Telemedicus berichtet über eine wenig überraschende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 (Az.: 2-6 O 671/08), wonach die DENIC nicht verpflichtet ist, einstellige Second-Level-Domains zu vergeben.
Der Kläger wollte die Domain „x.de“ und hat beim LG Frankfurt beantragt, die DENIC zu verpflichten, diese Domain auf ihn zu registrieren. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Urteil im Volltext bei Telemedicus
posted by Stadler at 09:08
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Der Berliner Anwalt Johnny Eisenberg probt den Aufstand, gegen die Robenpflicht und ein paar uneinsichtige Landrichter.
Der Berliner Senat hatte die Robenpflicht für Anwälte unlängst aufgehoben. Das interessiert freilich die Justiz und auch die Anwaltskammer wenig, weil sich die Robenpflicht schließlich auch noch aus der Berufsordung der Rechtsanwälte gibt. Man könnte an dieser Stelle auch eine Diskussion über das Grundrecht der Berufsfreiheit führen, aber wir wollen hier nicht gleich nach den Sternen greifen.
Was hat das Landgericht aber für eine Handhabe, wenn sich Robenrebell Eisenberg wieder unverhüllt zeigt? Sitzungspolizeiliche Maßnahmen gegen Anwälte sind schließlich unzulässig.
posted by Stadler at 08:45
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Der Bundesrat entscheidet in seiner morgigen Sitzung auch über das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz, nach dem US-Behörden direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten sollen.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundesrat in einem offenen Brief aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu stoppen. Darauf ist aus aktuellem Anlass hinzuweisen.
posted by Stadler at 18:19
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Der Bundesrat entscheidet in seiner morgigen Sitzung auch über das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz, nach dem US-Behörden direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten sollen.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundesrat in einem offenen Brief aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu stoppen. Darauf ist aus aktuellem Anlass hinzuweisen.
posted by Stadler at 17:19
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert von der Politik zur Stabilisierung des Zeitungsmarkts eine Lockerung des Kartellrechts, eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für Verlagsprodukte sowie die „Unterstützung bei der Korrektur von Fehlentwicklungen im Internet“. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 09.07.2009:
„Nur mit einem umfassenden Leistungsschutzrecht könne dem Content-Klau Einhalt geboten werden. Im nächsten Schritt gehe es dann darum, Bezahlmodelle für Internetinhalte zu entwickeln. Die Onlinewerbung allein werde nicht ausreichen, publizistische Qualität im Internet zu finanzieren. Deshalb müssten Wege gefunden werden, die von der Gratiskultur wegführten. „Es geht um den Erhalt der Qualitätspresse in einer digitalisierten Welt“
Was sich die Verlage unter einem neuen Leistungsschutzrecht vorstellen, hat Hubert Burda unlängst skizziert. Ihm ist es ein Dorn im Auge, dass man über Suchmaschinen und Links einfach so und kostenlos auf die „Qualitätsangebote“ der Zeitungen im Netz gelangt.
Das können die Verlage natürlich jederzeit selbst ändern, indem sie ihren Content nicht mehr frei zugänglich ins Netz stellen. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Da die Verlage aber wissen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, Bezahlmodelle zu etablieren, soll der Gesetzgeber offenbar Suchmaschinen und vielleicht auch Zugangsanbieter zwingen, Teile ihres Erlöses an die Zeitungen abzuführen oder gar die Verlinkung auf Zeitungartikel gesetzlich beschränken.
Das Verhalten der Verlage ist anachronistisch. Sie reagieren in derselben rückwärtsorientierten Art und Weise, wie dies die Musikindustrie seit mehr als 10 Jahren tut. Den zugrundeliegenden Modellen ist bislang, trotz zahlreicher Verschärfungen des Urheberrechts zugunsten der Content-Industrie, der Erfolg versagt geblieben und das wird auch so bleiben.
Die Verlage fordern Eingriffe des Gesetzgebers in die Markt- und Gesellschaftsentwicklung. Dass die „freie Presse“, die sich gerne als 4. Gewalt sieht, jetzt eine staatliche Intervention fordert und sich damit vom Staat abhängig macht, ist wiedersinnig und gefährlich.
Es wird ein Zeitungssterben geben und wir werden sicherlich auch Verlagspleiten erleben. Dennoch sollte man sich davor hüten, die Zeitung als solche bereits als schutzwürdiges Kulturgut zu betrachten. Es gibt mittlerweile im Netz jede Menge hochwertigen Journalismus abseits der etablierten Verlage. Das Internet begünstigt eine neue Form des Journalismus, durch das die Zeitungen ihre Deutungshoheit verlieren. Damit muss kein Nachteil für die Allgemeinheit verbunden sein. Bei den Apellen der Verlage geht es denn auch nicht um die Sicherung von Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt, sondern allein um die wirtschaftlichen Interessen der Branche. Und diese Interessen rechtfertigen keine Eingriffe des Staates in die Strukturen und Mechanismen des Netzes, im Wege neuer urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte. Es gibt entgegen der Ansicht der Verlagsbranche keine Fehlentwicklung, die zu berichtigen wäre. Dennoch werden die Lobbyisten der Verlagsbranche jetzt damit beginnen, die Bundesregierung und die Abgeordneten massiv in ihrem Sinne zu bearbeiten.
posted by Stadler at 17:10
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert von der Politik zur Stabilisierung des Zeitungsmarkts eine Lockerung des Kartellrechts, eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für Verlagsprodukte sowie die „Unterstützung bei der Korrektur von Fehlentwicklungen im Internet“. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 09.07.2009:
„Nur mit einem umfassenden Leistungsschutzrecht könne dem Content-Klau Einhalt geboten werden. Im nächsten Schritt gehe es dann darum, Bezahlmodelle für Internetinhalte zu entwickeln. Die Onlinewerbung allein werde nicht ausreichen, publizistische Qualität im Internet zu finanzieren. Deshalb müssten Wege gefunden werden, die von der Gratiskultur wegführten. „Es geht um den Erhalt der Qualitätspresse in einer digitalisierten Welt“
Was sich die Verlage unter einem neuen Leistungsschutzrecht vorstellen, hat Hubert Burda unlängst skizziert. Ihm ist es ein Dorn im Auge, dass man über Suchmaschinen und Links einfach so und kostenlos auf die „Qualitätsangebote“ der Zeitungen im Netz gelangt.
