Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.1.10

Filesharing: Wie funktioniert das Abmahngeschäft von DigiProtect konkret?

Filesharing-Abmahnungen werden mittlerweile häufig von Unternehmen ausgesprochen, deren Geschäftszweck es ist, P2P-Netzwerke zu überwachen, dort Filesharer zu ermitteln und anschließend mit anwaltlicher Hilfe zu verfolgen. Wie das genau funktioniert, möchte ich anhand des Beispiels der Fa. „DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH“ einmal näher erläutern.

In einem ersten Schritt lässt sich DigiProtect von einem Rechteinhaber urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumen. Bei dem Chart-Hit „Ayo Technology“ des Künstlers Milow, der im letzten Jahr sehr häufig Gegenstand von Abmahnungen war, ist Rechteinhaber eine Firma B1 Recordings. Diese Firma räumt der DigiProtect ausschließliche Nutzungsrechte ein, aber nur im Hinblick auf die Nutzung in Filesharing-Netzen. Ob das als eigenständige Nutzungsart durchgeht und eine solche beschränkte Rechtseinräumung somit überhaupt möglich ist, ist noch nicht abschließend geklärt, wird aber von der Rechtsprechung bislang durchgehend bejaht.

Anschließend beauftragt DigiProtect die Fa. DigiRight Solutions, die mit ihrer Software „File Watch“ in Peer-To-Peer-Netzwerken gezielt danach sucht, ob das Musikstück von Milow getauscht wird. Nach den Aussagen von DigiProtect in Antragsschriften zum Landgericht Köln werden „einschlägige Internettauschbörsen über einen längeren Zeitraum überwacht“ und dabei IP-Adressen von Tauchbörsennutzern erfasst und gespeichert, zusammen mit Datum und sekundengenauer Uhrzeit. Um festzustellen, dass es sich tatsächlich um das Stück von Milow handelt, bedient sich DigiRight Solutions der sog. Hash-Wert-Methode. Hierzu wird nach Angaben von DigiRight Solutions bei jedem einzelnen Teilnehmer ein Testdownload gestartet, um einen Teil der Datei zu erlangen und so den Hash-Wert-Vergleich zu ermöglichen. Was die Zuverlässigkeit dieser Form der Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen angeht, verweist DigiProtect auf ein Gutachten eines Dipl. Wirtschaftsingenieurs.

Mittels dieser IP-Adressen ermittelt man dann anhand einer WhoIs-Abfrage den Zugangsprovider, wobei die Software der DigiRight Solutions bereits automatisiert zu jeder ermittelten IP-Adresse eine WhoIs-Abfrage durchführt.

Mit diesen Informationen stellt DigiProtect schließlich, zumeist vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner, beim Landgericht Köln einen „Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit einer Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG“.

Das Landgericht Köln verpflichtet die Telekom dann in einem ersten Schritt per einstweiliger Anordnung die Verkehrsdaten zu sichern, da ja eine Löschung droht und gibt der Telekom außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme.

In einem zweiten Schritt gestattet das Gericht dem Provider (Telekom) dann, Auskunft zu erteilen, über Namen und Anschrift des Nutzers der die ermittelte IP-Adresse zu dem fraglichen Zeitpunkt genutzt hatte. Die Telekom schickt der DigiProtect anschließend eine Liste mit Namen und Anschriften ihrer Kunden.

In einem solchen gerichtlichen Antrag werden von DigiProtect tausende von IP-Adressen gebündelt. In einem Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.06.09 waren es beispielsweise 3641 IP-Adressen. Es gibt sogar Auskunftsverfahren, die mehr als 10.000 IP-Adressen zum Gegenstand haben.

Es werden also in einem einzigen Verfahren, das die Antragstellerin nur Gerichtsgebühren von EUR 200,- kostet, tausende von Filesharern ermittelt. Nachdem deutschlandweit jährlich hunderte, möglicherweise tausende solcher Anträge gestellt werden, kann man sich leicht ausrechnen, was für ein Massengeschäft dahinter steckt. Eine auf Schätzungen basierende Statistik geht von ca. 450.000 Filesharing-Abmahnungen im Jahre 2009 aus. Und das könnte noch zu tief gegriffen sein.

Und dieses Abmahngeschäft steht juristisch auf sehr wackeligen Beinen, wie ich schon dargelegt habe.

posted by Stadler at 12:00  

61 Comments

  1. Ist das wirklich so, dass 10.000 IP-Adressen in einem (kostenrechtlichen) Antrag abgehandelt werden? Ich weiß nicht, wie das in Köln gehandhabt wird, aber das OLG Karlsruhe sagt, dass pro IP 200 EUR fällig werden (http://www.telemedicus.info/urteile/718-6-W-409.html), nach dem OLG Düsseldorf sind es 200 EUR pro betroffener Person (http://www.telemedicus.info/urteile/767-I-10-W-1109.html).

    Comment by Adrian — 21.01, 2010 @ 13:12

  2. @Adrian: Das für die Telekom zuständige LG Köln handhabt das offenbar so. In den Abmahnschreiben von Nümann+Lang bspw. werden regelmäßig (S. 7 oben) auf den Abgemahnten anfallende Anteile von einigen Cent bis wenigen Euro ausgewiesen.

    Wären 200 € pro IP zu zahlen, wäre das Geschäftsmodell mit Blick auf das Risiko der Uneinbringlichkeit bzw. des deutlich gestiegenen Arbeitsaufwandes sicher deutlich weniger lukrativ.

    Comment by RA Niemeyer — 21.01, 2010 @ 14:30

  3. Wie bescheuert sind die Kölner Richter denn bitteschön? Wochenlang Arbeit für eine Gerichtsgebühr von 200 €?

    Comment by Jens — 21.01, 2010 @ 15:03

  4. @Adrian: Ja so ist es. Ich habe hier eine Akte des LG Köln, in der auch die Kostenrechnung der Gerichtskasse über EUR 207 enthalten ist. 200 EUR Gebühr nach der KostO und 7 EUR Zustellauslagen. In der Sache wird zu den besagten 3641 IP-Adressen Auskunft bewilligt.

    Vielleicht wäre das ja mal was für den Bezirksrevisor. ;-)

    Comment by Pavement — 21.01, 2010 @ 16:11

  5. @RA Niemeyer: Bei 200 EUR pro IP wäre das Massengeschäft sofort tot. Wenn ich bei meinem Beispiel mit den 3641 IP-Adressen bleibe, würde das bedeuten, dass DigiProtect an die Justizkasse erst mal EUR 728.200 (!) zahlen müsste.

