Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz
Die im Netz als „Twister“ bekannte Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann hat gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt, wie der Heise-Ticker meldet.
Chapeau und viel Glück.
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
Die im Netz als „Twister“ bekannte Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann hat gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt, wie der Heise-Ticker meldet.
Chapeau und viel Glück.
RSS feed for comments on this post.
Sorry, the comment form is closed at this time.
Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei SSB
Thomas Stadler, E-Mail: ts@cplus.de
Nachdem sie vorher via Heise groß Spenden eingesammelt hat…super Leistung. Von ihren fragwürdigen Beiträgen mal abgesehen.
Die Klage ist gut, die Verherrlichung von manchen Bürgerrechtlern aber weniger.
Comment by Anonymous — 27.01, 2009 @ 17:05
Habe ich Twister verherrlicht?
Im konkreten Fall tritt sie für die Verteidigung von Grundrechtspositionen ein und das habe ich gewürdigt.
Comment by Pavement — 27.01, 2009 @ 17:58
Worin will sie denn unmittelbar betroffen sein?
Comment by Anonymous — 27.01, 2009 @ 18:48