Es war seltsam am Tag nach den Schüssen in Landshut, ein Gerichtsgebäude zu betreten, zumal das Landgericht Landshut zu meinen Hausgerichten gehört.
Heute war ich zwar beim LG München I, aber man denkt beim Betreten eines Gerichtsgebäudes unweigerlich an die gestrigen Ereignisse. Sicherheitskontrollen gab es in München übrigens auch heute keine, aber das könnte sich ja bald ändern.
posted by Stadler at 14:14
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Über einen Fall einer durchaus bizarren urheberrechtlichen Abmahnung berichtet Netzaktivist Alvar Freude.
Er hat eine Abmahnung von einer Fotografin erhalten, die ihre Fotos unter der Creative-Commons Lizenz selbst bei Wikipedia einstellt und die Fotos dort auch in Wikipedia-Artikel einbindet.
Der angebliche Verstoß beruht auf dem sog. Webblaster, den Alvar Freude betreibt. Der Webblaster ist eine Art alternativer Browser, der Webseiten originalgetreu darstellt, mit dem einzigen Unterschied, dass viele Begriffe im Text automatisiert mit Links unterlegt werden.
Wem das zu abstrakt ist, der sollte eine der abgemahnten Darstellungen im Webblaster mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel vergleichen.
Was sich die Fotografin hier versucht zu nutze zu machen, ist der Umstand, dass ihre Fotos unmittelbar im Wikipedia-Artikel keinen Urhebervermerk tragen und damit die Darstellung über den Webblaster ebenfalls nicht.
Darin sieht die Fografin aber gerade den Verstoß. Ihr Foto, so meint sie, wird über den Webblaster ohne Urheberbenennung, wiedergegeben, was gegen die CC-Lizenzbedingungen verstoße. Was letztlich natürlich auch bedeuten würde, dass die Gestaltung bei Wikipedia nicht CC-konform ist.
Man wird sehen, ob die Fotografin diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.
posted by Stadler at 13:45
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Die Entscheidung über die EU-weite Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen auf 90 Jahre ist vertagt worden.
Kritiker beanstanden, dass diese Regelung primär der Industrie und den Verwertungsgesellschaften nützt und dem kulturellen Allgemeininteresse widersprechen würde.
Das ist wieder einer von vielen Belegen dafür, wie massiv die Lobbyisten die Entwicklung des Urheberrechts beinflussen. Man wird die heutige Entwicklung vermutlich einmal als Anachronismus betrachten.
Quelle: unwatched.org
posted by Stadler at 13:49
Die Entscheidung über die EU-weite Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen auf 90 Jahre ist vertagt worden.
Kritiker beanstanden, dass diese Regelung primär der Industrie und den Verwertungsgesellschaften nützt und dem kulturellen Allgemeininteresse widersprechen würde.
Das ist wieder einer von vielen Belegen dafür, wie massiv die Lobbyisten die Entwicklung des Urheberrechts beinflussen. Man wird die heutige Entwicklung vermutlich einmal als Anachronismus betrachten.
Quelle: unwatched.org
posted by Stadler at 12:49
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Das umstrittene Konzept „Three-Strikes-Out“ hat in Frankreich die parlamentarischen Hürden durchlaufen. Es wird dazu eine Kontrollstelle eingerichtet, die Raubkopierer anschreibt und auf den rechtsverstoß hinweist. Nach der dritten Abnmahnung soll dann eine Internetsperre von zwei Monaten bis zu einem Jahr verhängt werden.
Quelle: standard.at
posted by Stadler at 17:07
Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit einer sog. Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht.
Das Fazit lautet, dass die Einführung einer Kulturflatrate nicht gegen Grundrechte verstoßen würde aber eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraussetzt.
posted by Stadler at 16:51
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Das umstrittene Konzept „Three-Strikes-Out“ hat in Frankreich die parlamentarischen Hürden durchlaufen. Es wird dazu eine Kontrollstelle eingerichtet, die Raubkopierer anschreibt und auf den rechtsverstoß hinweist. Nach der dritten Abnmahnung soll dann eine Internetsperre von zwei Monaten bis zu einem Jahr verhängt werden.
Quelle: standard.at
posted by Stadler at 16:07
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Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit einer sog. Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht.
Das Fazit lautet, dass die Einführung einer Kulturflatrate nicht gegen Grundrechte verstoßen würde aber eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraussetzt.
posted by Stadler at 15:51
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Und noch was von der re:publica. Zum Vortrag der Kollegen Krieg und Feldmann „Bloggen & Recht“ gibt es jetzt auch Folien online.
Bei dieser Gelegenheit weise ich gerne auch nochmals auf meinen eigenen Beitrag „Impressumspflicht für Weblogs?“ hin.
posted by Stadler at 14:04
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Netzaktivist Alvar Freude hat am 02.04.09 auf der re:publica einen Vortrag mit dem Titel „Einstiegsdroge Kinderpornographie? – Warum Internet-Sperren nicht gegen
Kinderpornographie helfen und wie diese als Türöffner für weitergehende Sperren dienen“ gehalten. Die Folien des Vortrags sind jetzt online verfügbar.
posted by Stadler at 13:53
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