    Comment by Pavement — 21.01, 2010 @ 16:15

  6. @Jens: Für die Richter ist das keine wochenlange Arbeit. Die Beschlüsse hauen die mittlerweile mit den immergleichen Textbausteinen raus. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass da viel geprüft wird.

    Comment by Pavement — 21.01, 2010 @ 16:16

  7. Vielen Dank, Herr Stadler, für die ausführliche Darlegung, wie das Abmahngeschäft technisch und rechtlich funktioniert.

    Im Übrigen kann ich nach meinem Kenntnisstand mitteilen, dass die Gerichte die Kosten unterschiedlich beurteilen. Manche nehmen tatsächlich € 200 pro IP, andere gehen von einem einheitlichen Lebenssachverhalt aus und berechnen die € 200 insgesamt für den Antrag.

    Interessant ist aber zu sehen, dass die Gerichte offenbar ein (kleiner, weil nicht verursachender) Teil des Problems sind. Würden sie also die Kosten pro IP berechnen, dürfte das Massengeschäft wohl eingedämmt werden.

    Comment by Duke — 21.01, 2010 @ 16:49

  8. Der beste Weg zur Eindämmungen der Massenabmahnungen wäre übrigens die Unterlassung der massenhaften Urheberrechtsverletzungen.

    Comment by Anonymous — 21.01, 2010 @ 17:53

  9. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass [da viel geprüft wird]… werden kann. (oder von der Beteiligten ein besserer Prüf-Standard gefordert wird)

    Es gibt ja neuere Erkenntnisse (Belege) im organisatorischen Bereich, die massiv hinterfragen ob die gesamte Praxis des gesamten Vorgangs ausreichend ist um dem § 101 UrhG, Abs. 2 + 7 ensprechend "dem Maßstab der 'Offensichtlichkeit' gerecht" wird (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 21.10.2008, Az.: 6Wx 2/08), und insofern überhaupt das Verfahren "Antrag auf Einstweilige Verfügung" zu wählen ist.

    Noch hypothetisch ausgedrückt: Wenn ein LG-Richter einen offensichtlich fehlerhaften Vortrag in den geforderten Unterlagen ("Die Antragstellerin hat dargelegt, dass die von ihr zum Auffinden der Rechtsverletzungen eingesetzte Software zuverlässig arbeitet, die Parameter der aufzufindenden Dateien zutreffend ermittelt worden sind, die Software ordnungsgemäß in Betrieb gesetzt worden ist und zum Auffinden der im Tenor genannten IP-Adressen zu den dort bezeichneten Zeitpunkten geführt hat.") hätte finden müssen, aber nicht hat finden können, weil er einen "fehler- und inhaltsbereinigten" Zettel vorgelegt bekommt, auf dem man nichts prüfen kann…

    liegt die Schuld am System.

    Das Auskunftsverfahren gehört raus aus den Verfahren "Einstweilige Verfügung" – Und zwar sofort. Entweder vollständige und lückenlose Prüfung auf allen Seiten, oder katastrophale Ergebnisse der Verfahrens-Beteiligten.

    Tbc….

    Comment by Shual — 21.01, 2010 @ 18:01

  10. "Der beste Weg zur Eindämmungen der Massenabmahnungen wäre übrigens die Unterlassung der massenhaften Urheberrechtsverletzungen."

    Welche jetzt?

    Die Offensichtlichen?

    Oder die Pseudo-Offensichtlichen?

    Comment by Shual — 21.01, 2010 @ 18:06

  11. Natürlich alle Urheberrechstvereltzungen für die man belangt werden kann, also auch sämtliche Handlungen hinsichtlich deren Berechtigung man sich nicht hinreichend vergewissert hat.
    Wer an Intrenettauschbörsen teinimmt, nimmt grundsätzlich die Verletzung fremder Rechte billigend in Kauf.

    Comment by Anonymous — 21.01, 2010 @ 18:23

  12. Ich kann mich täuschen, meine aber, dass pro IP von einem Streitwert von 300 EUR ausgegangen wird. So macht es glaub ich das LG Bielefeld. Streitwert ist dann in der Tat teilweise um die 700.000 EUR.

    Comment by Ich — 21.01, 2010 @ 19:20

  13. Aber, Aber… wer wird denn gleich ausfallend werden? (geht an den anderen anonmen)

    Dann nochmal deutlich, lieber Abmahnungs-Spezialist.

    Es existiert Anlaß zu befürchten, dass die konkreten Rechteverletzungen in dezentralen Netzwerken nicht sehr viel mit dem zu tun haben was an angeblich offensichtlichen Rechteverletzungen in Deutschen Gerichtssälen landet.

    Insofern ist die Wortbedeutung "Urheberrechtsverletzung in p2p-Tauschbörsen" durch die Aktionen der Abmahnindustrie vollständig verlottert worden. "Wahllos agitierte angebliche Rechtsverletzungen in p2p-Tauschbörsen, die (seltsamer Weise immer wenn ich auftauche) zum Rohkrepierer wird.

    Anstatt sich auf Textbausteine zu reduzieren steht da meines Erchtens eine Reform der Abmahnkanzleien und Ihrer Loggerbuden an. Je schneller man damit anfängt desto besser.

    "Selbsterkenntniss" ist gefragt.

    Comment by Shual — 21.01, 2010 @ 19:56

  14. @RA Niemeyer und Pavement: Danke für die Infos. Da frage ich mich, warum das LG Köln da so einfach mitmacht, während Düsseldorf und Karlsruhe über den kostenrechtlichen Weg mauern.

    Comment by Adrian — 21.01, 2010 @ 21:00

  15. Frage: Die Firma die den Testdownload durchführt, lädt sie damit nicht auch einen Teil der Datei? Ist das erlaubt?

    Comment by Anonymous — 21.01, 2010 @ 21:21

  16. Eine durchaus berechtigte Frage. DIe filesharing Nutzungsrechte hat doch DigiProtect erhalten.
    Wenn nun DigiProtect diese Rechte gehören, wieso darf dann die Fa. DigiRight Solutions die Songs zumindest teil-downloaden? Sie ist doch gar nicht der Rechteinhaber.

