Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.5.19

Twitter, der neue Handlanger der AfD

Wie ich nach der gestrigen Sperre meines Twitter-Accounts realisiert habe, handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Einige derjenigen, die gestern ebenfalls gesperrt wurden, haben aber längst wieder Zugriff auf ihren Account, weil sie den beanstandeten Tweet selbst gelöscht und ihren „Einspruch“, wie es twitter nennt, selbst wieder zurückgezogen haben.

Das werde ich allerdings nicht tun. Denn ich weigere mich, einen Tweet zu löschen, der äußerungsrechtlich so offensichtlich zulässig ist wie meiner.

Twitter verletzt damit nicht nur geltendes Recht, sondern bricht seine eigenen Regeln.

Fassen wir also zusammen: AfD-Anhänger melden systematisch Tweets die ihnen missfallen. Twitter sperrt wegen eines einzelnen Tweets, der erkennbar zulässig und rechtlich nicht zu beanstanden ist, den Zugriff auf meinen Account. Während der „Einspruch“ geprüft wird – was vermutlich bei Twitter auch Wochen dauern kann – bleibt der Zugriff auf den eigenen Account gesperrt. Das kann man verhindern, indem man seinen Einspruch zurückzieht. Das Groteske daran ist, dass andere Twitter-Nutzer überhaupt nicht erkennen können, dass man gesperrt ist.

Mich würde ernsthaft interessieren, ob Twitter auch Prominente wie Jan Böhmermann sperrt, der 2016, mehrere Tage nach mir, einen ganz ähnlichen Tweet abgesetzt hatte. Böhmenmann hat jedenfalls gerade zu dem Thema getwittert.

Ich denke es ist höchste Zeit, dass der (europäische) Gesetzgeber Meinungsplattformen wie Twitter und Facebook klare Vorgaben zum Beschwerdemanagement macht:

  • Sowohl Maßnahmen der Plattform gegen rechtmäßige Postings/Tweets als auch das Nichtsperren rechtsverletzender Postings/Tweets müssen grundsätzlich sanktioniert werden können. Plattformen wie Twitter und Facebook müssen gesetzlich verpflichtet werden, Beschwerdefälle sorgfältig, unter Beachtung der Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen. Für die Prüfung ist eine zeitliche Grenze vorzugeben. Der Nutzer muss vom Netzwerk innerhalb angemessener Frist über die endgültige Entscheidung informiert, die konkrete Sperr- oder Löschmaßnahme muss ihm gegenüber nachvollziehbar begründet werden.
  • Wenn ein einzelner Tweet bzw. ein einzelnes Posting beanstandet wird, kann dieser einzelne Tweet für die Dauer einer Überprüfung suspendiert werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Tweet/das Posting gelöscht werden dürfte. Die Sperrung des Zugriffs auf den kompletten Account ist in solchen Fällen aber unverhältnismäßig und stellt grundsätzlich keine geeignete Maßnahme der Plattform dar. Sie darf nicht dazu dienen, zu verhindern, dass der Betroffene seine Follower über den Vorgang informiert.

Update: Weil ich jetzt mehrfach gefragt wurde, warum ich glaube, dass Twitter seine eigenen Regeln verletzt und ich meine, mich nicht an die Twitter-Regeln halten zu müssen. Mit Twitter vereinbart habe ich die Nutzungsbedingungen, die in dem Zeitpunkt galten, als ich mich vor über 10 Jahren angemeldet habe. Es handelt sich hierbei um AGB, die Twitter auch nicht einseitig ändern kann, die Änderung muss Twitter vielmehr mit mir vereinbaren. Wenn man also annimmt, es würde eine neue Regelung geben, dann kann ich dagegen schon deshalb nicht verstoßen, weil diese neue Twitter-Regel nie mit mir vereinbart wurde. Darüber hinaus ist es aber nach aktueller Rechtsprechung auch so, dass soziale Netze gewährleisten müssen, dass äußerungsrechtlich zulässige Postings nicht gelöscht werden. Die Sperrung meines Accounts durch Twitter stellt also eine klare Vertragsverletzung von Twitter mir gegenüber dar.

posted by Thomas Stadler at 10:56  

33 Comments

  1. Es soll und muß natürlich alles umsonst sein, aber niemand sieht das geringste Problem darin, solchen Anbietern teure und extrem aufwendige Verwaltungsvorschriften zu machen. Wie das ganze finanziert werden soll interessiert offenbar niemanden oder besser, alle jene, die sich darüber Gedanken machen, halten sich von solchem Zeug ohnehin fern. Wie haben es diese wenigen Anbieter eigentlich geschafft, in den Köpfen vieler Nutzer das große, weite und vielseitige Internet auf die winzigen Bereiche ihrer eigenen mitten drin umzäunten Lager zu beschränken?

