Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.7.10

Die Ortungsfunktion von Apple

Dass die Datenschutzbestimmungen von Apple nicht mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht vereinbar sind, habe ich vor einigen Wochen dargelegt.

Dass aber auch die Nutzer von MacOS regelmäßig ihre Standortdaten an Apple senden, ist ein zusätzliches Gustostück.  Während sich der gesetzgeberische Aktionismus auf Google Street View konzentriert, wird Apple offenbar noch wenig behelligt. Seine eigenen Kunden unbewusst Daten übermitteln zu lassen, ist allerdings ein Vorgang, der nicht weniger kritisch ist.

posted by Stadler at 18:52  

6 Comments

  1. Dass vermutlich personenbezogene Daten veruntreut werden, habe ich jetzt bei mindestens 25% aller größeren Konzerne gelesen und teils auch erlebt, mit denen ich Vertraglich zu tun hatte.

    Besonders an der Sache ist nur, dass offensichtlich nur dort hinterfragt wird, wo ein entsprechendes Image geschädigt und ggf. viel Geld verdient werden kann.

    Vielleicht sollten wir über eine gesetzliche Grundlage nachdenken, die dem Konzern die Möglichkeit zur Veruntreuung gar nicht erst gibt. Mir erscheint in diesem Sinne alles über Anonymisierte Konten bis Adressen vielversprechend. Die Informationstechnologie macht vieles möglich.

    Demokratie lebe hoch!

    Comment by Seb — 20.07, 2010 @ 19:17

  2. Das ist jetzt aber reine Sommerlochbefüllung, oder?

    Die Ortungsdienste sind seit langem bekannt, auch dass die Daten verwendet werden. Das war schon bekannt als Apple die Daten noch nicht selbst erhoben hat, sondern an Skyhook (und später auch Google) für die Geosevices durchgereicht hat.

    Manchmal sollte man Lizenzbedingungen und Hinweise auch lesen, bevor man sich später wundert. ;-)

    Und das amerikanische Unternehmen ein notrisches Problem mit europäischem Datenschutz haben… sie kennen Datenschutz halt nicht. Wenn man mal die Moralkeule des deutschen Datenschützers beiseite legt, sind die Hinweise von Apple auf die standortbezogenen Dienste überaus deutlich und lassen sich deaktivieren. Schon mal versucht ein Google StreetView Car zu deaktivieren?

    Comment by Meister — 20.07, 2010 @ 19:20

  3. Ich empfehle diesen lesenswerten Link (http://bit.ly/cOHthK) auf fscklog zum Umfang der tatsächlichen Datensammlung. Daraus ergibt sich auch, dass diese Daten wohl überwiegend anonymisiert gespeichert werden und bpw. keine Netzwerk SSID und kein Traffic gespeichert wird.

    Es gibt halt auch beim Datensammeln noch Abstufungen.

    Comment by cannotcareless — 20.07, 2010 @ 20:27

  4. Der durchschnittliche Nutzer von modernen Telekommunikationsmedien ist ja durchaus bereit, gegen noch so kleine Goodies persönliche Daten preiszugeben, s. Facebook und Co. Daher ist das Verständnis, was auch aus den Kommentaren der Vorredner für Apples Politik herauskommt, nicht überraschend. Nach meiner Auffassung wird dabei aber verkannt, dass diese Preisgabe bisher immer freiwillig oder zumindest fahrlässig war. Nach der jüngsten Apple-Stellungnahme (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Apple-rechtfertigt-seine-Datenschutzrichtlinien-1041437.html mit Link auf das Originalschreiben von Apple) ist die Zustimmung zu der Übertragung der Positionsdaten allerdings von Apple an die Nutzbarkeit des iTunes-Store-Kontos geknüpft worden. Da es keine andere legale Möglichkeit gibt, Apps auf das iPhone zu bekommen, und es ohne Apps zweifellos deutlich weniger nutzbringend und attraktiv ist, kann hier von Freiwilligkeit bei der Zustimmung nicht mehr die Rede sein.
    Das „die-von-Google-sind-aber-auch-schlimm“-Argument entlastet Apple an dieser Stelle kein bißchen.

    Comment by Oliver — 21.07, 2010 @ 13:01

  5. @ Kommentator Nr. 4, Oliver.

    Ich finde den Vergleich von sozialen Netzwerken mit der anonymisierten Erfassung von ortsbezogenen Daten deutlich überzogen. Es stellen sich mir in diesem Zusammenhang aber immer wieder zwei Fragen:

    1. Ist dieses Vorgehen tatsächlich Datenschutzrechtlich relevant, insbesondere wenn es durch entsprechende Nutzungsbedingungen abgedeckt war?

    2. Gibt es für Apple einen Kontrahierungszwang, ist Apple verpflichtet diese Produkte so anzupassen, dass sie keine Daten mehr erfassen, auch wenn dadurch der Funktionsumfang eingeschränkt wird?

    Comment by cannotcareless — 21.07, 2010 @ 21:31

  6. Koppelungsverbot, anyone?

    Comment by Ich so — 28.07, 2010 @ 16:05

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