    Gruß,

    Comment by Anonymous — 21.01, 2010 @ 22:10

  17. "Es existiert Anlaß zu befürchten, dass die konkreten Rechteverletzungen in dezentralen Netzwerken nicht sehr viel mit dem zu tun haben was an angeblich offensichtlichen Rechteverletzungen in Deutschen Gerichtssälen landet."

    @Shual

    Gehts konkreter, unter Offenlegung der dieser nebulösen Vermutung zugrundeleiegenden nachprüfbaren Tatsachen?

    Sonst handelt es sich nur um eine weitere der zahlreichen Schutzbehauptungsverschwörungstheorien, die bei den Gerichten bekanntlich kein Gehör finden.

    @ Anonym ("Abmahndepp")

    Von Kriminellen oft beleidigt zu werden ist Ehrensache.

    Comment by Anonymous — 21.01, 2010 @ 23:54

  18. DigiRights ist quasi 'n DJ, wenn man so will… und der Tielesch arbeitet bei KOFAX!

    Es ist mir nach wie vor absolut unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann solch eine "Firma" überhaupt ernst zu nehmen!

    Seht euch doch nur mal im handelsregister deren "Werdegang" an. Nicht zu vergessen deren "Schwester" namens DigiTracing GmbH.

    Abschließend noch'n link… Mit dem klicken und abspeichern sollte man sich evtl. beeilen (?):

    http://www.webfact-test.de/hc/english/ppt/praesentation_en_gesamt.ppt

    Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 21.01, 2010 @ 23:59

  19. @ Anonym/RA Abmahn

    Wurde bereits (im Rahmen der angebrachten und gestatteten Möglichkeiten) veröffentlicht.

    Wobei es natürlich den kleinen aber feinen Unterschied zu beachten gibt: Wenn bei mir "Beleg" steht, dann existiert der auch der Beleg.

    Comment by Shual — 22.01, 2010 @ 00:24

  20. @ Shual

    Mensch Bernd, Du auch mal wieder hier? Super – wie gehts den Homies in Kirchardt?

    @ Baxter
    ne "Clickparade" zu unserm "Powerbörnie" gefällig?

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 00:32

  21. @anonym: Ich bin immer offen für INFOS! Tu dir -wegen mir- keinen Zwang an…
    ________________________________
    Aber a propos "Klickparade". Im folgenden ein paar Infos, die eigentlich schon jahrelang bekannt sind aber ständig ignoriert werden. Vielleicht findet das Thema ja so ein bißchen mehr Aufmerksamkeit….!?
    _________________________________

    "TURN PIRACY INTO PROFIT"

    "Ihre Vorteile auf einen Blick"

    –> http://i39.tinypic.com/10h9h68.jpg

    "DigiRights Solution GmbH als 33% Tochter von DigiProtect gegründet"

    –> http://i27.tinypic.com/1zybjg2.jpg

    sueddeutsche vom 03.11.09

    –> http://blogs.sueddeutsche.de/schaltzentrale/2009/11/03/verletztes-recht-bei-digirights-2/

    netzwelt-forum: Abmahnwahn 2.0-thread

    Beitrag mit dem Vertrag zwischen DigiProtect und BigCityBeats

    –> http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend-4.html#post653304

    Beispiel als "teaser"

    –> http://imgbox.de/?img=l6829k243.jpg

    Vertrag DigiProtect mit Evil Angel

    –> http://cabalamat.files.wordpress.com/2008/11/vertrag.pdf

    HR-Auszug DigiRights Solution GmbH

    –> http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/HR%20DigiRight.pdf

    ——————————–

    Media Copyright Service GmbH, AG Frankfurt – HRB 85742, Frankfurt am Main, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Alexandros Besparis

    Adult Entertainment GmbH, AG Frankfurt – HRB 85319, Frankfurt am Main, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Alexandros Besparis

    ——————————-

    "home video" von Alex Besparis aka. Bayz Benzon

    Teil #1 –> http://www.youtube.com/watch?v=Fx3VU-XyaUk

    ——————————–

    AG Darmstadt HRB 86732 – Veränderung 17.03.2009:

    "MAAD Records GmbH, Darmstadt, Elisabethenstraße 43, 64283 Darmstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Digirights Administration GmbH. Geschäftsanschrift: Elisabethenstraße 43, 64283 Darmstadt."

    —————————

    Abschliessend noch mal kurz zum Thema LOGISTEP, der Vorgänger quasi:

    Hier ein kleines youtube-Filmchen, indem deren CEO Richard M. Schneider folgenden Satz von sich läßt:
    "We don't watch what they are doing, we only watch what they do with us

    –> http://www.youtube.com/watch?v=kvq4bRu6r4c
    (siehe 2:44 min)

    Und noch 2 Bildchen als Erinnerung:

    1. "fake/decoy"
    –> http://i49.tinypic.com/4ktsfk.jpg
    2. eparken"data management tool"
    –> http://i48.tinypic.com/173kw1.jpg

    ——————————–

    Gute Nacht, Baxter

    Comment by Baxter — 22.01, 2010 @ 01:49

  22. @ Anonym

    Erpressungsversuche anonymer Zeitgenossen sind stets belustigend.

    Im Übrigen lautet der Vorname Ingo und der Nachname Bentz.

    Und ach ja… Spar dir das googeln. Es sei denn Du stehst auf "Truthahnprodukte"

    Comment by Shual — 22.01, 2010 @ 02:40

  23. Wenn die Gerichte den Gegenstandswert unterschiedlich (ein Lebenssachverhalt oder pro IP) handhaben, ist das ja in gewisser Weise auch ein Wettbewerbsnachteil für Telekommunikationsunternehmen mit Sitz/Niederlassung in Köln.

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 09:06

  24. @adrian:
    Wer weiß, wer weiß, vielleicht sind die entscheidenden Richter am LG Köln irgendwie am (finanziellen) Erfolg beteiligt. Gibt oder gab es nicht mal sowas wie den sogenannten "Kölschen Klüngel" (Kölner Klüngel)?

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 09:16

  25. Zitat: "Wer an Intrenettauschbörsen teinimmt, nimmt grundsätzlich die Verletzung fremder Rechte billigend in Kauf."

    Es gibt eine vielzahl legitimer Verwendenungen von Internettauschbörsen. U.a. die Verbreitung neuer Open-Source releases wie z.B. verschiedene kostenlose Linux Distributionen (Debian etc.)

    Wieso nehme ich als jemand der Interrenttauschbörsen für den Tausch dieser freien Software nutzt die Verletzung fremder Rechte billigend in Kauf ?