    Comment by Axel Berger — 5.05, 2019 @ 11:32

  2. Twitter-Account von SPD-Politikerin Sawsan Chebli gesperrt

    https://www.morgenpost.de/berlin/article217094311/Twitter-Account-von-SPD-Politikerin-Sawsan-Chebli-gesperrt.html#Echobox=1557049216

    Comment by Renkati — 5.05, 2019 @ 11:46

  3. Twitter löscht ja auch nicht rechtlich problematische Beiträge, die Beleidigend sind.

    Comment by ulrics — 5.05, 2019 @ 12:33

  4. Twitter hat auf seiner Webseite ‚Hausrecht‘. Seine eigenen Regeln zu brechen stellt kein Unrecht dar. Zu dem Halbsatz „Twitter verletzt damit […] geltendes Recht“ würde mich interessieren: Welche Norm wird konkret verletzt? Twitter ist nicht verpflichtet, „jede äußerungsrechtlich so offensichtlich zulässige“ Meinungsäußerung zu verbreiten; oder hat der BGH Twitter bereits zum „public forum“ erklärt?

    Comment by Ano Nym — 5.05, 2019 @ 14:55

  5. Twitter ist ein Privatunternehmen und auf Profit orientiert. Offenbar meinen dessen Manager, die Rassisten und die AfD vertreten mehr Follower als die anderen.

    Hat das Twitter-Management mit seiner Einschätzung recht, so ist das das größere Problem als die Löschung von Accounts.

    Über neue Gesetze ist der wachsende Einfluss von Rassisten und der AfD nicht lösbar.

    Comment by Rolf Schälike — 5.05, 2019 @ 15:36

  6. @Ano Nym
    https://www.wbs-law.de/internetrecht/wann-duerfen-netzwerke-foren-co-kommentare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-76298/
    Zitat daraus: „Auch wenn ein virtuelles Hausrecht im Online-Shop grundsätzlich anerkannt wird, kann der Betreiber nicht willkürlich Maßnahmen gegenüber potenziell störenden Nutzern ergreifen. Denn das virtuelle Hausrecht wird durch den Inhalt der AGB, gesetzliche Regeln und letztlich auch durch die Grundrechte beschränkt.“

    Die Möglichkeiten, auf der Grundlage des Hausrechts Bedingungen diktieren zu können, werden überschätzt, was insbesondere auf seine vermeintlich virtuelle Ausprägung zutrifft. Allgemein anerkannt ist das virtuelle Hausrecht m. E. noch nicht.

    Comment by Schmunzelkunst — 5.05, 2019 @ 15:55

  7. @6, Schmunzelkunst: Hat Twitter gegen den Inhalt seiner AGB, gegen gesetzliche Regeln (wenn ja: gegen welche?) verstoßen? Gegen welches/welche Grundrechte soll Twitter verstoßen, wenn es – unterstellt willkürlich – ein Posting sperrt? Als Beleg wäre ein Urteil hilfreich.

    Das ‚virtuelle Hausrecht‘ ist sogar gerichtlich anerkannt. In dem von Ihnen selbst genannten Aufsatz heißt es: »Das „virtuelle Hausrecht“ steht grundsätzlich allen Betreibern von Internetplattformen offen, bei denen Dritte eigene Inhalte einstellen können – also Portale oder Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Bewertungsportalen, sozialen Netzwerken, offenen Mailinglisten aber auch Online-Händlern. Das ist in der Vergangenheit bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden (z.B. Landgericht (LG) München I, Urteil v. 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05).«

    Wenn dem Herrn RA Stadler meine Meinung, oder meine Rechtschreibung nicht passt, ist er selbstverständlich befugt, meine Kommentare auf seiner (!) Seite ohne Angabe von Gründen zu löschen. Warum dieses Recht der Fa. Twitter auf ihrer Seite nicht ebenfalls zustehen soll, ist mir nicht ersichtlich.

