Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.7.09

Todesstrafe für Uiguren

Die Süddeutsche schreibt heute, dass die Verantwortlichen für die Unruhen in der chinesischen Provinz Xinjiang die Todesstrafe fürchten müssen. Sollen also verbrecherische chinesische Politiker hingerichtet werden? Natürlich nicht, sondern die „Rädelsführer“ der Uiguren. Manchmal wünscht man sich etwas mehr sprachliches Fingerspitzengefühl, gerade bei einem solchen Thema.

posted by Stadler at 09:59  

9.7.09

Netzsperren: Von der Leyen stellt weiterhin Falschbehauptungen auf

Ursula von der Leyen heute bei Radio Sputnik:
„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat, da können sie nicht mehr löschen. Deshalb haben z.B. Skandinavische Länder, die Schweiz oder die angelsächsischen Länder gesagt, wir sperren als dritten Schritt zuhause den Zugang, um diesen Massenmarkt einzudämmen“

Man fragt sich, warum das deutsche Zugangserschwerungsgesetz dann nicht von vornherein auf solche Angebote beschränkt ist, die aus Ländern stammen, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das erklärt Frau von der Leyen leider nicht.

Im Übrigen ist die Familienministerin, wie bisher stets, auf falsche Tatsachenbehauptungen angewiesen, weil sich anders ihre Position nicht rechtfertigen lässt.

Das Beispiel Indiens wird von Frau von der Leyen immer wieder bemüht, obwohl sie weiß, dass ihre Aussage sachlich falsch ist. Es gibt in Indien bislang keine spezifischen Gesetze gegen Kinderpornografie, weil dort jegliche Pornografie strafbar ist und damit auch Kinderpornografie. Es ist somit auch in Indien möglich, vor Ort zu sperren und gegen die Täter vorzugehen.

Von der Leyen wiederholt außerdem erneut ihre These vom Massenmarkt. Was sie verschweigt ist, dass sich diese Behauptung auf keinerlei gesicherte Erkenntnisse stützen kann. Es gibt schlicht keine Belege für die Existenz eines Massenmarkts.

Frau von der Leyen demonstriert hier erneut eindrucksvoll, wie es ihr mit einer Aneinanderreihung von falschen Tatsachenbehauptungen gelungen ist, ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen.

Update:
Ein weiteres Statement zum Thema kommt vom Kollegen Vetter unter der schönen Überschrift „Die Inder und die Kinder„.
Und im Blog der TAZ wird das Thema ebenfalls aufgegriffen, mit einigen interessanten Anmerkungen zu den Verhältnissen vor Ort in Indien.

posted by Stadler at 09:48  

9.7.09

Todesstrafe für Uiguren

Die Süddeutsche schreibt heute, dass die Verantwortlichen für die Unruhen in der chinesischen Provinz Xinjiang die Todesstrafe fürchten müssen. Sollen also verbrecherische chinesische Politiker hingerichtet werden? Natürlich nicht, sondern die „Rädelsführer“ der Uiguren. Manchmal wünscht man sich etwas mehr sprachliches Fingerspitzengefühl, gerade bei einem solchen Thema.

posted by Stadler at 08:59  

9.7.09

Netzsperren: Von der Leyen stellt weiterhin Falschbehauptungen auf

Ursula von der Leyen heute bei Radio Sputnik:
„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat, da können sie nicht mehr löschen. Deshalb haben z.B. Skandinavische Länder, die Schweiz oder die angelsächsischen Länder gesagt, wir sperren als dritten Schritt zuhause den Zugang, um diesen Massenmarkt einzudämmen“

Man fragt sich, warum das deutsche Zugangserschwerungsgesetz dann nicht von vornherein auf solche Angebote beschränkt ist, die aus Ländern stammen, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das erklärt Frau von der Leyen leider nicht.

Im Übrigen ist die Familienministerin, wie bisher stets, auf falsche Tatsachenbehauptungen angewiesen, weil sich anders ihre Position nicht rechtfertigen lässt.

Das Beispiel Indiens wird von Frau von der Leyen immer wieder bemüht, obwohl sie weiß, dass ihre Aussage sachlich falsch ist. Es gibt in Indien bislang keine spezifischen Gesetze gegen Kinderpornografie, weil dort jegliche Pornografie strafbar ist und damit auch Kinderpornografie. Es ist somit auch in Indien möglich, vor Ort zu sperren und gegen die Täter vorzugehen.

Von der Leyen wiederholt außerdem erneut ihre These vom Massenmarkt. Was sie verschweigt ist, dass sich diese Behauptung auf keinerlei gesicherte Erkenntnisse stützen kann. Es gibt schlicht keine Belege für die Existenz eines Massenmarkts.

Frau von der Leyen demonstriert hier erneut eindrucksvoll, wie es ihr mit einer Aneinanderreihung von falschen Tatsachenbehauptungen gelungen ist, ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen.

Update:
Ein weiteres Statement zum Thema kommt vom Kollegen Vetter unter der schönen Überschrift „Die Inder und die Kinder„.
Und im Blog der TAZ wird das Thema ebenfalls aufgegriffen, mit einigen interessanten Anmerkungen zu den Verhältnissen vor Ort in Indien.

posted by Stadler at 08:48  

8.7.09

Lobotomie

Sascha Lobo – je genau, der Typ mit dieser Frisur – wird gerade in den Blogs und bei Twitter dafür abgewatscht, dass er für Vodafone Werbung macht. Smells like Ausverkauf? Und ausgerechnet Vodafone, die beim Thema Netzsperren sofort hier gerufen haben. Im Bett mit dem Zensor?