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 10:19

  26. "Wer weiß, wer weiß, vielleicht sind die entscheidenden Richter am LG Köln irgendwie am (finanziellen) Erfolg beteiligt. Gibt oder gab es nicht mal sowas wie den sogenannten "Kölschen Klüngel" (Kölner Klüngel)?"

    Das ist ja der Gipfel, wenn die Kölner Richter sich davon bezahlen lassen. Ich beabsichtige in Kürze das Oberlandgericht in Köln, das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft auf die Mißstände, die hier aufgedeckt wurden hinzuweisen, damit die mit Herrn Stadler zusammen dem illegalen Abmahnwahn endlich ein Ende setzen.
    Gemeinsam sind wir stärker.

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 01:03

  27. @ anonym No. 858

    "Ich beabsichtige in Kürze"

    Wird schon.

    PS: Ich habe mir sagen lass, … RA Stadler führt erst am an den Sonntagen ein "Dartwerfen auf jeweils 20 Anonyme Postings" durch um die ihm genehme Meinung zu finden. Die Gewinner können dann aber leider nicht schriftlich informiert werden.

    Comment by Shual — 23.01, 2010 @ 01:46

  28. "Die Gewinner können dann aber leider nicht schriftlich informiert werden."

    Es wird eine ganze Nation der Hauptgewinner geben, wenn Stadler die Abmahner reihenweise ins Kittchen abführen lassen wird.

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 11:55

  29. "Es wird eine ganze Nation der Hauptgewinner geben, wenn Stadler die Abmahner reihenweise ins Kittchen abführen lassen wird."

    Ich lach mich schlapp – RA Stadler wird nichts in der Richtung tun (wie wir ja wissen). Er wird weiter seine teils unterhaltsam, teils Bravo ähnliche Kolumne führen, über den Streisand Effekt reden und erproben inwieweit das Internet sich auf die Massenpsychologie auswirkt. Ansonsten wäre es schön, wenn endlich verstanden würde, dass nicht die Vertreter von Rechteinhabern im Unrecht sind, sondern die Kulturkommunisten. Ein Künstler hat Anspruch darauf angemessen für seine Tätigkeit belohnt und nicht permanent von "Salonkleinkriminellen" bestohlen zu werden. Wenn wieder Respekt vor dem geistigen Eigentum in deutschen Computersesseln Einzug gefunden hat, wird der Spuk von selber enden. Mal ehrlich, was würden all die Abmahngegner eigentlich davon halten, wenn man ihr Haus enteignet und der Öffentlichkeit zum wohnen anbietet… auch nicht toll, oder? Wer mit seinem Kopf etwas schafft hat genauso Anspruch darauf das diese Schöpfung respektiert und bezahlt wird, wie der, der es mit seinen Händen tut. Bloß weil geistiges Eigentum nicht greifbar ist, hat es keinen geringeren Schutz verdient als physisch greifbares Eigentum…

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 22:17

  30. "RA Stadler wird nichts in der Richtung tun (wie wir ja wissen)."

    Woher wollen sie wissen was RA Stadler vielleicht hinter den Kulissen schon alles getan hat und noch tun wird.

    Und Übrigens ist das ganze tolle Urheberrecht doch nur eine Efindung, damit einige Privilegierte abzocken können und noch reicher werden.
    Jeder hat das Recht auf Informationsfreiheit und muss sich deshalb kostenlos mit allen unkörperlichen Sahen wie Filmen und Musik versorgen dürfen. Dafür ist das Internet da.
    Wenn ich für alles was mich interessiert die unverschämten DVD Preise bezahlen müsste, hätte ich noch nicht einmal 10 Prozent meiner Filme sehen können.

    Habe mal gelesen dass die Herstellung einer DVD nich mal 50 cent Euro kostet. Dann soll ich für einen Film 10 bis 20 Euro zahlen. Das ist ja wohl Wucher.

    Derzeit mit dem Abmahnterror traut man sich fast eh schon nichts mehr neues zu laden und ist man von der Kultur abgeschnitten.
    Soll wohl der Durchschnittsbürger total verdummen oder sich zu Tode langweilen.

    Deshalb muss das Abmahnen als Straftat verboten werden und ich denke die Initiativen von Herrn Stadler sind ein guter Weg.

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 23:36

  31. "Woher wollen sie wissen was RA Stadler vielleicht hinter den Kulissen schon alles getan hat und noch tun wird."

    Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus einem Kommentar im Rahmen des Kornmeier Strafanzeigenkomplexes. RA Stadler hat keine Anzeige gestellt und wird es auch nicht tun. So einfach ist das.

    Was Ihre übrige Antwort angeht outen Sie sich schlicht als Kulturkommunist, der keinen Respekt vor der Schöpfungskraft der Künstler hat. Inhalt des Grundrechts auf Informationsfreiheit ist nicht, sich die Werk andere gratis "reinziehen" zu dürfen, sondern sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu "INFORMIEREN" – heißt Nachrichten zu beziehen. Wenn Ihnen der Preis für eine DVD zu hoch erscheint kaufen Sie sie halt nicht. So einfach. Das ein Preis Ihnen nicht gefällt ist kein Grund eine Sach zu stehlen- warten Sie bis der betreffende Film im Fernsehen kommt, oder leihen Sie ihn in der Videothek, wie es normal ist. Wenn man sich etwas nicht leisten kann oder will, hat man es halt nicht, wenn man es dann trotzdem nimmt, ist man ein Dieb, der die Rechtsordnung nicht verstanden hat…

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 23:48

  32. Lange nicht mehr so viel gequirlte Scheiße gelesen!!!

    "Dieb", "stehlen"… u.ä. Da hat jemand NULL (in Zahlen: "0") Ahnung, wovon er überhaupt spricht!

    Erbärmlich!

    Comment by Baxter — 24.01, 2010 @ 11:49

  33. "Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus einem Kommentar im Rahmen des Kornmeier Strafanzeigenkomplexes. RA Stadler hat keine Anzeige gestellt und wird es auch nicht tun. So einfach ist das."

    Natürlich hat Herr Stadler keine eigene Anzeige gestellt.

    Viel besser als eine Anzeige sind ja auch ganz viele Anzeigen von Abgemahnten, damit die Staatsanwaltschaft endlich was macht.