    Comment by Ano Nym — 5.05, 2019 @ 16:22

  8. ich bin auch betroffen – @Data2364 auf Twitter – habe den Rechten empfohlen den Stimmzettel zu unterschreiben und ein rotes X drunter zu machen – das war ein Kommentar von mir auf Petr Bystrons (AfD) Tweet zum Thema Wahlgeheimnis – es scheint ich bekomme meinen Account erst dann zurück,wenn ich eine Handynummer eingebe,um dann einen SMS Code zu bekommen . Ich habe leider kein Handy und werde so wohl meinen Account nach 9 Jahren verlieren. :-(

    Comment by JeanLuc Stewart — 5.05, 2019 @ 17:40

  9. Siehe z.B. hier: https://www.internet-law.de/2018/09/olg-muenchen-facebook-muss-gewaehrleisten-dass-zulaessige-meinungsaeusserungen-nicht-geloescht-werden.html

    Erklären Sie doch erst mal, gegen welche (wirksame) Twitter-Regel ich verstoßen haben soll? Wenn Sie keine finden, dann verletzt Twitter meine vertraglichen und gesetzlichen Rechte.

    Comment by Stadler — 5.05, 2019 @ 17:40

  10. #Twitter sperrt zeitweise Konto von @SawsanChebli. Dem Internetportal Golem zufolge ging es anderen Twitter-Nutzern ähnlich, so etwa dem IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler (@RAStadler)
    https://www.n-tv.de/21005724
    https://twitter.com/Muschelschloss/status/1125067730711994370?s=19

    Comment by Muschelschloss — 5.05, 2019 @ 18:01

  11. Zu @6schmunzelkunst „Warum dieses Recht der Fa. Twitter auf ihrer Seite nicht ebenfalls zustehen soll, ist mir nicht ersichtlich.“

    Von dem Menschsein her gesehen, wäre es schon ersichtlich. Auch vom deutschen Grundgesetz her: Eigentum verpflichtet.

    Nicht ersichtlich ist es von den Gesetzen und der Rechtsprtechung her. Das sind von den Menschen geschaffene Tatsachen. Das vom Menschen Erschaffene kann aber auch zerstört werden, oft genug geschehen.

    Comment by Anonymous — 5.05, 2019 @ 18:22

  12. @9, Stadler: Ich möchte nicht ZU beckmesserisch klingen, aber Facebook und Twitter sind verschiedene Unternehmen mit mutmaßlich verschiedenen AGB. Ein Großteil der Argumentation des OLG München geht auf die Diskussion der AGB und ihrer Wirksamkeit. Dass Twitter – wie Facebook – in Deutschland obergerichtlich als „public forum“ gilt, habe ich nicht mitbekommen. Solange das nicht der Fall ist, darf Twitter auch willkürlich löschen.

    Beruhigend: Bis zum OLG dürfen Sie sich selbst vertreten ;-)

    Comment by Ano Nym — 5.05, 2019 @ 18:30

  13. Meine Zweifel am virtuellen Hausrecht basieren auf Ausführungen in der Dissertation „Sachfotografie und Hausrecht – Rechtliche Grenzen der Propertisierung“ von Mina Kianfar aus dem Jahr 2014. Zitat: „Die knappe Begründung in den drei vorgenannten Urteilen (Anm.: LG Bonn, LG München, LG Hamburg) sowie die abweichende Rechtsansicht des OLG Frankfurt geben Anlass, die Existenz des virtuellen Hausrechts kritisch zu hinterfragen“. Mehr wollte auch ich hier gar nicht machen ;-).

    Die Begründung des OLG Frankfurt steht auch online zur Verfügung:
    https://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Virtuelles-Hausrecht/739-OLG-Frankfurt-Az-6-U-22108-Zur-Zulaessigkeit-von-Screen-Scraping.html
    Zitat: „Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts in Räumen oder auf Grundstücken lässt sich mangels vergleichbarer Interessenlage auf eine Internetseite nicht übertragen. Das Hausrecht hat seine gesetzliche Grundlage im Eigentums- oder Besitzrecht des Hausrechtsinhabers an einer Sache und schützt damit absolute Rechtspositionen. Demgegenüber liegt das Wesen einer Internetseite – die als solche nicht mit einem vergleichbaren absoluten Rechtsschutz versehen ist – gerade darin, von Dritten „besucht“ und damit zur Kenntnis genommen zu werden. Dabei steht dem Betreiber einer Internetseite die Möglichkeit offen, den Zugang zu seiner Seite tatsächlich durch entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen und den Zugriff auf deren Inhalt etwa von dem vorherigen Abschluss eines Vertrages über die Nutzung abhängig zu machen.“

    Comment by Schmunzelkunst — 6.05, 2019 @ 08:18

  14. Rechtsanwalt Thomas Braun (= @MaPhiMoTo) wurde wegen des selben Tweets erneut gesperrt. Sein „Einspruch“ wurde abgelehnt.

    https://twitter.com/Arnd_Diringer/status/1125293494539640832

    Comment by Renkati — 6.05, 2019 @ 10:30

  15. Es wird Zeit, das der juritische Begriff ‚Zensur‘ neu definiert wird. Wie wäre es mit einer entsprechenden Initiative?!
    Ich bin sofort dabei!