Das können die Verlage natürlich jederzeit selbst ändern, indem sie ihren Content nicht mehr frei zugänglich ins Netz stellen. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Da die Verlage aber wissen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, Bezahlmodelle zu etablieren, soll der Gesetzgeber offenbar Suchmaschinen und vielleicht auch Zugangsanbieter zwingen, Teile ihres Erlöses an die Zeitungen abzuführen oder gar die Verlinkung auf Zeitungartikel gesetzlich beschränken.
Das Verhalten der Verlage ist anachronistisch. Sie reagieren in derselben rückwärtsorientierten Art und Weise, wie dies die Musikindustrie seit mehr als 10 Jahren tut. Den zugrundeliegenden Modellen ist bislang, trotz zahlreicher Verschärfungen des Urheberrechts zugunsten der Content-Industrie, der Erfolg versagt geblieben und das wird auch so bleiben.
Die Verlage fordern Eingriffe des Gesetzgebers in die Markt- und Gesellschaftsentwicklung. Dass die „freie Presse“, die sich gerne als 4. Gewalt sieht, jetzt eine staatliche Intervention fordert und sich damit vom Staat abhängig macht, ist wiedersinnig und gefährlich.
Es wird ein Zeitungssterben geben und wir werden sicherlich auch Verlagspleiten erleben. Dennoch sollte man sich davor hüten, die Zeitung als solche bereits als schutzwürdiges Kulturgut zu betrachten. Es gibt mittlerweile im Netz jede Menge hochwertigen Journalismus abseits der etablierten Verlage. Das Internet begünstigt eine neue Form des Journalismus, durch das die Zeitungen ihre Deutungshoheit verlieren. Damit muss kein Nachteil für die Allgemeinheit verbunden sein. Bei den Apellen der Verlage geht es denn auch nicht um die Sicherung von Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt, sondern allein um die wirtschaftlichen Interessen der Branche. Und diese Interessen rechtfertigen keine Eingriffe des Staates in die Strukturen und Mechanismen des Netzes, im Wege neuer urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte. Es gibt entgegen der Ansicht der Verlagsbranche keine Fehlentwicklung, die zu berichtigen wäre. Dennoch werden die Lobbyisten der Verlagsbranche jetzt damit beginnen, die Bundesregierung und die Abgeordneten massiv in ihrem Sinne zu bearbeiten.
posted by Stadler at 16:10
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Der Bunderat wird in seiner Sitzung am 10.07.09 unter TOP 36 über das Zugangserschwerungsgesetz abstimmen.
Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist offenbar nicht zu erwarten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hiervon abgeraten hat.
Das ist eigentlich erstaunlich, denn mit dem Zugangserschwerungsgesetz greift der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, worauf man sonst z.T. sehr empfindlich reagiert.
posted by Stadler at 13:25
Kommentare deaktiviert für Bundesrat stimmt morgen über Zugangserschwerungsgesetz ab
Der Bunderat wird in seiner Sitzung am 10.07.09 unter TOP 36 über das Zugangserschwerungsgesetz abstimmen.
Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist offenbar nicht zu erwarten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hiervon abgeraten hat.
Das ist eigentlich erstaunlich, denn mit dem Zugangserschwerungsgesetz greift der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, worauf man sonst z.T. sehr empfindlich reagiert.
posted by Stadler at 12:25
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So lautet der Titel eines Papiers der EU-Kommission vom 10.06.09. Unter dem Deckmantel von Freiheit und Recht finden sich dort eine ganze Menge fragwürdiger Thesen u.a. zum Thema Cybercrime.
Interessant ist auch, dass man nun wohl auch auf europäischer Ebene die Bloackade von Websites durch Zugangsprovider vorantreiben will.
In dem Papier heißt es hierzu:
„Im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet ist eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unerlässlich, um unter Beachtung der geeigneten Verfahren Websites mit kinderpornographischen Inhalten ausfindig machen und schließen oder blockieren zu können. Europol dürfte hier eine führende Rolle spielen, indem es eine Plattform für die Online-Meldung von Kinderporno-Websites entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichert. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets („Safer Internet“) 2009-2013 einschlägige Maßnahmen unterstützt.“
Einschlägige Maßnahmen. Alles klar.
posted by Stadler at 11:40
So lautet der Titel eines Papiers der EU-Kommission vom 10.06.09. Unter dem Deckmantel von Freiheit und Recht finden sich dort eine ganze Menge fragwürdiger Thesen u.a. zum Thema Cybercrime.
Interessant ist auch, dass man nun wohl auch auf europäischer Ebene die Bloackade von Websites durch Zugangsprovider vorantreiben will.
In dem Papier heißt es hierzu:
„Im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet ist eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unerlässlich, um unter Beachtung der geeigneten Verfahren Websites mit kinderpornographischen Inhalten ausfindig machen und schließen oder blockieren zu können. Europol dürfte hier eine führende Rolle spielen, indem es eine Plattform für die Online-Meldung von Kinderporno-Websites entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichert. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets („Safer Internet“) 2009-2013 einschlägige Maßnahmen unterstützt.“
Einschlägige Maßnahmen. Alles klar.
posted by Stadler at 10:40
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