    Die vielen Anzeigen der Abgemahnten hat aber erst Herr Stadler mit seiner jurstischen Analyse ermöglicht, die die Anlage 2 ist in der Musteranzeige gegen Kornmeier, die ich bei Steffen heruntergeladen habe.

    Herr Stadler hat eben begriffen dass alle Filesharer und die Initativen Abmahnwahn und Gulli zusammenhalten und sich koordinieren müssen und Einzelaktionen nichts bringen.

    Comment by Anonymous — 24.01, 2010 @ 13:22

  34. @ Baxter
    ..das sich der Tatbestand des Diebstahls hier nicht 1:1 anwenden läßt, bedarf keiner Diskussion, aber auch keiner Beleidigugden. Es ist offensichtlich, dass es sich bei einer Datei nicht um eine Sache i.S.d. § 90 BGB also auch nicht um eine fremde bewegliche Sache i.S.d. § 242 StgB handelt. Es ging nur darum eine Vergleichswertung herzustellen. Der Ladendieb entwedet EINE CD und nimmt sie mit nach Hause. Der Filesharer eignet sich den Inhalt der CD an, kopiert sie x-mal und verteilt sie an alle, die sie auch gerne hätten. Das hierbei kein physischer Gegenstand den Besitzer wechselt ist offensichtlich – nur wie beurteilen Sie, Baxter, den Unrechtsgehalt der Handlung. Bitte gründlich darüber nachdenken, überlegen und dann antworten. Wenn Sie eine Antwort hinbekommen (und ich gehe davon aus, dass Sie das können) die sachlich ist, diskutieren wir gerne weiter.

    @anonym

    Sie sind ein unglaublich dämliches OPFER – würde Ihnen vermutlich sogar unser Bernd/Ingo/Shual so bestätigen. RA Stadler hat sich sauber als Hexenjäger betätigt und es ganz prima vermieden, den Kopf für die Bestätigung seiner Thesen hinzuhalten. Wenn die Kanzlei Kornmeier konsequent ist, bekommen Sie und andere demnächst die Quittung in Form einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung serviert – unser kleiner Propagandist wird dieselbe natürlich in den Abgrund allen Rechts verdammen, was Ihnen aber leider nichts nützen wird, denn SIE brauchen dann einen STRAFVERTEIDIGER und zahlen die ZECHE, weil Sie sich haben aufhetzen lassen. Mal ehrlich, wie dämlich muss man eigentlich sein, sich darauf einzulassen, an einem Aufstande teilzunehmen, dessen Anführer nicht bereit ist für die Sache einzustehen??

    @RA Stadler
    Ich möchte sicherlich Ihrerseits keine weiteren Tätlichkeiten gegenüber RA Dr. Kornmeier und Kollegen provozieren, aber sind Sie sich eigentlich gelegentlich auch bewußt, dass Ihre Äußerungen im Blog – die i.S.d. BORA sicherlich recht interessant zu beweten wären – für Ihre Jünger gelegentlich auch unangenehme Konsequenzen haben können? Verstehen Sie, Herr RA Stadler, eigentlich, was Sie hier tun? Haben Sie jemals zu Ende gedacht, was Ihre Äußerungen zur Folge haben könnten? – Ich bin mir sicher, wenn einer Ihrer Jünger Herrn RA Dr. Kornmeier auf der Straße erschiesst, weil Sie ihn mit Ihren Beiträgen endgültig davon überzeugt haben, dass abmahnende Rechtsanwälte weder Juristen noch Menschen sind, dass Sie dann diese Tat in den höchsten Tönen verdammen werden, als gewiefter Propagandist, der Sie sind. Denken Sie verdammt nochmal endlich nach, was Sie tun. Mit diesem BLOG haben Sie auch eine Verantwortung, der Sie genügen sollten. Sie sind selbstständiges Organ der Rechtspflege und kein Schmierenjournalist. Genügen Sie dem! RA Solmecke kann es (mit einer durch Sie provozierten Ausnahme) auch. Solmeckes BLOG Liest man gerne weil er zwar seine Meinung sagt, aber eben in der Hauptsache auch sachlich informiert. Wenn Sie das nicht können, lassen Sie es bleiben oder bewerben Sie sich bei einer Tageszeitung mit 4 Buchstaben – dort sind Ihre Beiträge vielleicht geeeignet die Öffentlichkeit zu, was auch immern. Aber wenn, und dieses WENN betone ich gerne, man in einer Sache Reden schwingt, sollte man verdammt nochmal auch das Gesäß oder die Testikel in der Hose beherbergen für seine Äußerungen einzustehen und nicht andere, die auf die eigenen Äußerungen vertrauen, die Zeche zahlen lassen. Ich hoffe Ihre (zukünftigen) Mandanten werden verstehen, warum ihrem RA (Ihnen) nicht die unter Kollegen übliche Nachsicht und Höflichkeit entgegengebracht wird – wer Kollegen in völlig inadeqauter Art und Weide diffamiert sollte besser in Zukunft nicht mehr auf Entgegenkommen rechnen.

    @Shual / Ingo / Bernd

    Würden Sie sich eigentlich auch in der Lage sehen, ausserhalb, von Diffamierungen und Emotionen die wirklich grundlegenden Probleme dieser Sache einmal zu diskutieren? Sollten Sie diese Frage mit ja beantworten, lasse ich Ihnen gerne eine Email Adresse zukommen unter der wir ein entsprechendes Forum besprechen können.

    Comment by Anonymous — 24.01, 2010 @ 23:21

  35. @ Anonym No 78

    Sie müssen sich nur in einem Kommentar auf meinem blog melden, der natürlich nicht veröffentlicht wird.

    Ich verstehe nur nicht,
    – was sie davon abgehalten hat das bereits veröffentlichte Material + den Kommentar 1 hier zu beantworten. Es geht nämlich hier schlicht nur um den Punkt wie ein System in der stets gewählten Verfahrensform funktionieren soll, dass überhaupt nicht funktionierend aufgebaut werden kann. Es fehlt an der Zeit. Sie können aber auch gerne noch auf die Folge-Veröffentlichung (Ende der Woche) warten und dann diese auf meinem blog (wahlweise per email) diskutieren.

    – Unterscheiden Sie jedoch in Zukunft zwischen der soliden Behandlung von Rechts- oder Systemfragen und dem Bereich Propaganda.

    Wenn sich die Gegenseite stets überdurchschnittlich und engelsgleich präsentiert muß sie Gegenpole ertragen.