    Comment by ich, wer sonst — 6.05, 2019 @ 11:14

  16. @13 Schmunzelkunst:
    Es geht bei der hier besprochenen Form des „Hausrechts“ *nicht* um den Besuch und das Lesen von Inhalten, sondern das eigene, aktive, und meist anonyme Schreiben. Jeder Schaukastenbesitzer, Verleger, Chefredakteur, etc. bestimmt, was in seinem Medium, das er (auch strafrechtlich) verantwortet erscheint und was nicht. Das gilt für diesen Blog und diesen, meinen Kommentar und genauso für die Zwitscherseite.

    Comment by Axel Berger — 6.05, 2019 @ 16:08

  17. Mein Twitter wurde heute auch wegen eines Tweets ÜBER den Tweet von T. Stadler gesperrt.

    Ich schrieb: »Fähiger Jurist gibt dringende Empfehlung für alle, die ihre Stimme bei der Europawahl der AfD geben möchten: Bitte vergesst dieses Mal nicht, Euren Stimmzettel zu unterschreiben. Danke. ZwinkerSmiley!«

    Natürlich habe ich Einspruch erhoben und werden den Tweet nicht löschen. Das hat Twitter ja bereits für mich getan.

    Comment by gentlemanrajue — 6.05, 2019 @ 20:05

  18. Unter https://help.twitter.com/forms/general?subtopic=suspended kann man der Suspendierung eines Accounts widersprechen. Bizarrerweise kommt in https://help.twitter.com/en/rules-and-policies/twitter-rules das Wort „voting“ oder „vote“ nicht vor. IMHO kann man also mit Informationen zum Wählen die Regeln nicht verletzen.

    Comment by Eberhard Wolff — 7.05, 2019 @ 00:06

  19. Ist doch schön, wenn die Zensur nun mal jene linke „Freigeister“ trifft, die sie jahrelang gefordert haben.

    Auch interessant: warum soll es die AfD auf Sie abgesehen haben Herr Stadler? Vielleicht haben einige nur Spaß daran vorzuführen, dass das Schwert zwei Schneiden hat?!

    Chebli postet such unfassbar dämliches Zeug, will, wie Sir Herr Stadler, böse oder unerwünschte Meinungen unterdrücken….

    ….und doch heulen Sie und Chebli am lautesten. Wenn DAS die Twitter Regeln sind, dann gelten die Rregeln nicht nur für ‚die bösen Russen‘ und Trump, sondern auch für den noblen und rechtschaffenden Herr Stadler.

    Dumm gelaufen.

    Wer anderen eine Grube gräbt…. den Rest kennen Die bestimmt.

    Comment by maSu — 7.05, 2019 @ 23:50

  20. @maSu Regeln gelten für alle, posten Sie. In welcher Welt leben Sie? Über die Einhaltung der Regeln wachen konkrete Menschen. Bei den Gerichten ist jeder Regelverstoß ein Einzelfall, im außergerichtlichen Leben ebenfalls. Ungeahndete Regelverstöße sind die Regel. Bestrafung von Regelverstößen ist die Ausnahme. Gut so.

    Comment by Rolf Schälike — 8.05, 2019 @ 09:27

  21. @Schälike:
    Menschen wachen über Regeln, aber im Idealfall sind diese Menschen so objektiv wie möglich und sperren dann eben auch Chebli, deren Tweets zwar links sind, aber oftmals nicht minder hasserfüllt als rechte Twitterer. Wenn ‚Hass‘ der Maßstab ist, dann ist ‚links oder rechts‘ irrelevant.

    Ebenso bei Stadler-Gate: wenn die Regeln besagen, dass sich niemand so äußern darf, dann gilt das für linke Stadlers genauso wie für die rechten und damit per Definition (von Stadler) bösen AfDler.

    Ich sehe oft, dass Witze über Frauen bei Twitter zur Sperre führen, der Wunsch Männer zu töten oder in Lager zu sperren (kein Witz!) aber nicht.
    Ähnlich ist es auch mit islamischen Antisemitismus, der scheinbar eher toleriert wird, während rechter Antisemitismus direkt zur Sperre führt.

