Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.7.09

Zensursula als Hausarbeit

So schnell kann es gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz – noch nicht einmal in Kraft – beschäftigt die Jura-Studenten schon im Rahmen einer Hausarbeit im Staatsrecht am Lehrstuhl Degenhart in Leipzig.

Die Aufgabenstellung ist nett formuliert:
Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe einesaufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein (…) Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde des S.

posted by Stadler at 12:32  

8.7.09

Zensursula als Hausarbeit

So schnell kann es gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz – noch nicht einmal in Kraft – beschäftigt die Jura-Studenten schon im Rahmen einer Hausarbeit im Staatsrecht am Lehrstuhl Degenhart in Leipzig.

Die Aufgabenstellung ist nett formuliert:
Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe einesaufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein (…) Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde des S.

posted by Stadler at 11:32  

8.7.09

Unesco-Handbuch zu Open Access

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch zu Open Access – Chancen und Herausforderungen (136 Seiten) herausgegeben.

Die Frage, ob der Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten frei und kostenlos erfolgen soll und muss, gehört sicherlich zu den wichtigen Themen unserer Zeit, gerade mit Blick auf die Zukunft der Wissensgesellschaft. Die Frage lautet, wie wir mit Wissen umgehen wollen, im Spannungsfeld von Urheberrecht und wirtschaftlichen Verlagsinteressen einerseits und der Notwendigkeit, Wissen möglichst für jedermann und insbesondere auch für die Forschung offen zugänglich zu machen, andererseits.

posted by Stadler at 10:14  

8.7.09

Unesco-Handbuch zu Open Access

Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ein Handbuch zu Open Access – Chancen und Herausforderungen (136 Seiten) herausgegeben.

Die Frage, ob der Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten frei und kostenlos erfolgen soll und muss, gehört sicherlich zu den wichtigen Themen unserer Zeit, gerade mit Blick auf die Zukunft der Wissensgesellschaft. Die Frage lautet, wie wir mit Wissen umgehen wollen, im Spannungsfeld von Urheberrecht und wirtschaftlichen Verlagsinteressen einerseits und der Notwendigkeit, Wissen möglichst für jedermann und insbesondere auch für die Forschung offen zugänglich zu machen, andererseits.

posted by Stadler at 09:14  

7.7.09

LG München I zum Zitatrecht

Nach § 51 UrhG ist eine Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werks zum Zwecke des Zitats zulässig.

Über Umfang und Grenzen des Zitatrechts hatte das Landgericht München I mit Urteil vom 13.05.2009 (Az.: 21 O 618/09) am Fall der Zitierung von Teilen eines Gedichts zu befinden.
Quelle: JurPC

posted by Stadler at 17:22  

7.7.09

Deep Packet Inspection

Die ORF Futurezone hat sich mit dem Politologen Ralf Bendrath – den man auch von netzpolitik.org kennt – über Deep Packet Inspection unterhalten. Mithilfe dieser Technologie werden Datenströme im Netz nach inhaltlichen Kriterien gefiltert. Ein lesenswerter Beitrag zu den Hintergründen und Gefahren dieser Filter- und Überwachungstechnologie.

posted by Stadler at 16:39  

7.7.09

LG München I zum Zitatrecht

Nach § 51 UrhG ist eine Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werks zum Zwecke des Zitats zulässig.

Über Umfang und Grenzen des Zitatrechts hatte das Landgericht München I mit Urteil vom 13.05.2009 (Az.: 21 O 618/09) am Fall der Zitierung von Teilen eines Gedichts zu befinden.
Quelle: JurPC

posted by Stadler at 16:22  

7.7.09

Deep Packet Inspection

Die ORF Futurezone hat sich mit dem Politologen Ralf Bendrath – den man auch von netzpolitik.org kennt – über Deep Packet Inspection unterhalten. Mithilfe dieser Technologie werden Datenströme im Netz nach inhaltlichen Kriterien gefiltert. Ein lesenswerter Beitrag zu den Hintergründen und Gefahren dieser Filter- und Überwachungstechnologie.

posted by Stadler at 15:39  

7.7.09

BGH: Mambo Nr. 5

Der Bundesgerichtshof durfte einen (urheberrechtlichen) Ausflug in die Welt der Popmusik machen. Manche werden sich noch an den Radiohit „Mambo Nr. 5“ von Lou Bega erinnern, der Gegenstand des Rechtsstreits war, den der BGH zu entscheiden hatte. Streitgegenstand waren die Verlagsrechte an dem Songtext.

Der Leitsatz des BGH:
Räumt der Urheber einem Dritten urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, obwohl er die entsprechenden Rechte schon zuvor der GEMA zur Wahrnehmung überlassen hatte, und geht die Rechtseinräumung zugunsten des Dritten daher ins Leere, kann nicht davon ausgegangen werden, der Urheber habe dem Dritten jedenfalls die Ansprüche abgetreten, die ihm im Falle einer Urheberrechtsverletzung im Hinblick auf das eigene Interesse an der Rechtsverfolgung neben der GEMA zustehen.

BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008, Az.: I ZR 49/06

posted by Stadler at 13:55  

7.7.09

EU-Datenschutzgruppe gibt Empfehlungen zum Datenschutz in sozialen Netzwerken

Die Art. 29 Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium in Fragen des Datenschutzes, hat eine Stellungnahme/Empfehlung zum Datenschutz in Social Networks veröffentlicht.

Das Expertengremium befasst sich in seinem Papier u.a. mit dem Schutz von Rechten Dritter und fordert insoweit, dass der Plattformbetreiber von seinen Nutzern verlangen soll, dass Bilder von Dritten und Informationen über Dritte nur mit deren Zustimmung eingestellt werden.

Außerdem soll die Homepage des Betreibers einen Link zu einer Beschwerdestelle anbieten, an die sich Mitglieder und Dritte in Fragen des Datenschutzes wenden können.

Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich. Die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien Reding unterstützt diese Forderungen allerdings grundsätzlich und hat die großen Social Networks bereits im April 2009 aufgefordert,speziell jugendliche Nutzer besser zu schützen. Frau Reding sagte wörtlich:
„Ich vertrete die Auffassung, dass zumindest die Online-Profile von Minderjährigen unbedingt standardmäßig als privat eingestuft und für Internet-Suchmaschinen unzugänglich sein müssen. Die Europäische Kommission hat bereits Betreiber von Websites zur sozialen Vernetzung aufgefordert, mit Profilen von Minderjährigen im Wege der Selbstkontrolle sorgsam umzugehen. Ich bin bereit, neue Regeln dafür aufzustellen, falls dies erforderlich ist.“

posted by Stadler at 13:50  
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