    Ist doch logisch. Wenn ich jeden abgemahnten Haushalt incl. derer gegen die ich in Verfahren verloren habe als "nachgewiesene Rechtsverletzer", "Jobkiller", "Raubkopierer" usw… öffentlich brandmarke… dan darf ich mich nicht wundern wen Kraft worte zurück schlagen.

    Comment by Shual — 25.01, 2010 @ 01:39

  36. @ Anonym No 78
    Hat Ingo Bentz aus Kirchardt etwa was gegen Anonymität bei der Meinungsäußerung.
    Ach, er meint ja mit seinem Coming Out den Steffen Heintsch wegen angeblicher Nötigung durch Drohung mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen belangen zu können, weshalb es erforderlich gehalten wurde, aus der Deckung zu gehen, so sensibel wie er ist.
    Ziemlich peinlich der Unsinn, zumal für einen geschäftsmäßigen Rechtsberater auch ohne ohne Zulassung.
    Wo sind bei Ihnen eigentlich die vollständigen Impressumangaben mit ladungsfähiger Anschrift gemäß 5 TMG, Herr Bentz.
    Sie machen es aber auch schwer.

    Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 08:55

  37. @ Anonym 79

    Sie sollten nicht alles glauben, was in der Zeitung steht.

    @ Anonym 78

    Sehn Sie? Worüber beschweren Sie sich?

    Von Ihren Mitstreitern werden Opfer verhöhnt, wider besseren Wissens Lügen verbreitet und (was bei manchen Kanzleien nicht fehlen darf) eine gar schreckliche Abmahndrohung ausgestoßen.

    Es soll sogar Zig-Zehntausende geben, die auf sowas reinfallen und bezahlen.

    Comment by Shual — 25.01, 2010 @ 14:17

  38. "Sie sollten nicht alles glauben, was in der Zeitung steht."

    @ A strange German at Church in the Forest

    Ich glaube vor allem das, was auf einmal nicht mehr geschrieben stehen soll, Mr. "Ich heiße I. B. aus K. – jetzt hat mich S.H. genötigt"

    Der entwichene flatus cerebri samt Anhang konnte indessen eingefangen und zur weiteren Prüfung gut gesichert werden.

    Hat übrigens S. H. das geforderte "Geständniss" abgegeben oder traktiert er mit einer modUE?

    Schalom

    Comment by Anonymous — 26.01, 2010 @ 20:24

  39. @ Anonym 79

    Ich weiß im Übrigen genau wer Sie sind, Herr Rechtsanwalt. Ich werde nicht verabsäumen dem RA Stadler diese Geschichte kurz zu erläutern. Insofern können sie getrost auf das bauen was Ihnen als Schriftsatz schon vorliegt.

    Sie können sich auch gerne mit Gerüchten im Internet auseinander setzen. Nur zu! Wenn die großen Jungs spielen kommen die kleinen Jungs aber gerne unter die Räder. Vergessen sie das nicht.

    Ansonsten fehlt Ihnen wohl der strategische Überblick. Es wurde schon desöfteren und sehr deutlich darauf verweisen, dass jemand der im Thema "Urhebberecht" über nun schon 1,5 Jahre mit mehreren Tausend Kontakten (darunter Gerichte, STAs, Behörden, Rechtsanwaltskanzleien) kommuniziert hat überhaupt nicht anonym sein kann. Dennoch obliegt es jedem selbst wie er in der Öffentlichkeit aufzutreten wünscht. Es liegt nicht im Ermessen eines Stalkers. Den Staker-Rest können Sie sich schenken.

    PS: Der Anwalt des Stalkers hat sich leider nicht zum übermittelten Ultimatum geäußert, auch wenn ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wurde.

    Comment by Shual — 27.01, 2010 @ 00:20

  40. Soeben im Blog bei Wilde Beuger gesehen:

    Filesharer zu 2000 € verurteilt.
    Solmecke ist offensichtlich mit seiner Argumentation vom unzulässigen Erfolgshonorar – hier würde das wohl betrügerisches Erfolgshonorar heissen – beim LG Köln abgestunken.

    Was das jetzt wohl für die Stadler/Gulli-Kornmeier Affaire und die Aufforderungen zur Massenstrafanzeige bedeutet?

    Comment by Anonymous — 28.01, 2010 @ 14:46

  41. @Anonym:
    Nur zur Klarstellung: Von mir wurde nicht zu einer Massenstrafanzeige aufgefordert.

    Das Verfahren in Köln betraf m.W. die Abrechnungspraxis der Kanzlei Rasch und nicht Kornmeier.

    Comment by Pavement — 28.01, 2010 @ 15:48

  42. Sehr geehrter Herr RA Stadler,

    damit von einem anonymen User, der sich als ein Forenteilnehmer mit dem Nick Shual ausgibt, dieser Blog nicht völlig ins Lächerliche gezogen wird, möchte ich dieses leidige Thema Steffen Heintsch abschließen.

    Es gibt nichts zu gestehen, zu erklären, noch wird etwas unterschrieben!

    Mit freundlichen Grüßen

    Steffen Heintsch

    Comment by Steffen Heintsch (kein Nick) — 28.01, 2010 @ 18:21

  43. Hallo Herr Heintsch,

    nicht "gestehen, erklären, unterschreiben!"

    Zum Beispiel RA Z. aus F. würde gerne Ihre Belege zB für Ihre Behauptung jemand wäre ein "geschäftsmäßiger Rechtsberater" anfordern, damit er endlich mal etwas unternehmen kann.

    Dann erklären Sie ihm, dass Sie gestehen nichts deartiges an Belegen zu haben und unterschreiben ihm das besser gleich… nicht das noch eine arme Behörde sich mit dem Fall beschäftigen muß.

    PS: "Volksfeindliche Richter in Köln" [……..] Herr Heintsch, was ist denn mit Ihrem blog los? Leidet ihr blog unter pro-Köln-Befall?

    Illegaler Rechtstipp: Lassen Sie lieber mal den Kammerjäger durch Ihren blog, als sich um die ualität von anderen zu bekümmern.

    Comment by Shual — 29.01, 2010 @ 00:05

  44. Inwiefern widerspicht die von Rasch geschilderte Abrechnungspraxis dem, was aus dem illegal erlangten Kornmeier Schreiben hervorgeht?

    Halten Sie auch Rasch für einen Betrüger?

    Seltsam übrigens, dass die Anzeigeerstatter sich so auf Sie beziehen.