Aber wovon soll denn dieser Mann sonst leben?

posted by Stadler at 18:22  

8.7.09

Lobotomie

Sascha Lobo – je genau, der Typ mit dieser Frisur – wird gerade in den Blogs und bei Twitter dafür abgewatscht, dass er für Vodafone Werbung macht. Smells like Ausverkauf? Und ausgerechnet Vodafone, die beim Thema Netzsperren sofort hier gerufen haben. Im Bett mit dem Zensor?

Aber wovon soll denn dieser Mann sonst leben?

posted by Stadler at 17:22  

8.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Jetzt sind die Länder gefordert

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat mehrere Landesregierungen angeschrieben und fordert die Länder auf, dem Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Quelle: Pressemitteilung des AK Zensur vom 08.07.09

posted by Stadler at 15:59  

8.7.09

Deutsche Alternative zu Three Strikes Out?

Telemedicus hat ein Interview mit Karl-Heinz Ladeur, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, geführt. Ladeur hat im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem Three Strikes Out-Verfahren ähnelt.

Ladeur geht in dem Interview von einer rechtlich verfehlten Grundannahme aus, nämlich, dass Zugangsprovider der Störerhaftung unterliegen. Darauf beruht die unrichtige Schlussfolgerung, die Provider könnten von der Musikindustrie verpflichtet werden, an Maßnahmen wie Three Strikes Out mitzuwirken.

Die Ansicht von Ladeur widerspricht zunächst der Vorschrift des § 8 TMG und der E-Commerce-Richtlinie, die den Access-Provider als Nichtverantwortlichen qualifizieren. Aber auch nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Haftung des sog. mittelbaren Störers, kommt eine Verantwortlichkeit von Providern nicht in Betracht. Denn erste Voraussetzung der Störerhaftung ist es, dass der Inanspruchgenommene die Möglichkeit besitzt, die Rechtsverletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das kann der Zugangsprovider mit Blick auf rechtswidrige Up- oder Downloads seiner Kunden aber gerade nicht, zumal ihn das Fernmeldegeheimnis daran hindert, den Inhalt von Datenströmen zu erforschen und zu prüfen. Den Zugangsprovider treffen aber auch keine zumutbaren Prüfpflichten, weil er eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, die keinen Bezug zum Content aufweist.

Hinter dem Gutachten von Ladeur im Auftrag der IFPI darf man puren Lobbyismus vermuten. Die Musikindustrie bezahlt einen renommierten Rechtswissenschaftler dafür, dass er eine Rechtsansicht vertritt, die im Ergebnis kaum vertretbar ist, um diese Rechtsmeinung dann lobbyistsch weiter zu verbreiten, mit dem Ziel eine Form von Three Strikes Out zu etablieren.

posted by Stadler at 15:55  

8.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Jetzt sind die Länder gefordert

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat mehrere Landesregierungen angeschrieben und fordert die Länder auf, dem Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Quelle: Pressemitteilung des AK Zensur vom 08.07.09

posted by Stadler at 14:59  

8.7.09

Deutsche Alternative zu Three Strikes Out?

Telemedicus hat ein Interview mit Karl-Heinz Ladeur, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, geführt. Ladeur hat im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem Three Strikes Out-Verfahren ähnelt.

Ladeur geht in dem Interview von einer rechtlich verfehlten Grundannahme aus, nämlich, dass Zugangsprovider der Störerhaftung unterliegen. Darauf beruht die unrichtige Schlussfolgerung, die Provider könnten von der Musikindustrie verpflichtet werden, an Maßnahmen wie Three Strikes Out mitzuwirken.

Die Ansicht von Ladeur widerspricht zunächst der Vorschrift des § 8 TMG und der E-Commerce-Richtlinie, die den Access-Provider als Nichtverantwortlichen qualifizieren. Aber auch nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Haftung des sog. mittelbaren Störers, kommt eine Verantwortlichkeit von Providern nicht in Betracht. Denn erste Voraussetzung der Störerhaftung ist es, dass der Inanspruchgenommene die Möglichkeit besitzt, die Rechtsverletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das kann der Zugangsprovider mit Blick auf rechtswidrige Up- oder Downloads seiner Kunden aber gerade nicht, zumal ihn das Fernmeldegeheimnis daran hindert, den Inhalt von Datenströmen zu erforschen und zu prüfen. Den Zugangsprovider treffen aber auch keine zumutbaren Prüfpflichten, weil er eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, die keinen Bezug zum Content aufweist.

Hinter dem Gutachten von Ladeur im Auftrag der IFPI darf man puren Lobbyismus vermuten. Die Musikindustrie bezahlt einen renommierten Rechtswissenschaftler dafür, dass er eine Rechtsansicht vertritt, die im Ergebnis kaum vertretbar ist, um diese Rechtsmeinung dann lobbyistsch weiter zu verbreiten, mit dem Ziel eine Form von Three Strikes Out zu etablieren.

posted by Stadler at 14:55  
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