Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.4.09

Three Strikes Out in Frankreich überraschend gescheitert

Das Gesetz zur Einführung des sog. Three Strikes Out Verfahrens ist in der französischen Nationalversammlung heute überraschend abgelehnt worden.
Quelle: TF1

posted by Stadler at 14:33  

9.4.09

Three Strikes Out in Frankreich überraschend gescheitert

Das Gesetz zur Einführung des sog. Three Strikes Out Verfahrens ist in der französischen Nationalversammlung heute überraschend abgelehnt worden.
Quelle: TF1

posted by Stadler at 13:33  

9.4.09

Umweltschutzorganisation soll Kritik an RWE-Werbung unterlassen

Wieder einmal soll das Urheberrecht als Vehikel dafür dienen, kritische und und einem Konzern unangenehme Meinungsäußerungen zu verbieten.

Die Umweltschützer „Urgewald“ haben eine Werbekampagne von RWE persifliert und mit dem Text „teuer, gefährlich, dreckig“, Atomstrom von RWE: Der hohe Preis bleibt“ unterlegt. Die Werbeagentur Jung v. Matt, die für RWE das Kampagnenmotiv gestaltet hat, sieht ihre Urheberrechte verletzt und hat die Umweltschutzorganisation abgemahnt.

Abgesehen davon, dass die Argumentation der Werbeagentur juristisch fragwürdig ist, kann jeder sehen, dass es hier nicht um das Urheberrecht geht, sondern darum, Kritiker mundtot zu machen. Das sollte für die Werbeagentur und RWE in einem PR-Desaster enden. Deshalb möchte ich auch meinen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dieser Vorgang die Runde macht.

posted by Stadler at 11:51  

9.4.09

Umweltschutzorganisation soll Kritik an RWE-Werbung unterlassen

Wieder einmal soll das Urheberrecht als Vehikel dafür dienen, kritische und und einem Konzern unangenehme Meinungsäußerungen zu verbieten.

Die Umweltschützer „Urgewald“ haben eine Werbekampagne von RWE persifliert und mit dem Text „teuer, gefährlich, dreckig“, Atomstrom von RWE: Der hohe Preis bleibt“ unterlegt. Die Werbeagentur Jung v. Matt, die für RWE das Kampagnenmotiv gestaltet hat, sieht ihre Urheberrechte verletzt und hat die Umweltschutzorganisation abgemahnt.

Abgesehen davon, dass die Argumentation der Werbeagentur juristisch fragwürdig ist, kann jeder sehen, dass es hier nicht um das Urheberrecht geht, sondern darum, Kritiker mundtot zu machen. Das sollte für die Werbeagentur und RWE in einem PR-Desaster enden. Deshalb möchte ich auch meinen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dieser Vorgang die Runde macht.

posted by Stadler at 10:51  

9.4.09

Open Access: Das Denken ist frei

Auch wenn immer beklagt wird, dass deutsche Blogs zu wenig eigenen Content liefern, muss man auf manche Dinge einfach (nur) hinweisen.

Christoph Drösser hat für die Zeit einen hervorragenden Artikel zum Thema Open Access geschrieben. Weil das Denken frei bleiben soll, ist der offene Zugang zu Information wünschenswert. Bitte lesen!

posted by Stadler at 09:03  

9.4.09

Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses

Die Kollegen Wilde & Beuger berichten von einer neuen Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 6 O 60/09)nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Internet-Zugangsprovider müssen seit dem 01.09.2008 unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 UrhG, Auskunft über die Person ihrer Kunden erteilen. Hierbei geht es primär um Fälle des File-Sharing.

Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist u.a., dass sowohl der Rechtsverletzer selbst in gewerblichem Ausmaß tätig gewesen ist, als auch, dass die Dienstleistung des Providers in gewerblichem Ausmaß erbracht wird. Außerdem muss es sich um einen Fall einer offensichtlichen Rechtsverletzung handeln oder bereits Klage erhoben worden sein.

Während manche Gerichte, wie das Landgericht Köln ein gewerbliches Ausmaß z.T. schon bei einer einzigen Datei annehmen, orientiert sich das Landgericht Frankenthal an der Schwelle von 3000 Musiktiteln oder 200 Filmen und erklärt, dass dies zwar keine feste Größe sei, aber andererseits einzelne Dateien nach der Intension des Gesetzgebers jedenfalls kein gewerbliches Ausmaß begründen.

Diese neue Entscheidung ist aber vor allem auch deshalb interessant, weil sich das Landgericht Frankentahl mit der Frage beschäftigt, ob mittels sog. Hash-Werte zweifelsfrei die Identität von zwei Dateien nachgewiesen werden kann, was vom Landgericht offenbar bezweifelt wird.

