Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.4.09

Abmahnfalle Wikipedia

Über einen Fall einer durchaus bizarren urheberrechtlichen Abmahnung berichtet Netzaktivist Alvar Freude.

Er hat eine Abmahnung von einer Fotografin erhalten, die ihre Fotos unter der Creative-Commons Lizenz selbst bei Wikipedia einstellt und die Fotos dort auch in Wikipedia-Artikel einbindet.

Der angebliche Verstoß beruht auf dem sog. Webblaster, den Alvar Freude betreibt. Der Webblaster ist eine Art alternativer Browser, der Webseiten originalgetreu darstellt, mit dem einzigen Unterschied, dass viele Begriffe im Text automatisiert mit Links unterlegt werden.

Wem das zu abstrakt ist, der sollte eine der abgemahnten Darstellungen im Webblaster mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel vergleichen.

Was sich die Fotografin hier versucht zu nutze zu machen, ist der Umstand, dass ihre Fotos unmittelbar im Wikipedia-Artikel keinen Urhebervermerk tragen und damit die Darstellung über den Webblaster ebenfalls nicht.

Darin sieht die Fografin aber gerade den Verstoß. Ihr Foto, so meint sie, wird über den Webblaster ohne Urheberbenennung, wiedergegeben, was gegen die CC-Lizenzbedingungen verstoße. Was letztlich natürlich auch bedeuten würde, dass die Gestaltung bei Wikipedia nicht CC-konform ist.

Man wird sehen, ob die Fotografin diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.

posted by Stadler at 14:45  

6 Comments

  1. Diese miese Argumentation wird durch Wiederholung nicht wahrer. Vor dem LG Düsseldorf wurde aus formalen Gründen (Einbedürftigkeit, Bestimmtheit) der Antrag einer eV gegen SPIEGEL Wissen durch meinen Anwalt zurückgenommen, sonst hätten wir eine solche Klärung bereits. Der Unterschied zwischen Wikipedia und anderen Webseiten ist, dass aufgrund der CC-Lizenz die Angaben in üblicher Weise bei dem Bild zu stehen haben, wobei es natürlich nicht angeht, diese Verpflichtung auf eine andere Webseite zu delegieren, die ggf. überhaupt nicht erreichbar ist.

    Comment by kg — 9.04, 2009 @ 11:31

  2. aber wie „mies“ ist das denn: Erst Bilder zur Verfügung stellen, um dann kleinlichst alles zu durchforsten, ob möglicherweise irgendwo ein Pups fehlt, damit dann hinterrücks der Verwender belangt wird. Wenn man irgendwie Geld haben will, sollte es gleich und offen genannt werden.

    Comment by R.Tape — 9.04, 2009 @ 12:08

  3. kg: Es ist sehr frustrierend, dauernd falsche behauptungen korrigieren zu müssen. Die Sache ist in keinster Weise mit einer Wikipedia-Inhalts-Übernahme durch Spiegel Online oder wen auch immer vergleichbar. Es gibt keine Inhalts-Übernahme.

    Einfach nochmal hier nachlesen:

    http://blog.assoziations-blaster.de/2009/04/abmahnung-mit-wikipedia.html
    http://blog.odem.org/2009/04/wikipedia-missbrauch.html

    Comment by Alvar Freude — 9.04, 2009 @ 12:23

  4. @ kg
    Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
    dann will ich meine miese Argumentation mal näher erläutern.

    Zunächst stellt sich die Frage, ob eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung vorliegt. Das kann nach der Rechtsprechung des BGH dann zu verneinen sein, wenn lediglich auf Inhalte verwiesen wird, die ohnehin schon online sind. Und genau das ist hier der Fall. Die Bilder der Fotografin werden nicht vervielfältigt. Es wird nur auf Wikipedia verlinkt. Hier liegt vermutlich das Missverständnis.

    Außerdem halte ich die Argumentation der Fotografin für widersprüchlich und treuwidrig. Sie stellt nämlich ihre Bilder selbst bei Wikipedia ein, in dem Wissen, dass in Wikipedia-Artikeln unmittelbar keine Urheberrechtsbenennung unter Fotos erfolgt. Damit muss sie aber auch jede browserartige Darstellung dieser Artikel mit ihren eingebundenen Fotos dulden.

    Der Webblaster – nicht der Assoziationsblaster wie es in Ihrem Blogbeitrag fälschlich heißt – ist nämlich nichts anderes, als ein alternativer Browser.

    Was Sie in Wahrheit kritisieren, ist der Umstand, dass Wikipedia selbst nicht CC-konform ist. Und genau das versucht hier jemand gezielt zu Abmahnzwecken auszunutzen.

    Comment by Pavement — 9.04, 2009 @ 13:31

  5. Das wirklich lustige an der Sache ist ja, dass die „Dame“ selber die Bilder in die Wikipedia-Artikel eingebunden hat, ohne dabei die von ihr gewünschte Urheberrechtskennziechung vorzunehmen – sonst hätte sie ja auch keinen Dummen gefunden, dem sie eine Kostennote zukommen lassen könnte. Wenn das kein versuchter Rechtsmissbrauch ist.

    Comment by Anonymous — 9.04, 2009 @ 17:00

  6. Und noch „lustiger“ ist, dass eben jenes Einbinden der Bilder justement in den letzten Wochen geschah. Die Benutzerin ist seit Jahren bei Wikipedia namentlich angemeldet, war mit ihren Bildern in letzter Zeit aber sehr sparsam. Im März jedoch lud sie massiv Bilder hoch und band sie in mehr oder minder passende Artikel ein. Honi soit qui mal y pense …

    Comment by Anonymous — 10.04, 2009 @ 20:48

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