Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.8.12

Die Kritik am Porno-Pranger wächst

Die Ankündigung der Regensburger Anwaltskanzlei U&C eine Liste mit Gegnern von Filesharingabmahungen im Internet zu veröffentlichen, stößt überwiegend auf Kritik. Mittlerweile prüft auch das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht den Fall.

Zu dem Thema habe ich dem Bayerischen Fernsehen ein Interview gegeben und auch hier im Blog rechtlich Stellung genommen. Auch der renommierte Verfassungsrechtler Christoph Degenhart sieht in einer solchen Veröffentlichung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Sollte die Regensburger Abmahnkanzlei ihre Ankündigung tatsächlich wahr machen, wird es interessant sein zu sehen, wie viele Betroffene sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen werden. Denn eine große Anzahl an einstweiligen Verfügungen, die sich dann (auch) direkt gegen die Rechtsanwälte richten könnten, würde die Kanzlei sicherlich vor erhebliche Probleme stellen.

posted by Stadler at 22:12  

4 Comments

  1. Wie steht die Veröffentlichung zu § 43a Abs. 2 und 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung? Einen Abgemahnten als vermeintlichen Pornokonsumenten zu outen ist unter Umständen eine bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder wenigstens eine herabsetzende Äußerung.

    Ich persönlich empfinde ein solches Vorgehen als unwürdig für einen ganzen Berufsstand.

    Comment by Joachim — 29.08, 2012 @ 23:15

  2. Auch wir berichteten bereits am 26.8. über den Plan der U&C
    http://www.konsumer.info/?p=24159
    Auf die Frage des wochenblatts meinte
    Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk
    “Unter seriöser Rechtsverfolgung stelle ich mir etwas anderes vor. Wer als Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe.”

    Comment by konsumer — 29.08, 2012 @ 23:28

  3. Mittlerweile prüft auch das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht den Fall.
    Super Info! Vielen herzlichen Dank dafür… Thumbs up! ;-)
    Warum freut mich diese Info? Weil unter Umständen jetzt ein hervorragender Zeitpunkt sein könnte, die Datenschutzaufsicht evtl. endlich davon überzeugen zu können, in Einem noch weitere, schwerwiegendere Punkte zu überprüfen. Stichworte, z.B.: Copyright Solutions (= RTL interactive), Digi Tracing, BHIP… Die würden zwar dann wahrscheinlich enttäuscht/verwundert vor irgendwelchen Briefkästen stehen, aber wenn es jetzt vielleicht endlich mal klappen sollte, die Datenschutzaufsichten diesbzgl. zu sensibilisieren und die seit Jahren bereits geworfenen Schneebälle langsam anfangen würden zu rollen, dann wäre das ne sehr feine Sache. Die würden auf jeden Fall sofort/unmittelbar das Prozedere gemäß 101 UrhG stoppen. Denn: Zentrale Datenbanken, auf die die Abmahner untereinder zugreifen können, Honeypots (auch als Köder-Tracker), Briefkastenaddressen die ständig wechseln u.s.w. sollten doch bei der Dazenschutzaufsicht nicht gerade für Begeisterung sorgen, oder!? Nebeneffekt: Besonders in Anbetracht aktueller UrhG-Diskussionen wäre ’ne Runde Abmahner-Domino zu spielen nicht verkehrt….Im Gegenteil sogar – Fällt Einer, fallen Alle!
    Aber keine Bange: Nach all den Jahren, bin ich mittlerweile natürlich ziemlich ernüchtert was so ‚was angeht (Vgl. z.B. die „Kornmeier“-Angelegenheit seinerzeit, an der die StaA kein Interesse zeigte. Oder Vgl. Logistep, die mit ihrer offensichtlichen Dreistigkeit sowie Politprominenz im Rücken durchzukommen scheinen. Oder eben dieser Fall hier: Wieso kommt eigentlich niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten? Macht man doch eigentlich bei mutmaßlichen Betrügern, oder!? Abofallen haben die übrigens auch schon im Programm gehabt – Beweis/Nachweis siehe „Bunte Tuete“ ;-) Naja, abwarten und weiterhin versuchen jede Chance zu nutzen. Oder? Von daher:

    @Thomas Stadler
    Bevor ich morgen dann meine email Richtung Bayern abschicken werde, würde ich dich diesbzgl. ganz gerne kurz versuchen, telefonisch zu erreichen…natürlich nur, wenn das O.K. sein sollte?

    Danke und liebe Grüße aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 29.08, 2012 @ 23:42

  4. |Urmann & Collegen berurft sich zur |Rechtfertigung auf eine Entscheidung des |BVerfG, die die Veröffentlichung von |(gewerblichen) Gegnern aus dem Bereich des |Kapitalanlagerechts unter dem Aspekt der |Berufsfreiheit für zulässig erachtet hat. Dass |sich diese Rechtsprechung auf Privatpersonen |übertragen lässt, deren vermeintlicher |Pornokunsum dadurch öffentlich gemacht werden |soll, darf bezweifelt werden.

    Was ich nicht verstehe, woher kommt diese Vermutung das auch die Daten von Privatpersonen veröffentlicht werden sollen wenn sich die Kanzlei lediglich auf das Urteil beruft welches ja nicht unbedingt auf Privatpersonen zu übertragen ist…
    Hier wird einfach gemutmaßt. Mich würde mal ne Quelle interessieren in welcher die Kanzlei davon spricht die Namen von Privatpersonen zu veröffentlichen, woher kommt diese mutmaßung???

    In dem verlinkten Bericht des Regensburger Wochenblatts steht, anders als hier im Artikel vom 16.8 behauptet:

    |Aus Kreisen der Kanzlei heißt es jetzt, man |werde nun NICHT damit beginnen, die mehr als |150.000 Namen von Abgemahnten zu |veröffentlichen, die es in den Datensätzen der |Kanzlei gibt.

    und weiter
    |Die Rede ist dabei von Pfarrämtern oder |Polizeistationen. Sogar Botschaften arabischer |Länder, die sich auf ihre Immunität beziehen, |sollen unter den Kandidaten für die |Veröffentlichung im Netz dabei sein
    ……
    |“Wir werden uns bei der Formulierung natürlich |strikt an die Vorgaben des
    |Bundesverfassungsgricht halten.

    Woher kommt also die Vermutung mit den Privatpersonen die ja schlussendlich das riesige Mediale Echo zu verantworten hat?

    Comment by Ahnugslos — 31.08, 2012 @ 18:09

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