    Ich bin der Meinung dass jeglicher Menschenhass, egal aus welcher kulturellen, politischen, religiösen, … Richtung er kommt, gleich behandelt werden muss.

    Ich bin daher froh, dass die ganzen linksprogressiven Weltverbesserer nun ihre eigene Medizin schlucken müssen.

    Die Dummheit der Linken ist ja einfach erklärt: äußert ein ’nicht linker‘ seine Meinung, so ist das pauschal Hass. Hass ist keine Meinung. Also muss zensiert werden.
    Äußert sich ein Linker: MEINUNGSFREIHEIT!!!

    Bigotterie pur.

    Comment by maSu — 8.05, 2019 @ 13:13

  22. Fast alle Kommentare hier sind doch in der Sache völlig irrelevant. Twitter und Facebook sind private, kommerzielle Unternehmen und verfolgen in allen, was sie tun, zuerst und allein ihre eigenen (kommerziellen) Interessen. Sie wollen nichts und niemanden sperren. Sperren sind teuer, aufwendig und machen nur Ärger. Verantwortlich für einen Text ist der, der ihn schreibt. Dieselbe Politik, die das altbewährte Impressum verwirft und ein „Recht“ auf anonymes Denunzieren behauptet, zwingt jetzt den Unternehmen einen riesigen und teuren Zensurapparat auf. Was sollen die tun? Das einzig vernünftige ist, den Buchstaben der Vorschrift zu befolgen, sie dabei aber nach Kräften und möglichst öffentlich zu sabotieren und lächerlich zu machen. Mir scheint, genau das tun sie. Wen stört’s? Alle lesenswerten Blogger, auch zum Beispiel Herr Stadler, haben einen RSS-Feed. Das reicht mir. Wer braucht den Twitterquatsch? Warum tun sich Menschen den Mist freiwillig an?

    Comment by Axel Berger — 8.05, 2019 @ 15:56

  23. [Zitat Thomas Stadler] …rechtsverletzender Postings/Tweets müssen grundsätzlich sanktioniert werden können. [Zitat Ende]
    @Thomas:
    Könntest du, wenn du mal Lust und Zeit hast, freundlicherweise erläutern was du unter „rechtsverletzende postings/tweets“ verstehst?
    Ich gebe zu, daß ich für meinen Teil die Meinungsfreiheit sehr krass auslege. Mir ist es lieber, daß quasi „großzügiger“ mit Äußerungen umgegangen wird, als wenn -mit Verlaub- jeder Scheiß zu schnell zensiert werden kann, nur weil sich einer evtl. beleidigt fühlt. Dafür finde ich dieses Grundrecht einfach viel zu wertvoll! Von daher würde ich mich über ein paar Beispiele sehr freuen. Vielen Dank.

    [Zitat Thomas Stadler]Plattformen wie Twitter und Facebook müssen gesetzlich verpflichtet werden, Beschwerdefälle sorgfältig, {…} zu prüfen. [Zitat Ende]
    Dazu müsste erst mal definiert werden, was von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Sonst artet so was in Willkür aus. Allerdings ist solch ein Unterfangen unmöglich (WER soll DAS entscheiden). Es gibt doch alleine schon individuelle Unterschiede aus den verschiedensten Gründen. Sei es Erziehung, sei es Umfeld, sei es Bildungsgrad, sei es Herkunft… etc. Und das ganze dann auch noch als Regel Europaweit? Bitte nicht!
    Beispiel: wenn ich hier (in Köln) sage „du bist doch bekloppt“ interessiert das keine Sau. Niemand würde sich beleidigt fühlen. Ob das so in ganz Deutschland ist, wage ich nicht zu beurteilen. Ich glaube aber daß es Menschen mit relativ kurzen Zündschnüren gibt. Wenn mir beispielsweise einer sagen würde ich sei ein „Hurensohn“ dann finde ich das zwar nicht toll, wäre für mich aber noch dicke von der Meinungsfreiheit gedeckt. In anderen Teilen Europas (auch Deutschlands?) vermutlich nicht. Wenn dann meine Mutter tatsächlich auch noch zufällig eine Hure wäre, dann würde aus der vermeintlichen Beleidigung (~Tatsachenbehauptung) plötzlich eine Tatsache. Wer will also Regeln aufstellen und wie sollen die konkret aussehen?
    Ich würde eher den der sich beschwert dazu verpflichten seine Beschwerde stichfest zu begründen. „Rechtsverletzend, weil…“. Unbegründete Beschwerden wären somit schon mal per Definition nichtig und lässt die sehr große „mimimi-Fraktion“ ins Leere laufen. Begründete Beschwerden müssten dann meinetwegen geprüft werden, wobei ich nicht wüsste nach welchen Kriterien (s.o.) – Willkür vorprogrammiert. Erst Recht, wenn das dann ne Software übernimmt. Au weia

