Einige der großen amerikanischen Internetzugangsprovider wollen offenbar mit der RIAA (Recording Industry Association Of Aermica) im Kampf gegen das Filesahring zusammenarbeiten.
Geplant ist in den USA offenbar keine Umsetzung des sog. Three-Strikes-Out Konzepts, sondern vielmehr sollen die ISPs dort Aufforderungen der Musikindustrie, illegalen Content vom Netz zu nehmen, per E-Mail an als Filesharer identifizierte Nutzer weiterleiten.
Quelle: CNet News vom 28.01.09
posted by Stadler at 09:05
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Kaum hat in Europa der Datenschutztag begonnen, da wird auch schon bekannt, dass die Bahn heimlich 173.000 Mitarbeiter (haben die wirklich noch so viele?) überprüft hat. Das nenne ich punktgenaue und gelungene Pressearbeit der Bahn.
Wieso heißt die Schnüffel-Aktion der Bahn eigentlich „Operation Babylon“? Knüpft das an die Diktion der Rastafari an? Babylon als Synonym für ein korruptes System der Unterdrückung? So viel Selbstironie hätte ich der Bahn gar nicht zugetraut.
posted by Stadler at 08:40
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Die belgische Rechtspartei Vlaams Belang hat sich das Foto-Kunstwerk „Dishes“ des Künstlers Till Nowak aus dem Internet gezogen und in mehr als zwei Millionen Exemplaren ihrer Parteizeitung veröffentlicht und für ihre rechte Propaganda missbraucht.
Der Künstler wehrt sich nun in Belgien gegen die dreiste Urheberrechtsverletzung gerichtlich.
Quelle: tagesschau.de
posted by Stadler at 18:23
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Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) hat seine Leitlinien für das Onlinemarketing in 3. Auflage veröffentlicht.
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verbietet E-Mail-Werbung, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt. Zudem verlangt das Datenschutzrecht eine ausdrückliche Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Leitfaden von eco erläutert, wie man diese rechtlichen Vorgaben beim Online-Marketing umsetzt und stellt ein gutes Hilfsmittel für Unternehmer dar.
posted by Stadler at 11:58
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Miturheber von Software nicht aktivlegitimiert ist bzgl. der Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen an sich selbt.
Miturheber sind nach dem Urteil des OLG i.S.v § 8 Abs. 2 S. 1 UrhG als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und können die Ansprüche, die die Verwertung des Werkes betreffen, gem. § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG nur gemeinsam geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Miturheber zugunsten anderer auf die Verwertung ihrer Rechte nach § 8 Abs. 4 S. 1 UrhG verzichtet haben.
Was den Unterlassungsanspruch angeht, hat das OLG Düsseldorf die Aktivlegitimation des Klägers als Miturheber allerdings bejaht, weil durch eine Unterlassung nicht der Schutzzweck von § 8 Abs. 2 Satz 3 UrhG untergraben werde.
Urteil des OLG DÜsseldorf vom 25.11.2008 (Az.: I-20 U 72/06)
posted by Stadler at 11:32
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Während die Bundesregierung offenbar weiterhin über Maßnahmen wie das sog. „Three Strikes And Out“ nachdenkt, scheint das Thema im Vereinigten Königreich schon wieder durch zu sein, wie die Online-Ausgabe der Times berichtet. Und wer sagts jetzt Frau von der Leyen?
posted by Stadler at 18:30
Die im Netz als „Twister“ bekannte Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann hat gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt, wie der Heise-Ticker meldet.
Chapeau und viel Glück.
posted by Stadler at 16:33
Die neue Ausgabe von JurPC bringt u.a. einen Aufsatz vom Clemens Mayer-Wegelin mit dem Titel „Käuferrechte bei Computerspielen — Technische Kopierschutzmaßnahmen und End User License Agreements“ (JurPC Web-Dok. 22/2009)
Der Autor versucht das Verhältnis von Maßnahmen des Digital Rights Management und den urheberrechtlich und AGB-rechtlich zulässigen Einschränkungen der Nutzung und Vervielfältigung von Computerspielen zu beleuchten. Lesenswert
posted by Stadler at 15:47
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Der Leitsatz einer heute veröffentlichten Entscheidung des BGH (Urteil vom 18. Dezember 2008 – IX ZR 179/07) für die ich nur Kopfschütteln übrig habe:
Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat
Später in den Urteilsgründen liest man dann, dass das Gericht für sein Urteil die volle Verantwortung trägt. Und wie sieht die bitte aus? Schließlich hat der Gesetzgeber mit § 839 Abs. 2 BGB schon dafür gesorgt, dass der Richter nicht haftet. Art. 97 GG und das BGB schützen also auch die richterliche Dummheit, während der in gleichem Maße unwissende Anwalt für den Richter gleich mit haftet. Nur wenn man als Anwalt schlauer ist als das Gericht, kann man also der Haftung entgehen.
posted by Stadler at 13:25
Witzbolde sind sie ja die Kollegen von der herrschenden Meinung. Scheint mir ein Schnäppchen zu sein. Wer ist eigentlich Robert Basic? ;-)
posted by Stadler at 11:42
Kommentare deaktiviert für BLAWG für EUR 29.999;-)