    Comment by Anonymous — 29.01, 2010 @ 01:11

  45. @Anonym:
    Zu Kornmeier habe ich zwei verschiedene Aussagen. Die eine ergibt sich aus dem Fax, das bei Wikileaks online steht und daraus würde sich eine unzulässige Erfolgshonorarvereinbarung ergeben. Die andere stammt aus einer eidesstattlichen Versicherung, die Dr. Kornmeier gegenüber dem LG Frankfurt abgegeben hat, in der er angibt, mit DigiProtect auf Basis von monatlichen Pauschalbeträgen abzurechnen. Kornmeier erklärt außerdem, dass es DigiProtect unmöglich wäre, in jedem Einzelfall eine Vergütung auf Basis einer RVG-Gebühr aus einem Streitwert von EUR 10.000,- zu bezahlen.

    Aus beiden Varianten ziehe ich die rechtliche Schlussfolgerung, dass es keine für den Einzelfall entstandenen und berechenbaren Anwaltskosten gibt und damit rechtlich auch nicht die Möglichkeit besteht, diese auf die Abgemahnten umzulegen.

    Die Abrechnungspraxis die Rechtsanwalt Rasch als Zeuge vor dem LG Köln geschildert hat, klingt etwas anders.

    Gleichwohl wird auch dort deutlich, dass die Auftraggeber nicht in jedem Fall nach RVG voll bezahlen, sondern immer dann, wenn ein Vergleich geschlossen wird, nur entsprechend reduzierte Anwaltsgebühren. Das halte ich ebenfalls für bedenklich, das LG Köln teilt diese Bedenken (noch) nicht. Aber die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.

    Comment by Pavement — 29.01, 2010 @ 09:03

  46. Das Solmecke Urteil aus Köln liegt ja jetzt im Volltext vor.

    Obiter dictum geht es auch noch auf die BGH Rechtsprechung ein, für den Fall dass tatsächlich ein unzulässiges Erfolgshonorar vogelegen hätte:
    "Denn selbst die Nichtigkeit der auf ein unzulässiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung führte nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages (vgl BGH NJW 2004, 1169). Dem Rechtsanwalt bleibt vielmehr in einem solchen Fall sein Anspruch auf die Gesetzlichen Gebühren.“

    Das bedeutet, dass selbst wenn bei Kornmeier ein unzulässiges Erfolgshonorar vorläge, Digiprotect ihm die gesetzlichen Gebühren aus dem Streitwert bezahlen müsste, z.B.EUR 651,80
    und der Filesharer diesen Betrag erstatten müsste.

    Wo ist dann der Betrug, wenn genau in dem von Ihnen unterstellten Fall des unzulässigen Erfolgshonorars die gesetzlichen Gebühren geschuldet sind?

    Als Anwalt kennen Sie selbstverständlich die BGH Rechtsprechung, alles andere wäre ein Haftungsfall.

    Sie verbreiten den Unsinn vorsätzlich.

    Comment by Anonymous — 30.01, 2010 @ 11:33

  47. Sehr geehrter Hr. Heitsch,

    nachdem ich mir Ihre Beiträge hier im Blog und auch auf Ihrer Homepage und Internetseite angeschaut und durchgelesen habe, frage ich mich, was Sie für ein Problem haben?
    Ohne Ihre Jünger, ich möchte nicht alle aufzählen, sind Sie schlicht und einfach nichts.
    Das ist Fakt.
    Ihr Forum besteht faktisch nur noch aus zehn Leuten.
    Was ist Ihre eigentliche Intension nachdem Ihre Verjährung gegriffen hat? Stehen Sie eigentlich noch zur Sache an sich oder wollen Sie sich nur selbst profilieren?
    Ist Ihnen eigentlich schon mal selbst aufgefallen, das Sie sich mit Angriffen gegenüber Anderen lächerlich machen und evl. Prozessbeteiligten einen Nachteil bringen?
    Sie propagandieren Zusammenarbeit, wie soll die aussehen?
    Ja Hr. Heitsch, natürlich Hr. Heitsch, selbstverständlich Hr. Heitsch soll ich Ihnen den Ar… wischen und sauber lecken?
    Nehmen Sie sich nicht so wichtig, hat schon mal einer geglaubt und sich dann umgebracht.
    Eine gut gemachte Internetseite mit nem bekloppten Bild (fürs Ego)macht noch keine Qualität!
    Gezeigt, ausser Ihrer Visage und gegoogelten Infos haben Sie nichts.

    Comment by Anonymous — 31.01, 2010 @ 01:43

  48. Es sprach Ingo, der Beaftragte von Filler, wohin die UWG Ansprüche gerichtet werden.

    Comment by Anonymous — 31.01, 2010 @ 04:30

  49. @Anonym: Ich kenne die BGH-Entscheidung, die sich aber nicht mit der Frage der Kostenerstattung befasst. Hierzu gibt es einschlägige andere Entscheidungen, die ich in meinen Beiträgen auch mehrfach zitiert habe.

    Comment by Pavement — 1.02, 2010 @ 10:08

  50. @Pavement

    Könnten Sie die anderen BGH-Entscheidungen benennen bzw. auf Ihre Beiträge, in denen sich die Zitate befinden konkret verweisen.
    In Ihrer jursitischen Analyse vom 17.11.2009(Anlage 2 der Musterstrafanzeige)und auch in Ihren nachfolgenden Beiträgen kann ich keinen einzigen entsprechenden Urteilsnachweis finden.

    Comment by Anonymous — 1.02, 2010 @ 14:44

  51. Ja ja, die anderen BGH Urteile, wo sind sie denn?

    RA Stadler wörtlich im Gulli Interview zum Betrugsvorwurf gegen Dr. Kornmeier:

    "RA Stadler: Wenn man eine Zahlung durch Vorspiegelung einer Zahlungspflicht veranlasst, von der man weiß, dass sie in Wirklichkeit nicht besteht, stellt das einen Betrug dar."

    Man erinnert sich, dass Stadler das ganze mit dem unzulässigen Erfolgshonorar begründete.

    Genau für diesen Fall (unzulässiges Erfolgshonorar) konstatiert der BGH den Anspruch des Anwalts gegenüber dem Mandanten auf die gesetzlichen Gebühren, was Stadler weiß, wie er heute einräumte.

