Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.4.09

Abmahnfalle Wikipedia

Über einen Fall einer durchaus bizarren urheberrechtlichen Abmahnung berichtet Netzaktivist Alvar Freude.

Er hat eine Abmahnung von einer Fotografin erhalten, die ihre Fotos unter der Creative-Commons Lizenz selbst bei Wikipedia einstellt und die Fotos dort auch in Wikipedia-Artikel einbindet.

Der angebliche Verstoß beruht auf dem sog. Webblaster, den Alvar Freude betreibt. Der Webblaster ist eine Art alternativer Browser, der Webseiten originalgetreu darstellt, mit dem einzigen Unterschied, dass viele Begriffe im Text automatisiert mit Links unterlegt werden.

Wem das zu abstrakt ist, der sollte eine der abgemahnten Darstellungen im Webblaster mit dem entsprechenden Wikipedia-Artikel vergleichen.

Was sich die Fotografin hier versucht zu nutze zu machen, ist der Umstand, dass ihre Fotos unmittelbar im Wikipedia-Artikel keinen Urhebervermerk tragen und damit die Darstellung über den Webblaster ebenfalls nicht.

Darin sieht die Fografin aber gerade den Verstoß. Ihr Foto, so meint sie, wird über den Webblaster ohne Urheberbenennung, wiedergegeben, was gegen die CC-Lizenzbedingungen verstoße. Was letztlich natürlich auch bedeuten würde, dass die Gestaltung bei Wikipedia nicht CC-konform ist.

Man wird sehen, ob die Fotografin diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.

posted by Stadler at 13:45  

4.4.09

EU-Parlament verschiebt Entscheidung über Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen

Die Entscheidung über die EU-weite Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfristen auf 90 Jahre ist vertagt worden.

Kritiker beanstanden, dass diese Regelung primär der Industrie und den Verwertungsgesellschaften nützt und dem kulturellen Allgemeininteresse widersprechen würde.

Das ist wieder einer von vielen Belegen dafür, wie massiv die Lobbyisten die Entwicklung des Urheberrechts beinflussen. Man wird die heutige Entwicklung vermutlich einmal als Anachronismus betrachten.

Quelle: unwatched.org

posted by Stadler at 12:49  

3.4.09

Three-Strikes-Out wird in Frankreich Gesetz

Das umstrittene Konzept „Three-Strikes-Out“ hat in Frankreich die parlamentarischen Hürden durchlaufen. Es wird dazu eine Kontrollstelle eingerichtet, die Raubkopierer anschreibt und auf den rechtsverstoß hinweist. Nach der dritten Abnmahnung soll dann eine Internetsperre von zwei Monaten bis zu einem Jahr verhängt werden.
Quelle: standard.at

posted by Stadler at 16:07  

3.4.09

Rechtliche Zulässigkeit einer Kulturflatrate

Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht befasst sich mit der Frage der Zulässigkeit einer sog. Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht.
Das Fazit lautet, dass die Einführung einer Kulturflatrate nicht gegen Grundrechte verstoßen würde aber eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraussetzt.

posted by Stadler at 15:51  

24.3.09

OLG Frankfurt: "Screen-Scraping" ist nicht zu beanstanden

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 05.03.09 (Az.: 6 U 221/08) entschieden, dass das sog. „Screen-Scraping“ weder gegen den Datenbankschutz der §§ 87 a ff. UrhG noch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Tätigkeit der Antragstellerin war dadurch gekennzeichnet, dass sie die Internetseite der Antragsgegnerin, einer Fluggesellschaft, auf das von ihrem Kunden gewünschtes Flugziel sowie die gewünschte Flugzeit durchsucht und ausgelesen hat, die gefundene Flugverbindung sowie den von der Antragsgegnerin geforderten Flugpreis dann auf ihrer eigenen Internetseite anzeigt und ihrem Kunden die unmittelbare Absendung des Buchungsauftrags ermöglicht hat. Das ist nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht zu beanstanden.

Die Leitsätze des OLG Frankfurt:
1. Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des sogenannten Screen-Scrapings ist grundsätzlich auch dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Flugunternehmen diesen Vertriebsweg nicht wünscht; insbesondere kann hierin weder eine Verletzung des „virtuellen Hausrechts“ des Flugunternehmens an seiner Internetseite noch ein Verstoß gegen die Datenbankrechte (§ 87 b UrhG) des Flugunternehmens gesehen werden.

2. Die durch das Flugunternehmen aufgestellte pauschale Behauptung, die Vermittlung von Flugtickets im Wege des Screen-Scrapings sei rechtswidrig, stellt daher ebenso eine wettbewerbswidrige Behinderung (§ 4 Nr. 10 UWG) dar wie die Ankündigung, auf diese Weise erworbene Flugtickets zu stornieren, und die Stornierung solcher Flugtickets.

Ein ähnliches Verfahren habe ich vor einiger Zeit in Berlin gegen eBay geführt, das in der Berufungsinstanz beim Kammergericht leider ohne Urteil endete, weil eBay in letzter Minute seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgenommen hatte, um einem klageabweisenden Urteil zu entgehen.

posted by Stadler at 12:04  

19.3.09

Zahnpasta zurück in die Tube

Eine Gruppe z.T. sehr bekannter Musiker (u.a. Radiohead, Robbie Williams, Kaiser Chiefs) fordert eine Modernisierung des Urheberrechts. Der britische Künstler Billy Bragg verglich das aktuelle Verhalten der Musikindustrie mit dem Versuch, Zahnpasta in die Tube zurückzudrücken. Ein sehr treffender Vergleich, wie ich finde.

Die Gruppe hat jedenfalls zutreffend analysiert, dass die digitale Revolution die Mechanismen der Vermarktung von Musik bereits dauerhaft verändert hat. Alle Versuche der Industrie das Rad zurückzudrehen, sind daher zum Scheitern verurteilt.

Das haben leider bislang weder die Industrie, noch die Politik begriffen, die gerade in Europa seit Jahren das Urheberrecht zugunsten der Industrielobby verschärft, ohne erkennbaren Effekt. Frau Zypries und anderen könnte ein Reality-Check nicht schaden. Aber, dass Politiker informationsresistent sind, kann man ja laufend beobachten.

posted by Stadler at 14:10  

6.3.09

Crichton sah schon 1983 einen Umbruch des Urheberrechts kommen

Was Michael Crichton bereits 1983 in seinem Buch „Electronic Life“ über die Veränderung des Copyrights durch neue Technologien geschrieben hat, ist verblüffend.
Ein Zitat: „Das Honorieren der Verbreitung muss eine neue Form finden. Angesichts der Tatsache, dass es schon ausgedehnte Netze zur Übertragung elektronischer Informationen gibt – Radiosender, Kabelfernsehstationen und Computernetze –, müssen wir zu einem neuen Begriff von Verbreitung gelangen.“
via Nerdcore

posted by Stadler at 18:01  
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