    Persönliche Meinung: Lieber mal beleidigen lassen bzw. einen vermeintlich rechtswidrigen Kommentar durchgehen lassen, als quasi freiwillig durch die Hintertür ein Stück unserer Meinungsfreiheit für Deppen/Trolle/etc. zu opfern.

    Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 8.05, 2019 @ 21:42

  24. Ich wurde nun gestern auch wegen eines Wahlscherzes, der so 1:1 von einem AfDler zuvor gepostet wurde und da immer noch steht, gesperrt.

    Ich darf mich aber – „ungestraft“ – persönlich beleidigen lassen.

    Fazit: KI erkennt keine Scherze. Ich finde KI als gatekeeper sehr bedenklich.

    Comment by Oliver — 9.05, 2019 @ 13:35

  25. https://heise.de/-4413723
    Zitat: „Das automatisierte Aussortieren geschieht größtenteils im Stillen.“
    Bei uns hat Twitter Hausverbot.

    Comment by Schmunzelkunst — 9.05, 2019 @ 16:54

  26. Geben Sie meine Nummer ein, ich stelle dann den Code online.

    Comment by Brunner — 11.05, 2019 @ 08:25

  27. Der Kommentar von Herrn Stadler war nicht beleidigend.

    Comment by Brunner — 12.05, 2019 @ 17:20

  28. Heute wurde übrigens der Twitter-Account der „Jüdischen Allgemeinen“ gesperrt – wegen einem Tweet der auf die Website der Zeitung führt, zu einem Interview des israelischen Botschafters bezüglich der AfD…

    Comment by cervo — 13.05, 2019 @ 15:15

  29. Mein Account ist wegen meines Einspruchs jetzt seit über einer Woche gesperrt. „Ich könne mich ja ganz einfach selbst entsperren, müsste nur meinen Tweet löschen.“

    So langsam nervt es.

    Comment by gentlemanrajue — 15.05, 2019 @ 06:03

  30. @maSu, danke für deine Beiträge!!!

    Comment by fernetpunker — 15.05, 2019 @ 06:51

  31. Interessanterweise ist das sogenannte Shadow Banning (https://en.wikipedia.org/wiki/Shadow_banning), bei dem ein User nicht gesperrt wird, sondern die Sichtweite seines Beitrags – für den User nicht erkennbar – auf den erweiterten Freundeskreis des Users beschränkt wird, hier kein Thema, dabei stellt es m. E. den viel gefährlicheren Eingriff in die Meinungsfreiheit dar, zumal es in der aktuell stattfindenden Form (u. a. auf den Angeboten der Bundesregierung und der öffentlich-rechtlichen Sender) illegal sein dürfte, siehe etwa: https://www.facebook.com/peter.mersch.1/posts/2473384049346643
    Mit dem Shadow Banning erkennt der Betreiber (z. B. Facebook) gewissermaßen an, dass der Beitrag den Gesetzen und den Gemeinschaftsstandards des Betreibers genügt, er also letztlich nicht zu beanstanden ist. Er wird dennoch für die breite Öffentlichkeit unsichtbar gemacht.
    Neben den hier beschriebenen Fällen findet in den sozialen Netzwerken eine massive Form der Zensur statt. Die Betreiber sind in der Lage, User gewissermaßen zu sperren, ohne sie offiziell zu sperren. Sie müssen dazu lediglich deren Beiträge verschatten.

    Comment by Peter Mersch — 20.05, 2019 @ 11:22

  32. Die Weigerung, den Tweet zu löschen, findet meine Zustimmung. Richtig so.

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 24.05, 2019 @ 23:52

  33. Passt zum Thema:

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Satirischer-Tweet-zur-Europawahl-Gericht-untersagt-Loeschung-und-Accountsperre-4464576.html

    Siehe auch den letzten Absatz mit Hinweis auf die Sperrung des Twitter-Kontos von Thomas Stadler am 4. Mai 2019.

    Comment by Schmunzelkunst — 9.07, 2019 @ 11:26

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