    Unterstellt es läge ein unzulässiges Erfolgshonorar vor, weshalb sollte Dr. Kornmeier dann annehmen, dass eine Zahlungspflicht des vertretenen Rechteinhabers nicht bestehe, wenn nach dem BGH doch die gesetzlichen Gebühren geschuldet sind?

    An Erbärmlichkeit kaum zu überbieten, wie sich Stadler jetzt aus der Affaire stehlen will.

    Und das alles für ein paar Filesharing-Mandate bzw. vielleicht ein wenig Robin Hood Gefühle.

    Comment by Anonymous — 1.02, 2010 @ 22:02

  52. Liebe anonymen Poster,
    wer glaubt, mich hier mit markigen Sprüchen angreifen zu müssen, sollte wenigsten den Mumm haben, das namentlich zu tun.

    Die juristische Erläuterung nochmals für die Begriffstutzigen: In der Entscheidung zur Frage unzulässiger Erfolgshonorare hat der BGH kein Wort zur Frage des Kostenerstattungsanspruchs gegenüber Dritten verloren, weshalb die Entscheidung insoweit gänzlich unergiebig ist. Der BGH hat aber an anderer Stelle entschieden, dass Aufwendungen nachweisbar für den konkreten Einzelfall entstanden sein müssen, damit eine Erstattung in Betracht kommt (BGH, NJW 2000, 3712, 3715). Anerkannt ist in Rspr. und Lit. außerdem, dass ein Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der beauftragte Anwalt den Auftraggeber vom Kostenrisiko ganz oder teilweise freistellt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56, 57; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, § 8, Rn. 4.12). In diesen Fällen ist bereits die Abmahnung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam.

    Comment by Pavement — 2.02, 2010 @ 14:31

  53. IMHO kommts beim Streitwert nicht auf die Kosten, sondern das Interesse an. Warum ueberhaupt 200 E? Und das ganze nennt sich Mischfinanzierung, siehe auch die Pauschgebuehren.

    Im Ergebnis wohl einfach ein juristisches Spiel, wer interessiert sich schon fuer Minow oder wen auch immer. Ist das ein fuer den illegalen Download Markt relevanter Musiker? Ist der illegale Downloadmarkt nicht eher von eher "unbedeutenderen" Musikern gepraegt? Wie oft wird dieser Minow sonst noch angeboten?

    Im Uebrigen wird mir immer ein Raetzel bleiben, warum jemand P2P-Netzwerke benutzt. Welchen Anteil haben solche Netzwerke am illegalen Downloadmarkt? Man muss auch mal verzichten koennen…/-)

    Comment by Anonymous — 4.02, 2010 @ 22:13

  54. Ich vergleiche es mal so :

    Wenn also der Chef vom Supermarkt eine Kopfgeldprämie für Ladendiebe ausschreibt und der Ladendetektiv X oder Verkäuferin Y zum Kunden sagen : "gucken sie mal hier, was ich schönes im Regal habe… Nun los greifen sie schon zu, es guckt ja keiner"

    Danach ruft sie den Chef und sagt sie hat einen Ladendieb ertappt und kassiert die 100.-€ Kopfgeldprämie…

    Ist das legitim und noch moralisch zu vertreten ?

    Comment by Anonymous — 13.02, 2010 @ 14:37

  55. […] der Einräumung von Nutzungsrechten allein in dezentralen Netzwerken, die u.a. der Kollege Stadler hier und hier geäußert hat, geschehen ist, kann ich freilich nicht […]

    Pingback by Aktuelle Abmahnung wegen Filesharing von Axel Konrad / DigiProtect / Kanzlei Schalast & Partner | Bella & Ratzka Rechtsanwälte — 20.12, 2011 @ 13:57

  56. […] Werk in Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Wie der Kollege Stadler hier und hier darlegt (jetzt zitiere ich ihn schon zum zweiten Mal am heutigen Tag – siehe hier), […]

    Pingback by Aktuelle Abmahnung wegen Filesharing durch DigiRights Administration GmbH / Denecke, von Haxthausen & Partner | Bella & Ratzka Rechtsanwälte — 20.12, 2011 @ 14:08

  57. […] […]

    Pingback by Anonymous — 31.01, 2012 @ 12:17

  58. […] […]

    Pingback by 10 gute Gründe, sich noch heute einen guten VPN Anbieter zu suchen (mit Gewinnspiel) | PHP Gangsta - Der PHP Blog mit Praxisbezug — 12.09, 2012 @ 10:18

  59. […] gibt dutzende Unternehmen, die Ihr Geld damit verdienen, Eure Kommunikation zu protokollieren und diese Information an die nächste Abmahnkanzlei zu verkaufen. Selbstverständlich ist hier auch […]

    Pingback by 10 gute Gründe, sich noch heute einen guten VPN Anbieter zu suchen | Umdenken 2012 — 17.09, 2012 @ 03:20

  60. Good day! This is kind of off topic but I need some guidance from an established blog.
    Is it tough to set up your own blog? I’m not very techincal but I can figure things out pretty quick.
    I’m thinking about setting up my own but I’m not sure
    where to begin. Do you have any tips or suggestions? Many thanks

    Comment by hier betrachten — 23.07, 2014 @ 16:44

  61. Wer übrigens glaubt, daß die Richter in Köln einen Antrag auf Beauskunftung wirklich prüfen,der glaubt wohl auch an den Weihnachtsmann. Die Nummer mit dem fingierten Auskunftsbeschluß im Redtube-Fall war ja schon ziemlich eindeutig,obwohl das LG Köln nicht müde wird zu betonen,daß jeder Antrag genaustens geprüft werde. Nun,meiner letzten Abmahnung lag auch eine Kopie des Auskunftsbeschlusses bei. Genauergesagt war es eine Kopie eines Fax des Gerichtes an den Abmahner. Und auf so einem Fax stehen üblicherweise Sendedatum und -uhrzeit drauf. Laut Beschluß wurde dieser durch die Kanzlei am 18.12.2014 gestellt. Das Fax mit dem ergangenen Beschluß ist ebenfalls auf den 18.12.2014 datiert und um 09:29 zurückgefaxt worden. Das sind nichtmal 90min nach Öffnung des Gerichtes. Und in dieser Zeit soll nicht nur der Antrag beim Gericht gestellt worden,sondern dieser auch noch geprüft und genehmigt worden sein ? Irgendwie sehr sehr unglaubwürdig.

    Comment by MarcoW75 — 3.03, 2015 @ 17:43

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