Diese Frage ist in der Praxis bedeutsam, weil die Industrie ihre Rechte nachweisen muss und sich deshalb zum Beleg dafür, dass es sich um bestimmte Filme oder Songs handelt, darauf verweist, dass man dies mithilfe von Hash-Werten zweifelsfrei festgesetellt habe.

posted by Stadler at 08:40  

9.4.09

Open Access: Das Denken ist frei

Auch wenn immer beklagt wird, dass deutsche Blogs zu wenig eigenen Content liefern, muss man auf manche Dinge einfach (nur) hinweisen.

Christoph Drösser hat für die Zeit einen hervorragenden Artikel zum Thema Open Access geschrieben. Weil das Denken frei bleiben soll, ist der offene Zugang zu Information wünschenswert. Bitte lesen!

posted by Stadler at 08:03  

9.4.09

Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses

Die Kollegen Wilde & Beuger berichten von einer neuen Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 6 O 60/09)nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Internet-Zugangsprovider müssen seit dem 01.09.2008 unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 UrhG, Auskunft über die Person ihrer Kunden erteilen. Hierbei geht es primär um Fälle des File-Sharing.

Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist u.a., dass sowohl der Rechtsverletzer selbst in gewerblichem Ausmaß tätig gewesen ist, als auch, dass die Dienstleistung des Providers in gewerblichem Ausmaß erbracht wird. Außerdem muss es sich um einen Fall einer offensichtlichen Rechtsverletzung handeln oder bereits Klage erhoben worden sein.

Während manche Gerichte, wie das Landgericht Köln ein gewerbliches Ausmaß z.T. schon bei einer einzigen Datei annehmen, orientiert sich das Landgericht Frankenthal an der Schwelle von 3000 Musiktiteln oder 200 Filmen und erklärt, dass dies zwar keine feste Größe sei, aber andererseits einzelne Dateien nach der Intension des Gesetzgebers jedenfalls kein gewerbliches Ausmaß begründen.

Diese neue Entscheidung ist aber vor allem auch deshalb interessant, weil sich das Landgericht Frankentahl mit der Frage beschäftigt, ob mittels sog. Hash-Werte zweifelsfrei die Identität von zwei Dateien nachgewiesen werden kann, was vom Landgericht offenbar bezweifelt wird.

Diese Frage ist in der Praxis bedeutsam, weil die Industrie ihre Rechte nachweisen muss und sich deshalb zum Beleg dafür, dass es sich um bestimmte Filme oder Songs handelt, darauf verweist, dass man dies mithilfe von Hash-Werten zweifelsfrei festgesetellt habe.

posted by Stadler at 07:40  

8.4.09

Sicherheit in deutschen Gerichten

Es war seltsam am Tag nach den Schüssen in Landshut, ein Gerichtsgebäude zu betreten, zumal das Landgericht Landshut zu meinen Hausgerichten gehört.

Heute war ich zwar beim LG München I, aber man denkt beim Betreten eines Gerichtsgebäudes unweigerlich an die gestrigen Ereignisse. Sicherheitskontrollen gab es in München übrigens auch heute keine, aber das könnte sich ja bald ändern.

posted by Stadler at 15:14  

8.4.09

Abmahnfalle Wikipedia

Über einen Fall einer durchaus bizarren urheberrechtlichen Abmahnung berichtet Netzaktivist Alvar Freude.

Er hat eine Abmahnung von einer Fotografin erhalten, die ihre Fotos unter der Creative-Commons Lizenz selbst bei Wikipedia einstellt und die Fotos dort auch in Wikipedia-Artikel einbindet.

Der angebliche Verstoß beruht auf dem sog. Webblaster, den Alvar Freude betreibt. Der Webblaster ist eine Art alternativer Browser, der Webseiten originalgetreu darstellt, mit dem einzigen Unterschied, dass viele Begriffe im Text automatisiert mit Links unterlegt werden.

Wem das zu abstrakt ist, der sollte eine der abgemahnten Darstellungen im Webblaster mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel vergleichen.

Was sich die Fotografin hier versucht zu nutze zu machen, ist der Umstand, dass ihre Fotos unmittelbar im Wikipedia-Artikel keinen Urhebervermerk tragen und damit die Darstellung über den Webblaster ebenfalls nicht.

Darin sieht die Fografin aber gerade den Verstoß. Ihr Foto, so meint sie, wird über den Webblaster ohne Urheberbenennung, wiedergegeben, was gegen die CC-Lizenzbedingungen verstoße. Was letztlich natürlich auch bedeuten würde, dass die Gestaltung bei Wikipedia nicht CC-konform ist.

Man wird sehen, ob die Fotografin diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.

posted by Stadler at 14:45  
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