Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.7.09

Stopp-Schilder im Web ab dem 01.08.09

Der Bundesrat hat dem Zugangserschwerungsgesetz in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Das Gesetz soll bereits am 01.08.2009 in Kraft treten. Damit wird die umstrittene Regelung eingeführt, nach der Zugangsprovider verpflichtet sind, ihren Kunden eine „Stopp-Seite“ anzuzeigen, wenn Websites aufgerufen werden, die vom BKA als kinderpornografisch eingestuft worden sind.
Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden.

posted by Stadler at 13:42  

10.7.09

Von der Leyen und die Indien-Connection

Als ich gestern darauf hingewiesen habe, dass Familienministerin von der Leyen das Zugangserschwerungsgesetz immer wieder mit falschen Tatsachenbehauptungen rechtfertigt und u.a. behauptet, in Indien sei Kinderpornografie nicht srafbar, weshalb man dort Ort auch nichts machen könne, habe ich nicht damit gerechnet, dass das derartige Wellen schlägt. Zumal es wirklich nicht das erste Mal war, dass die Ministerin in der öffentlichen Diskussion schlicht die Unwahrhheit behauptet und u.a. auch auf Indien verweist.

Die Befürchtung, diese Äußerungen könnten die Bundesregierung in diplomatische Kalamitäten bringen, ist wohl nicht so abwegig. Die Inder könnten nämlich pikiert darauf reagieren, dass ein Mitglied der deutschen Bundesregierung behauptet, in ihrem Land sei Kinderpornografie straffrei. Es sollen sich auch schon einige Bürger an die indische Botschaft gewandt haben, mit der Frage, was der indische Staat denn von solchen Äußerungen hält.

Links zum Thema:
Der Lügen-Limbo der Ursula von der Leyen (Handelsblatt Weblog)
Über die Pornographie in Indien (TAZ)
Die Inder und die Kinder (Law Blog)
Zensursula: Radio-Interview empört die Netzgemeinde

posted by Stadler at 09:52  

9.7.09

Bundesrat stimmt morgen über Zugangserschwerungsgesetz ab

Der Bunderat wird in seiner Sitzung am 10.07.09 unter TOP 36 über das Zugangserschwerungsgesetz abstimmen.

Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist offenbar nicht zu erwarten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hiervon abgeraten hat.

Das ist eigentlich erstaunlich, denn mit dem Zugangserschwerungsgesetz greift der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, worauf man sonst z.T. sehr empfindlich reagiert.

posted by Stadler at 12:25  

9.7.09

Europa: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

So lautet der Titel eines Papiers der EU-Kommission vom 10.06.09. Unter dem Deckmantel von Freiheit und Recht finden sich dort eine ganze Menge fragwürdiger Thesen u.a. zum Thema Cybercrime.

Interessant ist auch, dass man nun wohl auch auf europäischer Ebene die Bloackade von Websites durch Zugangsprovider vorantreiben will.

In dem Papier heißt es hierzu:
„Im Kampf gegen die Kinderpornographie im Internet ist eine enge Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft unerlässlich, um unter Beachtung der geeigneten Verfahren Websites mit kinderpornographischen Inhalten ausfindig machen und schließen oder blockieren zu können. Europol dürfte hier eine führende Rolle spielen, indem es eine Plattform für die Online-Meldung von Kinderporno-Websites entwickelt, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichert. Ergänzend dazu werden im Rahmen des Programms zur Förderung der sichereren Nutzung des Internets („Safer Internet“) 2009-2013 einschlägige Maßnahmen unterstützt.“

Einschlägige Maßnahmen. Alles klar.

posted by Stadler at 10:40  

9.7.09

Netzsperren: Von der Leyen stellt weiterhin Falschbehauptungen auf

Ursula von der Leyen heute bei Radio Sputnik:
„Das oberste Ziel muss sein, die Täter zu stellen. Das ist Polizeiarbeit. Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle zu löschen auf dem Server, wo sie sind. Aber da stößt man Grenzen, wenn der Server z.B in Indien steht. Ein Land, das keinerlei Ächtung von Kinderpornografie hat, da können sie nicht mehr löschen. Deshalb haben z.B. Skandinavische Länder, die Schweiz oder die angelsächsischen Länder gesagt, wir sperren als dritten Schritt zuhause den Zugang, um diesen Massenmarkt einzudämmen“

Man fragt sich, warum das deutsche Zugangserschwerungsgesetz dann nicht von vornherein auf solche Angebote beschränkt ist, die aus Ländern stammen, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das erklärt Frau von der Leyen leider nicht.

Im Übrigen ist die Familienministerin, wie bisher stets, auf falsche Tatsachenbehauptungen angewiesen, weil sich anders ihre Position nicht rechtfertigen lässt.

Das Beispiel Indiens wird von Frau von der Leyen immer wieder bemüht, obwohl sie weiß, dass ihre Aussage sachlich falsch ist. Es gibt in Indien bislang keine spezifischen Gesetze gegen Kinderpornografie, weil dort jegliche Pornografie strafbar ist und damit auch Kinderpornografie. Es ist somit auch in Indien möglich, vor Ort zu sperren und gegen die Täter vorzugehen.

Von der Leyen wiederholt außerdem erneut ihre These vom Massenmarkt. Was sie verschweigt ist, dass sich diese Behauptung auf keinerlei gesicherte Erkenntnisse stützen kann. Es gibt schlicht keine Belege für die Existenz eines Massenmarkts.

