durch den BGH abhängig macht; aber was ist mit den anderen Parteien, die könnten doch aus der Mitte des Bundestages einen solchen Gesetzesentwurf einbringen? Sind wir ein Hosenscheißerstaat geworden und überlassen die engagierte Legislative einer gähnenden Judikative?
Comment by Alex Bold — 6.06, 2013 @ 14:29
Sämtliche mobilen Endgeräte schreien doch geradezu nach einem Hotspot. In jeder FeWo in Österreich und Kroatien, in jedem Hotel und an zentralen Plätzen in Serbien, der Türkei, sogar in kritischen Staaten wie Syrien und China war es mir möglich, kostenloses WLAN zu nutzen. Sollen wir wegen eines völlig verstaubten Urheberrechts (durchschnittliche Erfolgszeit eines Hits <6 Monate, Urheberrechtsschutz 70 Jahre bis nach dem Tod des letztverstorbenen Komponisten) den freien Zugang zum Netz opfern? Wieviel Prozent der Netznutzung entfällt denn überhaupt auf Urheberrechtsverletzungen? Hat das schon mal versucht, herauszufinden? Ich wette, unter 0,1%. Dass diese Regierung seit 2005 nicht regiert, dürfte nun auch der Letzte gemerkt haben. Für präsidialen Führungsstil ist im Kanzleramt kein Platz.
Comment by lawman — 6.06, 2013 @ 19:41
Ich nenne das Arbeitsverweigerung der Bundesregierung.
Man sollte sie kündigen, fristlos.
Comment by Frank — 7.06, 2013 @ 10:18
Fristlos kündigen geht nicht. Aber der nächste Termin ist der 22.09.2013. Es gibt also bald eine Chance.
Verpasst sie nicht!
Comment by Bernhard — 7.06, 2013 @ 13:57
War ja klar, dass all die kostenlos-Nutzer und illegalen Runterlader sich hier gegen bestehende Gesetze ereifern: man will ihnen ihre schöne Popmusik verbieten, o.s.ä.
Nee, Jungs: Kauft(!) die Musik, dann gibt’s auch keinen Ärger mit den Eigentümern der Musik — das seid nämlich NICHT Ihr!
.
Solange das illegale Spiel auf Eurer Seite weitergeht, wird’s Schwierigkeiten geben.
Comment by Klaus — 7.06, 2013 @ 14:49
Ich hätte eher Angst um meinen eigenen Rechner.
Vielleicht sollte man sich mit dieser Problematik ebenfalls befassen. Ich jedenfalls sitze lieber alleine davor, wobei Onliner auch so immer das ungute Gefühl haben, es spielt sich was im Hintergrund ab, was die Tools nicht so ganz erfassen und bemerken können.
Und ich bin sicher, diese Befürchtung ist berechtigt.
Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 17:09
Ja klar, Klaus! Messerscharf geschlossen! Kauft alle Musik! Dann brauchen wir keine offenen Wlans mehr und können uns die Diskussion darüber sparen!
Comment by BrainBug2 — 7.06, 2013 @ 20:50
In Brasilien im Einkaufszentrum, im Hotel, am Strand – überall gratis WLAN. Sich hier in D der Sache zu verweigern, ist einfach nur dumm und lässt uns lächerlich erscheinen. Wenn über meine Privatstrasse jemand zu einer Bank fährt um diese auszurauben werde ich dafür ja auch nicht belangt.
Comment by graetz — 8.06, 2013 @ 02:04
und ach ja: Ich kaufe meine Musik ganz legal bei iTunes. Auch Filme ziehe ich aus legalen und kostenpflichtigen Quellen.
Comment by graetz — 8.06, 2013 @ 02:05
bei dieser sehr speziell deutschen Paranoia geht es doch nicht um illegale downloads. Es geht um den Sicherheitswahn. Der Salafist könnte das WLAN doch nutzen um den nächsten Selbstmordanschlag vorzubereiten. Das ist der Hintergrund dieser Paranoia, deshalb musst du dich überall erstmal registrieren. Gäbe es keine Handys, wäre es heute vermutlich längst Pflicht, erstmal den maschinenlesbaren Personalausweis in der Telefonzelle reinzustecken bevor du telefonieren kannst. Diese Paranoia hat nicht nur die Bundesregierung erfasst, sondern auch die SPD. Von Arbeitsverweigerung keine Spur. Sie machen ihre Arbeit, parteiübergreifend. Es ist aber nicht die Arbeit, die wir von ihnen erwarten, sondern die, die ihr durchgedrehter Sicherheitsapparat von ihnen verlangt.
Comment by isabelita — 8.06, 2013 @ 09:13
>> „Kauft Musik“
Könnte aber nach Hinten losgehen. Wenn dann also der Umsatz steigt, steigen auch die Verluste: Verlust = Umsatz * X. Dabei ist X der geschätzte Raubkopieranteil.
Da hört man doch fast schon die Meldung: Soundsoviel Wachstum bei den Raubmordkopien — Wir brauchen mehr Schutz beim Netzzugang.
Es gab auch eine Reportage im SPIEGEL, in der sich ein chinesischer Besucher ziemlich befremdet über das Fehlen von (öffentlichen) Internetzugängen war. Bravo Schland!
Comment by Uwe — 11.06, 2013 @ 09:59
Wäre ich mir nicht so sicher. Vielleicht ist der Nutzer nicht eindeutig ermittelbar, aber wenn man sich anmelden muss, schon. Man müsste also entscheiden ob mit oder ohne Login. Und bei ohne ist noch nicht ganz so klar, ich nur mal was von Fällen gehört, wo der Betreiber haften sollte. Was da raus gekommen ist und wie das geregelt wurde weiß ich leider nicht. Aber ich schätze, mit den kommenden Gesetzen wird dies zu Ungunsten der Betreiber offener WLANs entschieden, heißt sie werden dann dafür haften müssen. Was dazu führen wird, dass früher oder später die Betreiber bestimmte Ports schließen oder Seiten sperren …. Könnte ich mir vorstellen.
Comment by Marlon Medina — 12.06, 2013 @ 06:25
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