Frau von der Leyen demonstriert hier erneut eindrucksvoll, wie es ihr mit einer Aneinanderreihung von falschen Tatsachenbehauptungen gelungen ist, ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen.

Update:
Ein weiteres Statement zum Thema kommt vom Kollegen Vetter unter der schönen Überschrift „Die Inder und die Kinder„.
Und im Blog der TAZ wird das Thema ebenfalls aufgegriffen, mit einigen interessanten Anmerkungen zu den Verhältnissen vor Ort in Indien.

posted by Stadler at 08:48  

8.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Jetzt sind die Länder gefordert

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat mehrere Landesregierungen angeschrieben und fordert die Länder auf, dem Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Quelle: Pressemitteilung des AK Zensur vom 08.07.09

posted by Stadler at 14:59  

8.7.09

Zensursula als Hausarbeit

So schnell kann es gehen. Das Zugangserschwerungsgesetz – noch nicht einmal in Kraft – beschäftigt die Jura-Studenten schon im Rahmen einer Hausarbeit im Staatsrecht am Lehrstuhl Degenhart in Leipzig.

Die Aufgabenstellung ist nett formuliert:
Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe einesaufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen. Auf ihre Initiative hin bringt die Bundesregierung das folgende Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMÄG) ein (…) Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde des S.

posted by Stadler at 11:32  

6.7.09

FAZ zu Netzsperren: Die Internetgemeinde ist keinem Argument zugänglich

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 05.07.09 (Nr. 27, S. 3) arbeitet sich ein gewisser Markus Wehner an der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz ab.

Im letzten Absatz des leider nicht online erhältlichen Beitrags, fasst der Autor seine Haltung wie folgt zusammen:

„Was auffällt, ist die Schlagseite der Debatte. Weder Kinderschutzvereine noch Wissenschaftler, noch Rechtsphilosophen sind zu hören. Die Parteien haben das Thema zu den Akten gelegt. Kritiker in der SPD, wie Böhning, versuchen, mit der Initiative „Piraten in der SPD“ ein Abwandern der Internetgeneration zu verhindern. Dominiert wird die Debatte von den Wortführern der „Szene“, die Argumenten nicht zugänglich ist. Dialog ist nicht gefragt. „Sie sitzen im Baumhaus“, sagt ein Abgeordneter. „Da darf kein Erwachsener hoch.“

Wenn man das liest, fragt man sich als jemand, der sich mit dem Thema seit Jahren beschäftigt, welche Debatte dieser Journalist eigentlich verfolgt hat.

Es hat, entgegen der Annahme von Herrn Wehner, unter (erwachsenen) Rechtswissenschaftlern, Juristen und Technikern eine sehr intensive Diskussion zu dieser Frage gegeben, die keineswegs beendet ist. Die überwiegende Mehrheit der juristischen und technischen Experten steht dem Gesetz kritisch bis ablehnend gegenüber. Lediglich beispielhaft möchte ich dazu auf die Stellungnahmen der Sachverständigen Bäcker, Sieber und Frey im Rahmen der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages und auf das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verweisen. Es ist Herrn Wehner offenbar entgangen, dass sich der Bundestag über den Rat der überwiegenden Mehrzahl der Sachverständigen hinweggesetzt und ein Gesetz verabschiedet hat, das die Experten mehrheitlich als verfassungswidrig einstufen. Möglicherweise passt diese Tatsache aber einfach auch nicht in das journalistische Konzept des Herrn Wehner.

Die Parteien haben das Thema ebenfalls noch nicht zu den Akten gelegt. Speziell in der SPD wird vielmehr weiterhin diskutiert. So hat z.B. der im Artikel zitierte Verhandlungsführer der SPD-Fraktion Dörmann Interessierte für den 23.07.09 zu einer Diskussion der Pro- und Contra-Argumente eingeladen.

Und was die Dialogfähigkeit der Netzgemeinde angeht, muss der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen werden, dass das Gespräch mit der Politik bis zu dem Zeitpunkt gesucht worden ist, zu dem feststand, dass die Regierungsfraktionen sich auf eine Zustimmung zum Gesetzesentwurf verständigt hatten.

Man könnte den Artikel von Markus Wehner als tendenziös und sachlich falsch bezeichnen. Möglicherweise ist aber auch nur sein Standort unterhalb des Stammtisches schlecht gewählt. Von einem derart ungünstigen Blickwinkel aus, kann man schnell dem Glauben verfallen, ein Baumhaus sehen zu können. Vielleicht ist es aber auch nur Qualitätsjournalismus á la FAZ 2009.

posted by Stadler at 19:48  

1.7.09

Tauss erhebt Organklage gegen Zugangserschwerungsgesetz

Auch wenn Heise von einer Verfassungsbeschwerde spricht, beim Antrag von Jörg Tauss zum Bundesverfassungsgericht gegen das Zugangserschwerungsgesetz dürfte es sich um eine Organstreitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG handeln, in der Tauss als sog. anderer Beteiligter geltend macht, durch das nicht ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein.

posted by Stadler at 18:41  

30.6.09

von der Leyen und die Zahlen

Dass Politiker im Allgemeinen und Ursula von der Leyen im Besonderen mit Zahlen um sich werfen, die nicht ganz korrekt sind, ist nicht ganz neu.

In der Debatte um das sog. Zugangserschwerungsgesetz musste Frau von der Leyen freilich ausschließlich mit Zahlen und Daten agieren, die entweder nachweislich falsch waren oder für die es keinerlei Belege gibt. Wie das funktioniert, erklärt netzpolitik.org jetzt ganz anschaulich.

posted by Stadler at 16:48  
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